Winterkorn: Spitzengehälter nicht mehr ohne Haftung

von Prof. Dr. Eberhard Hamer (zeit-fragen)

Der Unterschied zwischen einem Personalunternehmen und einer Kapitalgesellschaft liegt darin, dass der Inhaberunternehmer immer totale Haftung für sein Unternehmen trägt, der Eigentümer einer Kapitalgesellschaft aber nur begrenzte (GmbH) oder keine (AG) Haftung für «sein» Unternehmen hat. In dieser Haftungsbegrenzung beziehungsweise dem Haftungsausschluss lag die grosse Attraktivität der Kapitalgesellschaften gegenüber den Personalunternehmen.

In der Haftungsbegrenzung liegt auch der Hauptunterschied zwischen einem Unternehmer und einem Manager. Letzterer ist – selbst in Spitzenpositionen – nur Angestellter seines Unternehmens und haftet deshalb für sein unternehmerisches Handeln nur begrenzt «für die Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns» beziehungsweise «für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit» im Dienst.

So entstand das Missverhältnis, dass sich die Gehälter der Spitzenpositionen nach internationalem Vorbild in die Millionen oder Zigmillionen entwickelten, die im internationalen Management aber höhere persönliche Haftung der Manager in Deutschland zurückblieb.

Immer wieder wurden die Fehler des Managements von den Unternehmen korrigiert, ohne die Manager persönlich dafür in Haftung zu nehmen. Und selbst bei den meisten Firmenkonkursen konnten bisher die Manager persönlich nicht herangezogen werden, weil ihnen Vorsatz ohnehin nicht und grobe Fahrlässigkeit nur selten nachweisbar war.

In dieser Situation hat die US-Winterkorn-Anklage wie eine Bombe eingeschlagen.

VW hat bisher mehr als 25 Milliarden US-Dollar Strafen und Bussen von den USA an Kunden und Händler und durch die Justiz vor allem an den dortigen Staat für Fehler zahlen müssen, welche nicht Mitarbeiter, sondern das Management ausgeheckt, durchgeführt und zu vertreten hatte. Dieses Management ist trotzdem zumeist entlastet und fürstlich bezahlt worden. Die Firma selbst wäre nicht auf die Idee gekommen, den angerichteten Schaden bei ihrem Management einzufordern.

Man mag darüber streiten, ob die Begründung des US-Richters von «Verschwörung» und angeblicher Fluchtgefahr (weil der Beklagte nicht in den USA wohnt) sachgerecht oder nur durch die Politik vorgegeben war. Tatsache ist nun aber, dass jeder Manager auch unter willkürlichen Begründungen von der amerikanischen Justiz wegen Manage-mentfehlern bestraft und in Haftung genommen werden kann. Das Leben der Manager ist damit schlagartig risikovoller geworden. Sie sind nicht mehr ohne oder mit nur begrenzter Haftung, sondern sie haben zumindest in den USA für Fehler des Unternehmens persönlich zu haften.

Schon immer hat die Mittelstandsforschung auf den Widerspruch hingewiesen, dass Spitzenmanager mit Super-Spitzengehältern für ihre Fehler nicht persönlich haften sollen, während jeder mittelständische Mittel- und Kleinunternehmer für alle Fehler seines Unternehmens totale und sogar noch die längste Haftung unseres Haftungsrechts (30 Jahre) hat, sogar ohne jedes persönliche Verschulden für Erfüllung der Aufträge haftet – und das auch mit seinem Privatvermögen. Der eine verdient Spitze ohne Haftung, der andere wenig mit Überhaftung.

Das könnte sich durch den Winterkorn-Fall nun korrigieren. Nicht nur für Spitzenmanager, sondern auch für das Mittelmanagement – je nach eigenem Anteil an den Fehlern. Entsprechend gross ist die Unruhe unter den deutschen Managern über die Anklage gegen Winterkorn und die Sorge vor dem in den USA zu erwartenden Urteil. Dass diese Urteile Teile des amerikanischen Handelskrieges gegen Europa nicht ohne politischen Bezug getroffen werden, spielt hierbei eine geringere Rolle, als dass eben für das Management eine neue internationale Haftungsebene und auch ein neues Risiko damit begründet wurde.

Die amerikanische Justiz mag politisch gesteuert und damit als Instrument des Handelskrieges uns feindlich gesinnt sein. Sicher aber wird auch die deutsche Justiz mit dem Fall Winterkorn beschäftigt. Dann erst wird sich entscheiden, ob die amerikanische Manager-Haftung auch auf Deutschland überschwappt oder weiterhin das alte begrenzte Haftungsrecht für Manager gilt.

Aber warum sollten die Manager für Fehler deren Kapitalgesellschaften ungeschoren bleiben, wenn jeder Unternehmer für jeden kleinsten Fehler seines Unternehmens auch ohne Verschulden haften muss?

Befragungen des Mittelstandsinstituts Niedersachsen bei Managern haben schon vor zehn Jahren ergeben, dass die meisten Manager deshalb nicht selbst Unternehmer werden wollen, weil sie dann für ihr Handeln im Unternehmen persönlich haften müssten. Manager bleiben also lieber Angestellte, weil sie die Risiken des selbständigen Unternehmers fürchten. Nicht nur im Ertrag der Unternehmensleitungstätigkeit ist also die Differenz zwischen Managern und Unternehmern unangemessen, sondern auch in ihrer Haftung.

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