Wie kommt Deutschland zu einer Verfassung?

von Jochen Mitschka (tkp)

Wie kommt Deutschland endlich zu einer Verfassung, die auch mehr Anforderungen an die ursprünglichen Ideen einer Verfassung erfüllen, und insbesondere die sich das Volk selbst gibt? Hier ein Vorschlag vor eine Lösung ausgehend vom bestehenden Grundgesetz.

Vor Kurzem hatte ich berichtet, dass Deutschland nach dem ursprünglichen Prinzip von demokratischen Vordenkern keine Verfassung hat, weil eine Verfassung sich das Volk grundsätzlich selbst und als Ganzes gibt. Es ist widersinnig, dass Vertreter des Volkes, die ja durch die Verfassung in ihren Rechten eingeschränkt und kontrolliert werden sollen, durch eine Verfassung, diese dem Volk „schenken“. Die Frage war aber offen geblieben, wie man nun in Deutschland zu einer Verfassung kommen könnte. Und dazu hat der Aktivist und Künstler Ralph Boes gerade ein Buch verfasst, dass in wenigen Tagen in den Verkauf kommt. Schauen wir uns an, was er vorschlägt.

Erinnern wir uns zunächst, was ich am 27. April schrieb. Nämlich dass ein Grundgesetz, welches durch die Repräsentanten bestimmt, wie der Souverän sie kontrollieren kann, nicht ausreicht. Besonders nicht, wenn es inzwischen so verändert wurde, dass die Repräsentanten den Souverän kontrollieren.

Zunächst erklärt Boes, dass sein Buch natürlich nicht für Menschen geschrieben wurde, welche glauben, dass alles in bester Ordnung mit dem Grundgesetz sei, und gar nichts geändert werden müsste. Sondern dass das Buch an jene gerichtet ist, sinngemäß, welche das Gefühl haben, dass sich die Politik vom Volk abgesondert hatte, und in einer anderen Welt lebt.

Dann geht der Autor darauf ein welche und wie viele Rechte des Souveräns, der ja eigentlich der Wähler sein sollte, stillschweigend durch seine Stellvertreter an supranationale Organisationen wie die EU im speziellen, abgegeben wurden. Natürlich ohne den Souverän dazu zu befragen. Was die Behauptung „Alle Staatsgewalt geht vom Volk aus“, natürlich verändert in „Alle Staatsgewalt geht vom Vertreter des Volkes aus“, könnte man schlussfolgern.

Aber mit der Abgabe von Rechten an Mächte, auf die der Wähler, das Volk, keinerlei Einfluss mehr hat, war die Kritik über das Erodieren des Prinzips einer Verfassung noch nicht beendet. Natürlich gehören auch die immer noch geltenden Rechte von Besatzungsmächten, insbesondere der USA dazu, auch wenn sie inzwischen anders genannt werden. Und logischerweise erfolgt eine Kritik der Politik der USA, mit der diese durch das Prinzip des Intermariums einen Gürtel antirussischer Staaten aufbauten, um Deutschland und Russland voneinander entfernt zu halten.

Dann kommt Boes auf „das Selbstverständliche und seine Fesseln“ zu sprechen, und damit zu den „Verfassungswidrigkeiten“ im Grundgesetz. Er begründet, warum „Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus“ unzutreffend ist. Und kommt dann auf Artikel 20 Absatz 2 zu sprechen, in dem das Grundgesetz ausdrücklich ABSTIMMUNG des Volkes erlaubt, und als vom Volk neben Wahlen übliche Form der Staatsgewalt erwähnt. Was aber bekannterweise von den Vertretern der staatstragenden Parteien Deutschlands gescheut wird, wie der Teufel das Weihwasser.

Boes erklärt dann das Prinzip der Artikel 1 bis 20 und die damit verbundene Verpflichtung zu Menschenwürde, Demokratie und Rechtsstaat. Und dann zu Artikel 79, Absatz 3, welcher diese Artikel mit einer „Ewigkeitsgültigkeitsklausel“ versieht. Alle anderen Artikel sind lediglich diese 20 Artikel näher beschreibenden Details. Es folgt dann eine ganze Reihe von Kritiken an den Umsetzungsbestimmungen in diesen Artikeln.

Besonders interessant ist, wie er argumentiert, warum die Möglichkeit der Abstimmungen im Grundgesetz nicht in den Detailbestimmungen vorgesehen war. Er beschreibt nach Karl Jasper „ein Misstrauen gegen das Volk führt die Gedanken“, und dann die Tatsache, dass die USA Westdeutschland zum Bollwerk gegen den Kommunismus aufbauen wollten.

„Der dritte Grund war, dass ein fundamentaler Wesensunterschied zwischen einerseits dem Präsidenten des parlamentarischen Rates (und späteren Bundeskanzler), Konrad Adenauer, dessen Aufgabe es war, den Parlamentarischen Rat vor den Besatzern zu vertreten, und andererseits dem Vorsitzenden des Parlamentarischen Rates, Carlo Schmid, bestand, dessen Aufgabe es war, in sozusagen „innerer“ Arbeit gemeinsam mit den Ausschüssen des Parlamentarischen Rates das Grundgesetz zu formulieren.“ (Seite 67)

Während Adenauer ein Machtpolitiker war, trat Carlo Schmid für die Freiheitsrechte ein. Und so kam es, dass ABSTIMMUNGEN zwar in den Ewigkeitsparagraphen, nicht aber in den Ausführungsbestimmungen des Grundgesetzes enthalten waren.

Der Autor stellt dann im 4. Kapitel die Forderung nach Volksabstimmung und Klärung des Textes des Grundgesetzes auf, also ruft nach einer verfassungsklärenden Versammlung. Was etwas anderes ist als eine „verfassungsgebende“ Versammlung, und impliziert, dass der Autor durchaus das Grundgesetz als eine verfassungsmäßige Ordnung ansieht. Er nennt explizit drei Forderungen:

  1. Volksabstimmung muss vollumfänglich in der Verfassung verankert und auch einfachgesetzlich eingeführt werden, damit der freiheitliche demokratische Urimpuls des Grundgesetzes endlich zur Entfaltung kommen kann.
  2. Eine verfassungsklärende Versammlung muss eingerichtet werden, in der sämtliche Durchführungsbestimmungen des Grundgesetzes im Lichte der in Artikel 1 und Artikel 20 festgelegten Grundsätze überprüft, von alten Schlacken bereinigt und für zukünftige Herausforderungen weiter ausgebildet werden können.
  3. Für beide Unternehmungen ist unerlässlich, dass sie nicht dem Personal des Souveräns zur Besorgung überlassen werden, sondern dass der Souverän sie selbst betreibt.

In der Folge beschreibt Boes dann, wie das realisiert werden könnte, um natürlich auch in Kapitel 5 auf die „Hürden“ zu sprechen zu kommen. Und die wichtigste Hürde nach Boes ist der Hang des deutschen Volkes nach Obrigkeitshörigkeit. Was es ihm möglicherweise unmöglich macht, sich für einen „Great Reset von unten“ einzusetzen.

Einen Ansatz zur Verwirklichung dieses „Great Reset von unten“, nämlich indem sich das Volk selbst seine Verfassung gibt, und die Rechte, welche derzeit an die Vertreter abgegeben wurden, teilweise wieder zurücknimmt, findet der Autor in Artikel 146. Nach ausführlicher Darlegung kommt er in Kapitel 7 schließlich zu drei Fragen, welche er jedem einzelnen deutschen Wähler stellt:

  • Ich stimme zu, unser Grundgesetz nach Artikel 146 GG zur Verfassung der Bundesrepublik zu erheben.
  • Ich stimme zu, das Recht auf Volksabstimmung vollumfänglich in der Verfassung zu verankern.
  • Ich stimme zu, dass über die Inhalte der Verfassung nur per Volksabstimmung entschieden werden kann.

Dann begründet Boes, warum dies eine Umfrage sei, welche kein Gesetz benötigt. Ein Formfehler, welches von den „staatstragenden politischen Parteien“ und ihren Vertretern regelmäßig gegen andere Initiativen ins Feld geführt werden. Denn diese erste rechtsgültige bundesweite Volksabstimmung beruft sich auf Artikel 146 GG. Weshalb man nicht Politiker, als Vertreter des Souveräns, um Erlaubnis fragen müsse.

Er beschreibt dann, wie das Ganze organisiert werden könnte und verweist auf eine Abstimmung unter www.unsere-verfassung.jetzt. Und gibt die fixe IP-Adresse an, weil die Seite selbst möglicherweise geblockt wird. Es folgt eine Diskussion von Rechtsfragen und Konsequenzen und der Verweis auf weitere Erklärungen und die Abstimmung unter www.unsere.verfassung.de.

Ich denke, auf den 156 Seiten und der Internetseite finden sich interessante Ansätze, um die verfahrene Situation in Deutschland aufzubrechen, und einen frischen Wind in die Politik zu bringen, welcher durch „das Volk“ erzeugt wird, und nicht durch die Auslassungen von Politikern.

Mehr Details und Bezugsmöglichkeiten findet man unter www.great-reset-von-unten.de.


Die in diesem Artikel geäußerten Ansichten spiegeln nicht unbedingt die Ansichten der fixen Autoren von TKP wieder. Rechte und inhaltliche Verantwortung liegen beim Autor.

Jochen Mitschka ist Erster Vorsitzender des Vereins „Der Politikchronist e.V.“: https://www.politikchronist.org/

Er ist Herausgeber der TKP-Jahrbücher  „Chronologie einer Plandemie“  mit allen Artikeln von TKP, die in den Jahren von 2020 bis 2023 erschienen sind.

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6 Kommentare

  1. Besser und schneller wäre es die weiterhin völkerrechtlich gültige Verfassung von 1871, zeitgemäß zu überarbeiten und positive Artikel des GG zu integrieren. So lange diese Verfassung weiterhin besteht landet die von Herrn Boes geplante Verfassung auf der Verwaltungsebene ohne völkerrechtliche Anerkennung, weil kein Staatsvolk, kein Staatsgebiet und kein Staatsrecht vorhanden sind (Drei-Elemente-Lehre von Georg Jellinek)

    • „Besser und schneller wäre es die weiterhin völkerrechtlich gültige Verfassung von 1871, zeitgemäß zu überarbeiten und positive Artikel des GG zu integrieren.“

      Das ist nicht von der Hand zu weisen, nur, wer soll darüber befinden, was jetzt positiv sein könnte? Jegliche Revision steht und fällt mit dem Geist, dem sie unterliegt!

      Und was den heutigen Geist angeht … selbst wenn man wollte, was soll daraus entstehen? Was mit Weimar begann, nach `45 sich zu ungeahnten Höhen erhob und seit 2015 endgültig unter zu Pflügen begann, es ist nichts mehr da, was Einigkeit, Recht und Freiheit angeht, geschweige denn ein Geist, der sich aus Identität nähren könnte oder dürfte!

      Die Auflösung dessen, was Volk oder Nation ausmacht, sie ist nicht nur hierzulande so weit fortgeschritten, wie kann oder soll man das auflösen können? Jetzt haben wir 80 Jahre Entnazifizierung oder Demokratisierung, man kann es nennen wie man will, es sind drei, wenn nicht gar vier Generationen, die dadurch geprägt wurden sind!

      Nebenbei, durch eine Emanzipation, die den Namen nicht verdient, woraus Quoten entspringen, die uns nicht nur Grün*innen bescherten! Durch Klimarettung …, durch Geschlechtergaga, was der Vorhebung von Minderheiten an sich entspricht!

      Und natürlich, was gestern gut, ist morgen böse! Alternativ auch anders herum! Wonach soll der Mensch sich richten, wenn der vorgegebene Kompass so wendisch ist, wie das Wetter?

      Schützt eine Verfassung vor einem 5% Ziel, was Verteidigungsausgaben angeht?
      Schützt eine Verfassung vor unbedingter Aufnahme von Geflüchteten?
      Schützt eine Verfassung vor Decarbonisierung oder CSD?

      Selbst wenn wir eine Verfassung hätten, im angesprochenen Original oder angepasst, sie ist immer nur gedankliches Konstrukt, zwecks Organisation und Verwaltung. Es ist allein der Geist, das Denken, die Seelenheit, die dies ausfüllen und auch sollen!

      Wenn das gegeben, wir könnten auch ohne Verfassung oder GG leben. Sie sind nur ein Anschein dessen, wessen wir wirklich bedürfen!

  2. Mit den etablierten Politikern kommen wir garantiert nicht zu einer vom Volk gewählten „Verfassung“! Auch bin ich davon überzeugt, das mindestens 90% der Deutschen den Unterschied zwischen GG und Verfassung gar nicht kennen!
    Und der Grund , warum wir immer noch keine eigene Verfassung gewählt haben ist, die ganze derzeitige etablierte Polit Riege hält sich absolut nicht an das GG! Das würde bei einer Verfassung und einer „Rechtsstaatlichen“ und unabhängigen Justiz bedeuten, das sie für den Schaden den sie hier seit 2015 anrichten zur Verantwortung gezogen werden könnten! Denn was diese Politiker hier und heute treiben, ist nichts anderes als eine Diktatur.
    Leider hat der Michel aus 2. WK und 100 Jahre zahlen nicht gelernt. Aber das wurde ja auch so gewollt, denn das Bildungssystem ist mit Absicht an die Wand gefahren worden.

  3. Verfassung allein, sie garantiert oder bewahrt uns vor was? Das Grundgesetz heute, es hieße Verfassung, wo wäre da ein Unterschied? Die Änderung der Form, sie ändert nichts am Inhalt!

    Was kann der Musiksaal dafür, welche Musik gespielt wird? Struktur bietet immer nur den Raum, in dem sich bewegt, gedacht oder gestaltet werden kann! Es ist ein Trugschluß, zu glauben, es hänge von der Struktur ab!

    • Der Unterschied wäre der, dass man eine Verfassung nicht einfach so ändern kann wie es einem in den Kram passt, weil dass Volk darüber mit abstimmen muß.

      So ist es bei uns in Hessen gewesen, als der Todesstrafen § aus der hessischen Verfassung gestrichen wurde.

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