Wer rettet die EZB und Deutschland ?

Laut der Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV), ist es der EZB nach Art. 123 AEUV (Das Schuldtitelerwerbsverbot) nicht gestattet, Staatsanleihen von Mitgliedsstaaten der EU zu erwerben. Nähere Infos dazu finden Sie hier.

Wer aber in Brüssel hält sich schon an Gesetze? Die einst beschlossenen Maastricht-Kriterien (Verschuldung zum BIP max. 60 Prozent und eine jährliche Staatsverschuldung von max. 3 Prozent) sind nur noch Schnee von gestern. Kein EU-Staat hält sich mehr daran und entsprechende Sanktionen bleiben aus. Brüssel ist inzwischen der reinste Hühnerhaufen und die verantwortlichen Politiker, die sich auf Kosten der Steuerzahler nicht nur dumm, sondern auch dämlich eine goldene Nase verdienen, betrügen und belügen die Bürger aller EU-Staaten.

Wäre die EZB ein Unternehmen, ob AG oder GmbH, müsste sich der EZB-Präsident wegen Insolvenzverschleppung vor einem Gericht verantworten. Die EZB ist aber kein Unternehmen, denn sie kann, wozu kein Unternehmen befugt ist, das Geld, das sie benötigt, in unbegrenzter Höhe schaffen. Der Clou dabei ist, dass sich dieses angeblich neugedruckte Geld gar nicht im Wirtschaftskreislauf befindet, sondern nur virtuell vorhanden ist. Wie auch immer, letztendlich ist es Schuldgeld, wofür alle Bürger der EU haften müssen.

Warum die EZB weder eine AG noch eine GmbH ist, wird im folgenden Kapitel von Helmut Siekmann gut beschrieben.

Erhöhung des Kapitals der EZB

„Die Europäische Zentralbank (EZB) hat heute beschlossen, ihr gezeichnetes Kapital mit Wirkung vom 29. 12. 2010 um 5 Mrd. € von 5,76 Mrd. € auf 10,76 Mrd. € zu erhöhen. Eine solche Erhöhung ist schon in den vergangenen Tagen in Zusammenhang mit den Risiken aus den Staatsanleihen gebracht worden, welche die Bank in den letzten Monaten erworben hat. Zugleich soll eine derartige Maßnahme als Warnung an die EU-Regierungschefs verstanden werden, dass diese Käufe zu Ende gehen müssten und der Europäische Stabilisierungsfonds in Luxemburg (EFSF) künftig derartige Stützungskäufe durchzuführen habe. Weiter wird auf die Forderung von EZB-Präsident Trichet und Bundesbankpräsident Weber hingewiesen, das Volumen des europäischen „Sicherheitsschirms“ zu erhöhen.

In diesem Zusammenhang ist auf einige Grundtatsachen hinzuweisen, die in den Medien nicht immer zutreffend dargestellt werden:

  1. Die EZB hat kein „Grundkapital“. Die Verwendung dieses Begriffs ist irreführend. Art. 28 des Statuts der EZB, das zum Primärrecht der EU gehört, legt die Höhe ihres „Kapitals“ fest, wie es zu ändern ist und wer es hält. Zeichner und Inhaber des Kapitals sind nicht etwa die Mitgliedstaaten, sondern die nationalen Zentralbanken. Inhaber des deutschen Kapitalanteils an der EZB ist also nicht die Bundesrepublik Deutschland, sondern die Deutsche Bundesbank, die rechtlich und wirtschaftlich selbständig ist. Die Berechnung der Anteile ist in der Vorschrift im Übrigen detailliert geregelt.
  2. Entsprechend dieser Vorschrift hat der Rat der Europäischen Union eine Verordnung erlassen (vom 8. 5. 2000, 1009/2000), die es dem EZB-Rat erlaubt, das Kapital der EZB um bis zu 5 Mrd. € zu erhöhen. Diese Ermächtigung ist nun ausgeschöpft worden. Eine Verpflichtung hierzu hat es nicht gegeben, da das Kapital der EZB keine bestimmte Relation zum Bilanzvolumen haben muss.
  3. Das Kapital der EZB ist in keiner Weise mit dem Grundkapital einer Aktiengesellschaft oder dem Stammkapital einer GmbH zu vergleichen. Es muss deshalb auch nicht in irgendeiner Form „angemessen“ im Verhältnis zu ihrer Geschäftstätigkeit sein. In diesem Zusammenhang von einem „Geschäftsmodell“ der EZB zu sprechen, des möglicherweise mehr Kapital erfordert, ist abwegig. Die EZB hat kein Geschäftsmodell, sondern hat hoheitliche Aufgaben zu erfüllen. Die Deutsche Bundesbank ist deshalb ausdrücklich von den Vorschriften des Kreditwesengesetzes einschließlich seiner Kapitaladäquanzregeln ausgenommen (§ 2 Abs. 2 Nr. 1, Abs. 6 Nr. 1).
  4. Problematisch sind die angekauften Wertpapiere aber aus einem anderen Grunde und deshalb wird die Weiterführung dieser Geschäfte immer fragwürdiger. Die Europäische Zentralbank und die Zentralbanken der Mitgliedstaaten dürfen nach Art. 123 Abs. 1 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) den Mitgliedstaaten und allen anderen Einrichtungen des öffentlichen Sektors dieser Staaten keine Kredite gewähren. Dieses Verbot gilt lediglich nicht, wenn Schuldtitel auf dem Sekundärmarkt erworben werden. Ein solcher Erwerb darf aber nur aus markttechnischen Gründen erfolgen, da andernfalls das grundsätzliche Verbot leicht unterlaufen werden könnte. Derartige markttechnische Gründe können aber immer weniger angenommen werden je länger die Stützungskäufe andauern.Es handelt sich also nicht um eine Frage der persönlichen Präferenzen oder politischen Meinungen des Präsidenten der Deutschen Bundesbank, sondern darum, ob ein offener Rechtsbruch begangen werden soll. Die Maßnahmen der EZB waren insoweit von Anfang an rechtlich nicht über jeden Zweifel erhaben, werden aber mit fortlaufender Zeit immer schwerer zu rechtfertigen. Es bestehen daher dringende Gründe, sie zu beenden.
  5. Die Staatsanleihen sind nur zu einem kleinen Teil von der EZB angekauft worden. Überwiegend sind sie von den nationalen Notenbanken nach einem vereinbarten Schlüssel erworben worden. Sie werden in deren Bilanzen ausgewiesen. Wenn also Ausfälle erfolgen, sind sie zunächst einmal dort zu verbuchen.

Es ist nicht sicher, dass Verluste letztlich vom Steuerzahler zu tragen wären. Zunächst einmal kann eine Notenbank ihre Schulden mit Geld bezahlen, das sie in unbegrenzter Höhe schaffen kann. Im Übrigen ist es ihr auch nicht verwehrt, langfristig Verluste auszuweisen. Ob die Bundesrepublik Deutschland für endgültige Verluste der Bundesbank haften würde, ist ebenfalls ungewiss, da weder Anstaltslast noch Gewährträgerhaftung angeordnet sind.“

Quelle: Handelsblatt

EZB kauft weiter EU-Staatsanleihen auf

Am Montag (15.08.2011) gab die EZB bekannt, dass sie mit einer neuen Rekordsumme von 22 Mrd. Euro erneut Staatsanleihen von hoch verschuldeten Euro-Staaten gekauft habe. Insgesamt stehen nun bei der EZB Staatsanleihen im Wert von 96 Milliarden Euro in ihren Büchern. Neben griechische, portugiesische und irische dürften jetzt auch Staatsanleihen aus Spanien und Italien hinzugekommen sein. Folgen als nächstes Staatsanleihen aus Frankreich, deren Bonität möglicherweise auch bald herabgestuft wird? Entsprechende Gerüchte waren bereits im Markt.

Sitzt die EZB auf einen Haufen Schrottpapiere? Wenn ja, will sie diesen Schrotthaufen noch weiter auftürmen? Wo soll das hinführen? Vielleicht steht bei der EZB auf der Agenda das Motto: Wenn schon pleite, dann richtig!

In einem Interview sagt John Taylor, Chef des weltgrößten Devisen-Hedgefonds: „Wenn es wirklich stimmt, dass die EZB kräftig Staatsanleihen kauft, wird die Zentralbank in Schwierigkeiten geraten.

In Schwierigkeiten geraten? Bei einem gezeichneten Kapital von 10,76 Mrd. Euro und Schrottpapiere von 96 Mrd. Euro in den Büchern dürfte dieses Desaster wohl kaum als Schwierigkeit bezeichnet werden. Die EZB steckt in einem Schuldensumpf aus dem es kaum noch ein Entrinnen geben wird.

Die EZB ist pleite! Nein, stimmt nicht. Sie kann ja so viel Geld, wie sie benötigt, aus dem Nichts drucken. Die einzigen, die pleite sind/werden, sind die Bürger!

Und jetzt sollen auch noch Euro-Bonds eingeführt werden. Die deutschen Bürger dürfen sich freuen. Günstige Zinsen, z.B. Hypothekenzinsen für Häuslebauer, sind dann vorbei. Nicht nur das, auch die Zinslast für Deutschland wird sich erhöhen.

„Stiegen die Zinsen auf Euro-Bonds gegenüber Bundesanleihen nur um einen Prozentpunkt, kostete das den Staat mittelfristig 20 Milliarden Euro im Jahr.“ (SPIEGEL, Nr. 32, 2011, S. 66)

Für jeden deutschen Bürger wäre das jährlich eine Mehrbelastung von ca. 250 Euro. Soll der deutsche Michel mit den Euro-Bonds die EU, den Euro und die EZB retten?

Die EU, der Euro und die EZB sind nicht mehr zu retten! Rette sich wer kann!

Abschließend noch folgende interessante Links:

Debatte über Euro-Bonds

Europäische Zentral Bad Bank

Warum die Eurobond-Retter mit gefährlichen Argumenten hantieren: Vergiftete Beruhigungspillen?

Finanzkrise: „Es braucht ein neues Finanzsystem“

Der Niedergang der EZB

Quo vadis Europa? Geld gegen Souveränität

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