Sehr geehrte Damen und Herren
Ein leitender Oberstaatsanwalt geht zum Arzt um sich wegen rasender Kopfschmerzen krankschreiben zu lassen.
Muß er seine Kopfschmerzen beweisen und wie könnte er das überhaupt tun?
Ein Kind wird dem Arzt vorgestellt, da es unter der Maske an Übelkeit, erheblichen Konzentrationsstörungen, starken Kopfschmerzen und Schwindel leidet und deshalb ein Maskenbefreiungsattest benötigt.
Muß das Kind seine Beschwerden beweisen und wie könnte es das überhaupt bewerkstelligen?
Wer bestimmt eigentlich ob und wie krank ich mich fühle?
Die Antworten auf diese uns alle betreffenden Fragen finden Sie in dem beigefügten 2. Teil meiner kleinen Maskentrilogie.
Mit freundlichen Grüßen
PD Dr. Josef Thoma, Berlin
Wer hat das Sagen über meine Gefühle und mein Befinden:
Der Staatsanwalt?
Der Minister?
Der Richter?
Der Arzt?
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