Weltmacht UNO: antidemokratische Rechtssetzung von oben

Die UNO schwingt sich immer mehr zur globalen Rechtssetzungsinstanz auf. Mittels Erklärungen und „unverbindlicher“ Soft Law-Pakts werden individuelle Menschenrechte behauptet, welche sich schleichend als Völkergewohnheitsrecht etablieren. Dieses verdrängt dann das demokratische Recht der einzelnen Staaten insoweit, als es diesem „Völkerrecht“ nicht entspricht. Mit dem Migrationspakt der UNO wird dies gerade wieder beispielhaft praktiziert. Das Selbstbestimmungsrecht der Völker, also letztlich das der einzelnen Menschen, wird damit insoweit als Grundlage demokratischer Gesellschaften zunehmend zugunsten einer sich den Staaten überordnenden UNO-Weltinstanz verdrängt.

Das demokratische Recht

In der Demokratie, die dem Anspruch nach auf der Selbstbestimmung des Menschen beruht, entsteht das Recht aus dem Gerechtigkeitsgefühl der freien Menschen, die im wirtschaftlichen und kulturellen Leben Rechte und Pflichten in Verträgen und in Gemeinschafts-Satzungen vereinbaren, sowie im staatlichen Leben durch ihre Abgeordneten allgemeine öffentlich- und zivilrechtliche Gesetze beschließen. Das Recht geht von unten, von den einzelnen Menschen und in ihrer Gesamtheit vom „sich selbst bestimmenden“ Volk aus und bindet Exekutive und Judikative. Das Recht ist demokratisch legitimiert, wenn es sich in dieser Weise von unten nach „oben“ aufbaut.

Von der UNO wurde aber schon früh eine zunehmende Praxis eingeleitet, individuelle Rechte des Menschen über das Völkerrecht gleichsam von oben zu initiieren, die für die Völker und Menschen verbindlich sind, auch wenn sie von ihnen selbst in ihren Parlamenten nicht beschlossen wurden. Die Art und Weise, in der das Völkerrecht hier instrumentiert wird, müssen wir uns genauer anschauen, um die Vorgänge in der Politik zu durchschauen.

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