Wegen Äußerungen zur Thüringen-Wahl: AfD klagt in Karlsruhe gegen Merkel

Bringt zwar nichts in diesem UNRechtsstaat, aber dennoch richtig. Die Rechtsbrüche der Tyrannin und ihrer Erfüllungsgehilfen müssen aufgedeckt werden.

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Die AfD klagt wegen der Vorgänge nach der Thüringen-Wahl in Karlsruhe gegen Kanzlerin Angela Merkel (CDU) und die Bundesregierung. Auf Beschluss des Bundesvorstands seien zwei Organklagen beim Bundesverfassungsgericht eingereicht worden, teilte die Partei am Mittwoch mit.

Diese seien jeweils mit Eilanträgen verbunden, „um die fortdauernden Rechtsverletzungen von Regierung und Kanzlerin unverzüglich abzustellen”. Ein Sprecher des höchsten deutschen Gerichts bestätigte den Eingang der Klagen.

In Thüringen war am 5. Februar völlig überraschend der FDP-Politiker Thomas Kemmerich mit Stimmen von AfD, CDU und FDP zum Regierungschef gewählt worden. Es war das erste Mal, dass die AfD einem Ministerpräsidenten ins Amt half. Die Kanzlerin hatte dies einen Tag später während einer Südafrika-Reise „unverzeihlich” genannt und verlangt, das Ergebnis müsse korrigiert werden.

Nach Darstellung der AfD veröffentlichen Bundesregierung und Kanzlerin „diese Erklärung bis heute auf ihren jeweiligen staatlichen Internetangeboten”. Parteichef Jörg Meuthen erklärte, man wolle in Karlsruhe die Rechtswidrigkeit feststellen lassen.

„Wer als Regierungschefin während eines offiziellen Staatsbesuches die internationale Bühne benutzt, um das Ergebnis demokratischer Wahlen in Deutschland zu delegitimieren und ein Koalitionsverbot auszusprechen, missbraucht sein Amt und verletzt das Grundgesetz und die darin garantierte Chancengleichheit der Parteien.”

Die AfD hatte erst kürzlich erfolgreich gegen Innenminister Horst Seehofer (CSU) geklagt, weil dieser ein Interview mit AfD-kritischen Passagen auf seiner Ministeriumsseite veröffentlicht hatte. Nach der Karlsruher Rechtsprechung müssen Politiker, wenn sie sich als Regierungsmitglied äußern, das Gebot staatlicher Neutralität wahren.

Kemmerich war drei Tage nach seiner Wahl zum Ministerpräsidenten aufgrund des öffentlichen Drucks zurückgetreten.

dpa

Quelle: sputniknews

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1 Kommentar

  1.  Richtig Dieter! Das nennt man Scheingefecht! Es wäre ja auch noch recht, wenn es nicht nur der Selbstdarstellung dienen würde! Aber, wenn eh schon verschrieen, da könnte man doch auch mal "in die Vollen gehen" und einen Friedensvertrag und eine Verfassung einfordern!?

     Und da muß man sich schon ernsthaft überlegen, warum sie es nicht tun! Die propagierte Alternative zeigt sich da recht schwachbrüstig! Es könnte allerdings auch daran liegen, daß auch diese Partei, auch nur eine weitere Wahlmöglichkeit für zurückgebliebene Frustrierte darstellen soll!

    Da fällt mir auf, „Erwin“, gibt es den noch?

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