Warum zahlen wir Steuern?

von Gerhard Breunig (juwelen-magazin)

Träumen Sie nicht auch manchmal davon, Geld zu verdienen ohne dass der lästige Steuerkrake Staat ständig einen nicht unerheblichen Anteil Ihres hart erarbeiteten Einkommens abgreift? Wenn Sie sich immer noch darüber wundern, dass Sie in Merkels buntem Personen-Betreuungs-Zoo so viele Steuern und Abgaben zu bezahlen haben und am Ende lediglich etwa 10% des erwirtschafteten Arbeitseinkommens für die Eigenversorgung übrig bleiben, dann kennen Sie offensichtlich Ihre wirkliche Position im großen Spiel um Macht und Geld noch nicht.  Um zu verstehen, was hier Tag für Tag mit uns passiert, muss man sich allerdings zuerst darüber klar werden, wo man in diesem Spiel überhaupt steht.

Wenn Sie „Steuerzahler“ sind, dann agieren Sie im  herrschenden System nicht als Mensch, sondern als Person.

Wir lassen uns vom System durch einen Taschenspielertrick täuschen und das ausschließlich zu unserem Nachteil. Fakt ist: Als Menschen sind wir keine Personen, aber wir haben eine. Zumindest theoretisch, denn die Person und unser Name im System gehört rein rechtlich betrachtet dem, was wir gemeinhin als Staat bezeichnen. So steht es jedenfalls ganz deutlich im Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuch (EGBGB).

Im Recht gibt es einige unverrückbare Grundsätze.

So gilt zum Beispiel, dass man nicht mehr Rechte übertragen kann, als man selbst hat. Da ein Staat von Menschen geschaffen wird, steht der Mensch logischerweise immer über dem Staat, denn er kann dem Staat/System  grundsätzlich nicht mehr Rechte geben, als er selbst hat. Im Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland können wir das leicht nachlesen. Dort steht:

„Die Würde des Menschen ist unantastbar“ Und etwas später folgt noch der Satz: „ Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich“. Vor dem Gesetz bedeutet davor. Danach gibt es nämlich in deren Augen nämlich keine Menschen mehr. Da ist immer von Personen die Rede. Sie können Menschen im System nicht erkennen. Menschen kommen im System nicht vor, weil sie zwangsläufig immer über dem System stehen müssen.

Im System befinden sich deshalb nur noch Personen. Um uns Menschen im System, also nach dem Gesetz „behandeln“ zu können, wurden deshalb einfach Strohmänner geschaffen, die man zur Unterscheidung Personen statt Menschen nennt.  Mit diesen Strohmännern sollen wir Menschen uns identifizieren. Wir sollen uns für die Person als identisch, als gleich erklären.

Die Trennung Mensch/Person in der Rechtsprechung wird sofort offensichtlich, wenn man verschiedene Gesetzestexte liest.

Während die natürliche Person den Menschen in seiner Rolle im System repräsentiert und sich so zumindest noch in unserem Verfügungsbereich befindet, verfügt über die juristische Person eindeutig der „Staat“ oder in unserem Fall die Firma „Bundesrepublik Deutschland“. Diesen Umstand kann man problemlos und ganz offen im Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuch (EGBGB §10 Absatz 1) nachlesen. Dort steht  „Der Name einer Person unterliegt dem Recht des Staates, dem diese Person angehört.“ Aus diesem Grund haben diese Personen auch „rein zufällig“ den gleichen Namen wie wir. Die Folge daraus ist, dass wir glauben, diese Person zu sein. Wir Menschen sind diese Person aber nicht, solange wir uns nicht als mit ihr identisch erklären – uns identifizieren.

Die Frage der Obrigkeit, „sind Sie der Herr XXX“ hat also ganz bestimmte Gründe. Ein ja zu dieser Frage bedeutet, dass ich mich mit der Person, die eigentlich gemeint ist, für identisch erkläre. Einen Zwang dies zu tun, gibt es nicht. Das passiert freiwillig.

Da Personen nur auf Zetteln existieren, die man Geburtsurkunde nennt, aber weder sprechen noch denken können, braucht man diese Verbindung zum Menschen, den man plündern und übervorteilen will. Eine dieser geplanten Plünderungen sind Steuern. Arbeiten können nur Menschen aus Fleisch und Blut. Personen, also Zettel, werden kaum in der Lage sein, ohne den Menschen irgendetwas zu erwirtschaften. Wie sollte das auch gehen. Aber wir erinnern uns, im System geht es nur um Personen.

Um Menschen über die Personen besteuern zu können, werden diese mit „Privilegien“ ausgestattet. Ein besonderes Privileg der Person ist beispielsweise, Leistungen aus dem staatlichen Sozialsystem zu bekommen. Aber auch die Benutzung öffentlicher Straßen, die Postleitzahl oder eine öffentliche Adresse (Wohnhaft) zu haben, sind solche Privilegien. Ein ganz besonderes Privileg ist es steuern bezahlen zu dürfen. All diese Privilegien haben immer eines Gemeinsam, sie gelten nur für Personen. Was schließen wir nun für uns Menschen daraus?

Richtig, Menschen dürfen keine Steuern bezahlen.

Um den Betrug mit den Steuern mit uns Menschen erfolgreich durchzuziehen, hat man ihn im Treuhandrecht verortet. Indem wir glauben, selbst die besteuerte (oder eher bescheuerte?) Person zu sein,  haben wir nämlich völlig freiwillig und ohne es zu wissen, ein Treuhandverhältnis für diese Person übernommen.

Wie in jedem Treuhandverhältnis gibt es auch hier stets mehrere Beteiligte.

Zuerst zu nennen wäre der so genannte Treugeber. Er ist der eigentliche Eigentümer einer Sache. In unserem Beispiel gehört ihm die juristische Person. Im Fall der Person mit Ihrem Namen ist der Treugeber vermutlich die Bundesrepublik Deutschland, denn ihr gehört die Person, weil ein BRD Mitarbeiter diese Person bei der „Registrierung“ Ihrer Geburt über das Standesamt geschaffen hat.  Das ist bei Jedem so, der sich als  Personal deutsch ausweist.

Als Nächstes gibt es den Treuhänder, der im Namen des Treugebers die Sache verwaltet und nach eigenem Ermessen damit handelt. Der Treuhänder muss nicht unbedingt der Eigentümer sein. Er kann es aber sein. Zumindest dann, wenn Sie mit Geburtsurkunde ausgestattet sind. In der Regel laufen wir bei uns als Personen-Treuhänder mit „Personalausweis“ und Staatsangehörigkeit „deutsch“ durch die Gegend.

Als weiteren Beteiligten am Treuhandverhältnis gibt es den Begünstigten.  Der Begünstigte ist weder Eigentümer der Sache (Treugeber) noch Treuhänder. Er erhält jedoch Zuwendungen oder hat Ansprüche aus dem Treuhandverhältnis zugewiesen bekommen.

Diese Zusammenhänge möchte ich Ihnen anhand eines kleinen Beispiels verständlicher erläutern:

Angenommen Sie erben einen Bauernhof von Ihrem Opa. Da Sie keine Ahnung davon haben, wie man einen landwirtschaftlichen Betrieb richtig führt und bewirtschaftet, übergeben Sie den Betrieb zu treuen Händen an einen Fachmann, der für Sie den gesamten Betrieb in Eigenverantwortung führt und verwaltet. Dieser Treuhänder übernimmt die Treuhandschaft und damit die volle Verantwortung und Haftung über den gesamten Betrieb. Für seinen Einsatz und damit er unser ererbtes Eigentum in gutem Zustand bewahrt, erhält dieser Treuhänder einen Ertragsanteil in Höhe von 10% aus dem erwirtschafteten Betriebsgewinn. Der Rest des Ertrages ginge eigentlich an Sie als Eigentümer/Treugeber des Bauernhofes.

Da Sie als Eigentümer das Geld in unserem Beispiel nicht wirklich brauchen, Ihre Kinder aber für das Studium erhebliche Ausgaben haben, weisen Sie den Treuhänder an, dass der für Sie bestimmte Gewinn direkt an Ihre Kinder ausgezahlt wird. Ihre Kinder sind in diesem Beispiel weder Treugeber noch Treuhänder. Sie sind einfach die von Ihnen bestimmten Begünstigten aus diesem Treuhand-Verhältnis.

Der Treuhänder ist der, der arbeitet und handelt. Er bekommt allerdings nur eine vom Treugeber bestimmte Vergütung als Ertragsanteil aus dem betriebenen Geschäft, das ihm nicht gehört. Der Treuhänder selbst darf nie gleichzeitig Begünstigter sein, da dies zu schweren Interessenskonflikten führen würde. Begünstigter sein darf nur der Treugeber oder eine andere von ihm bestimmte Person. Der Treuhänder darf niemals in die eigene Tasche wirtschaften. Das ist strikt verboten. Und genau in diese Situation hat man uns als Menschen hinein manövriert.

Denn exakt diese Konstellation finden wir bei uns im Verhältnis zur  Person mit zufällig gleichem Namen. Der „Staat“ ist der Treugeber der Person, denn ihm gehört dieses vom Standesamt geschaffene Konstrukt, das eigentlich nur aufgrund der Geburtsurkunde existiert. Der Treuhänder wäre normalerweise ebenfalls der Staat, vertreten durch dessen jeweiligen Bediensteten, der die Person für den Staat  im Auftrag verwaltet.  Vor Gericht sind das beispielsweise der Staatsanwalt oder der Richter.

Sie als Mensch übernehmen die Treuhand über die Person erst in dem Moment, in dem Sie auf die Frage des Richters „sind Sie der Herr XXX“ mit ja antworten. Und danach werden Sie dann nach allen Regeln der Kunst verwurstet, denn die Aufgabe von Gerichten ist es nicht, Recht zu sprechen. Für Menschen aus Fleisch und Blut sind Gerichte nicht zuständig. Die „verhandeln“ immer nur Personen.

Genau deswegen kann man so genannte „Menschenrechte“ in der BRD auch nirgends einklagen.

Eigentlich wären wir als Menschen in diesem Treuhand-Verhältnis  nämlich Begünstigter der Person und müssten angemessen vom Treuhänder versorgt werden.  Weil unsere Geburt ursächlich für die Schaffung der Person war und weil laut Gesetz in Deutschland seit 1945 sämtliches Eigentum beschlagnahmt ist und wir zudem mit unserem Erbe für diesen Pseudo Staat „freiwillig“ die volle Haftung übernommen haben, stehen uns eigentlich gewisse Ansprüche an einem per Geburtsurkunde geschaffenen Treuhandvermögen zu. Wenn man uns schon alles wegnimmt, dann muss man wenigstens für uns Sorgen. Aber dem ist natürlich nicht so.

Leider haben unsere Eltern nach unserer Geburt mit der Registrierung beim Standesamt den ersten großen Fehler begangen und uns an den Staat, der eigentlich eine Firma ist, übereignet.  Dieser hat uns dann einfach für tot erklärt, weil wir uns nach 7 Jahren nicht als lebend gemeldet haben. Damit wurde unser Treuhandfonds quasi zur Plünderung durch den Staat freigegeben.

Auch wenn Sie mir das bis hierher nicht glauben, genau so läuft das ganze System.

Es kommt allerdings noch besser. Wir haben im Alter von 16 Jahren mit der Beantragung des Personalausweises bereits den nächsten schweren Fehler begangen und freiwillig ohne es zu wissen, die Treuhandschaft über die juristische Person übernommen. Wir haben uns zudem eine Anstellung als Personal der BRD aufs Auge drücken lassen und wurden somit automatisch steuerpflichtig. Denn genau so steht es in den als Gesetz getarnten Statuten der BRD. Damit fällt dummerweise auch noch unsere vorteilhafte Rolle als Begünstigter für uns weg. Ab jetzt haben wir nämlich den Job des Treuhänders für die Person, der stets das volle Risiko des Handelns zu tragen hat. So etwas nennt man gemein hin auch wir wurden reingelegt.

Man muss sich nur etwas im Treuhandrecht auskennen, um die negativen Folgen für uns daraus zu begreifen. Der Treugeber der Person ist in diesem Fall eindeutig der Staat. Da wir die Treuhandschaft „freiwillig“ übernommen haben, können wir wie bereits dargelegt aus rechtlichen Gründen nicht mehr der Begünstigte sein, da dies im Treuhandrecht verboten ist. Das war´s dann also mit unserer Versorgung über das Treuhandvermögen.

Und was noch viel schlimmer ist, als Treuhänder steht uns für unsere aufopferungsvolle Tätigkeit für die Person des Treugebers lediglich ein kleiner Obulus zu.  Derzeit gehen etwa 90% des von uns erwirtschafteten Einkommens über die Person an den Treugeber – den Staat. Da aus Sicht des Staates die Person das Einkommen verdient, steht uns, dem Treuhänder nur die Gewinnbeteiligung zu. Und das waren in unserem oben erklärten Beispiel 10%.

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