Warum die Abspaltung der Krim und der ehemals ukrainischen Gebiete völkerrechtlich nicht „illegal“ war

Westliche Propaganda

Der Westen behauptet, die Vereinigung der Krim und der ehemals ukrainischen Gebiete mit Russland und die Referenden darüber seien ein Bruch des Völkerrechts und „illegal“ gewesen. Hier zeige ich unter Verweis auf die entsprechenden Bestimmungen des Völkerrechts auf, warum das unwahr ist.

Warum die Abspaltung der Krim und der ehemals ukrainischen Gebiete völkerrechtlich nicht „illegal“ warQuelle: anti-spiegel

Westliche Medien und Politiker behaupten ständig, dass die Abspaltung der Krim 2014 von der Ukraine, das Referendum und auch die Vereinigung mit Russland ein Bruch des Völkerrechts – und damit „illegal“ – gewesen sei. Gleiches behaupten sie auch über die Abspaltung der Gebiete Lugansk, Donezk, Saporoschje und Cherson 2022, über die dortigen Referenden und deren Vereinigung mit Russland.

Für die meisten Leser des Anti-Spiegel dürfte es nichts Neues sein, wenn ich das als unwahr und als Propaganda bezeichne. Aber da wohl kaum jemand die völkerrechtlichen Bestimmungen nennen kann, aus denen das klar hervorgeht, will ich das hier einmal im Detail erklären, weil Sie, liebe Leser, das vielleicht als Argumentationshilfe brauchen können, wenn Sie darüber im Freundeskreis diskutieren und streiten.

Die einander widersprechenden Bestimmungen im Völkerrecht

Das Problem ist, dass es in der UN-Charta, also der Basis des modernen Völkerrechts, zwei einander widersprechende Bestimmungen gibt. Da wäre einerseits die territoriale Integrität oder territoriale Unversehrtheit, also die Unverletzbarkeit der Grenzen, nach der die Ukraine und der Westen argumentieren, denn Artikel 2 Absatz 4 der UN-Charta bestimmt:

„Alle Mitglieder unterlassen in ihren internationalen Beziehungen jede gegen die territoriale Unversehrtheit oder die politische Unabhängigkeit eines Staates gerichtete oder sonst mit den Zielen der Vereinten Nationen unvereinbare Androhung oder Anwendung von Gewalt.“

Demnach wäre die Vereinigung der ehemals ukrainischen Gebiete mit Russland ein Bruch des Völkerrechts, weil die Ukraine dieser Veränderung ihrer Grenzen nicht zugestimmt hat.

Andererseits gibt es in der UN-Charta aber auch das Selbstbestimmungsrecht der Völker, denn in Artikel 1 Absatz 2 der UN-Charta wurde als eines der obersten Ziele der UN festgelegt:

„freundschaftliche, auf der Achtung vor dem Grundsatz der Gleichberechtigung und Selbstbestimmung der Völker beruhende Beziehungen zwischen den Nationen zu entwickeln und andere geeignete Maßnahmen zur Festigung des Weltfriedens zu treffen“

Heute wird das Selbstbestimmungsrecht der Völker allgemein als gewohnheitsrechtlich geltende Norm des Völkerrechtes anerkannt. Neben der UN-Charta wird sein Rechtscharakter außerdem durch den Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte (IPBPR) sowie den Internationalen Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte (IPWSKR), beide vom Dezember 1966, völkervertragsrechtlich anerkannt. Damit gilt das Selbstbestimmungsrecht der Völker universell.

Das bedeutet, dass es den Bewohnern der ehemals ukrainischen Gebiete frei stand, zu entscheiden, ob sie zur Ukraine oder zu Russland gehören (oder ob sie gar unabhängige Staaten sein) wollen.

Da sich diese beiden Normen des Völkerrechts widersprechen, kam es immer wieder zu Streit. Als der Kosovo mit Unterstützung des Westens am 17 Februar 2008 offiziell seine Unabhängigkeit von Serbien erklärt hat, wollte der Westen dieses Thema ein für alle Mal juristisch klären und hat das Internationale Gericht der UNO in Den Haag angerufen, damit es zu der Frage, was höher zu bewerten ist – die Territoriale Integrität oder das Selbstbestimmungsrecht der Völker -, ein für alle Mal eine Grundsatzentscheidung fällt.

Das Urteil des Internationalen Gerichts der UNO in Den Haag

Die Staaten des Westens haben vor dem UN-Gericht argumentiert, dass das Selbstbestimmungsrecht der Völker wichtiger sei als die Unverletzbarkeit der Grenzen Serbiens, und das UN-Gericht hat dem in seinem Urteil zum Kosovo zugestimmt und entschieden, dass eine Unabhängigkeitserklärung eines Landesteils dem Völkerrecht entspricht, auch wenn diese Unabhängigkeitserklärung den Gesetzen und der Verfassung des Zentralstaates widerspricht.

Das dürfte den meisten Lesern des Anti-Spiegel bekannt sein, da das aber im Westen als “russische Propaganda” bezeichnet wird, schauen wir und nun im Detail an, wie das Gericht geurteilt und wie es das begründet hat.

In dem Prozess ging es um zwei Fragen: Erstens, ob die Unabhängigkeitserklärung des Kosovo dem Völkerrecht widerspricht, und zweitens, ob die Unabhängigkeitserklärung der Resolution 1244 des UN-Sicherheitsrates von 1999 widerspricht, die den künftigen, aber vorübergehenden Status des Kosovo festgelegt hat. Da die Kosovo-Resolution nur den Kosovo betrifft, interessiert uns für unsere Frage, was höher zu bewerten ist – die Territoriale Integrität oder das Selbstbestimmungsrecht der Völker -, nur die Entscheidung des Gerichts über die Frage, ob die Unabhängigkeitserklärung des Kosovo dem Völkerrecht widerspricht.

Um diese Frage ging es in den Punkten 79 bis 84 der Gerichtsentscheidung. Ich werde hier die drei wichtigsten Punkte komplett zitieren, bei Interesse können Sie die anderen Punkte im Urteil nachlesen, sie widersprechen dem, was in den drei Punkten gesagt wird, in keiner Weise.

Im Völkerrecht gibt es keine Regel, „die die Abgabe einer Unabhängigkeitserklärung verbietet“

Punkt 79, der erste der Punkte zu der Frage, ob eine einseitige Unabhängigkeitserklärung gegen das Völkerrecht verstößt, lautet:

„Im 18., 19. und frühen 20. Jahrhundert gab es zahlreiche Unabhängigkeitserklärungen, die oft von dem Staat, von dem die Unabhängigkeit erklärt wurde, vehement bekämpft wurden. Manchmal führte eine solche Erklärung zur Gründung eines neuen Staates, manchmal nicht. die Praxis der Staaten insgesamt deutet jedoch in keinem Fall darauf hin, dass die Verkündung der Unabhängigkeitserklärung als völkerrechtswidrig angesehen wurde. Im Gegenteil, die Praxis der Staaten dieser Zeit lässt eindeutig darauf schließen, dass das Völkerrecht kein Verbot von Unabhängigkeitserklärungen enthielt. In der zweiten Hälfte des 20. Jahrhunderts entwickelte sich das Völkerrecht der Selbstbestimmung dahingehend, dass den Völkern nicht-selbstverwalteter Gebiete und Völkern, die fremder Unterdrückung, Herrschaft und Ausbeutung unterworfen sind, ein Recht auf Unabhängigkeit zusteht (vgl. Gutachten des IGH: „Rechtliche Folgen für Staaten aufgrund der fortgesetzten Präsenz Südafrikas in Namibia (Südwestafrika) ungeachtet der Resolution 276 (1970) des Sicherheitsrates“. 1971, S. 31–32, Abs. 52–53; Osttimor (Portugal gegen Australien), Urteil, IGH-Berichte 1995, S. 102, Abs. 29; Rechtsfolgen des Mauerbaus im besetzten palästinensischen Gebiet, Gutachten, IGH-Berichte 2004 (I), S. 171–172, Abs. 88). Zahlreiche neue Staaten sind infolge der Ausübung dieses Rechts entstanden. Es gab jedoch auch Fälle von Unabhängigkeitserklärungen außerhalb dieses Kontextes. Die Praxis der Staaten in diesen Fällen lässt nicht auf die Entstehung einer neuen Regel im Völkerrecht schließen, die die Abgabe einer Unabhängigkeitserklärung in solchen Fällen verbietet.“

Im Klartext sagte das Gericht damit, dass es im Völkerrecht keine Bestimmung und auch kein Gewohnheitsrecht gibt, das einer einseitigen Unabhängigkeitserklärung widerspricht. Das Gericht hat im Gegenteil auf die viele Unabhängigkeitserklärungen heute unabhängiger Staaten verwiesen, womit vor allem ehemalige Kolonien westlicher Staaten gemeint waren, und erklärt, dass „die Praxis der Staaten dieser Zeit lässt eindeutig darauf schließen“ lasse, „dass das Völkerrecht kein Verbot von Unabhängigkeitserklärungen enthielt“.

Mit anderen Worten: Eine einseitige Unabhängigkeitserklärung von Landesteilen ist laut dem UN-Gericht völkerrechtlich legal, auch wenn der Zentralstaat sie in seinen Gesetzen oder seiner Verfassung verbietet.

Indem er im Fall Kosovo auf diese Gerichtsentscheidung gedrängt hat, hat der Westen das aber auch für alle anderen Fälle der Zukunft ins Völkerecht geschrieben. Damit gilt das auch für die ehemals ukrainischen Gebiete, denn das Gericht hat hier rein gar keine Einschränkungen gemacht. Demnach verhält sich beispielsweise Spanien übrigens völkerrechtswidrig, wenn es den Wunsch der Katalanen nach Unabhängigkeit bekämpft, denn auch die können dieses Recht für sich in Anspruch nehmen.

Die entscheidende Rolle des UN-Sicherheitsrates

In Punkt 81 geht das Gericht auf Argumente der Gegner der Unabhängigkeitserklärung des Kosovo ein und stellt fest:

„Mehrere Teilnehmer haben sich auf Resolutionen des Sicherheitsrats berufen, die bestimmte Unabhängigkeitserklärungen verurteilen: siehe unter anderem die Resolutionen 216 (1965) und 217 (1965) des Sicherheitsrats zu Südrhodesien, die Resolution 541 (1983) des Sicherheitsrats zu Nordzypern und die Resolution 787 (1992) des Sicherheitsrats zur Republika Srpska. Der Gerichtshof stellt jedoch fest, dass der Sicherheitsrat in all diesen Fällen eine Feststellung zur konkreten Situation zum Zeitpunkt der jeweiligen Unabhängigkeitserklärung traf; die Rechtswidrigkeit der Unabhängigkeitserklärungen rührte somit nicht von deren einseitigem Charakter her, sondern davon, dass sie mit der rechtswidrigen Anwendung von Gewalt oder anderen schwerwiegenden Verstößen gegen Normen des allgemeinen Völkerrechts, insbesondere gegen zwingendes Völkerrecht (jus cogens), verbunden waren oder gewesen wären. Im Kontext des Kosovo hat der Sicherheitsrat diese Position nie eingenommen. Der Ausnahmecharakter der oben aufgeführten Resolutionen scheinen dem Gericht zu bestätigen, dass aus der Praxis des Sicherheitsrates kein allgemeines Verbot einseitiger Unabhängigkeitserklärungen abgeleitet werden kann.“

Im Klartext: Es gab in der Geschichte auch einseitige Unabhängigkeitserklärungen, die aus konkreten Gründen als nach dem Völkerrecht rechtswidrig eingestuft wurden. Allerdings hat nur der UN-Sicherheitsrat die Vollmacht dazu, diese Feststellung zu treffen. Das waren also Ausnahmen von der Regel. Die Regel ist laut UN-Gericht, dass eine einseitige Unabhängigkeitserklärung nicht dem Völkerrecht widerspricht.

Man mag nun kritisch anmerken, dass der UN-Sicherheitsrat so eine Entscheidung nur einstimmig treffen kann, weil das Vetorecht der fünf ständigen Mitglieder des UN-Sicherheitsrates keinen anderen Weg zulässt, eine einseitige Unabhängigkeitserklärung zu verhindern . Das mag man so sehen, aber so lautet nun einmal das Völkerrecht.

In der Frage des Kosovo haben die westlichen Staaten mit ihrem Vetorecht verhindert, dass Russland die Unabhängigkeitserklärung des Kosovo im UN-Sicherheitsrat stoppt, im Falle der Ukraine verhindern Russland und wohl auch China jeden Versuch des Westens, die Unabhängigkeitserklärungen der ehemals ukrainischen Gebiete zu stoppen.

Das ist die Rechtslage gemäß Völkerrecht, die das UN-Gericht auf Drängen des Westens in seinem Urteil festgeschrieben hat.

„Das Völkerrecht enthält kein Verbot von Unabhängigkeitserklärungen“

Im letzten Punkt der Ausführungen des Gerichts zu der Frage, ob einseitige Unabhängigkeitserklärungen dem Völkerrecht widersprechen, wird die in den vorherigen Punkten detailliert begründete Entscheidung noch einmal zusammengefasst. Punkt 84 lautet:

„Aus den bereits genannten Gründen ist der Gerichtshof der Ansicht, dass das allgemeine Völkerrecht kein anwendbares Verbot von Unabhängigkeitserklärungen enthält. Demzufolge kommt er zu dem Schluss, dass die Unabhängigkeitserklärung vom 17. Februar 2008 nicht gegen allgemeines Völkerrecht verstieß. Nachdem der Gerichtshof zu diesem Schluss gekommen ist, wendet er sich nun der rechtlichen Relevanz der Resolution 1244 des Sicherheitsrates vom 10. Juni 1999 zu.“

Natürlich hat der Gerichtshof auf Wunsch und Druck des kollektiven Westens auch zur Resolution 1244 die gewünschte Entscheidung getroffen, aber das war ein Sonderfall des Kosovo und ist für die generelle Frage, ob einseitige Unabhängigkeitserklärungen dem Völkerrecht widersprechen, unwichtig.

Die Referenden

Der Westen behauptet außerdem, die Referenden in den ehemals ukrainischen Gebieten seien illegal und außerdem nicht frei gewesen. Illegal waren sie ganz sicher nicht, das haben wir gerade im Urteil des UN-Gerichts erfahren, denn wenn eine einseitige Unabhängigkeitserklärung dem Völkerrecht entspricht, steht es den Gebieten nach der Unabhängigkeitserklärung frei, ob sie Referenden durchführen oder nicht.

Übrigens sei an dieser Stelle darauf hingewiesen, dass es im Kosovo nie ein Referendum über die Unabhängigkeit gegeben hat. Die Unabhängigkeitserklärung war völkerrechtlich ausreichend.

Das Referendum auf der Krim fand im März 2014 statt und im April 2014 hat das US-amerikanische Pew Research Center eine große Umfrage in der Ukraine und auf der Krim durchgeführt, die am 8. Mai 2014 veröffentlicht wurde. Die Ergebnisse sind interessant genug, um detailliert auf sie einzugehen, denn sie zeigten einerseits die Meinung der Krim-Bewohner zu dem Referendum auf der Krim, aber auch die völlig unterschiedlichen Ansichten in der Ost- und Westukraine in den meisten Fragen zur politischen Zukunft der Ukraine.

Wer sich die Umfrageergebnisse anschaut, stellt fest, wie stark das Land damals gespalten war, was sich in den folgenden Jahren noch verschärft hat. Das zeigten die Umfrage-Ergebnisse, die nach Ost- und West-Ukraine, Krim oder Muttersprache differenziert dargestellt wurden.

Uns geht es hier um die Frage, ob die Grenzen der Ukraine verändert werden sollten, also um die Frage der Abspaltung der Krim. Auf dem Festland war die Meinung dazu eine völlig andere, als auf der Krim. In der Westukraine wollten 93 Prozent die Grenzen unverändert lassen, in der Ostukraine wollten das 70 Prozent und selbst die russisch-sprachigen Ukrainer wollten die Grenzen zu 58 Prozent unverändert belassen.

Ganz anders war das Ergebnis auf der Krim, denn da waren es laut Pew Research Center nur 12 Prozent, die die Grenzen nicht verändern wollten. Mit anderen Worten wollten fast 90 Prozent die Abspaltung der Krim von der Ukraine und die Vereinigung mit Russland.

Das entspricht übrigens sehr exakt den Ergebnissen des Referendums, denn wenn man die Wahlbeteiligung berücksichtigt, haben bei dem Referendum weit über 80 Prozent der Wahlberechtigten Krimbewohner für die Vereinigung mit Russland gestimmt. Die Umfrage des US-Instituts, das übrigens der US-Regierung nahe steht und nicht verdächtigt wird, „russische Propaganda“ zu verbreiten, hat das offizielle Ergebnis des Referendums auf der Krim damit indirekt bestätigt.

Für die Referenden von 2022 in Lugansk, Donezk, Saporoschje und Cherson gibt es solche Umfragen westlicher Institute leider nicht, aber sie würden genauso ausfallen und die offiziellen Ergebnisse der Referenden bestätigen, wie ich aus eigenem Erleben weiß. Ich war oft in den Gebieten und ich war Beobachter bei dem Referendum.

Wie auch auf der Krim 2014 haben diejenigen, die gegen die Vereinigung mit Russland waren, die Referenden weitgehend boykottiert, weshalb die Ergebnisse der Referenden bei teilweise fast hundert Prozent Zustimmung der Teilnehmer an den Referenden zur Vereinigung mit Russland lagen. Damit kann man die Wahlbeteiligung, die sehr hoch war, indirekt als Zustimmung zur Vereinigung mit Russland werten. Gerade in den Gebieten Cherson und Saporoschje ist die Zustimmung in den Jahren danach weiter gewachsen, wie ich oft berichtet habe.

Die Rolle der Medien

Das konnte man sehr selten auch in westlichen Medien erfahren, wenn westliche Korrespondenten mal das Angebot der russischen Regierung angenommen haben, die Gebiete zu besuchen und von dort zu berichten. So hat das ZDF beispielsweise im Januar 2024 einen Korrespondenten nach Mariupol geschickt, der offensichtlich die Aufgabe hatte, Unzufriedene zu finden und über die Schrecken der „russischen Besatzung“ zu berichten. Er hat jedoch nichts dergleichen finden können und stattdessen erzählt, dass die Stadt wieder weitgehend aufgebaut ist und dass die Menschen mit dem Leben als Teil Russlands sehr zufrieden sind.

Wichtig ist, dass der ZDF-Mann außerdem sagte, dass er und sein Team sich in Mariupol vollkommen frei bewegen und frei mit den Menschen sprechen konnte, was die Narrative der EU über die angeblich brutale russische Unterdrückung in den ehemals ukrainischen Gebieten Lügen straft.

In seinem Beitrag hat er es vermieden, aktuelle Bilder aus der Stadt gezeigt, sondern es wurden nur Bilder aus dem Krieg eingespielt, während er selbst sich in der Dunkelheit und vor einem Stacheldrahtzaun aufgestellt hatte, um ein möglichst gruseliges Bild zu vermitteln.

Er hätte seinen Bericht auch vor farbenfrohen Neubauten machen können, denn Mariupol war zu dem Zeitpunkt bereits eine weitgehend wiederaufgebaute Stadt, wie man beispielsweise auf diesem YouTube-Kanal aus Mariupol sehen kann, der schon vor dem Krieg Impressionen aus der Stadt gezeigt hat und auf dem man sehr anschaulich nachverfolgen kann, wie die Stadt nach den Kampfhandlungen aussah und wie schnell sich das Leben dort wieder normalisiert hat und wie schnell dort alles wieder aufgebaut wurde.

Aber leider geht es weder westlichen Medien noch westlichen Politikern um die Wahrheit. Daher sprechen sie wahrheitswidrig von einer „illegalen Annexion“ der Gebiete, obwohl das Urteil des UN-Gerichts das Gegenteil aussagt, und die westlichen Medien verbreiten Horrorgeschichten über das Leben in den heute zu Russland gehörenden Gebieten, während westliche Korrespondenten, wenn sie mal dorthin fahren, das trotz aller Bemühungen nicht bestätigen können.

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