Vom herzlosen Staat als Erpresser und Angsterzeuger

Den folgenden Aufsatz von Herbert Ludwig über den deutschen Sozialstaat, den menschenunwürdigem HartzIV-Gesetz und den angsteinflössendem Job-Center kann ich ALLEN nur wärmstens empfehlen. Auch denen, die sich noch in einem Arbeitsverhältnis befinden, das schneller beendet sein könnte, als Viele sich denken und dann ist der Absturz in das HartzIV-Erpressersystem nicht mehr weit und die Erniedrigung der Persönlichkeit durch den Staat nimmt seinen Lauf. Am Ende des Aufsatzes noch ein paar Anmerkungen von mir.

Das Hartz auf „dem rechten Fleck“ – oder der „Sozialstaat“ als Sklavenhalter

von Herbert Ludwig (fassadenkratzer)

Der Staat hat kein Herz, wie wir wissen. Er ist ja auch kein Mensch, sondern eine Organisation. Diese wird aber von Menschen betrieben, die, statt sie menschlich zu erfüllen, umgekehrt vom seelenlosen Mechanismus der staatlichen Organisation vielfach so ergriffen werden, dass ihnen ihr Herz abhandengekommen ist. An seine Stelle ist Hartz IV getreten.

Der Abhängig-Beschäftigte ist schon mit staatlicher Hilfe eine Art moderner Arbeitssklave im Dienste des Unternehmens, der am „Arbeitsmarkt“ als Produktionsfaktor möglichst billig gekauft werden kann (s. Arbeitsmarkt), aber selbst noch eine gewisse Auswahlmöglichkeit hat. Gerät er schließlich als Arbeitsloser in die Fänge des Hartz IV-Systems, wird er mit staatlicher Gewalt unter Androhung lebensgefährdender Sanktionen dazu erpresst, sich auf dem „Sklavenmarkt“ für nahezu jede Arbeit bedingungslos feilzubieten.

Der omnipotente Staat

Der heutige Staat ist allmächtig. Er maßt sich noch immer eine totale Daseinsfürsorge seiner Bürger an, die vor 5000 Jahren ihre Berechtigung hatte. Er ist in dieser Hinsicht stehengblieben und hat die Entwicklung zum freien, sich selbst bestimmenden Menschen kaum mitvollzogen, der dadurch unterdrückt und abhängig gemacht wird. Die fortbestehende Omnipotenz des Staates erniedrigt den freien Menschen zum Untertanen, der sich in den staatlichen Machtstrukturen gegen Knechtschaft und Versklavung kaum wehren kann.

Der Staat ist seiner eigentlichen Natur nach eine Rechtsgemeinschaft freier Menschen und Hüter des gerechten Zusammenlebens. Es ist nicht seine Aufgabe, die Bedürfnisse der Menschen nach einer Absicherung für den Fall der Arbeitslosigkeit durch eine staatliche Versicherung und daran anschließende soziale Grundsicherung zu befriedigen. Er greift dadurch inhaltlich in das Wirtschaftsleben der Menschen und ihre Freiheit ein, ein solches Problem mit ihren eigenen Fähigkeiten selbst zu lösen (s. die genauere Grundlegung dazu: Der Mensch als Maß).

Eine staatliche Versicherung bzw. Grundsicherung begründet kein Vertragsverhältnis zwischen freien Menschen, das nur mit beidseitigem Einverständnis geändert werden kann, sondern ein gesetzlich erzwungenes Unterordnungs- und Abhängigkeitsverhältnis, das der Staat ständig einseitig verändern darf, ohne dass die Betroffenen darauf einen Einfluss haben. Das ist Kennzeichen eines totalitären Untertanenstaates, in dem der Mensch zum Objekt, zur Manövriermasse staatlicher Herrschaft degradiert ist (vgl entsprechend Gesetzliche Krankenversicherung).

Ausschaltung der Freiheit

Ein Fehler zieht immer weitere Fehler und Übel nach sich. Die staatliche soziale Absicherung hat zur Folge, dass die nach Bedürfnissen und Fähigkeiten verschiedenen Menschen alle über einen Leisten geschlagen, also gleich behandelt werden, notwendigerweise (s. Der Mensch als Maß). Denn vor dem Gesetz sind alle gleich. Ist das Arbeitslosengeld (I) noch am vorherigen Gehalt orientiert, erhält in Hartz IV (Arbeitslosengeld II) jeder den gleichen, am Existenzminimum bemessenen Betrag. Und jeder muss bereit sein, die gleiche zumutbare Arbeit anzunehmen, um den Staat wieder von seiner Zahlungspflicht zu entlasten.

Zumutbar ist einem Arbeitsfähigen nach dem Sozialgesetzbuch (SGB II) grundsätzlich jede Arbeit, gleichgültig, welche Ausbildung und Qualifikation er hat und in welchem Beruf er früher tätig war. Das bedeutet: Der Mensch wird nur als Zahl, als Quantität behandelt, seine Individualität in ihrer besonderen Qualität wird nivelliert. Der Arbeitslose und Hartz IV-Aktivist Ralph Boes beschreibt es in einem Interview so: „Sobald man in Hartz IV ist, verliert man auch seine gesamte Biographie. Das heißt, wenn ich vorher irgendwas studiert hab – in Hartz IV werde ich zum Hilfsarbeiter gemacht. Und wenn ich einmal drinne war, bin ich ewig Hilfsarbeiter oder sowas. Das ist ganz egal, die gesamte Biographie – eine Entwertung von allem.“ 1

In der Arbeit des Menschen entfalten sich seine Anlagen, Begabungen und Fähigkeiten. Das, was er bisher seelisch geworden ist und wozu er sich weiter entwickeln will, macht das aus, was Art. 2 des Grundgesetzes „die freie Entfaltung der Persönlichkeit“ nennt. Wird dem Menschen die freie Wahl der Arbeit genommen, bedeutet dies ein Zurückstauen und Ablähmen des inneren Menschen, der Persönlichkeit. Das Grundrecht der freien Entfaltung des Art. 2 GG ist die erste Ausgestaltung der Unantastbarkeit der Würde des Menschen von Art. 1, die damit beide ausgeschaltet bzw. verletzt werden. Und da klingt es wie ein Hohn, wenn das SGB II in § 1 mit dem Satz beginnt: „Die Grundsicherung für Arbeitsuchende soll es Leistungsberechtigten ermöglichen, ein Leben zu führen, das der Würde des Menschen entspricht.“

Unterdrückungssystem

Weigert sich ein Arbeitsloser, eine durch das „Jobcenter“ angebotene Arbeit anzunehmen, wird er durch Sanktionen dazu gezwungen. Beim ersten Mal werden ihm die Zahlungen um 30% gekürzt, bei der zweiten Weigerung um 60% und bei jeder weiteren ganz gestrichen. Das heißt, er kann dann auch seine Miete nicht mehr bezahlen, wird obdachlos und muss in seiner existenziellen Not auf der Straße betteln. Auf die Frage: „Wie ist denn das Leben von jemand, der unter diesem Hartz4-Sytem lebt?“, antwortete Ralph Boes: „Angst, Angst, Angst. Sobald man in das System kommt, und man wird gezwungen zur ersten Unterschrift, man muss eine sogenannte Eingliederungsvereinbarung unterschreiben, in der steht drinne, Eingliederung in den herrschenden Arbeitsmarkt. Da steht drin: Wenn ich nicht mitmache, wird mir die ganze Existenz genommen. Das muss ich unterschreiben, und damit unterschreibe ich selber, dass mir die ganzen Grundrechte genommen werden. … Wenn ich unterschrieben habe, habe ich meine Bürgerrechte selbständig abgegeben. Wenn ich nicht unterschreibe, wird es mir als Verwaltungsakt einfach aufgedrückt. Also ich krieg´s einfach hingesetzt, ob ich es haben will oder nicht. … Und da haben alle Menschen einfach wahnsinnige Angst. Das ganze System zieht seine Kraft aus der Angst der Menschen. … Die Würde des Menschen ist außer Kraft gesetzt.“

Der Mensch wird unter vollkommener Entwürdigung wie ein Sklave unter einen fremden Willen gezwungen. Er wird zur Zwangsarbeit verpflichtet. Damit werden noch die weiteren konkretisierenden Freiheitsrechte des Art. 12, die freie Berufswahl und das nach den Erfahrungen des Nationalsozialismus aufgenommene ausdrückliche Verbot der Zwangsarbeit, unmittelbar verletzt.

Aber das Ausschalten der Freiheit geht noch weiter. Solange der Arbeitslose Zahlungen bezieht, muss er jederzeit für Arbeitsangebote des Jobcenters erreichbar sein und die Arbeit antreten können. Daher darf er entgegen dem Grundrecht der Freizügigkeit nach Art. 11 GG seinen Wohnort ohne Erlaubnis des Jobcenters nicht verlassen. „Dann gibt es den Artikel im GG Freizügigkeit im Bundesgebiet, ich darf als Bürger überall hin. In Hartz IV darf man die Stadt nicht verlassen. … Wenn das Job-Center mitbekommt, dass ich die Stadt verlassen habe, zieht es mir sämtliche Gelder für die Zeit ab. … So geht das ganze System. Es ist menschenrechtswidrig ohne Ende.“ (Ralph Boes)1 Sicher werden Juristen dies als eine der in Abs. 2 des Art. 11 GG vorgesehenen gesetzlichen Ausnahmen einordnen. Aber die Ausnahme des Hartz entsteht eben nur dadurch, dass der Staat über seine eigentlichen Kompetenzen hinaus die Arbeitslosenversicherung und Arbeitsvermittlung an sich gezogen hat. Das Ergebnis ist, dass er das Grundrecht der Bewegungsfreiheit aufhebt.

Der Arbeitslose muss auch berufliche Weiterbildungs- oder Umschulungsleistungen, die ihm angeboten werden, annehmen. Das kann ja zur Erhöhung der Arbeitschancen sinnvoll sein, führt aber vielfach zu unsinnigen, entwürdigenden Maßnahmen. Ralph Boes berichtet den Fall, dass eine Frau, zum dritten Mal innerhalb des Hartz IV – Systems Mutter geworden, sich in einer verordneten Fortbildungsmaßnahme befindet, wo sie den Umgang mit der Computer-Maus lernen soll. Doch ihr Kind ist ständig krank. „Und dann geht sie zu dem Job-Center: Können Sie mich nicht aus der Maßnahme entlassen, dass ich für‘s Kind da bin? Und da sagt ihr die Job-Center-Mitarbeiterin in die Augen: Wir können das Kind für die Adoption frei geben, dann können Sie weiter in die Maßnahme gehen. – Also so weit ist das System, eine Verachtung der Menschen.“ „In Hartz IV ist die Mutter eine Arbeitsuchende und das Kind ein Vermittlungshemmnis. Wir haben ein Sozialsystem, in dem die Mutter nicht als Mutter, sondern als Arbeitssuchende bezeichnet wird und das Kind als Vermittlungshemmnis.“

Hartz IV hat das Herz im Menschen verdrängt und seine Stelle eingenommen.

Inzwischen hält immerhin erstmals ein Gericht diese Hartz IV Sanktionen für verfassungswidrig. Das Sozialgericht Gotha machte sich die Argumentation von Ralph Boes und der Anwälte seines Freundeskreises zu eigen, nannte mit Beschluss vom 26. Mai 2015 „Hartz IV – Sanktionen gegen erwerbsfähige Hilfebedürftige“ für verfassungswidrig und legte die Sache zur Entscheidung dem Bundesverfassungsgericht vor. „Nach Auffassung der Richter verstoßen die Sanktionsregelungen im SGB II gegen mehrere verfassungsmäßig garantierte Grundrechte.“2 Man darf gespannt sein, mit welchem faulen Kompromiss sich das BVerfG da herauswindet, wenn es nicht den grundsätzlichen Fehler des staatlichen Regelungsanspruches erkennt. Und das ist nach aller bisherigen Erfahrung nicht zu erwarten.

Die Quantifizierung der Arbeit

Da ein Arbeitsloser, der eigentlich Einkommensloser heißen müsste, der staatlichen Versicherung zur Last fällt, hat der Staat nichts anderes im Sinn, als nach „Arbeitsplätzen“ zu rufen, also nach Orten, wo organisierte Arbeit mit Einkommen verbunden ist, ohne Rücksicht darauf, von welcher Qualität, welcher Art die Arbeit ist, die dort geleistet wird, Hauptsache, der „Arbeitslose“ erhält durch eine Arbeit wieder Einkommen und belastet nicht mehr den Staat. „Arbeitsplatz“ ist daher wie Arbeitslosigkeit ein rein quantitativer Begriff. Den Staat interessiert vordergründig nicht die Qualität der Arbeit, sondern nur die Zahl der Erwerbslosen, die ihm drückend auf der Tasche liegen. Als Hüter des Rechtslebens, in dem notwendig die Gleichheit dominiert, kann er nur für alle gleich, das heißt hier quantitativ gestalten. Dadurch wird ausgeblendet, dass es für das Wohl einer Gesellschaft darauf ankommt, Arbeit ausschließlich dafür einzusetzen, wertvolle Güter für die Menschen zu schaffen. Alles andere ist schädlich und im höchsten Grade unsozial und wirkt sozial zerstörerisch. „Arbeit als solche hat gar keine Bedeutung, wenn sie nicht „weise“ geleitet wird! Nur durch von Menschen hineingelegte Weisheit ist dasjenige hervorzubringen und zu schaffen, was dem Menschen dient. Wer dieses nicht versteht und auch nur im Kleinsten dagegen sündigt, sündigt gegen das soziale Denken der heutigen Zeit.“3

Da der Staat selbst in der Regel keine „Arbeitsplätze“ schaffen kann, appelliert er an die Unternehmen und übt auf die von ihm abhängigen Erwerbslosen gnadenlos Druck und Zwang aus, jeden angebotenen „Arbeitsplatz“, der eigentlich „Einkommensplatz“ heißen müsste, anzunehmen, unabhängig davon, welche Qualifikation und individuelle Intention sie haben. Sein Ziel ist primär nicht, die Arbeitslosen in eine sinnvolle Arbeit, sondern die Einkommenslosen in Einkommen zu bringen, um sie selber loszuwerden, gleichgültig, wie qualitativ sinnvoll oder sinnlos die Arbeit selber ist. Es ist der gesellschaftliche Siegeszug der totalen Quantifizierung, die Qualitäten und Individualitäten nivelliert und zerstört.

Eine qualitative und damit grundsätzliche Lösung des Arbeitsproblems ist auch vom Staat prinzipiell nicht zu erwarten. Dazu ist er als Rechtsorganismus nicht imstande. Sie kann nur in einer vom Staat unabhängigen koordinierenden Verwaltung des Wirtschaftslebens, das die brüderliche Befriedigung der Bedürfnisse der Menschen zur Aufgabe hat, und in einem freien Geistesleben gelöst werden, in dem es um die freie Entfaltung der Fähigkeiten des Menschen geht (s. Der Mensch als Maß).

Wesen der Arbeit

Es soll nicht übergangen werden, dass der Einzelne nicht nur einseitig die freie Entfaltung seiner Fähigkeiten verlangen kann, sondern dass auch die Bedürfnisse der Gesellschaft, also die der anderen Menschen, berücksichtigt werden müssen. Aber das dürfen nicht andere für ihn entscheiden, sondern er muss unter Berücksichtigung dessen und aus Einsicht seine Arbeit selbst bestimmen können. Letztlich sind beide auch aufeinander bezogen.

Denn Arbeit ist eine zielgerichtete körperliche oder seelisch-geistige Tätigkeit, in der Fähigkeiten entfaltet werden, um menschliche Bedürfnisse zu befriedigen. Arbeit bewegt sich also immer zwischen Fähigkeiten und Bedürfnissen. Der Mensch steht als individuelles Glied der Gesellschaft bei der Wahl seiner Arbeit daher stets zwischen dem individuellen Pol der eigenen Fähigkeitsintention, die seine Selbstverwirklichung bedeutet, und dem Pol der gesellschaftlichen Bedürfnisse, auf die seine Arbeit bezogen ist. Es kommt also gesellschaftspolitisch darauf an, dass die individuellen Fähigkeiten und die Bedürfnisse, die von ihnen befriedigt werden können, zusammenkommen. Dies kann nicht von staatlichen Jobcentern, sondern nur von Einrichtungen eines freien Geisteslebens in Zusammenarbeit mit entsprechenden Stellen einer unabhängigen Wirtschaftsverwaltung sinnvoll vermittelt werden.

Sowie sich der Staat diese Aufgaben anmaßt, wird der Mensch in das Prokrustesbett der Gleichheit gespannt, und die Würde der Freiheit und die Barmherzigkeit der Brüderlichkeit werden gnadenlos amputiert.

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In der Arbeitspsychologie gehört die Arbeit zu einem ganz wesentlichen menschlichen Faktor der Persönlichkeitsentwicklung. Was Herr Ludwig in seinem Aufsatz beschreibt und dokumentiert, geht aus den wissenschaftlich arbeitspsychologischen Erkenntnissen hervor, wie etwa folgendes Zitat:

„Arbeit ist eine zielgerichtete körperliche oder seelisch-geistige Tätigkeit, in der Fähigkeiten entfaltet werden, um menschliche Bedürfnisse zu befriedigen. Arbeit bewegt sich also immer zwischen Fähigkeiten und Bedürfnissen.“

Hierzu ein Beispiel:
Ein ausgebildeter Schreiner mit einer 32-jährigen Berufserfahrung verliert unerwartet seinen Job und fällt nach eineinhalbjähriger Arbeitslosigkeit in HartzIV. Im Jobcenter wird ihm gesagt: Herr xxx, Sie sind mit 50 Jahren zu alt für den Arbeitsmarkt im Schreinerbereich. Die Tankstelle in der xxx-Straße sucht eine Aushilfskraft. Bewerben Sie sich dort umgehend. Was für eine Demütigung!

Solche angsterzeugenden und erpresserischen Methoden laufen tatsächlich in den menschenverachtenden Job-Centern ab. Sie zielen bewusst auf die Zerstörung der Persönlichkeitsentwicklung jedes einzelnen Menschen durch den Staat ab.

Der Staat wird von Parteien gelenkt, die wiederum die Gesetze regeln. Da Parteien von der Lobby finanziert werden (Parteispenden), werden Gesetze auch nur zum Vorteil der Lobby verabschiedet. Um das Stimmvieh allerdings bei Laune zu halten, werden vor den Wahlen auch schon mal von den Parteien einige Wahlgeschenke gemacht, die nach den Wahlen schnell wieder einkassiert werden. Und die dummen Wahlschafe fallen jedesmal immer wieder darauf rein. In einer Demokratie ist der Mensch und seine Stimme nur Mittel zum Zweck. Was soviel bedeutet wie Ausbeutung und Sklaverei.

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