Volle Kontrolle – uneingeschränkter Zugriff

Eveline Widmer-Schlumpfs Bargeld-Verbot

Der aktuelle Freitags-Kommentar der «Schweizerzeit» vom 1. März 2013

Von Ulrich Schlüer, Chefredaktor «Schweizerzeit»

Wer über grössere Beträge an Bargeld verfügt, steht in der Schweiz ab sofort unter generellem Geldwäscherei-Verdacht. So will es Eveline Widmer-Schlumpf verfügen.

Die Vereinigten Staaten von Amerika sind rettungslos überschuldet. Sie sind pleite. Was dort als «Sparmassnahme» verkauft wird, zeitigt als Effekt bestenfalls eine geringfügige Verlangsamung des Schuldenwachstums.

Die gleiche Diagnose ist EU-Mitglied Griechenland, EU-Mitglied Spanien, EU-Mitglied Frankreich, EU-Mitglied Italien auszustellen.

Geldwäscherei-Verdacht

Die viel zu fett aufgeblähten, längst nicht mehr bezahlbaren Regierungsbürokratien all dieser rettungslos überschuldeten Staaten und mit Ihnen die EU-Zentralbürokratie in Brüssel reagieren auf ihre Verschuldung allesamt gleich: Sie, die Überschuldungs-Verursacher, die verbrecherischen Währungszerstörer wollen sich den vollen Zugriff auf die Vermögen sämtlicher ihnen ausgelieferter Untertanen sichern. Solch uneingeschränkten Zugriff haben sie faktisch bereits auf alle elektronisch verwalteten Vermögen aller Bankkunden in ihrem Herrschaftsgebiet. Zusätzlich wollen sie nicht mehr länger dulden, dass diejenigen, die über grössere Bargeldbestände verfügen, sich der Kontrolle durch die Staatsbürokratien entziehen können.

Deshalb dekretieren sie: Wer über Bargeld verfügt, steht generell und pauschal unter Geldwäscherei-Verdacht. Bargeld – insinuieren sie der Öffentlichkeit – könne nur haben, wer damit Illegales im Schilde führt. Deshalb müsse die Staatsbürokratie eingreifen. Deshalb das Bargeld-Verbot. Es sei «im Interesse der Öffentlichkeit» vonnöten.

Alles Lüge!

Wahrheit ist: Die an der Aushöhlung ihrer Währungen Schuldigen wollen ans Geld der Bürger. Auch an alles im Land bisher keiner Staatskontrolle unterworfene, vielmehr noch frei zirkulierende Bargeld. Das Mittel dazu: Jeder, der Bargeld besitzt, wird dem Generalverdacht der Geldwäscherei ausgesetzt.

«Hinreichender Anfangsverdacht» wird überflüssig

Bisher war im Rechtsstaat ein «hinreichender Anfangsverdacht» erforderlich, bis gegen jemanden ein Ermittlungsverfahren eröffnet werden konnte, in welchem auch alle vom Verdächtigten ausgehenden finanziellen Transaktionen und Anordnungen der Untersuchung durch die Ermittlungsorgane ausgesetzt wurden. Solch «hinreichender Anfangsverdacht» ist ab sofort nicht mehr erforderlich. Bargeld-Besitz ist Verdacht genug. Muss man gegenüber Gewaltverbrechern, gegenüber Mördern, gegenüber Räubern, gegenüber Vergewaltigern, solange diese nicht rechtmässig verurteilt sind, der Korrektheit halber immer das Wörtchen «mutmasslich» voransetzen, wenn man das ihnen angelastete Verbrechen beim Namen nennt, so ist gegenüber Vermögenden, die Bargeld besitzen, keinerlei «Mutmasslich-Einschränkung» mehr nötig.

Die Hauptschuldigen an der Staatsüberschuldung, die Staatsbürokratien nämlich, haben das Recht auf den Kopf gestellt. Bargeld-Besitz wird von vornherein kriminalisiert, weil – so ihre Konstruktion – Bargeld nur benutzen will, wer Geldwäscherei beabsichtige. So sichern sich die, welche schuldhaft die Staatsfinanzen zerrüttet haben, jederzeitig uneingeschränkten Zugriff auch auf bisheriges Barvermögen: Keine Finanztransaktion, keine Zahlung, keine Entgegennahme von Guthaben darf mehr geschehen, ohne dass dem gefrässigen Staatsapparat nicht volle Einsicht gewährleistet wird – mit dem Ziel gegebenenfalls uneingeschränkten Zugriffs.

Die grosse Versuchung

Dass Eveline Widmer-Schlumpf, Kontrollfreak, die USA und die EU bewundernde Volks-Umerzieherin – sobald ihr klar wurde, welche Eingriffsmöglichkeiten das Bargeld-Verbot den Besteuerungs-Bürokratien der USA und der EU-Zentrale eröffnet – der Versuchung kaum widerstehen würde, wie Washington und Brüssel per Geldwäscherei-Generalverdacht ans Geld der Bürger zu kommen, war zu erwarten.

Selbstverständlich tarnt sie ihre wahre Absicht heute noch: Das Bargeld-Verbot gelte, versucht sie zu besänftigen, bloss ab Fr. 100‘000. Gegenfrage: Wo hat das Bargeld-Verbot in der EU begonnen? Selbstverständlich auch bei hohen Beträgen. Und wo steht es heute? Mario Monti ist in Italien nicht zuletzt deshalb aus der Regierung gejagt worden, weil er Bargeld-Zahlungen ab Euro 1‘000 verboten hat. Weil er jeden, der über mehr als tausend Euro Bargeld verfügt, dem Generalverdacht der Geldwäscherei ausgesetzt hat.

Man hat auch in Italien bei höherem Betrag begonnen. Aber heute ist dort Bargeld-Zahlung von über Euro 1‘000 verboten. Und zu Brüssel läuft – längstens nachgewiesen – die Planung, Bargeld-Besitz überhaupt zu verbieten. Geldbewegung soll per EU-Dekret nur noch auf elektronischem, also jederzeit kontrollierbarem Weg gestattet sein. Das in Staaten, die sich vor kurzem noch als «freiheitlich» verstanden haben.

Der Franken: Gesetzliches Zahlungsmittel

In der Schweiz ist der Schweizer Franken gesetzliches Zahlungsmittel. Jeder Bürger, jede Bürgerin, jeder Einwohner, jede Einwohnerin, die nicht in einem auf rechtsstaatlichem Weg aufgrund «hinreichenden Anfangsverdachts» gegen sie eröffneten Ermittlungsverfahren stehen, haben das uneingeschränkte Recht, über Bargeld zu verfügen. Und alle haben sie das uneingeschränkte Recht, mit Bargeld Rechnungen zu bezahlen. Ohne Obergrenze!

Niemand, kein Staatsapparat besitzt ein irgendwie begründetes Recht, dazu Beschränkungen einzuführen. Es ist hierzulande das Recht jedes freien Menschen, für sich allein zu entscheiden, wie er Zahlungsverpflichtungen nachkommt. Niemand darf willkürlich Obergrenzen setzen für Barzahlungen. Geldbesitz ist das Recht eines freien Bürgers. Wer dieses Recht einschränkt, handelt widerrechtlich. Wer Geldbesitz verbietet, zerstört ein Freiheitsrecht, das Recht nämlich, über ehrlich erworbenes Eigentum in Form von Bargeld in aller Freiheit zu verfügen.

Es sind die viel zu üppig ausgewucherten Staatsbürokratie-Apparate, welche die Überschuldung vieler Industriestaaten herbeigeführt haben. Diese mit dem Ziel des Überlebens freier Staaten endlich einzuschränken, wagen die im Würgegriff ihrer Bürokraten zunehmend erstickenden Entscheidungsträger in den Staaten offensichtlich nicht mehr. Die Staatsapparate sind für Regierungen tabu. Stattdessen werden die freien Bürger kriminalisiert. Wer über grosse Bargeldbeträge verfügt, ist von Anfang an Geldwäscher.

Mit Demokratie hat die Bargeld-Einschränkung nichts zu tun, mit Rechtsstaats-Zerstörung um so mehr.

Ulrich Schlüer

Quelle: schweizerzeit

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