Volksabstimmungsgesetz auf Bundesebene jetzt!

„Volksabstimmungen auf Bundesebene sind keine Keckheit der Bürger, sondern ein Verfassungsgebot – das viel zu lange ignoriert wurde. Die Behauptung, für Plebiszite bedürfe es einer Grundgesetzänderung, ist Unsinn: Notwendig ist allein ein regelndes Ausführungsgesetz”, schreibt der Jurist und Journalist Heribert Prantl in einem Kommentar in der Süddeutschen Zeitung.

Und er hat Recht. Denn Art. 20 (2) Grundgesetz sagt ausdrücklich, dass alle Staatsgewalt vom Volke ausgeht und in Wahlen UND Abstimmungen ausgeübt wird.

Wir brauchen endlich bundesweite Volksabstimmungen und diese können mit der Verabschiedung eines Ausführungsgesetzes per einfacher Bundestagsmehrheit eingeführt werden. Es braucht dazu keine Änderung des Grundgesetzes und damit die Zustimmung der Union. Zur Erinnerung: einzig die CDU blockiert seit über 60 Jahren die Einführung von bundesweiten Volksentscheiden.

Wir können nicht mehr länger warten, dass die Union sich aufs GEMEINWOHL besinnt. Denn die Missachtung der Mehrheitsinteressen zu Lasten Millionen von Menschen und der Umwelt ist fatal. Freihandelsabkommen CETA, TiSA, TTIP, Bankrettungen, Hartz 4, Erlauben von Glyphosat zeigen, dass wir Bürgerinnen und Bürger wichtige Entscheidungen besser selbst treffen.

Hier kann unterzeichnet werden.

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