Volksabstimmung in Deutschland ?

Volksabstimmung über Rettungsschirm in Deutschland

80 Prozent der deutschen Bürger sind mit den Beschlüssen des Deutschen Bundestages zum Europäischen Rettungsschirm nicht einverstanden. Im Parlament ist diese Meinung nicht annähend vertreten. Die wenigen Gegenstimmen, die zudem noch als Abweichler verunglimpft werden, genügen nicht.
Da alle Gewalt vom Volke ausgeht und vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt wird, Parteien aber derzeit nicht vorhanden sind, die diese Meinung von 80 Prozent der Bürger vertreten, ist eine Abstimmung erforderlich als notwendige demokratische Ergänzung.
Wenn der Vertretene selbst anwesend ist, so schreibt Rousseau, endet jede Stellvertretung. Wenn das Volk durch eine Abstimmung selbst handeln will, kann kein Parlament (Volksvertreter) sich darüber hinwegsetzen oder es gar verhindern. Alles andere wäre Entmündigung.
Der oberste deutsche Richter, der Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Dr. Voßkuhle, hält Volksabstimmungen im Einzelfall für eine sinnvolle Ergänzung zum parlamentarischen Verfahren.
Unter dem früheren Bundeskanzler ­Schröder beschloss der Deutsche Bundestag am 7. Juni 2002 mit einfacher Mehrheit die Einführung der Volksabstimmung auf Bundesebene, wie sie in Art. 20 Abs. 2 GG, bereits grundsätzlich und mit Ewigkeitsgarantie festgeschrieben, vorgesehen ist.
Nur weil die sogenannt herrschende Meinung in der deutschen Staatsrechtslehre für das blosse Ausführungsgesetz der in Art. 20 GG festgelegten Abstimmungen eine verfassungsändernde Zweidrittelmehrheit fordert, gibt es bislang die Möglichkeit von Volksabstimmungen in Deutschland auf Bundesebene immer noch nicht. Obwohl Art. 146 GG festlegt, dass das gesamte deutsche Volk über seine Verfassung abstimmen muss. Bis heute ist dies trotz Wiedervereinigung und Beitritt zu einem europäischen «Staat» immer noch nicht erfolgt. Nun denn, die Bürger sind anwesend und wollen über die Frage des Rettungsschirmes abstimmen. Niemand, auch kein Volksvertreter, kann dies den Bürgern verwehren. Wie auch, wenn die Vertretung in diesem Moment endet.

Quelle: http://www.zeit-fragen.ch

Ich weiß nicht, so lange uns Merkel, Schäuble  u.a. Volksverräter … (Pofalla z.B. scheißt ja auf das GG) regieren, kann ich mir eine Volksabstimmung in D nicht vorstellen. Wenn ich mich richtig erinnere, hat die FDP vor Jahren mal eine Volksabstimmung gefordert. Der Kotzbrocken FDP-Generalsekretär …

 Lindner wirft FDP-Beschlüsse über Bord

[56/11] Äußerungen des Generalsekretärs stehen im Widerspruch zur Parteilinie

Die Initiative Mehr Demokratie zeigt sich verwundert über die Äußerungen des FDP-Generalsekretärs Christian Lindner gegen bundesweite Volksabstimmungen. Zwar könne er sich mehr Bürgerdemokratie vorstellen, eine Volksgesetzgebung auf Bundesebene passe aber nicht ins Grundgesetz – so äußert sich Lindner im aktuellen Spiegel. „Der Generalsekretär wirft die Beschlüsse seiner eigenen Partei über Bord“, sagt Ralf-Uwe Beck, Vorstandssprecher von Mehr Demokratie. „Lindner hat die Orientierung verloren.“

In ihrem Wahlprogramm von 2009 tritt die FDP für Volksabstimmungen auf Landes- und Bundesebene ein. Im gleichen Jahr haben die Liberalen einen eigenen Gesetzentwurf zur Einführung bundesweiter Volksentscheide vorgelegt. Bereits im 1997 verabschiedeten und noch gültigen Parteiprogramm fordert die FDP eine Volksinitiative auf Bundesebene – weit mehr als Lindner jetzt zugestehen will. „Die FDP-Spitze sollte klarstellen, welchen Kurs sie in Sachen Bürgerbeteiligung segelt“, fordert Beck. „Jedenfalls rudert Lindner gerade zurück.“

Die Behauptung, dass eine bundesweite Volksgesetzgebung nicht ins Grundgesetz passe, nennt Beck absurd. „Artikel 20 des Grundgesetzes sagt eindeutig, dass die Staatsgewalt nicht nur in Wahlen, sondern auch in Abstimmungen ausgeübt wird.“ Das Grundgesetz entsprechend zu erweitern sei nicht nur möglich, sondern von seinen Verfassern sogar geplant gewesen. „Diverse Studien belegen, dass die Väter und Mütter des Grundgesetzes lediglich aus Angst vor den Kommunisten während des Kalten Krieges auf Volksentscheide verzichten wollten.“ Mittlerweile stehe der Einführung bundesweiter Volksabstimmungen also nichts mehr im Wege. „Außer der CDU/CSU sind bisher alle etablierten Parteien für die Volksgesetzgebung auf Bundesebene eingetreten – wenn die FDP jetzt wieder zurückrudert, verkennt sie die Zeichen der Zeit.“

Dennoch habe offenbar auch der Generalsekretär erkannt, dass die Diskussion um Grundsatzfragen nicht an den Bürgerinnen und Bürgern vorbei laufen kann. So spricht Lindner sich im Spiegel-Interview für mehr Bürgerdemokratie „im Sinne der Selbstregierung von Bürgern durch Bürger“ aus und hält Volksbefragungen für diskussionswürdig. „Eine Bürgerdemokratie kann sich nicht in unverbindlichen Befragungen erschöpfen“, meint Beck. „Die Bürger dürfen nicht auf Bittsteller reduziert werden, sondern sind Mitgestalter der Politik.“

Quelle: http://www.mehr-demokratie.de/6033.html?&tx_ttnews[backPid]=5859&tx_ttnews[tt_news]=11211&cHash=6f66e7044fed333d9631fd686da9eb98

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