Dieses Thema wird seit einiger Zeit kontrovers diskutiert. Die meisten Parlamentarier lehnen eine Volksabstimmung auf Bundesebene strikt ab, wobei eine Volksabstimmung auf Landesebene und im kommunalen Bereich immer häufiger (z.B. Rauchverbot in Bayern) angestrebt wird.
Warum also ist eine Volksabstimmung auf Bundesebene von unseren Bundestagsabgeordneten nicht gewünscht? Genau so wie freie Wahlen gehören m.E. auch Volksabstimmungen zur Demokratie (s. Schweiz).
Okay, das Grundgesetz sieht eine Volksabstimmung nicht vor, aber Gesetze, die in der Verfassung verankert sind, lassen sich auch ändern – selbst wenn eine Zweidrittelmehrheit erforderlich ist. Politiker müssen es nur wollen, wenn sie nicht gegen das Volk regieren wollen.
Die geringen Wahlbeteiligungen (letzte NRW-Wahl 51,4 % ?) sagen diesbezüglich eine Menge aus!
Es war einmal …
„Politiker von FDP und CDU haben sich dafür ausgesprochen, das Volk über eine neue EU-Verfassung abstimmen zu lassen. Immerhin handele es sich um eine „historische Weichenstellung“.
http://www.spiegel.de/politik/deutschland/0,1518,246061,00.html
„Die FDP begrüßt den Vorstoß, die Union wittert Taktik: SPD und Grüne wollen einen Gesetzentwurf zur Einführung von Referenden vorlegen. Kommt er durch, könnten die Bürger auch über die EU-Verfassung abstimmen.“
http://www.stern.de/politik/deutschland/volksabstimmungen-keine-angst-vor-dem-volk-529116.html
„In der letzten Legislaturperiode war das Projekt am Widerstand der Union gescheitert. Nun will die rot-grüne Koalition ein überarbeitetes Konzept für Volksabstimmungen auf Bundesebene vorlegen. Für die EU-Verfassung soll die Grundgesetzänderung aber nicht gelten.“
http://www.sueddeutsche.de/politik/verfassungsaenderung-neuer-vorstoss-fuer-bundesweite-volksabstimmung-1.312515
… und wenn sie (die Lügner) nicht gestorben sind…
Das Volk ist das Souverän und nicht unsere Abgeordneten, die, wenn sie gewählt sind, keinen Pfifferling mehr auf die Meinungen der Bürger setzen. So nach der Devise: Wähle mich und halt’s Maul.
Unter einem Souverän (v. lat. superanus, „über allen stehend“) versteht man den Inhaber der Staatsgewalt, in Republiken ist dies das Staatsvolk … (wikipedia).
Laut
Artikel 17 GG − Regelung des Petitionsrechts
kann jedermann jederzeit Bitten und Beschwerden an den Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages richten.
Also, worauf noch warten? Lasst uns einen entsprechenden Text für eine Petition zu einer „Volksabstimmung auf Bundesebene“ verfassen, diese möglichst in allen Blogs verbreiten und möglichst viele Unterschriften sammeln. Bei min. 50.000 Unterschriften einer Petition muss sich der Bundestag mit dieser Petition beschäftigen.
Ich bitte allen um rege Teilnahme und um Unterstützung für die o.g. Petition.
Wer kämpft, kann verlieren.
Wer nicht kämpft, hat schon verloren. (Bertold Brecht)
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