Völkerrechtsverbrecher als Klageweiber eigener Untaten

von Mowitz (gegenmeinung)

Nun tickert schon seit dem 17. Juli 2014 eine absurde Schuldzuweisungsdiskussion in westlichen Konzern- und staatlichen Propagandamedien um den Abschuss der malaysischen Boeing 777 auf ihrem Flug MH17, um die Welt. Schnell hatte man sich auf den verantwortlichen „Bösewicht“ dieses Abschusses geeinigt und sprach hurtig den russischen Präsidenten für den Abschuss schuldig, bevor sie überhaupt gewusst haben konnten ob es sich um einen Abschuss oder Absturz handelte, wie häufig geschrieben wurde. Beweise gibt es bis auf den heutigen Tag nicht; was die US-Geheimdienste auch bekräftigt haben. Aber, so die Verschwörungstheoretiker der großen Politik, die schon im gewöhnlichen Alltag, ohne besondere Vorkomnisse, ihre Völker von morgens bis abends mit Lügen zudröhnen, die ungeprüft von medialen Lautsprechern nur noch verbreitet werden müssen, bis es auf keine Kuhhaut mehr geht.

Ob es nun die Föderalisten der Ostukraine waren, die sich in einem Überlebenskampf gegen das illegale, vom Westen eingesetzte Nazi-Regime befinden, die den tragischen Abschuss tätigten oder faschistische Truppen die auf Befehl der Junta in Kiew handelten, darüber darf weiter gemutmaßt werden, wie bei allen anderen Mutmaßungen auch. So ist beispielsweise eine Operation unter falscher Flagge ebenfalls nicht auszuschließen. Übrigens eine Spezialität unserer amerikanischen Vordenker und Beschützer. [s. hier]

Karikatur:© Kostas Koufogiorgos, www.koufogiorgos.de

Alle diese Spekulationen könnten wir uns eigentlich sparen und auf das Urteil des Nürnberger Gerichtshofes im Verfahren gegen die hauptverantwortlichen Nazi-Kriegsverbrecher 1945-1946 zurückgreifen, das völlig eindeutig ist:

Als primäre Quelle des internationalen Rechts ist das Urteil des Nürnberger Gerichtshofes im Verfahren gegen die hauptverantwortlichen Nazi-Kriegsverbrecher 1945-1946 völlig eindeutig. Unsere Führer reden zwar oft über dieses Urteil und loben es, aber sie haben es offenbar nicht gelesen. Dieser Internationale Gerichtshof hat nämlich folgendes erklärt:

“Einen Angriffskrieg zu entfesseln ist nicht nur ein internationales Verbrechen, es ist das schwerste internationale Verbrechen, das sich von anderen Kriegsverbrechen dadurch unterscheidet, dass es das gesamte Übel des Ganzen umfasst.”

In Nürnberg drängten die USA und Großbritannien auf die Verfolgung der Naziführer wegen Planung und Entfesselung eines Angriffskriegs. Der Richter des Obersten Gerichtshofs der USA Robert Jackson, Leiter der amerikanischen Anklagebehörde, stellte fest, „dass die Entfesselung eines Angriffskrieges ein Verbrechen ist, das durch keine politischen oder wirtschaftlichen Umstände gerechtfertigt werden kann.“ Er stellte weiter fest, dass „wenn bestimmte Verletzungen von Abkommen Verbrechen sind, es sich bei diesen um Verbrechen handelt, egal ob die USA oder Deutschland sie begehen. Wir sind nicht bereit, Strafgesetze gegen andere anzuwenden, die wir nicht gegen uns selbst genauso anwenden würden.“

Die Charta der Vereinten Nationen bewertet Aggression ähnlich. Die Artikel 2(4) und (7) verbieten Eingriffe in die inneren Angelegenheiten eines jeden Landes und Drohungen mit dem oder den Einsatz von Gewalt eines Staates gegen einen anderen. Die Vollversammlung der UNO bekräftigte in der Resolution 2131, der „Erklärung der Unzulässigkeit von Interventionen“ die Sichtweise, dass eine gewaltsame militärische Intervention gegen ein Land Aggression und ein Verbrechen ist, das nicht gerechtfertigt werden kann.

Ein “NATO”-Aufkleber auf aggressiver Politik und Verhalten entschuldigt diese nicht. Das ist einfach eine Perversion der NATO, die als Verteidigungsallianz gegründet wurde. Die NATO verpflichtete ihre Mitglieder, von jeglicher Drohung mit oder Gebrauch von Gewalt Abstand zu nehmen, die nicht vereinbar ist mit den Grundlagen der UNO, und anerkannte ausdrücklich „die primäre Verantwortung des Weltsicherheitsrats für die Aufrechterhaltung von Frieden und Sicherheit“. Durch die Umgehung der Zustimmung des UNO-Weltsicherheitsrates haben USA und NATO offenkundig grundlegende Gesetze verletzt.

Auch nach anderen Bestimmungen des Völkerrechts sind die Bombenangriffe der USA und NATO ein fortwährendes Kriegsverbrechen. Entgegen der Auffassung unserer Kriegsplaner ist uneingeschränktes Bombardieren aus der Luft nach dem Völkerrecht verboten. Bombenangriffe auf die Infrastruktur eines Landes – Wasserwerke, Kraftwerke, Fabriken, Brücken, Fernseh- und Rundfunksender – sind keine Angriffe auf militärische Ziele. Unsere Bombenangriffe haben auch außerordentliche Verluste an Leib und Leben der Zivilbevölkerung verursacht, was gegen weitere Rechtsnormen verstößt. Bisher haben wir hunderte, wenn nicht tausende Serben, Montenegriner und Albaner, sogar einige Chinesen bei unserem Kampf für humanitäre Ideale ermordet.

Walter J. Rockler (gest. 2002), Anwalt in Washington, war Ankläger im Nürnberger Kriegsverbrechertribunal.

Besonders möchte ich auf den von mir hervorgehobenen Absatz “Einen Angriffskrieg zu entfesseln…….“ hinweisen, den ich so deute, dass sämtliche Kriegsverbrechen, die während eines völkerrechtswidrigen Angriffskrieges verübt werden, auch dem Aggressor zur Last gelegt werden, selbst wenn er sie nicht direkt begangen haben sollte………umfasst das gesamte Übel des Ganzen.“ Bei dem Staatsstreich in der Ukraine, der u.a. viele Tote auf dem Majdan forderte, war so eine Einmischung in die inneren Angelegenheiten eines fremden Staates. Die glückte aus Sicht des Westens nur, weil eine intensive Zusammenarbeit zwischen westlichen Geheimdiensten und Regierungen samt ukrainischer Neonazis und einiger, weniger extremen politischen Gegner Viktor Janukowitschs, zustande kam. Eine eindeutige völkerrechtswidrige Aktion des Westens, die im Gegensatz zur UN-Charta steht.

Egal wie man zu Viktor Janukowitsch stand oder steht. Er war der demokratisch gewählte Präsident der Ukraine der in einer freien Wahl aller Ukrainer gewählt wurde. Die Wahl des heutigen ukrainischen Hampelmanns der USA, der Oligarch Poroschenko, wurde nicht in der gesamten Ukraine gewählt, sondern nur im Nordwesten des Landes. Auf die ukrainischen Föderalisten im Osten des Landes fand damals bereits eine von Poroschenko angeordnete Hexenjagd statt.

Wie die Presse heute meldet, wurden zwei weitere ukrainische Kampfjets abgeschossen. Kiew vermutet, dass Moskau dahinter steckt. Es wird weiter vermutet.

FH

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Danke für die klaren Worte, Mowitz. Super! Daumen hoch.

 

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