Verfassungswidrigkeit des Islam

Dipl.-Chem. Dr. rer. nat. Hans Penner, 76351 Linkenheim-Hochstetten

Herrn Prof. Dr. Hans-Markus Heimann, Hochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung Brühl
(Hans-Markus.Heimann@hsbund.de)

Sehr geehrter Herr Professor Heimann,

die AfD ist die einzige Partei, die den demokratischen Rechtsstaat gegen die Diktatur des Islam verteidigt (siehe Grundsatzprogramm der AfD). Sie behaupten, die These zur Verfassungswidrigkeit des Islam sei unsicher (siehe https://www.welt.de/kultur/literarischewelt/article156623408/Verfassung-wie-hast-du-s-mit-der-Religion.html). Auch behaupten Sie, die im Grundgesetz garantierte Religionsfreiheit würde bedeuten, „ein religiöses Weltbild haben zu können, das der freiheitlich-demokratischen Rechtsordnung widerspricht“. Solche Personen sind als „Gefährder“ zu bezeichnen! Herr Erdogan hatte Frau Merkel darüber belehrt, daß zwischen Islam und Islamismus kein grundsätzlicher Unterschied besteht; Islamismus ist angewandter Islam. Ihre Behauptungen beruhen vermutlich auf einer Unkenntnis des Islam:

Islam ist die Unterwerfung unter die Lehre des Mohammed. Die Grundsatzerklärung des Islam ist der Koran, der göttliche Autorität beansprucht und unveränderbar ist. Zu unterscheiden ist der vorwiegend religiöse mekkanische Anfangsteil des Koran vom vorwiegend politischen medinischen zweiten Teil des Koran. Nach der Abrogationsthese der islamischen Rechtsschulen hat der medinische Teil Vorrang vor dem mekkanischen Teil.

– Der Koran verbietet die Meinungsfreiheit.
– Der Koran verbietet die Religionsfreiheit.
– Der Koran verbietet die Gleichberechtigung von Mann und Frau.
– Der Koran verbietet die Partnerschaft mit Nichtmoslems.
– Der Koran verbietet die Integration in nichtislamische Gesellschaften.
– Der Koran fordert Körperstrafen.
– Der Koran fordert die Tötung von Gegnern des Islam.
– Der Koran fordert die gewaltsame Durchsetzung des Islam.
– Der Koran fordert eine islamische Weltregierung.
– Der Koran fordert von Moslems die Befolgung des Koran.

Die Scharia ist das religiöse Gesetz des Islam. Die Scharia basiert auf dem Koran und auf der sich ab der Mitte des 7. Jahrhunderts herausbildenden Überlieferung vom normsetzenden Reden und Handeln Mohammeds.

Die mächtigste und einflußreichste islamische Organisation des Islam ist die Organization of Islamic Cooperation (OIC), der 56 islamische Staaten angehören. Die OIC hat auf ihrer Menschenrechte-Konferenz 1990 beschlossen, daß im Islam die Scharia die Basis der Menschenrechte ist, nicht die UN-Menschenrechte-Charta.

Die UN-Menschenrechte-Charta ist die Basis des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland. Da die UN-Menschenrechte-Charta vom Islam nicht anerkannt wird, ist der Islam grundgesetzwidrig und damit verfassungswidrig.

Dieses Schreiben kann verbreitet werden.

Mit freundlichen Grüßen
Hans Penner

 

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