Verfassungsklage gegen Spahns Digitale-Versorgung-Gesetz (DVG) eingereicht

Übernommen aus dem Blog von Norbert Häring

Die Vorsitzende des ÄrztInnenverbands IG Med und eine medizinische Fachangestellte haben beim Bundesverfassungsgericht Klage gegen das Digitale-Versorgung-Gesetz (DVG) von Gesundheits-Zwangsdigitalisierungs-Minister Jens Spahn eingereicht. Federführender Anwalt ist Carlos A. Gebauer, der auch mich bei meinem Bargeldverfahren vertritt.

Die Beschwerdeführerinnen, Dr. Ilka Enger und Johanna Böhm sehen die Sicherheit und Vertraulichkeit sensibler Patientendaten durch das DVG gefährdet, das vor einem Jahr beschlossen wurde. Anwalt Gebauer verweist in einem Interview mit dem Ärztenachrichtendienst (Link, nur für Abonennten nützlich) auf die vielen Hinweise auf sehr wenig Datenschutz, die man seit Inkrafttreten des Gesetzes habe erleben müssen.

Die Vorsitzende von IG Med, Enger, begründet Ihre Klage im gleichen Beitrag damit, dass das DVG massiv das Recht auf informationelle Selbstbestimmung der Patienten verletze und gleichzeitig ihr Recht auf freie Berufsausübung als Ärztin beeinträchtige. Sie könne unter diesen Bedingungen ihren Beruf nicht mehr im Sinne des Patienten nach wissenschaftlichen Standards ausüben. Denn sie müsse damit rechnen, dass Patienten, die um den Schutz ihrer Daten besorgt sind, nicht mehr offen über alle ihre Probleme mit ihr sprächen.

Gebrauer sieht es als zwingend an, dass staatlicherseits respektiert wird, wenn ein Patient nicht will, dass seine Gesundheitsdaten das Behandlungszimmer verlassen. Wer seine Daten offenlegen möchte, könne das freiwillig tun. Pflichtversicherte dazu ungefragt zu zwingen, sei nicht zu rechtfertigen.

Das Aktenzeichen lautet 1 BvR 2796/20

Der Europäische Gerichtshof entscheidet übrigens in meinem Verfahren um Barzahlung des Rundfunkbeitrags am 27. Januar. Danach wird noch einmal das Bundesverwaltungsgericht gefragt sein.

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