Liebe Leserinnen und Leser,
wir freuen uns, Ihnen erstmalig heute am 6. Juli die am heutigen Tage dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe zugegangene Verfassungsbeschwerde gegen die BRD, da im Bundestag der ESM-Vertrag mit zweidrittel Mehrheit angenommenen wurde. Wir fühlen uns geehrt, Ihnen diese Beschwerde in vollem Wortlaut zeitnah zugänglich machen zu dürfen.
Hierfür danken wir Herrn Dr. Philipp recht herzlich!
Die von Dr. Philipp vorgetragene Verfassungsbeschwerde betrachtet den ESM und die durch das Abstimmungsergebnis im Bundestag eingegangenen Verpflichtungen insbesondere aus aktienrechtlicher Sicht. Wir wünschen unseren Lesern viele Erkenntnisse bei der eindrücklichen Argumentation des Beschwerdeführers.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr
Fortunanetz Team
RAe Philipp & Koll., Kolpingstr. 18, 68165 Mannheim
Bundesverfassungsgericht
Schlossbezirk 3
76131 Karlsruhe
Vorab per Telefax: 0721 / 9101 382
Mannheim, 06.07.2012
Unser Zeichen: Ph/ar
VERFASSUNGSBESCHWERDE
UND
ANTRAG AUF ERLASS EINER EINSTWEILIGEN ANORDNUNG
betreffend
1. | Bundesgesetz zu dem Vertrag vom 02.02.2012 zur Einrichtung des Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM) vom Bundesrat verabschiedet am 29.06.2012, Bundestagsdrucksache 17/9045 i.V.m. Bundesratsdrucksache 402/12 |
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2. | Bundesgesetz zur finanziellen Beteiligung am Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM-Finanzierungsgesetz – ESMFinG) vom Bundesrat verabschiedet am 29.06.2012, Bundestagsdrucksache 17/9048 i.V.m. Bundesratsdrucksache 403/12 |
Hierdurch zeigen wir unter Vollmachtsvorlage an, dass wir vertreten:
1. Herrn Wolfgang Hertel, Strahlenburgstr. 33-35, 68219 Mannheim, Kaufmann
2. Herrn Dr. Wolfgang Philipp, Beundstr. 20, 69469 Weinheim, Rechtsanwalt
nachstehend Verfassungsbeschwerdeführer (Bf)
© by Herrn RA Dr. jur. Wolfgang Philipp – Veröffentlichung und Weiterverwendung dieses Dokuments erfolgt im Auftrag von Herrn Dr. Wolfgang Philipp.
Zitate aus diesem Dokument – auch auszugsweise – nur unter Angabe dieser URL oder mit Genehmigung von Herrn Dr. Philipp
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