Vereinigung gegen den verfassungswidrigen Rundfunkbeitrag

Quelle und weitere Infos: rundfunkbeitragsklage

Der Beitritt zur Klage bedingt keine Mitgliedschaft in der Grundrechtepartei.
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Diese Seite dient der Vorbereitung einer Klage gegen den Rundfunkbeitrag. Diese wird entweder als Verbandsklage oder im Rahmen einer Streitgenossenschaft erhoben.

Als Verbandsklage wird die Klage von Vereinen oder Verbänden bezeichnet, mit der diese nicht die Verletzung eigener Rechte geltend machen, sondern die der Allgemeinheit.

Eine Streitgenossenschaft – auch subjektive Klagehäufung genannt – liegt dann vor, wenn in einem Rechtsstreit entweder auf Klägerseite oder auf Beklagtenseite mehrere Personen beteiligt sind. Bei mehreren Klägern spricht man von aktiver Streitgenossenschaft, bei mehreren Beklagten von passiver Streitgenossenschaft.

Die rechtliche Grundlage ist hier die Verletzung des Grundrechts auf ungehinderte Unterrichtung aus allgemein zugänglichen Quellen gemäß Art. 5 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 2 GG.

Näher Informationen können der rechtswissenschaftlichen Expertise der Grundrechtepartei zum Rundfunkbeitrag entnommen werden.

Rechtsfrage

Verletzt der Rundfunkbeitrag auf der Grundlage des Rundfunkbeitragsstaatsvertrages (RBStV) das Grundrecht auf ungehinderte Unterrichtung aus allgemein zugänglichen Quellen gemäß Art. 5 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 2 GG in Verbindung mit dem Grundrecht der Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film gemäß Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG?

Tenor

Obersatz

Gemäß Art. 5 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 2 GG hat jeder hat das Recht, (…) sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten.

Untersatz

Öffentlich-rechtliche Medien sind allgemein zugängliche Quellen im Sinne des Art. 5 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 2 GG.

Schlusssatz

Die Erhebung einer speziellen Gebühr für ausschließlich die Unterrichtung aus öffentlich-rechtlichen und somit allgemein zugänglichen Quellen stellt keine gemäß Art. 5 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 2 GG ungehinderte Unterrichtung dar.

***

Weiterhin werden hier Musterschreiben zu einzelnen Angelegenheiten im Hinblick auf den Rundfunkbeitrag veröffentlicht (linke Navigationsleiste).

Die Aktion wird politisch und juristisch betreut von der Grundrechtepartei »Politische Partei zur Durchsetzung der Grundrechte des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland als Abwehrrechte gegenüber Eingriffen des Staates in Deutschland und der Europäischen Union«.

Der Beitritt zur Klage bedingt keine Mitgliedschaft in der Grundrechtepartei.

Fragen und Kommentare bitte im Diskussionsforum hinterlassen.

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