Über Meinungsäußerung

Beitrag von Jürgen

Neben der Erörterung von den uns täglich zugemuteten Kriegsschauplätzen findet sich erfreulicherweise immer mehr Platz und Bereitschaft hinter die Kulissen zu schauen und zu ergründen, welchen Platz wir in dieser Welt eigentlich haben.

Die Infragestellung und Erforschung unserer Vergangenheit wird oftmals als revisionistisch gebrandmarkt. Nur, aus welchem Grund? Warum wird eine andere, weniger einseitige Betrachtung nicht zugelassen? Warum werden geschichtliche Geschehnisse als „in Stein gemeißelt“ angesehen und so gelehrt? Eine Diskussion darüber nicht zugelassen, wenn nicht gar verboten?

Wozu, oder wem, soll das dienen? Wer hat etwas davon, daß es so ist, wie es ist?

Wenn man einen Beleg dafür „ausgräbt“, daß der Neandertaler doch nicht so blöd war, wie bisher dargestellt, oder man findet ein versteinertes Küken, daß angeblich die Entwicklungskette schließt, das wird hinausposaunt. Aber wehe, je mehr man sich der jüngeren Vergangenheit nähert, um so größer wird der Widerstand neue oder auch altbekannte Erkenntnisse anzuerkennen!

Unsere Vorfahren, die Germanen, werden als unorganisierte, übel riechende, gottlose Gestalten beschrieben, die nichts besseres zu tun hatten, wie die ach so edlen Römer zu überfallen oder sich gegenseitig auf die Mütze zu hauen. Auch deutlich später hatte der Deutsche anscheinend nichts besseres zu tun, als zwei Weltkriege anzufangen.

Wer diese Sicht nicht teilt, wird unterdrückt oder gar verfolgt! Warum?

Wer hinterfragt, tut sich nicht leicht dabei. Er muß sauber recherchieren und kämpft oft genug gegen sein bisheriges eigenes Denken und Wissen an. Er kommt mit sich selbst in Widerstreit, solange bis er erkennt, „was Sache ist“. Und seltsamerweise ist dies dann in aller Regel auch noch konträr zur offiziellen Schreibweise!

In was für einer Welt leben wir eigentlich, die „andere“ Gedanken und Überlegungen nicht zulässt? Dessen unbenommen, ob inhaltlich richtig oder nicht, warum kann und will dies (offenkundig) nicht ausgehalten werden?

Art. 5 des GG besagt:

(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.

(2) Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre.

(3) Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei. Die Freiheit der Lehre entbindet nicht von der Treue zur Verfassung.

Soweit, so gut. Nur, wie sieht das in der Praxis aus?

Welcher Art sind denn diese „Vorschriften der allgemeinen Gesetze“, die solches einschränken? Können und dürfen diese schon greifen, nur weil „Unumstößliches“ in Zweifel gezogen wird? Profitiert nur Rundfunk und Film davon? Oder sollen hier nur Denkverbote unterstützt werden?

Anders ausgedrückt, wie verträgt es sich denn damit?

http://www.un.org/depts/german/menschenrechte/aemr.pdf

Oder ganz aktuell:

http://www.zdnet.de/88300319/un-sonderberichterstatter-fuer-meinungsfreiheit-kritisiert-netzdg/

Wer mag, kann sich auch dieses zu Gemüte führen:

http://www.ruf-ch.org/RF_Archiv/2012/1/UN-Menschenrechtsbeschluss.html

Gewiß, hierzulande wird dies auch schon mal als „Leitlinie“ interpretiert. Vermutlich, wie alles andere, was in der UNO beschlossen wird? Oder halt eben nicht. Da zieht man dann schon mal in Kriege, welche von dieser Organisation eben nicht legitimiert sind. Noch Fragen?

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