Über die tatsächliche Motivation der Politik

Wirklich edel, hilfreich und gut?

von Philipp A. Mende (freitum)

Der gesamte „professionelle“ Politbetrieb dient nur vordergründig dem Wohle von Menschen, die den schicken Labertaschen sämtlicher Parteien letztlich völlig unbekannt sind. Sich angeblich „aus Überzeugung“ oder „aufgrund moralischer Überzeugungen“ für Klientel A oder B einzusetzen, soll den Anschein eines ehrlichen, um Fremde besorgten, anständigen, kurzum edlen Charakters vortäuschen. Dass der Entschluss, im Gerangel um die Herrschaft über unschuldige Menschen mitmischen zu wollen, alle eben genannten Charaktereigenschaften nicht nur über Bord wirft, sondern ins genaue Gegenteil verkehrt, wird im Folgenden ersichtlich.

Tatsächlich sollte man sich die Spielwiese der Politik wie einen ökonomischen Futtertrog vorstellen, der seinen Mitspielern die ganz „legale“ Möglichkeit bietet, die eigenen „Schäfchen ins Trockene zu bringen“, ohne hierfür erstens eine produktive Tätigkeit anbieten zu müssen, die von Menschen freiwillig nachgefragt wird, und zweitens jener produktiven oder freiwillig nachgefragten Tätigkeit bis ins hohe Alter nachgehen zu müssen, um sich finanziell abzusichern. Im „professionellen“ Politzirkus müssen deren Akteure verhältnismäßig kurz „durchhalten“, um finanziell ausgesorgt zu haben, wofür wiederum diejenigen aufzukommen gezwungen sind, deren „Wohlergehen“ angeblich auf den Agenden politischer Raubritter steht. Oder kurz und knapp: Es geht neben dem Willen zur Macht in erster Linie um Kohle und um nichts anderes.

Grundsätzlich sehe ich nichts Verwerfliches hinsichtlich des Verlangens, viel Geld machen zu wollen. Dieses Verlangen beziehungsweise letztlich Kassieren ist jedoch ethisch an die Freiwilligkeit der zahlenden Kundschaft gekoppelt, da ich mich andernfalls immer in einem logischen Widerspruch befinde. Die Kernmerkmale des Totalitarismus bestehen aus Zwang und initiierender Gewalt. Ein Politiker, der sich erdreistet, totalitäre Strukturen zu verurteilen, selbst jedoch seine Existenz aufgrund eben dieser Strukturen bezieht, handelt widersprüchlich.

Bewegt sich derzeit das monatliche Bruttogehalt fürs „rechtschaffene Tun“ im Bundestag zwischen 9.327 Euro und 22.711 Euro mit insgesamt 25 Diätenerhöhungen seit 1977 (damaliges Bruttogehalt: 7.500 D-Mark), so kann man sich natürlich sehr gerne ein paar Jährchen durch diverse Debatten und Talkshows „quälen“ – natürlich stets im ach so altruistisch-selbstlosen „Wählerauftrag“ – während man im Hinterkopf von der zwangsfinanzierten Privatyacht träumt.

Im Gegenteil: Niemals endende und vordergründig hitzig-engagiert wirkende „Diskussionen“ ohne tatsächliche konkret fassbare oder gar hilfreiche, das Leben erleichternde Resultate, die „qualitativ“ über die hunderttausendste Restriktion hinausgehen, sind für den stetigen, ethisch bis ins Mark verdorbenen Geldfluss unabdingbare Prämisse.

Das im demokratiefetischistischen Einheitsbrei schaltende und waltende (treffender: wütende) und dabei noch nicht einmal demokratisch „legitimierte“ Europaparlament in Brüssel besteht zu weiten Teilen aus gescheiterten, in der realen Welt alles in den Sand gesetzt habenden Existenzen – allen voran Politkommissar Martin Schulz –, die als Belohnung ihres inkompetenten Dauerversagens nunmehr ein Leben voller Annehmlichkeiten und Privilegien genießen dürfen und – als Krönung – sich dabei gegenseitig Lametta ans Revers pinnen. Ohne Kontrolle. Eine Parallelwelt, die jedweden Bezug zur Realität verloren hat. Zwangsfinanziert vom EU-Bürger.

Zusammengefasst sehen die Zahlen im Brüsseler Tollhaus so aus:

Ein monatliches Grundgehalt von 8.020,53 Euro brutto.

  • Ab dem vollendeten 63. Lebensjahr ein Ruhegehalt von 3,5 Prozent des Gehalts für jedes volle geleistete Amtsjahr.
  • Nach Ausscheiden aus dem Parlament ein Übergangsgeld in Höhe der Abgeordnetenentschädigung. „Dieser Anspruch besteht für jedes Jahr der Ausübung des Mandats für einen Monat, mindestens jedoch für sechs und höchstens für 24 Monate.“
  • Eine pauschale monatliche Spesenvergütung von 4.320 Euro.
  • Die Vergütung der tatsächlich entstandenen Kosten der Reisen zum und vom Ort der Parlamentssitzungen beziehungsweise 50 Cent pro Kilometer, wenn die Reise im eigenen Fahrzeug absolviert wird.
  • Ein Tagegeld von 306 Euro für jeden Tag der Teilnahme an offiziellen Sitzungen der Gremien des Europäischen Parlaments.
  • Die Anstellung von Assistenten auf Kosten der EU bis maximal 21.379 Euro monatlich inklusive Spesen. Maximal ein Viertel dieses Betrags kann auch für Dienstleistungen wie Gutachten von externen Anbietern verwendet werden.

Ehrlichkeit? Empathie? Anstand? Edelmut? Ethik? Sie entscheiden.

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Danke an Philipp für die exakten Zahlen! Hoffentlich erinnern sich die Wähler beim nächsten Urnengang daran!

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