Das Bailout-Verbot ist in den Euro-Verträgen unvollkommen geregelt
Beitrag von Eckhard Behrens
Charles B. Blankart hat in der FAZ vom 13. August 2012 mit dem Titel “Die Euro-Zauberlehrlinge” einen ordnungspolitisch ausgezeichneten Beitrag geschrieben, an den man gut anknüpfen kann. Sie finden seinen Beitrag unter
http://www.faz.net/aktuell/wirtschaft/europas-schuldenkrise/schuldenkrise-die-euro-zauberlehrlinge-11853410.html
oder kurz: http://tinyurl.com/c8vznyc
Ich gehe nur auf die fehlende Insolvenzordnung ein und verbreite mich nicht zu den weiteren Schritten des SffO-Positionspapiers zur Griechenlandkrise, weil das den Rahmen sprengen würde; siehe dazu http://www.sffo.de/SFFO_Hellas_3-fach_aus-der-Krise.pdf .
Dass in letzter Zeit so viele lesenswerte Beiträge – insbesondere zu verfassungsrechtlichen Fragen – erscheinen, lässt hoffen, dass es doch bald einen Durchbruch geben wird zu tragfähigen Zukunftsperspektiven für den Euro-Raum. Vorerst dominieren die Fehleranalysen. Wirklich umsetzbare Zukunftsentwürfe sind noch die Ausnahme – z.B. zum Thema Parallelwährung oder zur europäischen Bankenaufsicht nach dem Subsidiaritätsprinzip. – Soviel zur Vorbemerkung; nun zur Ergängzung von Blankarts ordnungspolitischem Beitrag.
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Blankart entlässt seine Leser nach einer sehr hilfreichen ordnungspolitischen Diagnose in die Ratlosigkeit. Zum Panikwochenende im Mai 2010 konnte es nur wegen der Unvollkommenheit des Maastricht-Vertrages kommen. Die Einhaltung des Bailout-Verbots hätte eine oder mehrere Staaten-Insolvenzen zur Folge gehabt. Dafür fehlen im Euro-Recht aber nach wie vor Regeln, die allen Beteiligten Sicherheit hinsichtlich des Verfahrens geben. Eine ungeregelte Insolvenz ist ein Horrortrip. Daher wurde versucht, mit Improvisationen die Insolvenz abzuwenden.
Das wäre vertretbar gewesen, wenn es dazu gedient hätte, die Zeit für die Schaffung einer Insolvenzordnung zu gewinnen. Aber dabei ist es bis heute geblieben und die Staatschefs haben Ende letzten Jahres sogar als Ziel erklärt, Staaten-Insolvenzen dauerhaft abzuwenden. So sind sie vollends in der von Blankart beschriebenen Verstrickung gelandet, die die Bevölkerung in allen Mitgliedstaaten zunehmend zur Verzweiflung bringt und Regierungen wanken lässt. Da ist rechtlich aber noch nichts verfestigt; deshalb ist nur bessere Einsicht sowie ordnungspolitischer Mut erforderlich.
In Wahrheit unterliegen Griechenland und andere Staaten längst einer ungeregelten Insolvenzverwaltung durch die Troika. Es ist doch das eingetreten, was verhindert werden sollte – einschließlich eines (noch unzureichenden) Teilverzichts einiger, nicht aller Gläubiger. Noch schlimmer ist: Ein Ende ist nicht absehbar; Demokratie und Wirtschaft leiden schwer. Die Ziele einer Insolvenzregelung wären ein kurzes Verfahren und klar begrenzte Eingriffsrechte, um einen Interessenausgleich mit den Gläubigern und die Tragfähigkeit der Restschulden zu gewährleisten.
Es geht darum, den Schrecken ohne Ende, den Griechenland erlebt, zu ersetzen durch einen überschaubaren, wenn auch schweren, aber gangbaren Weg, der zurückführt zur vollen Haushaltsautonomie und Kapitalmarktfähigkeit. Daran müssten alle Mitgliedsländer interessiert sein. Die überfällige Vertragsergänzung macht das Bailout-Verbot überhaupt erst anwendbar. Sie ist ein realistischeres Ziel als der von Blankart charakterisierte europäische Einheitsstaat, an dessen Kommen er wohl auch nicht glaubt.
Geregelte Insolvenzen sind auch der beste Schutz vor den befürchteten Domino-Effekten, also weiteren Konkursen anderer Staaten und damit vor einer Krise des gesamten Finanzsektors. Erst nach abgeschlossener Insolvenz kann die Frage gestellt werden, ob ein weiterer Verbleib im Euro-Währungsverbund für Griechenland konjunkturpolitisch sinnvoll ist. Sonst vermengen sich die Austritts- und die Probleme der Zahlungsunfähigkeit zu einem unentwirrbaren Knäuel. Leider ist genau das für die nächsten Monate zu befürchten, nachdem sich immer deutlicher abzeichnet, dass bereits geplante Hilfen nur ausgezahlt werden sollen, wenn Griechenland sämtliche Zusagen eingehalten hat. Ohne die Hilfen ist Griechenland im Oktober 2012 zahlungsunfähig – dann wird sich die Verschleppung der europarechtlichen Regelung einer Staateninsolvenz bitter rächen. Den Gefallen, aus dem Euro-Währungsverbund auszutreten, wird Griechenland den Unzufriedenen nicht tun.
Eckhard Behrens, Heidelberg
Vorstandsmitglied des Seminars für freiheitliche Ordnung e.V., Bad Boll, www.sffo.de
Quelle: humane-wirtschaft
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