Tut sich was beim BverfG bzgl. GEZ?

Die Zukunft der GEZ: Kommt die Kopfpauschale?

Ilona Pfeffer (sputniknews)

Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe wird das bisherige Finanzierungsmodell des öffentlich-rechtlichen Rundfunks kippen. Zukünftig wird es statt eines pro Wohnung erhobenen Beitrags eine Kopf-Pauschale geben. Da ist sich der Betreiber der Plattform GEZ-Boykott sicher. Er hat die Anhörung in Karlsruhe begleitet.

Der Protest gegen den Rundfunkbeitrag ist vergangene Woche in die nächste Runde gegangen: Am Mittwoch beschäftigte sich das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe mit den Klagen von drei Privatpersonen und der Firma Sixt gegen die Abgabe für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk. Auch René Ketterer war bei der Anhörung dabei. Er ist der Betreiber von Deutschlands größter Plattform gegen den Rundfunkbeitrag. Nach eigenen Angaben verzeichnet seine Seite www.GEZ-Boykott.de mehrere Millionen Zugriffe im Monat.

>>Mehr zum Thema: Bahnbrechendes Urteil: Rundfunkgebühr erstmals für unrechtmäßig erklärt – Medien

Anders als bei den vorangegangenen Anhörungen vor verschiedenen Verwaltungsgerichten hätten die Richter in Karlsruhe bei den Vertretern der Öffentlich-Rechtlichen richtig nachgebohrt, so Ketterer.

„Die Richter haben wirklich viele Fragen gestellt. Am Anfang waren sie vielleicht eher öffentlich-rechtlich orientiert, aber im Laufe der Verhandlung hat sich das gewandelt. Die Richter Kirchhof und Paulus haben die meisten Fragen gestellt, und es waren wirklich kritische Fragen. An einer Stelle hat Richter Paulus sogar gesagt: Sie haben das fünfte Mal das Gleiche vorgetragen, aber ich höre von Ihnen immer noch keine Argumente. Die Vertreter des öffentlich-rechtlichen Rundfunks haben sich wie im Hamsterrad gedreht und immer das Gleiche gesagt: Wie wichtig das Ganze für den Zusammenhalt der Gesellschaft in Deutschland wäre und dass man ohne den öffentlich-rechtlichen Rundfunk gar nicht leben könnte. Aber keinerlei Fakten.“

Im Fokus der Anhörung habe die Frage gestanden, inwieweit es gerechtfertigt sei, den Rundfunkbeitrag pro Wohnung zu erheben, so Ketterer. Die Vertreter der Öffentlich-Rechtlichen hätten damit argumentiert, dass es auf diese Weise am einfachsten sei, denn dafür müssten sie nicht wissen, wer bei wem wohne.„Da hat der Richter nachgelegt: Wenn alle Leute, die älter als 18 sind, zahlen, dann muss man nicht wissen, wer mit wem wohnt. Es ist wie bei einem Steuerbescheid. Er wird erlassen, und jeder bezahlt. Der Richter sagte, er kann sich nicht vorstellen, dass das nicht einfacher wäre als das mit der Wohnung.“


Diese 3 Dinge müssen Sie noch heute beachten!

Was die etablierten Medien Ihnen verschweigen! Sie erhalten ab heute kostenlos eine Spezialanalyse, die Sie sorgfältig durchgehen sollten! Denn darin erfahren Sie, welche 3 Dinge Sie ab sofort beachten müssen.

Denn auf Sie wartet jetzt eine der größten Katastrophen in der Geschichte Europas! Wer sich nicht dementsprechend vorbereitet, wird schon bald alles verlieren. Also sichern Sie sich jetzt die kostenlose Spezialanalysen und schützen Sie sich am besten heute noch ab!

Klicken Sie jetzt HIER und Sie erhalten die Spezialanalysen vollkommen KOSTENFREI!


Man müsse bedenken, dass der Datenbestand bei Wohnungen mit der Zeit erodiere. Nicht beitragspflichtige Personen würden nicht langfristig erfasst werden. Wenn irgendwann die beitragspflichtige Person ausziehe, sei die Wohnung quasi „leer“.

„Sie müssten den Abgleich jedes Jahr machen, denn sie dürfen die Daten der Leute, die nicht beitragspflichtig sind, nicht einfach auf Vorrat haben. Da hat der Richter gesagt: Dann wäre die Kopf-Pauschale tatsächlich viel besser.“

Ketterer glaubt, dass es tatsächlich zu einer Umstellung der Finanzierung kommen wird und der Beitrag nicht mehr an die Wohneinheit gebunden, sondern als Kopf-Pauschale erhoben werden wird. Ein erster Schritt in die richtige Richtung, der jedoch nicht weit genug gehe. Ketterer wünscht sich eine Volksbefragung zum Thema Rundfunkbeitrag wie in der Schweiz. Außerdem sei es an der Zeit, den überholten und überdimensionierten Apparat des öffentlich-rechtlichen Rundfunks radikal zu verkleinern. Auf seiner Boykott-Plattform fordert Ketterer:

„Der öffentlich-rechtliche Rundfunk muss auf den Kern reduziert werden, der von den Privaten und dem Internet nicht besetzt wird. Dieser Kern beschränkt sich auf das Wesentliche wie zum Beispiel Information. Dazu benötigt man allerdings nur einen einzigen frei empfangbaren Fernseh- und Radiosender zur Information und Koordinierung im Katastrophenfall. Ein ‚Demokratieretter‘ beziehungsweise ‚Demokratiegarant‘, wie der öffentlich-rechtliche Rundfunk sich selbst bezeichnet, ist eine Mär – das ist er seit Jahrzehnten nicht mehr. Dieser Kern muss durch einen bürgerlichen Rundfunkrat – bestehend aus vom Volk gewählten Vertretern – überwacht werden, um seine Neutralität zu gewährleisten. Unter diesem Aspekt stellt die gerechte Finanzierung über Steuern kein Problem dar.“

Das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes wird im Lauf der nächsten Monate erwartet.

***********

Wandere aus, solange es noch geht!

(Visited 21 times, 1 visits today)
Tut sich was beim BverfG bzgl. GEZ?
13 Stimmen, 4.77 durchschnittliche Bewertung (95% Ergebnis)

Hinterlasse jetzt einen Kommentar

Kommentar hinterlassen

E-Mail Adresse wird nicht veröffentlicht.


*