Tut der Staat genug zur Bekämpfung der Korruption?

Gotthilf Steuerzahler fragt sich: Was machen eigentlich … meine Steuergroschen?

Liebe Leserinnen und Leser,

der Staat in Deutschland ist ein weitverzweigtes Gebilde, das in vielfältiger Weise auf das Leben der Staatsbürger Einfluss nimmt. Er erhebt Steuern und Abgaben, aus denen er dann wieder Zahlungen leistet, er normiert und reguliert, er kontrolliert und sanktioniert und lässt insgesamt fast keinen Lebensbereich unberührt. Bei der Fülle der Staatsaktivitäten, bei der Höhe der Staatsausgaben kommt einem schon die Frage in den Sinn, ob sich alle Beteiligten innerhalb und außerhalb des Staatsapparats an die einschlägigen Vorschriften halten oder ob einige bestrebt sind, sich in unlauterer Weise einen finanziellen oder sonstigen Vorteil zu verschaffen. Mit anderen Worten, es stellt sich die Frage nach der Korruption im staatlichen Bereich.

Wie nicht anders zu erwarten gibt es hierzulande eine Fülle von gesetzlichen und sonstigen Regelungen, mit denen der Staat die Korruption im öffentlichen Sektor bekämpfen will. An erster Stelle sind hier die Vorschriften des Strafgesetzbuchs über die Vorteilsannahme/Vorteilsgewährung bzw. Bestechlichkeit/Bestechung von Amtsträgern zu nennen.

Daneben haben der Bund und alle Bundesländer Verwaltungsvorschriften zur Verhütung und Bekämpfung der Korruption in der öffentlichen Verwaltung erlassen. Ergänzend hierzu gibt es Verhaltenskodizes für den Umgang mit Korruptionsgefahren, Regelungen für besonders korruptionsgefährdete Bereiche wie zum Beispiel das Beschaffungswesen sowie Vorschriften zur (Nicht-)Annahme von Belohnungen und Geschenken sowie zu den Themenkreisen Spenden und Sponsoren. Bei Verstößen gegen diese Bestimmungen droht bei Beamten die Entfernung aus dem Dienst, bei Angestellten die Kündigung.

Maßnahmen zur Korruptionsbekämpfung werden nur halbherzig umgesetzt

Verschiedene Untersuchungen haben jedoch ergeben, dass die Vorschriften zur Korruptionsverhütung und Korruptionsbekämpfung von den betroffenen staatlichen Stellen nicht mit besonderer Begeisterung umgesetzt werden. So wurde es entgegen den Vorschriften häufig unterlassen, die korruptionsgefährdeten Bereiche mit Hilfe einer Gefährdungsanalyse zu identifizieren. Auch wurden Innenrevisionen vielfach nur schleppend eingerichtet und personell nur unzureichend ausgestattet. Die regelmäßigen Belehrungen des Personals über Korruptionsgefahren unterblieben häufig. Noch schwerer wiegt, dass die vorgeschriebene Personalrotation vielfach nicht durchgeführt wurde und die Mitarbeiter wesentlich länger als erlaubt in korruptionsgefährdeten Bereichen verblieben. Auch wurden Bedarfs- und Vergabestellen bei der Beschaffung von Gütern und Dienstleistungen nicht immer organisatorisch voneinander getrennt und häufig die Vergabeverfahren nicht ausreichend dokumentiert.

Behördenleitungen wollen Korruptionsgefahren nicht wahrhaben

Nun muss man wissen, dass bei vielen Behördenleitungen das Thema Korruptionsbekämpfung ziemlich unbeliebt ist. Personalrotationen werden abgelehnt, da die Behörden das Fachwissen des eingearbeiteten Personals nicht verlieren wollen. Innenrevisionen, die engagiert ihrer Aufgabe nachgehen, verbreiten aus der Sicht der Behördenleitungen nur Unruhe und stören den Betriebsfrieden. Korruptionsgefahren will man nicht wahrhaben und vertraut darauf, dass schon nichts passieren wird. Wenn sich dann gleichwohl Anzeichen für korruptives Verhalten ergeben, sind die betroffenen Dienststellen häufig bestrebt, die Angelegenheit intern, zum Beispiel durch Umsetzung der Mitarbeiter, zu bereinigen. Eine Anzeige bei der Polizei oder Staatsanwaltschaft wird tendenziell gescheut, weil ein Fall von Korruption die betroffene staatliche Stelle in ein schlechtes Licht rücken kann und sofort die Frage im Raume steht, ob die Behördenleitung ihren Aufsichtspflichten ausreichend nachgekommen ist.

Der Staat muss mehr zur Korruptionsbekämpfung tun

Die geschilderten Beispiele zeigen, dass die Korruptionsbekämpfung im öffentlichen Sektor noch lange nicht den Stellenwert hat, den sie haben müsste. Zwar belegen internationale Vergleichsstudien immer wieder, dass Korruption hierzulande keine allzu große Rolle spielt. Vielmehr gehört Deutschland zu den Ländern, in denen die Korruptionsbelastung als relativ gering eingeschätzt wird. Gleichwohl sollte der deutsche Staat wesentlich mehr als bisher tun, um Korruption in seinem eigenen Bereich zu bekämpfen. Im Grunde muss er nur die bestehenden Regelungen konsequent anwenden und dafür sorgen, dass entsprechende Personalressourcen für diese wichtige Aufgabe zur Verfügung stehen. Auch müssen Anzeigen bei Polizei und Staatsanwaltschaft von den vorgesetzten Dienststellen stärker unterstützt werden, um ein verändertes Anzeigeverhalten zu erreichen. Positiv wirkt sich überdies aus, dass auch im staatlichen Bereich Beschaffungen zunehmend vollelektronisch durchgeführt werden, was die Kontrollmöglichkeiten verbessert und Manipulationen erschwert.

Korruption untergräbt nicht nur das Vertrauen der Bürger in die Integrität und Objektivität der öffentlichen Verwaltung. Sie führt auch häufig zu finanziellen Nachteilen für die Allgemeinheit, zum Beispiel bei überteuerten Staatsaufträgen, die durch Bestechung erlangt worden sind. Diese finanziellen Nachteile muss letztlich, wie könnte es anders sein, der steuerzahlende Bürger tragen. Dass der Staat in Zukunft mehr Engagement an den Tag legt, um korruptives Verhalten in seinem Bereich zu verhindern, aufzudecken und zu sanktionieren, das wünscht sich nachdrücklich, liebe Leserinnen und Leser,

Ihr
Gotthilf Steuerzahler (freitum)

 

 

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