Totengräber der Demokratie: Das Schweigen des Bundesverfassungsgerichts zur Flüchtlingspolitik

von Alexander Heumann (heumanns-brille)

In Karlsruhe wird gedreht und gewendet wie es gerade passt. Durch sein Schweigen wird das Gericht zum Totengräber der Demokratie. Wenn ihm in drei Jahren keine Rechtfertigung für die „Grenzöffnung“ einfällt, dann gibt es keine! Die „Unabhängigkeit der Gerichte“ zählt zum Kernbestand „europäischer Werte“ (s. EU-Sanktionen gegen Polen). Wie steht es mit der Unabhängigkeit des höchsten deutschen Gerichts?

Die Hüter der Verfassung haben bei der Auslegung des Grundgesetzes das letzte Wort. Doch niemand scheint antragsbefugt, die Asylpolitik der offenen Grenzen auf Rechtmäßigkeit überprüfen zu lassen. Schon 2016 nahm das Gericht Verfassungsbeschwerden „nicht zur Entscheidung an“, obwohl das bei „grundsätzlicher verfassungsrechtlicher Bedeutung“ eigentlich gesetzeswidrig ist (§ 93a BVerfG-Gesetz). Jetzt verwarfen die Richter die auf den Parlamentsvorbehalt gestützte Organklage der AfD als unzulässig. Kurz zuvor auch Verfassungsbeschwerden gegen die Zustimmung der Kanzlerin zum UNO-Migrationspakt.

Sachverhalt
Seit Sommer 2015 ordnet die Bundesregierung an, dass Flüchtlinge aus sicheren Staaten (wie etwa Österreich) über Deutschlands Grenzen einreisen dürfen, sogar ohne Pass und Schengenvisum. Seither ist die Nation gespalten: Die einen sprechen von „Herrschaft des Unrechts“ – andere von „europarechtlicher Überlagerung“ des Asylrechts. Für die einen geht es um das demokratische Selbstbestimmungsrecht der Deutschen – für andere ist gerade das der „erzrassistische Kern des ganzen Rechtsbruch-Mythos“ (so der Jurist Maximilian Steinbeis auf Verfassungsblog.de). Das Verfassungsgericht weicht der Fundamentalfrage seit drei Jahren erfolgreich aus.

Wege nach Karlsruhe
Verfassungswidrige Gesetze können für nichtig erklärt werden (sofern 25 % der Abgeordneten eine Normenkontrolle beantragen). Auch können Bürger Verfassungsbeschwerden einlegen – falls sie in Grundrechten betroffen sind. Was aber, wenn Gesetze nicht verfassungswidrig sind, sondern schlicht missachtet werden und das Grundgesetz obendrein? Asylgesetz (§ 18), Aufenthaltsgesetz (§ 15) und Grundgesetz (Artikel 16a Abs. 2) schreiben die Zurückweisung von Asylbewerbern an deutschen Grenzen vor. Und „sollte Bundesrecht nicht durch Kanzlerwort geändert werden können, dann muß der Bundestag [dies] ja irgendwie verfassungsrechtlich geltend machen können, und wie sollte er dies tun, wenn nicht durch das Organstreitverfahren?“ (Organklage, S. 56, Fußnote 132).

Das demokratische Minimum
Das Volk darf nicht selbst über Schicksalsfragen der Nation abstimmen. Volksreferenden hätten wohl gegen Euro, Öko-Diktatur, unkontrollierte Binnengrenzen im Schengenraum und islamische Großmoscheen votiert. Muß dann nicht wenigstens ein unmittelbar demokratisch legitimiertes Organ entscheiden? Allein das Parlament ist direkt vom Volk gewählt. Zu seinen wesentlichen Aufgaben gehört, die Regierung zu kontrollieren. Jedoch sieht das Grundgesetz auch repräsentative Demokratie nicht in Reinkultur vor, sondern Gewaltenteilung: Parlament und „vollziehende Gewalt“ (Artikel 20 II) besitzen je eigene Machtbereiche. Wie sind diese voneinander abzugrenzen?

1978 urteilte das Verfassungsgericht zum Atomkraftwerk in Kalkar: Die Entscheidung für oder gegen die friedliche Nutzung der Kernenergie ist wegen des „Rest-Risikos“ eine „wesentliche“ Entscheidung, die „allein der Gesetzgeber“ treffen muss – Geburtsstunde des Parlamentsvorbehalts. (Dennnoch zog Merkel nach der japanischen Tsunami-Katastrophe eigenmächtig den Atom-Stecker).

Auswärtige Angelegenheiten
Aber das Gericht blieb nicht beim demokratiefreundlichen Kurs: 1984 urteilte es zum Nato-Doppelbeschluß: Gesetzgebungsbefugnisse des Bundestages folgten weder „aus dem Demokratieprinzip“, noch „aus der Tragweite einer Entscheidung für das Staatsganze„. Denn „auch die Regierung“ sei „demokratisch legitimiert und nicht … auf politisch weniger bedeutsamer Akte beschränkt.“ Nur sie könne auf außenpolitische Lagen zügig reagieren. Es ging um die Zustimmung zur Stationierung von Atomraketen in Deutschland. Drei Jahre Abrüstungsverhandlungen waren vorausgegangen – eigentlich Zeit genug für ein Gesetzesgebungsverfahren! Wie schnell der Bundestag sein kann, zeigen jüngere Gesetze zur Geschlechtsverstümmelung bei Jungen (§ 1631d BGB), „Ehe für alle“ und „Netzdurchsetzung“ in sozialen Medien.

Das NATO-Urteil betraf aber nur die Außenpolitik. Bei der Asylpolitik müsste der Parlamentsvorbehalt weiterhin gelten. Auch die Massenmigration birgt ´Rest-Risiken´ und Sprengkraft. Mittlerweile wird in Deutschland durchschnittlich mindestens ein Mensch pro Tag von „Flüchtlingen“ getötet. Heute Journal (ZDF) berichtete: „Die Fälle tatverdächtiger Flüchtlinge bei Tötungsdelikten sind seit 2014 deutlich angestiegen“. Ein Balkendiagramm illustrierte den Anstieg von 110 Tötungen im Jahr 2014 auf circa 420 in 2017. Vervierfachung binnen vier Jahren. Plus ungezählte „Einzelfälle“ sonstiger Flüchtlings-Gewaltkriminalität.

„Kein objektives Beanstandungsverfahren“
Die AfD stützt ihre Organklage auf den allgemeinen Parlamentsvorbehalt: Sie vermisst ein „Migrationsverantwortungsgesetz“. Andererseits will sie nicht an einer Legalisierung fortgesetzter Massenmigration mitwirken. Daraus dreht ihr das Gericht einen Strick: Es gehe also nicht um Rechte des Parlaments gegenüber der Bundesregierung. Und außerhalb eines solchen Kompetenzstreits könne nicht erzwungen werden, dass die Regierung Asylgesetze oder wenigstens „das Grundgesetz respektiert“ – ein Blankoscheck für die Bundesregierung, die Verfassung zu ändern! Eigentlich wären dazu 2/3-Mehrheiten in Bundestag und Bundesrat erforderlich (Artikel 79 GG).

Parallelfall 1
2007 beanstandeten die Grünen den Bundeswehreinsatz in Inneren beim G8-Weltwirtschaftsgipfel. Auch diese Organklage wurde als unzulässig verworfen. Obendrein war sie „offensichtlich unbegründet.“ Dennoch ging das Gericht ausführlich auf alle Argumente ein. Die Organklage der AfD hingegen nutzte es nicht als „Gelegenheit“, um die Verfassung auszulegen. Das war „feige“ (Christian Rath auf LTO).





Ein reformbedürftiges Gesetz
Oder ist die kleinkarrierte Förmelei des Gerichts berechtigt? Nach Artikel 93 Nr. 1 GG entscheidet es über die „Auslegung dieses Grundgesetzes aus Anlaß von Streitigkeiten über den Umfang der Rechte … eines obersten Bundesorgans“ (Organstreit). Parlament und Regierung sind problemlos parteifähig. Da sich die Mehrheit des Bundestages nicht immer für ihre Mitwirkungsrechte als Gesetzgeber interessiert, dürfen diese auch stellvertretend von oppositionellen Fraktionen geltend gemacht werden.

Allerdings schränkt § 64 BVerfG-Gesetz die Antragsbefugnis in einer Weise ein, die mit Artikel 93 GG kaum zu vereinbaren ist: „Im Antrag ist die Bestimmung des Grundgesetzes zu bezeichnen, gegen die … verstoßen wird.“ Damit verringerte der Gesetzgeber seine Möglichkeiten, die Bundesregierung auf Gesetz und Recht zu verpflichten. Jedenfalls nach Lesart des Bundesverfassungsgerichts: Es reiche nicht, wenn eine Verletzung des allgemeinen Rechtsstaatsprinzips (Artikel 20 III) oder Parlamentsvorbehalts möglich erscheint; es müssten konkrete Parlamentsvorbehalte missachtet sein.

Wo finden sie sich im Grundgesetz? Im Grundrechtsteil, vereinzelt auch im außenpolitischen und militärrechtlichen Teil, aber zur Überschreitung deutscher Grenzen gibt es keinen Gesetzesvorbehalt in der Verfassung. 1949, als das Grundgesetz entstand, war das „Rendevouz mit der Globalisierung“ (Wolfgang Schäuble) nicht vorhersehbar. Hier führt die Engstirnigkeit des Verfassungsgerichts von vorne herein zur Unzulässigkeit von Organklagen.

Parallelfall 2
An anderer Stelle jedoch wich das Gericht davon ab: 1994 ließ es Organklagen gegen Bundeswehreinsätze außerhalb des NATO-Gebiets zu, obwohl kein Parlamentsvorbehalt einschlägig war: Nach Artikel 87a ist ein Streitkräfte-Einsatz „zur Verteidigung“ zulässig und „im Übrigen nur, soweit das Grundgesetz es ausdrücklich zulässt.“ Eine ausdrückliche Regelung findet sich in Artikel 24: „Der Bund kann sich einem System gegenseitiger kollektiver Sicherheit einordnen.“ Die Übertragung von Hoheitsrechten ist nur „durch Gesetz“ zulässig, aber der Bundestag hatten dem NATO-Vertrag und dem „Aufenthaltsvertrag“ schon Jahrzehnte zuvor per Gesetz zugestimmt.

Dennoch waren Organklagen von SPD und FDP zulässig. Argument: Möglicherweise seien Rechte des Bundestages als verfassungsändernder Gesetzgeber verletzt. Der NATO-Vertrag fordert Beistand nur bei „Angriff gegen einen von ihnen in Europa oder Nordamerika“ (Artikel 5). Bis heute „verteidigt“ sich die NATO am Hindukusch, aber Deutschlands Beteiligung erfolgt seither nicht mehr über den Kopf des Parlaments hinweg – immerhin.

Problematisch war auch das Rechtsschutzbedürfnis der FDP-Fraktion: Sie hatte nämlich nichts gegen „out-of-area“-Einsätze, sondern wollte sie – im Gegenteil – in Karlsruhe absegnen lassen: „Wir werden triumphieren, weil wir mit unserer Klage abgewiesen werden.“ Folglich ging es der FDP „nicht um Rechte des Bundestages gegenüber der Bundesregierung“ (richterliches Minderheitsvotum). Doch die Mehrheit der Richter war großzügiger: Die „Auslegung des Grundgesetzes gerichtlich klären zu lassen, auf die es für die (…) Verfassungsmäßigkeit der Maßnahme ankommt“ sei ein „zulässiges Rechtsschutzziel im Rahmen eines Organstreits.“ (Rn 211).

Es wird also gedreht und gewendet wie es gerade opportun erscheint. Daraus folgt: Wenn dem Gericht binnen drei Jahren keine Rechtfertigung für die Grenzöffnung einfiel, dann gibt es keine.

Demokratie in „auswärtigen Angelegenheiten“
In auswärtigen Angelegenheiten urteilt das Gericht ansonsten demokratiefern: Laut Artikel 59 GG bedürfen völkerrechtliche „Verträge“ der Zustimmung des deutschen Gesetzgebers. Aber schon die damals „einseitige“ Zustimmung der Bundesregierung zum NATO-Doppel-Beschluss galt nicht als „Vertrag“, weil Verträge mindestens zwei Vertragspartner voraussetzen. Man hätte Artikel 59 analog anwenden müssen, weil die Gefahr eines Atomkriegs auf deutschem Boden erhöht wurde. Stattdessen wurde dem freihändigen Internationalismus der Exekutive der Weg geebnet.

Diese Entwicklung mündet in das Urteil zum Migrations-„Pakt“ der UNO, der einem Menschenrecht auf Migration das Wort redet, aber die Menschenrechte der Menschen in den Zielstaaten (z.B. auf Unversehrtheit und Meinungsfreiheit) übergeht. Auch der Pakt ist nach Auffassung des Gerichts kein völkerrechtlicher „Vertrag“, weil er nicht rechts-, sondern „nur“ politisch verbindlich ist. Deswegen durfte Merkel ohne gesetzliche Grundlage zustimmen. Eine Organklage scheidet damit aus. Ebenso eine Grundrechts-Betroffenheit von Bürgern, so dass die Verfassungsbeschwerden kurzerhand abgewiesen werden konnten.

Ausblick
Was wird mit der Demokratie und der Unabhängigkeit des Gerichts im neuen Jahr, wenn der aktive Spitzenpolitiker Harbarth (CDU) dem jetzigen Gerichtspräsidenten nachfolgt? Harbarth setzte sich bei Bundestagsdebatten leidenschaftlich für die Unterzeichnung des Migrationspakts ein. Mehr Eindruck der Befangenheit in Flüchtlingsfragen geht nicht!
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PS. Bis 1956 mußte das Bundesverfassungsgericht Rechtsgutachten erstatten. Diese sodann abgeschaffte Regelung hätte heute verhindert, dass sich Richter in Schweigen hüllen können, wenn es ihnen passt.

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Totengräber der Demokratie: Das Schweigen des Bundesverfassungsgerichts zur Flüchtlingspolitik
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12 Kommentare

  1. "Was aber, wenn Gesetze nicht verfassungswidrig sind, sondern schlicht missachtet werden und das Grundgesetz obendrein?"

    Tja, wo kein Richter/Gericht, da kein Kläger. Wie also könnte man gegen Ungerechtigkeit & politische Immunität überhaupt angehen? Gar nicht? Schon ziemlich pervers gestrickt das Ganze, und hier sehr gut aufgezeigt. Solche Artikel speichere ich immer sofort in meinem "Deutschland-Ordner", der mittlerweile fast überquillt. ABER: Wer sich wehren will kann daraus nützliche Informationen ziehen und sich später evtl. irgendwie zusammenkopieren.

    Das Gute ist nämlich, die Bediensteten in den Amtsstuben haben davon auch keine Ahnung. Gerade gestern kam wieder der alljährliche Brief vom Gerichtsvollzieher, der ja gar keiner ist! Das weiß er aber nicht…das muß man ihm erklären. Mir hat noch nie einer auch nur geantwortet, geschweige denn hoab i einen gesehen (geht um die ~1400€ Rundfunkbeitrag natürlich). Ich fordere die GVZ´s (unter Zahlungsvorbehalt/Bereitsschaft/Vertragsvorlage/Richterschreiben/Beamtenausweisen etc.) auf, mir ihre Legitimität zu beweisen. Können sie aber nicht. Sie sind persönlich vollumfänglich haftbar zu machende Privatpersonen, die unter Vortäuschung einer fingierten Amtshandlung/Amtsbeihilfe-Mißbrauch Dein Geld klauen wollen!

    Früher hatte ich auch etwas Bammel und wenig Ahnung. Aber mittlerweile juckt´s mich gar nicht mehr. Die Schreiben sind ja fertig. Muß nur das Datum und evtl. mal den Namen der Ansprechperson ändern. Dann bekommen die einen netten Aufklärungsbrief/oder Email, und Ruhe ist.

    Das bedeutet, daß wenn wir uns auf jemanden in einer Behörde verlassen/uns aussetzen (brav wie wir Deutschen sind) oder uns denen quasi ausliefern, das nicht unbedingt den Spielregeln entsprechen muß! Dort sitzt immer auch nur ein Mensch. Jeder hat in seinem Berufsleben sicher Kollegen gehabt, die einfach zu nix zu gebrauchen sind…selbst auf ihrem "Fachgebiet". Das sagt überhaupt nix aus.

    Es ist klar, daß nicht jeder Jura studieren kann, nur um seine Rechte einfordern zu können. Darum sind solche Artikel immer wichtig, denn meißt funktioniert die Gegenwehr bereits auf kleinem Terrain. Hat mich jedenfalls schon tausende Euronen gespart. Ob beim Finanzamt, JobCenter, Zulassungsstelle, Mieterhöhung & andere Dinge. Gegenwehr lohnt sich immer! Nicht um sich zu berreichern, sondern um zu verhindern ausgenommen oder verarscht zu werden.

    Am Liebsten feixe ich mir immer einen, wenn man zwei Instutionen/Behörden gegeneinander ausspielen kann. 🙂 Dann kloppen die sich untereinander! Finanzamt mit meiner Firma, Vermieter mit der Hausverwaltung…oder gerade gestern die Agentur für Arbeit gegen die Krankenkasse gehetzt, haha! "Das kann ja nicht sein Herr Zulu…da müssen wir mal aktiv werden und gegenangehen. Wir melden uns!"

    Jupp. Viel Spaß! 🙂

    Wie Angsthase richtig sagt: Man muß sich von dem Gedanken verabschieden, dies hier sei ein funktionierender Rechtsstaat. Das ist er definitiv nicht. Es gibt aber "Gewohnheitsregeln", auf die man sich berufen kann, in der Hoffnung, daß der Adressat auch noch in dieser Matrix träumt.

    LG Zulu

     

    • 07.01.2018
      Hallo Zulu,
      ich finde Deine Strategie die Behörden wegen GEZ zu foppen ganz gut;  die meinen dann, Du wärst verrückt und bist ihnen unheimlich, so daß sie sich (hoffentlich auf immer) verdrücken. 
      Mit einem Staat wie dem unseren, der immerzu das Wohl seiner Bürger behauptet, aber immer dann gerade das Gegenteil macht, wie etwa Rechtsbruch und Masseneinwanderung 2015, kann man nur mit schwarzem Humor begegnen.  ("Als schwarzer Humor wird Humor bezeichnet, der Verbrechen, Krankheit, Tod und ähnliche Themen, für die gewöhnlich eine Abhandlung in ernster Form erwartet wird, in satirischer oder bewusst verharmlosender Weise verwendet. Oft bezieht er sich auf Zeitthemen.") Denn Journalisten, Politiker, Richter, Beamten sind allesamt Kömödianten in einer schwarzen Kömödie.  Man muß also den Komödianten wie Merkel, May, Seehofer, Söder auch als Komödiant gegenübertreten.  Die Komödiantin May betreibt ihre Komödie "Brexit" ziemlich zielsicher, die im Endeffekt zu einem neuen Referendum und Ende des Brexit führen wird.  Da kann man jetzt schon lachen.
      Solltest Du einmal wegen GEZ eine nicht komödiantische Erklärung abgeben müssen, scheint mir der Vorschlag von Heiko Schrang überzeugend.  Du berufst Dich auf Deine Gewissensfreiheit, derzufolge Du gegen Dein Gewissen nicht gezwungen werden willst, eine Institution, d. h. den öffentlich-rechtlichen Rundfunk, der Krieg und Sanktionen gegen Jugoslawien, Rußland, Libyen, Syrien unterstützt hat und noch nie ein gutes Wort für die AfD und Trump gefunden hat, schlechterdings nicht finanziell unterstützen kannst
      Gewissensentscheidung wäre das Ende der Fahnenstange, wenn die deutsche satanische Richterclique Dich als  ihre Herrschaft bedrohender aufmüpfiger Deutscher verknacken will.  Du kannst Dich dann mit Luther vergleichen auf dem Reichstag zu Worms 1521:  "Hier stehe ich, ich kann nicht anders, Gott helfe mir, Amen."  Der kam dann in die Reichsacht, wurde aber trotzdem gerettet.
      Zur Zeit würde mich mal interessieren, wohin die "gelben Westen" in Frankreich letztendlich einmünden.  Sollte diese Demonstrationen nur dazu dienen, um herauszufinden, wie groß der Unmut der Bevölkerung ist?
      Hat man auch bei Pegida versucht, dies herauszufinden?  Denn unmittelbar nachdem Pegida mit Tausenden von Demonstranten im November 2014 in Dresden begann, hat man einen Rechtsbruch begangen mit der Masseneinwanderung von 1,5 Millionen Moslems.  De Maizere sagte gleich am Anfang 2015, wir müßten uns auch ändern, und Schäuble sagte, das würde uns nichts kosten, nachdem man uns jahrelang vorgejammert hatte, man müßte an uns sparen. 
      Inzwischen müssen allerdings die Gemeinden die Grundsteuer und Fernheizung erhöhen und Schäuble hat den vorübergehenden Zuschuß an die Krankenkasse zurückgenommen, so daß die Einheimischen inzwischen über erhöhte Beiträge blechen müssen. 
      Hat Pegida damals nicht genug demonstriert? Dachte man, der prinzipiell unterdrückten  deutschen Bevölkerung könnte man daher noch mehr zumuten?  Seit Brexit und Trump ist Merkel  ja vorsichtiger beim Verarschen der Bevölkerung.
      Gruß,
      Jürgen II

      • Moin Jürgen II! Erster Absatz: Nee, als verrückt stelle ich mich nicht dar, obwohl das auch ne gute Methode wäre, hehe!  Ich baller sie einfach zu mit Zeug, was schwarz auf weiß existiert, sie aber anscheinend selbst weder kapieren noch widerlegen können. An den GEZ hab ich damals 16 Seiten, dann 12 Seiten geschickt. (Okay, doch´n bissel bekloppt:) Ein Jahr keine Antwort. Irgendwann kam der GVZ. Der hat auch sein Futter bekommen…so 10 Seiten. Keine Antwort.

        Danach folgte Kreditreform, ein Inkasso-Unternehmen. Da bekam ich Muffe, aber hier bei Krisenfrei haben mir die Leute gut zugeredet und recht behalten: Die sind Lammfromm!

        Ein einziger Brief…und back to sender.

        Das Spiel geht halt jedes Jahr von Vorne los, da die GEZ -automatisch generiert- Säumnisse verschickt. Aber mit denen rede ich gar nicht mehr. Nur mit´m GVZ und verweise auf die Schreiben. "Ich würde ja gerne, wenn…" Verstehst Du? Das ist im Grunde die Methode. Beweislastumkehr. Klar, das mit der Moral und Gewissen hab ich natürlich auch eingebaut.

        Menno…ich wollte immer schon mal einen ganzen Artikel dazu verfassen/die Schreiben zur Verfügung stellen. Dieter weiß davon. Muß nur alles irgendwie mal schwärzen und hochladen, aber hatte in letzter Zeit zu viele andere Baustellen. Mal sehen…

        Zahlen muß man das jedenfalls nicht!

        LG Zulu

        • 07.01.2019
          Ich hoffe, Du hast auf jeden Fall ein Pfändungsschutzkonto, sonst kann man erleben, wie wir tatsächlich überwacht werden.  Die Beatrix von Storch war auch einmal überrascht, daß ihr privates Konto wegen GEZ-Steuer gepfändet worden war. 
          Leider höre ich von der AfD keine Initiativen mehr gegen die GEZ-Steuer, obwohl ich noch nie einen Journalisten des öffentlich-rechtlichen Rundfunks gehört hätte, der sich nicht abfällig über die AfD geäußert hätte.  Diese heimliche Überwachung der Vollstreckungsstellen hat auch ihr Gutes.  Ich konnte so einmal ein Konto löschen, das völlig vergessen worden war, und für das auch keine Unterlagen mehr vorhanden waren.  Papa Staat weiß also immer besser als wir, wo wir Konten haben, die wir längst vergessen hatten.

          • Jupp, habe kostenloses P-Konto. Hebe immer alles ab bis auf die geschützten 1076/oder 1072 Euro. Was mich nun gewundert hatte…bekomme ja zur Zeit weder Gehalt noch Krankengeld, und hab dann immer Bar wieder etwas eingezahlt, für Miete und so.

            DAS KOSTET GEBÜHR! Ab der dritten Bareinzahlung pro Jahr. Pah! Nicht viel, aber trotzdem. Diese Blutsauger finden wie die Zecken auch immer einen Weg zum Saft.

      • Nun,
        Macron nahm die Einladung zum Petersburger Wirtschaftsforum an. (25.05.18)
        Und was geschah `68 mit deGaulle, der nichtatlantische Politik betrieb?
        Auch da füllten sich die Strassen und zwangen ihn zur Flucht/Abdankung.
        Das gleiche geschieht nun Macron mit den "Gelbwesten". Die CIA oder das state department lassen grüßen!

      • Ach so, zur "Strömungsfindung" der Bevölkerung dienen m.M.n. die Wahlen.
        Sie bewegen NICHTS, rein GAR NICHTS, aber geben den Führern ein guten Querschnitt & Übersicht ab, wie die Leute zur Zeit denken. Glaube schon, das Pegida und Gelbwesten aus eigenem Antrieb gestartet sind, oder?

        Aber glauben heißt nicht wissen. Parteien wie die NPD wurden schließlich auch vom Verfassungsschutz geschaffen, nur um Quertreiber einzufangen & rechtzeitig abzuholen.

  2. 04.01.2019

    Das Bundesverfassungsgericht ist kein rechtsstaatliches Gericht;  denn das Gericht lehnt in ca.  98 % der Fälle die Annahme eines Antrags kommentarlos ab.  Wenn das BVerfG jedoch entscheidet, dann eben doch nur, weil das Gericht eine politische Entscheidung fällen will, die normalerweise dem gesunden Menschenverstand des Bürgers widerspricht.

    Ich habe so ein Verfahren mal durchgeführt, um herauszufinden, inwieweit die Justiz dieses Landes einem Grundeigentümer vor Diebstahl und Vandalismus schützt.  Das BVerfG wendet sich gegen die Einzäunung des Eigentums,  begünstigt also Diebstahl und Vandalismus, indem es ein Diebstahlproblem gar nicht annimmt, ist also unmoralisch. 

    Insofern dürfte man sich auch nicht wundern, wenn das BVerfG bei GEZ, ESM, Merkel-Rechtsbruch zu unmoralischen Ergebnissen kommt. 

    Das einzig gute bei der Nichtannahme ist, daß diese nicht mit Gerichtskosten verbunden ist, weil es eben auch kein Gericht ist!

    http://gruenguertel.kremser.info/wp-content/uploads/Verfassungsbeschwerde.pdf

    http://gruenguertel.kremser.info/?page_id=2003

    • Es gibt halt solche und solche Zäune?  🙂

      Eigentlich sollte eine vorhandene Einzäunung Bestandschutz haben, wie so manches Hüttle? Bei uns in Ba-Wü ist das zumindest so …

  3. Alles, was für die Bevölkerung wäre, wird nicht angenommen. Alles, was gegen die Bevölkerung ist, wird bearbeitet (z.Bsp.GEZ-Rechtmäßigkeit). Mich wundert in diesem Land mittlerweile gar nichts mehr. Und hat sich mal einer durchgeklagt bis zum Bundesverfassungsgericht…. dann  ist da eben nach enormen Anwaltskosten Endstation.

    Rechtsstaat? Wo? … Hier!…. Nö!!!

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