Tendenziöser „Faktencheck“ von Correctiv zu nicht zugelassenen Inhaltsstoffen von Biontech

von Norbert Häring

Im Netz kursieren Berichte, dass zwei „Nanolipide“ im Impfstoff von Pfizer-Biontech nicht für den Gebrauch am Menschen zugelassen seien. Das haben die „Faktenchecker“ von Correctiv überprüft. Sie vergaben kurz und bündig das Prädikat „falsch“. Das ist aber nur die halbe Wahrheit und daher tendenziös.

Am 23.12.2021 hat Correctiv einen „Faktencheck“ zu der Behauptung veröffentlicht, der Impfstoff von Biontech/Pfizer enthalte zwei nicht für den Gebrauch am Menschen zugelassene Impfstoffe. Er ist ein Beispiel für die Strategie der Faktenchecker des Im-Zweifel-gegen-den-Angeklagten und für die Grundannahme, dass alles, was regierungsamtliche Stellen sagen, die Wahrheit ist, und alles andere Lüge. Die „Faktenchecker“ Matthias Bau und Sophie Timmermann haben herausgefunden:

Der Beweis für die Behauptung über angeblich nicht für den Gebrauch am Menschen zugelassene Inhaltsstoffe der Impfung von Biontech/Pfizer soll ein Vermerk in einem Produktblatt der Firma Echelon Biosciences Inc. sein. Dort heißt es: „This product is for research use only and not for human use.“ Die Inhaltsstoffe finden sich zwar in der Biontech-Impfung, Echelon hat nach einer CORRECTIV.Faktencheck-Recherche aber gar nichts mit der Impfstoffherstellung zu tun. Die EMA wies in einer Stellungnahme darauf hin, dass die Impfstoffe sicher und gut kontrolliert seien. Die Inhaltsstoffe wurden im Zulassungsprozess überprüft, laut der EMA sind keine Sicherheitsprobleme zu erwarten. (…) Die beiden Bestandteile sind außerdem nicht gefährlich für den Menschen. (…) Die Stoffe ALC-0315 und ALC-0159 sind zwar in der Impfung von Biontech enthalten, anders als behauptet sind sie jedoch mit der Impfung durch die Europäische Arzneimittel-Agentur zugelassen worden.“

Echelon hat gegenüber Correctiv plausibel dargelegt, dass sich der Warnhinweis nur auf ihr Produkt bezieht, welches nur in Laborqualität hergestellt werde, und nicht nach Qualitätsmaßstäben, wie sie für Medizinprodukte für Menschen gelten.

Was die Faktenchecker aber auch schreiben, ist folgendes aus dem Prüfungsdokument der britischen Zulassungsbehörde (S.14):

Der COVID-19 mRNA Impfstoff BNT162b2 besteht aus der mRNA Komponente mit 4 lipiden Komponenten, die Nanopartikel bilden. Von diesen sind zwei neuartig und wurden bisher nicht in pharmazeutischen Produkten genutzt.“

Man könnte und sollte daher als Faktenchecker einräumen, dass zwar der Beleg mit dem Warnhinweis bei Echelon irreführend ist, die überprüfte Aussage der fehlenden Zulassung aber insofern nicht falsch ist, soweit damit gemeint ist, dass die beiden Stoffe vor der Zulassung des Impfstoffes, noch nicht für Medikamente zugelassen waren. Der erste (und einzige) der von Correctiv verlinkten Beiträge, den ich daraufhin angeschaut habe, ist in dieser Richtung zu verstehen. Dort steht ausdrücklich – und wird kritisiert -, dass die Medizinbehörde EMA den Impfstoff mit diesen vorher noch nicht zugelassenen Inhaltsstoffen bedingt zugelassen hat.

Was Wahrheit ist, bestimmt die Behörde

Teil des Gegenbeweises ist, dass Behörden der überprüften Behauptung tatsächlich oder scheinbar widersprechen.

Schauen wir uns näher an, was die Arzneimittelbehörde EMA, berüchtigt für ihre viel zu große Nähe zur Pharmabranche und eine geschäftige Personal-Drehtür mit derselben, den Faktencheckern über die beiden Stoffe zu sagen hat:

Die EMA wies in einer Stellungnahme darauf hin, dass die Impfstoffe sicher und gut kontrolliert seien“

Das sagt nichts über die Zulassung der Inhaltsstoffe. „Sicher“ müssen sie sagen, sonst müssten sie den Impfstoff umgehend vom Markt nehmen. „Gut kontrolliert“ kann alles bedeuten, was man sich darunter vorstellen will. Weiter geht es mit:

Die Inhaltsstoffe wurden im Zulassungsprozess überprüft, laut der EMA sind keine Sicherheitsprobleme zu erwarten.“

Liest man das oben verlinkte Zulassungsdokument, so erstarrt man nicht gerade in Ehrfurcht vor der Genauigkeit der Prüfung. Einige Tierversuche und die Erwartung, dass es schon gutgehen werde, müssen genügen.

Die Inhaltsstoffe sind mit dem Impfstoff mit genehmigt worden, auf Basis der Philosophie, dass man ja bei der (sehr stark beschleunigten) Zulassungsstudie des Impfstoffs gemerkt hätte, wenn ein Inhaltsstoff größere Probleme verursacht hätte. Das mag in Anbetracht der damaligen Lage durchaus angemessen gewesen sein. Aber man sollte und darf nicht so tun, als sei alles nach normalen Maßstäben gelaufen und jeden diskreditieren, der das in Zweifel zieht.

Und die Faktenchecker legen noch eins drauf

Offenbar in eigener Erkenntnishoheit schreiben die Faktenchecker noch:

Die beiden Bestandteile sind außerdem nicht gefährlich für den Menschen.“

Das ist um einiges stärker als „es sind keine Sicherheitsprobleme zu erwarten.“ Woher Bau und Timmermann das bloß so genau wissen, dass sie es einfach so als Tatsache hinschreiben können, wo die Stoffe doch vor Zulassung der damit produzierten Impfstoffe nicht oder kaum an Menschen erprobt wurden? Es gibt sogar einen Gegenbeweis.

Laut einem Bericht in Pharmazeutische Zeitung, sind schwere allergische Reaktionen (Anaphylaxien), wie sie schon am ersten Tag der Covid-Impfkampagne in Großbritannien in zwei Fällen innerhalb von Minuten nach Gabe des mRNA-Impfstoffs von Biontech/Pfizer auftraten, nachweislich auf Allergien gegen den Inhaltsstoff PEG zurückzuführen. Einer der beiden neuartigen Inhaltsstoffe, ALC-0159, enthält Polyethylenglykol/Makrogol (PEG). Schon Ende März 2020 hatten die deutschen allergologischen Gesellschaften AeDA (Ärzteverband Deutscher Allergologen), DGAKI (Deutsche Gesellschaft für Allergologie und klinische Immunologie) und GPA (Gesellschaft für Pädiatrische Allergologie und Umweltmedizin) in einer Stellungnahme vor möglichen schweren allergischen Reaktionen nach COVID-19-Impfungen gewarnt und Vorsichtsmaßnahmen eingefordert.

Diese lebensbedrohlichen allergischen Reaktionen sollen zwar sehr selten auftreten. „Nicht gefährlich für den Menschen“, wie die Faktenchecker behaupten, ist aber definitiv falsch. Was einen umbringen kann ist gefährlich.

Nach den Maßstäben und Methoden und mit der Macht von Correctiv könnte man diesen Beitrag als „teilweise falsch“ markieren und an der Verbreitung über die sozialen Medien hindern.

Fazit

Correctiv hat erhebliche Fehler in der Beweisführung der untersuchten Behauptung aufgedeckt. Das ist löblich und wertvoll. Aber gleichzeitig schießen die Faktenchecker bei der Behauptung des Gegenteils deutlich über das Ziel hinaus. Auf Basis solcher tendenziöser „Faktenchecks“ verbreiten Faktenchecker nicht nur ihre Gegenmeinung. Das Recht würde ihnen kaum jemand abstreiten wollen. Nein, auf dieser Basis entscheiden sie, was über soziale Medien Verbreitung finden darf und was weich oder hart zensiert wird. Das verträgt sich schlecht mit einer freien Meinungsbildung und einer freien Gesellschaft.

Exkurs als P.S.

Weil ich bei den Recherchen per Corodoc auf eine Präsentation von Pfizer und Biontech für Investoren vom 8. Dezember 2021 stieß, will ich Ihnen nicht vorenthalten, was dort in den Sicherheitsinformationen zur Impfung von Schwangeren steht:

Verfügbare Daten zur Gabe des Pfizer-BioNTech COVID-19-Impfstoffs an schwangere Frauen reichen nicht aus, um die impfstoffbezogenen Risiken während der Schwangerschaft zu beurteilen.“ (insufficient to inform vaccine-associated risks in pregnancy)

Dennoch wird ungeniert Schwangeren die Impfung empfohlen und es wird, nach allem was ich weiß, nicht einmal systematisch nachgehalten, ob es dadurch zu schädlichen Nebenwirkungen kommt, etwa vermehrten Fehlgeburten. Schwangere sind auch nur teilweise und übergangsweise von den Schikanen gegen nicht gegen Covid geimpfte Menschen ausgenommen.

Sie werden also de facto zum Impfen gedrängt; trotz der ungenügenden Informationslage, über die in der Information der EU-Zulassungsbehörde EMA zu lesen ist:

In tierexperimentellen Studien wurden keine schädlichen Auswirkungen während der Schwangerschaft festgestellt, jedoch sind die Daten zur Anwendung von Comirnaty während der Schwangerschaft begrenzt.“

Änderungshinweis (12 Uhr): Ich hatte den Correctiv-Artikel zunächst nicht bis zum Ende gelesen, weil ich einen Einblocker irrtümlich als Signal für das Ende des Artikels verstanden hatte. Nach vollständiger Lektüre habe ich den Beitrag an einigen Stellen zugunsten von Correctiv geändert. Für zwischenzeitliche Auslassungsvorwürfe, die auf meinen Fehler zurückgehen, bitte ich um Verzeihung.

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