Taschen der Bürger Griechenlands sind leer

Die zunehmend zahlungsunfähigen Steuerzahler Griechenlands ließen fast ein Drittel der im Juli 2018 fälligen ersten Rate zur Einkommensteuer unbeglichen.

Den Angaben über den Verlauf der fälligen Verbindlichkeiten an den Fiskus in Griechenland zufolge ließen die Steuerpflichtigen im Juli 2018 insgesamt über 300 Mio. Euro aus der ersten Rate der Einkommensteuer natürlicher und juristischer Personen unbezahlt.

Diese nunmehr fällig gestellte Summe entspricht ungefähr 30% des Gesamtbetrags der Ende Juli fällig gewordenen ersten Rate zur Einkommensteuer natürlicher und juristischer Personen.

Absurde Überbesteuerung in Griechenland treibt immer mehr Steuerpflichtige in die Zahlungsunfähigkeit

Diese ungünstige Entwicklung, die das Unvermögen einer großen Anzahl der Bürger mit niedrigen und mittleren Einkommen aufzeigt, wegen der ihnen auferlegten aufeinander folgenden übermäßigen Steuerbelastungen rechtzeitig ihren steuerlichen Verpflichtungen zu entsprechen, zeichnet sich auch in den Angaben der sogenannten „Unabhängigen Behörde für Öffentliche Einnahmen“ (AADE) bezüglich Schuldner des Fiskus ab, ihren Verpflichtungen zu nachzukommen. Diese Fakten zeigen, dass zu der Gesamtzahl der Steuerpflichtigen mit fälligen Schulden an die Steuerverwaltung im Juli 2018 mehr als 206.000 natürliche und juristischen Personen hinzukamen.

Außerdem belief sich laut den Angaben der AADE der Gesamtbetrag der im Juli 2018 entstandenen neuen fälligen Verbindlichkeiten auf 377 Mio. Euro. Insgesamt erreichten die ab Anfang bis Ende Juli des laufenden Jahres „frischen“ fälligen Verbindlichkeiten an die Steuerverwaltung 5,57 Mrd. Euro. Zusätzlich überstieg die Höhe aller – alten und neuen – fälligen Verbindlichkeiten an den Fiskus Ende Juli das Niveau der 101,7 Mrd. Euro.

Fast 4 Mio. Schuldner stehen bei Griechenlands Fiskus „in der Kreide“

Detaillierter ergibt sich aus den von der AADE bekannt gegebenen Fakten:

  • Im Juli 2018 hätte an den Fiskus ein Betrag aus der Einkommensteuer natürlicher und juristischer Personen in Höhe von insgesamt 993,46 Mio. Euro entrichtet werden müssen, der fast vollständig der ersten Rate der Einkommensteuerschulden entsprach, die sich aus der Abrechnung der für das Steuerjahr 2017 in einer Steuerschuld resultierenden Steuererklärungen ergaben. Von dieser Summe wurden jedoch schließlich nur 690,66 Mio. Euro entrichtet, was 69,52% entspricht. Die – 30,48% entsprechenden – restlichen 302,80 Mio. Euro blieben unbezahlt und wurden fällig gestellt.
    Außer der Einkommensteuer blieb im diesjährigen Juli auch MwSt. in Höhe von insgesamt 176,24 Mio. Euro unbeglichen (der geschuldete Gesamtbetrag betrug 1.223,54 Mio. Euro und der letztendlich entrichtete Betrag belief sich auf 1.047,30 Euro).
  • Die Anzahl der Steuerpflichtigen – natürlichen und juristischen Personen – mit fälligen Schulden an die Steuerverwaltung nahm im Juli 2018 um 206.212 zu. Konkret zählten sie Ende Juli 3.933.628 Personen, gegenüber 3.727.416 Personen Ende Juni 2018.
  • Die fälligen Gesamtschulden der Steuerpflichtigen stiegen im Juli 2018 auf 101,704 Mrd. Euro an, gegenüber der sich im Juni 2018 gestalteten Summe von 101,359 Mrd. Euro.
  • Von den 101,704 Mrd. Euro von der Summe der fälligen Verbindlichkeiten an den Fiskus sind 5,569 Mrd. Euro neue Verbindlichkeiten, die innerhalb der ersten sieben Monate des Jahres 2018 festgestellt und fällig gestellt wurden. Allein im Juli 2018 beliefen sich die fällig gestellten neuen Schulden auf 337 Mio. Euro.
    Ebenfalls sind von den 101,704 Mrd. Euro der Summe der fälligen Verbindlichkeiten 16,493 Mrd. Euro bzw. einer Quote von 16,22% entsprechende Schulden nicht (mehr) beitreibungsfähig, können also von den zuständigen Dienststellen unmöglich eingetrieben werden. Die übrigen 85,211 Mrd. Euro gelten als beitreibungsfähig!
  • Steuerbehörden verhängten im diesjährigen Juli gegen 6.073 Steuerpflichtige mit fälligen Verbindlichkeiten an den Fiskus Zwangsbeitreibungsmaßnahmen, also Pfändungen in Bankguthaben, Einkommen, mobile und immobile Vermögenswerte. Im Juli 2018 wurden also im Durchschnitt jeden Tag Pfändungen zu Lasten 276 Steuerpflichtiger mit fälligen Verbindlichkeiten an die Steuerbehörden durchgesetzt.
  • Insgesamt gestaltete sich im Juli 2018 die Anzahl der Steuerpflichtigen, gegen die Pfändungen verhängt wurden, auf 1.143.308 – gegenüber 1.137.235 im Juni 2018.
    Im übrigen haben die Steuerbeitreibungsbehörden der AADE die Möglichkeit, zu Lasten weiterer 599.595 Schuldner des Fiskus Zwangsbeitreibungsmaßnahmen durchzusetzen, was schrittweise in den nächsten Monaten erfolgen wird.

(Quelle: dikaiologitika.gr)

Quelle: gr-blog

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