Strafanzeige eines Rechtsanwalts gegen Jakob Augstein wegen Volksverhetzung

Jetzt hat auch der millionenschwere Miteigentümer des SPIEGEL Verlages, Jakob Augstein, eine Anzeige wegen Volksverhetzung am Hals. Der Betreiber dieses Blogs muss sich bereits seit Februar dieses Jahres ebenfalls mit einer Anzeige zum § 130 StGB auseinandersetzen, obwohl nicht ein Wort zur Volksverhetzung aus seiner eigenen Feder stammte, sondern von irgendwelchen Trollen im inzwischen deaktivieten Kommentarbereich. Zumindest geht dies aus den vorliegenden Ermittlungsakten hervor. Eine abschließende Stellungnahme in diesem Fall liegt von der Staatsanwaltschaft noch nicht vor. Was auch immer dabei herauskommt, bleibt abzuwarten.

Die Anzeige gegen Rudolf Augstein werden wir weiter verfolgen. Der Anlass war folgender:


In der am Montag im SPIEGEL erschienen Kolumne „Und immer wieder Sachsen“, ließ Augstein so richtig die Sau raus:

„Sachsen ist wie das Internet. Nur in echt. Der ganze niedrige Hass, der sich im Netz Bahn bricht – in Sachsen kann man ihn auf der Straße sehen. Die Videos aus Chemnitz zeigen sie ja, die dicken, stiernackigen Männer, die mit ihren Glatzen aussehen wie Pimmel mit Ohren – allerdings Pimmel mit Sonnenbrillen. Sie sind das Fleisch gewordene Rülpsen und Tölpeln, das die sozialen Medien durchflutet. Es spricht tatsächlich viel dafür, dass nicht diese Leute das Netz ruinieren – sondern dass das Netz diese Leute ruiniert.“

Für den Dresdner Rechtsanwalt Frank Hannig hat Augstein jedes Maß verloren und jene rote Linie, die die freie Meinungsäußerung von der Volksverhetzung trennt, eindeutig überschritten. (Quelle: pi-news)


Die bisherigen Anwaltskosten des Blogbetreibers betragen mittlerweile ca. 2.000 Euro. So wie es aussieht, waren diese Kosten noch nicht das Ende der Fahnenstange. Wer den Betreiber in dieser Angelegenheit finanziell unterstützen möchte, der möge gerne die Kaffeekasse (rechts oben auf dieser Seite) oder direkt hier ein wenig aufstocken. Für jede noch so kleine Spende schon jetzt vielen Dank.

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