Staatsfunk frohlockt: Verfassungsschutz sieht Belege für weitere Radikalisierung der AfD

Ohne Zwangsfernsehen und Bundesfördermittel für die Printmedien wäre uns diese sehr, sehr wichtige Information glatt durch die Lappen gegangen.

Quelle: opposition24

Das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) sieht nach Informationen von WDR, NDR und Süddeutscher Zeitung zahlreiche Belege für eine weitere Radikalisierung der AfD. In einem Schriftsatz an das Verwaltungsgericht in Köln trägt der Inlandsgeheimdienst vor, dass diese Belege „die Rechtmäßigkeit einer Verdachtsfalleinstufung der Gesamtpartei belegen“. Dies hätte die nachrichtendienstliche Beobachtung des als besonders radikal geltenden formal aufgelösten „Flügels“ und der Jugendorganisation „Jungen Alternative“ ergeben. Auch die Auswertung öffentlicher Äußerungen auf Ebene der Gesamtpartei stütze diese Einschätzung. Die AfD als Ganze wird derzeit als sogenannter Prüffall behandelt. Das BfV stellt in einem 37-Seiten umfassenden Schriftsatz vom 3. Januar zahlreiche Äußerungen heraus. Sie sollen nach Einschätzung des Amtes belegen, dass sich auch die Gesamtpartei in Richtung des Rechtsextremismus entwickelt. In diesem und in einem weiteren Schriftsatz vom 21. Dezember vergangenen Jahres widerspricht das Amt Argumentationen der AfD, die dies bestreitet und zu ihrer Entlastung offenbar zahlreiche interne Bemühungen angeführt hatte, den Einfluss Rechtsextremer innerhalb der Partei zu bekämpfen. Das BfV sagte auf Anfrage, man wolle sich wegen des laufenden Verfahrens nicht zum Thema AfD äußern. Die AfD wirft dem BfV „schwerwiegende inhaltliche, systematische und dogmatische Fehler“ vor. Gerade in Bezug auf die Einstufung der Gesamtpartei fehle es „an jedwedem Vortrag des Bundesamtes für Verfassungsschutz, warum einzelne Aussagen einzelner Personen für den gesamten Bundesverband … Relevanz haben sollen“, teilte ein Sprecher auf Anfrage mit. Viele der Beispiele, die das BfV heranziehe, beträfen aus Sicht der AfD „unproblematische Äußerungen, die gleichwohl dem politisch instrumentalisierten Bundesamt für Verfassungsschutz als Argumentationsgrundlage dienen“, heißt es in der Stellungnahme der Partei.

Beide Schriftsätze sind Teil einer umfassenden Auseinandersetzung, die bereits seit Monaten zwischen der AfD und dem Inlandsgeheimdienst besteht. Im März des vergangenen Jahres stufte das Amt die Gesamtpartei als Verdachtsfall ein. Wegen der Sorge, dass dies der Partei bei den Bundestagswahlen schaden könnte, verlangte das Gericht, dies öffentlich nicht zu kommunizieren. Als dennoch Details nach außen drangen und mehrere Medien, auch WDR, NDR und Süddeutsche Zeitung, darüber berichtet hatten, behauptete das Gericht, diese Indiskretion sei dem Verfassungsschutz und nicht der AfD zuzurechnen. Das BfV darf die AfD bis zu einer gerichtlichen Entscheidung nicht als Verdachtsfall behandeln. Schließlich erklärte das erkennbar verärgerte Gericht, dass es vor der Bundestagswahl keine Entscheidung mehr treffen wolle: „Dies gebiete der Respekt vor der Entscheidung der Wähler.“ Das Gericht will sich Anfang März damit befassen.

In den jetzt vorgelegten Papieren unterstreichen die Anwälte des Inlandsgeheimdienstes mit zahlreichen Beispielen noch einmal, warum aus ihrer Sicht die AfD in Gänze beobachtet werden müsse. So seien der Einschätzung des BfV zufolge die Vertreter des im April 2020 formal aufgelösten besonders radikalen Flügels in der Partei wirkmächtiger geworden und hätten immer wieder bei Abstimmungen Stärke gezeigt. In mehreren ostdeutschen Landesverbänden seien ehemalige Funktionäre des formal aufgelösten Flügels ohnehin bis heute in der AfD dominierend. Als besonders starke Belege für den innerparteilichen Siegeszug der Flügelvertreter wertet der Inlandsgeheimdienst zweierlei: Zum einen seien Parteiausschlussverfahren ohne Wirkung geblieben. Obwohl der ehemalige Koordinator des Flügels und brandenburgische Ex-Landeschef Andreas Kalbitz nicht mehr AfD-Mitglied sein darf, sei er weiterhin in der Partei aktiv, auch als parteiloses Mitglied der Landtagsfraktion in Brandenburg. Im zurückliegenden Bundestagswahlkampf sei er mehrfach als Redner auf AfD-Podien aufgetreten. Gleiches gelte für den ebenfalls ausgeschlossenen ehemaligen Bundestagsabgeordneten Frank Pasemann, der dann in Sachsen-Anhalt dennoch von einem AfD-Kreisverband als parteiloser Direktkandidat nominiert worden sei. Auf der anderen Seite wertet das BfV Jörg Meuthens Ankündigung, nicht mehr als Partei-Co-Vorsitzender kandidieren zu wollen, als Eingeständnis, dass seine Mission gescheitert sei, die AfD stärker vom Rechtsextremismus abzugrenzen. Meuthen sowie eine Gruppe von insgesamt bis zu zehn der 13 Parteivorstände haben dem Flügel-Netzwerk seit etwa zwei Jahren den Kampf angesagt. Der Verfassungsschutz wertet diese Unternehmungen in Summe als gescheitert und zu halbherzig. In den Einzelbeispielen, die zum Beleg einer weiteren Radikalisierung der Gesamtpartei angeführt werden, greift das BfV besonders viele Äußerungen von Funktionären aus Sachsen und aus Bayern auf. Die bayerischen Beispiele entstammen zumeist einer Chatgruppe von Landtags- und Bundestagsabgeordneten, deren Inhalte der Bayerische Rundfunk Anfang Dezember öffentlich gemacht hatte. Dort wurden die Legitimität von Wahlen angezweifelt und Umsturz- und Bürgerkriegsideen erwogen.

Insgesamt führt das Amt unter anderem zahlreiche, seiner Ansicht nach gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung verstoßende öffentliche Äußerungen von etwa 40 Parteifunktionären an. Darunter etwa die des baden-württembergischen Bundestagsabgeordneten Thomas Seitz, der in seinem Facebookprofil Migranten abwerte. Dort schrieb er, dass er Vertreter des „ganzen Deutschen Volkes“ sei. „Integrierte Migranten – also keine Özils, die sich weiter als Türken sehen – gehören selbstverständlich auch dazu. Reine Passdeutsche formal auch – leider.“ Für das BfV ein klares Zeichen: Die deutsche Staatsbürgerschaft sei offenbar nach Seitz´ Ansicht nicht entscheidend für die Zugehörigkeit zum deutschen Volk. Ein anderes Beispiel trifft den Thüringer Landeschef Björn Höcke, die Integrationsfigur des Flügels. Dieser soll im Wahlkampf in Merseburg mit dem Ausruf „Alles für Deutschland!“ seine Rede mit einer Losung der SA im Dritten Reich beendet haben. Die für den Verfassungsschutz relevanten Äußerungen betreffen inzwischen nicht nur Themen wie Rechtsextremismus, Islam- und Migrationsfeindlichkeit, sondern auch Äußerungen zum Themenbereich Corona. Die Beispiele stammen allesamt aus jüngerer Zeit, aus dem Jahr 2021. Hans-Thomas Tillschneider etwa, AfD-Landtagsabegordneter in Sachsen-Anhalt, postete wenige Wochen nach der zurückliegenden Bundestagswahl auf Facebook Corona-Verschwörungstheorien: „Ich kann mir übrigens auch durchaus vorstellen, dass hinter der Corona-Politik eine Elite steht, die eine neue Weltordnung schaffen will!“

Die Schriftsätze sollen der AfD bereits vorliegen und dort aktuell von einer internen Arbeitsgruppe ausgewertet werden. Demnach sollen Konsequenzen gegen mehrere Funktionäre geprüft werden, um eine Hochstufung der Gesamtpartei noch zu verhindern. Auch der Parteivorstand soll die Angelegenheit am Montag besprochen und beschlossen haben, eine Liste derjenigen Personen zu erstellen, die immer wieder in Gutachten des Verfassungsschutzes erwähnt werden. Ihnen könnten Maßnahmen bis hin zum Parteiausschluss drohen, heißt es aus Vorstandskreisen.

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