Staatsangehörigkeitsausweis

Neulich war ich bei der „Staatsangehörigkeitsbehörde“ der Stadt Münster und wollte einen Staatsangehörigkeitsausweis (SAA) beantragen. Die erste Antwort, die ich bekam, war: „Wozu brauchen sie den?“ Ich fragte mich, für wen das von Interesse sei und erwiderte: „Ist das wichtig für den Antrag?“ „Nein, aber wenn sie z.B. vor dem EuGH klagen wollen, dann könnten sie diesen Ausweis gebrauchen“, bekam ich als Antwort.

Der Scheinbeamte gab mir ein Infoblatt für die benötigten Unterlagen und schlug mir ein Gesprächstermin mit Frau XXX vor, um zu klären, warum ich diesen SAA benötige. So ein Gesprächstermin könne allerdings einige Wochen dauern. Ich hatte den Eindruck, man hält mich für BLÖD.

Hat jemand ähnliche Erfahrungen mit der Beantragung des SAA gemacht? Soll es vielleicht den Antragsstellern möglichst schwer gemacht werden? Hier nun das Infoblatt.

Und was ist, wenn ich z.B. die Geburtsurkunden meiner Eltern nicht mehr nachweisen kann, weil sie Kriegsflüchtlinge waren und alles verloren hatten? Und was soll die Vorlage der Originaldokumente? Wer kann denn überhaupt noch die Abstammung der Vorfahren mit Geburt vor 1914 nachweisen?

Also ich wäre jedem dankbar, der zu diesem Thema mehr versteht als ich, sowohl seine Erfahrung schildert und hinreichende Infos zu meinen Fragen zur Verfügung stellt.

Vielen Dank im Voraus für eine rege Diskussion zu diesem „leidigen“ Thema.

(Visited 169 times, 1 visits today)
Staatsangehörigkeitsausweis
21 Stimmen, 4.86 durchschnittliche Bewertung (97% Ergebnis)

Hinterlasse jetzt einen Kommentar

Kommentar hinterlassen

E-Mail Adresse wird nicht veröffentlicht.


*