Spitzenpersonal der EU: EZB-Chefin rechtskräftig verurteilt, gegen Chefin der EU-Kommission ermittelt der Staatsanwalt

von Thomas Röper (anti-krieg)

Die EZB wird zukünftig von jemandem geleitet, die rechtskräftig wegen fahrlässigem Umgang mit Steuergeldern verurteilt worden ist. Das war immerhin eine Verurteilung in einer Strafsache. Und gegen die neue Kommissionspräsidentin der EU laufen staatsanwaltliche Ermittlungen. Herzlich willkommen in der EU-Demokratie!


Christine Lagarde soll zukünftig die EZB führen und damit für unser aller Geld verantwortlich sein. Aber würden Sie jemandem Ihr Geld anvertrauen, der rechtskräftig verurteilt wurde, weil sie mit anvertrauten Geldern fahrlässig umgeht? Nein? Tun Sie aber, weil die EU-Regierungschefs es so beschlossen haben.

Folgendes ist geschehen: 1990 kaufte ein französischer Unternehmer die Mehrheit von Adidas und wollte sie 1994 wieder verkaufen. Schließlich beauftragte er zunächst eine Bank damit und verkaufte die Anteile schließlich an die Bank, die sie kurz darauf mit großem Gewinn weiterverkaufte.

Das fand der Unternehmer nicht gut, fühlte sich betrogen und klagte auf einen Anteil an dem Gewinn. Er gewann den Prozess, er sollte 135 Millionen Euro bekommen, aber ein anderes Gericht hob das Urteil wieder auf.

Die Bank gehörte übrigens dem französischen Staat. Bei einem Schiedsgerichtsverfahren traf dann die damalige französische Wirtschaftsministerin 2008 die Entscheidung, dass dem Geschäftsmann nicht nur 135, sondern 285 Millionen zustehen und inklusive Zinsen wurden ihm 403 Millionen zu Lasten des französischen Staates überwiesen. Und wer war diese Wirtschaftsministerin? Richtig, Christine Lagarde.

2011 begann die französische Justiz zu ermitteln und 2016 gab es einen Schuldspruch. Dazu konnte man in der „Zeit“ lesen:

„Der Strafprozess gegen Christine Lagarde geht mit einem Schuldspruch für die Chefin des Internationalen Währungsfonds (IWF) zu Ende. Die Richter vom Sondergericht für amtierende und ehemalige Amtsinhaber sahen es als erwiesen an, dass die 60-Jährige in ihrem früheren Amt als französische Finanz- und Wirtschaftsministerin fahrlässig gehandelt hat. Von einer Strafe sahen die Richter aber ab und begründeten dies mit der „Persönlichkeit“ Lagardes, ihrem „internationalen Ansehen“ und der Tatsache, dass Lagarde 2007 und 2008 mit der internationalen Finanz- und Wirtschaftskrise zu kämpfen hatte.“

So funktioniert der französische Rechtsstaat: Wenn Sie genug „internationales Ansehen“ haben und auch noch wegen einer Wirtschaftskrise im Stress waren, dann können Sie auch schon mal 400 Millionen Steuergelder an einen Unternehmer verschenken, ohne deshalb – trotz Schuldspruch – bestraft zu werden.

Die EZB wird also in fähige und zuverlässige Hände übergeben.

Da hat es die designierte Präsidentin der EU-Kommission besser. Der deutsche Rechtsstaat funktioniert nämlich noch besser, als der französische.

In Deutschland schützt $146 GVG Politiker vor Strafverfahren. $146 GVG sagt, dass Staatsanwälte den Weisungen des Justizministers folgen müssen und nicht ermitteln dürfen, wenn der Justizminister das nicht möchte. Daher gehen zwar immer wieder mal Strafanzeigen gegen Minister oder sogar die Kanzlerin ein, aber davon hört man dann später nichts mehr. Diesen Anzeigen wird von der Staatsanwaltschaft nicht nachgegangen, es wird vom Justizminister kurzerhand untersagt. Wer das nicht glaubt, hier habe ich es ausführlich und mit allen Quellen dargelegt. Oder fragen Sie den Staatsanwalt Ihres Vertrauens.

Für Frau von der Leyen ist das ein wahrer Glücksfall. Im Zuge der Berateraffäre wurde nicht nur bekannt, dass Beraterverträge mit Millionenhöhe in ihrem Verteidigungsministerium ohne Ausschreibung, quasi unter Freunden, vergeben wurden, sondern auch, dass ihr Sohn Daniel bei McKinsey einen gut bezahlten Job bekommen hat. Und wie der Zufall es will, hat McKinsey viele Millionen an Uschis Ministerium verdient.





Gegen Frau von der Leyen wurden in diesem Zusammenhang mehrere Strafanzeigen gestellt, Folgen hatte das aber keine.

Im Spiegel konnte man Ende September lesen:

„In beiden Gutachten werfen die Prüfer dem Ministerium (…) vor, Beraterleistungen mit einem Umfang von acht Millionen Euro rechtswidrig aus einem Rahmenvertrag des Bunds abgerufen zu haben. Den Vorgang hat das Ministerium bereits eingestanden und angekündigt, die Vorgänge im Haus strenger kontrollieren zu wollen. Gravierender aber ist ein zweiter Bericht der Rechnungsprüfer, für den die Experten fast hundert Einzelverträge mit Unternehmensberatern aus den vergangenen Jahren untersucht hatten. Das Urteil fällt harsch aus: Wörtlich spricht der Rechnungshof von freihändigen Vergaben. In den meisten Fällen sei zudem die Notwendigkeit und die Wirtschaftlichkeit der externen Experten nicht dargelegt worden. (…) Gleich zu Amtsantritt holte sie (von der Leyen) mit Katrin Suder eine Topkraft vom Berater-Riesen McKinsey als Staatssekretärin ins Wehrressort. Seitdem floriert das Geschäft für die Berater. Kaum ein Großprojekt der Bundeswehr kommt noch ohne externen Sachverstand aus. Bei den Beamten und Fachleuten im Ministerium wird deren Sachverstand zwar geschätzt, die teils horrenden Tagessätze von bis zu 1700 Euro pro Berater sorgen aber auch für reichlich Missgunst.“

Frau Suder von McKinsey? Wo bekam Sohnemann Daniel von der Leyen einen guten Job? Richtig, bei McKinsey.

Dann folgte eine Strafanzeige gegen Frau von der Leyen, wie man knapp drei Wochen später im Spiegel lesen konnte:

„Nach SPIEGEL-Informationen prüft die Staatsanwaltschaft Berlin, ob der dauerhafte Einsatz von Unternehmensberatern im Wehrressort den Tatbestand der vorsätzlich verursachten Scheinselbstständigkeit erfüllt. (…) Die Ermittlungen der Justiz wurden durch eine Anzeige gegen die Ministerin vom 30. September ausgelöst, die offenbar von einem Insider aus dem Umfeld ihres Hauses stammt.“

Und im gleichen Artikel treffen wir auch Frau Suder wieder, die – frisch von McKinsey in Ministerium gewechselt – nur eine Aufgabe hatte, nämlich Berater anzuheuern:

„Mit scharfem Geist und viel „Change Management“-Erfahrung sollte Suder das Haus modernisieren. Da es schnell gehen sollte, wurden immer neue Berater für Projekte engagiert. Schon jetzt ist klar, dass es bei der Auftragsvergabe nicht ausschließlich mit rechten Dingen zuging. Bereits eingestanden hat das Ministerium, dass Berateraufträge im Umfang von acht Millionen Euro für ein IT-Projekt rechtswidrig über einen Rahmenvertrag des Bunds abgerufen wurden. (…) Im Ministerium kursieren bereits ziemlich konkrete Gerüchte über eine Art Buddy-System unter Auftraggebern im Haus und den externen Beratern. Häufig wird der Name eines Drei-Sterne-Generals genannt, der persönlich eng mit einem Berater befreundet ist. Der frühere Bundeswehr-Mann wiederum zog in den vergangenen Jahren immer wieder größere Aufträge aus dem Ministerium für seine Firma an Land. Auch die frühere Staatssekretärin Suder kennt den Unternehmensberater ganz gut, er war früher ebenfalls bei McKinsey. (…) So kursiert in den diversen WhatsApp-Gruppen der Beamten im Bendler-Block seit Tagen ein Personenprofil eines Sohns der Ministerin. Er arbeitet seit 2015 im Silicon-Valley-Büro von McKinsey.“

Und im Januar gab es eine weitere Strafanzeige gegen von der Leyen. Diesmal ging es bereits um Untreue. Wieder der Spiegel dazu:

„Die Strafanzeige beruft sich auf einen vertraulichen Bericht des Bundesrechnungshofs, der Digitalprojekte des Ministeriums im Wert von 19,5 Millionen Euro untersucht hatte. (…) In dem Dossier skizzieren die Prüfer bereits deutlich den Untreueverdacht. So bezeichnen sie die Vergaben der Beraterverträge durch das Ministerium nicht nur als „unzulässig und vergaberechtswidrig“, sondern kommen zu dem Schluss, dass „vermeidbare Mehrausgaben in der Größenordnung von 1 Million Euro“ entstanden seien. (…) Die Anzeige richtet sich gegen von der Leyen persönlich (…) In der Anzeige werden schwere Vorwürfe gegen von der Leyen erhoben. So habe die Ministerin entweder „Kenntnis von den Vorgängen“ gehabt oder „durch mangelnde Kontrolle und Organisation erst möglich gemacht, dass in ihrem Ministerium derartige Vermögensschäden vorsätzlich herbeigeführt wurden“.“

Von beiden Anzeigen hat die Öffentlichkeit – $146 GVG sei Dank – danach nicht mehr viel gehört. Frau von der Leyen kann sich glücklich schätzen, dass es ihn gibt. So kann sie nun – im Gegensatz zur neuen EZB-Chefin – ganz ohne Vorstrafe und lästige Verhöre durch Staatsanwälte in Brüssel wieder ganz viele Berater anstellen, denn dort ist die Kontrolle noch lascher, als im korrupten Verteidigungsministerium.

Übrigens erschien heute im Spiegel ein Artikel, der uns die neuen Führer der EU vorstellen sollte. Natürlich werden die Skandale möglichst runter gespielt, der Spiegel würde doch keine etablierten Politiker kritisch betrachten. So können wir über die in einer Strafsache rechtskräftig verurteilte neue EZB-Chefin Lagarde im Spiegel lesen:

„2008 segnete sie einen Vergleich ab, in dem einem schwerreichen Geschäftsmann 400 Millionen Euro von einer staatseigenen Bank zugesprochen wurden. Lagarde gab an, sie habe der Staatskasse Prozesskosten in Millionenhöhe ersparen wollen. Lagarde wurde wegen fahrlässigen Umgangs mit öffentlichen Mitteln verurteilt, erhielt aber keine Strafe.“

Ohne die lästigen Details, die ich aufgezählt habe (und ich habe mich sehr kurz gefasst, es gibt da noch einiges mehr über den Fall zu erzählen) klingt das doch recht harmlos, oder? Und dass es eine strafrechtliche Verurteilung und nicht bloß irgendein unwichtiges Verfahren wegen falsch Parken oder einem Kassenbon für 1,30 Euro war, verschweigt der Spiegel.

Obwohl, sorry, wegen einem Kassenbon in Höhe von 1,30 können Kassiererinnen in Deutschland fristlos gekündigt werden, wegen 400 Millionen werden Ministerinnen zur IWF-Chefin befördert. Ein Jammer, dass sich die Kassiererin nicht mit dem Stress durch die Wirtschaftskrise herausreden kann!

Über Frau von der Leyen steht im Spiegel heute:

„Als Verteidigungsministerin war Ursula von der Leyen, 59, zuletzt von Pech – manche behaupten auch: vom eigenen Unvermögen – verfolgt. Monat für Monat kamen neue Details der Berateraffäre ans Licht: Insgesamt geht es um Berateraufträge in zweistelliger Millionenhöhe, die das Ministerium ohne Ausschreibung vergeben hatte. Auch der Vorwurf der Vetternwirtschaft zwischen Spitzenbeamten und Beraterfirmen steht im Raum, ein Untersuchungsausschuss bearbeitet den Fall seit Januar.“

„Pech“ hatte sie, oder vielleicht auch „Unvermögen“, sagt der Spiegel. Kein Wort über die Strafanzeigen, über die der Spiegel selbst berichtet hat und auch nicht über ihren Sohn David, den der Spiegel früher ein Mal sogar selbst erwähnt hatte. Stattdessen lesen wir das hässliche Wort „Vetternwirtschaft“. Aber das auch nur als „Vorwurf“, der „im Raum steht“. Die Details lässt der Spiegel weg.

Es ist doch beruhigend, dass wir die EU-Kommission und die EZB nun für die nächsten fünf Jahren in guten, kompetenten und ehrlichen Händen wissen!

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Spitzenpersonal der EU: EZB-Chefin rechtskräftig verurteilt, gegen Chefin der EU-Kommission ermittelt der Staatsanwalt
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13 Kommentare

  1. Von einer Webseite, die nicht hier mehr verlinkt werden soll, da "jugendgefährdent":

    Unvollständige Liste
    vorbestrafter Bundestagsabgeordneter

    • Klaus Landowsky, CDU: Sechs Jahre nach der Berliner Bankenaffäre wurde der frühere Berliner CDU-Fraktionschef im März 2007 wegen Untreue zu einer Bewährungsstrafe verurteilt. Er war Vorstandsvorsitzender der Berlin Hyp, die trotz hoher Risiken Kredite von mehr als 235 Millionen Euro an den Immobilienkonzern Aubis bewilligte. Landowsky hatte eine Barspende von Aubis an die CDU angenommen. Seine politische Karriere endete.
    • Reinhard Klimmt, SPD: Der damalige SPD-Bundesverkehrsminister stolperte über eine Finanzaffäre beim 1. FC Saarbrücken, dessen Präsident er bis 1998 war. Ein Gericht verurteilte ihn im November 2000 wegen Beihilfe zur Untreue zu einer Geldstrafe. Der Unmut in den eigenen Reihen über den Minister wuchs, Klimmt trat zurück.
    • Matthias Wissmann, CDU: Gegen den damaligen wirtschaftspolitischen Sprecher der Unionsfraktion verhängte ein Gericht im März 1989 wegen steuerrechtswidriger Wahlkampffinanzierung einen Strafbefehl über 10 800 Mark (ca. 5500 Euro). Wissmann war damit vorbestraft. 1993 wurde er Forschungs-, später Verkehrsminister.
    • Otto Graf Lamsdorff, FDP: verurteilter Verbrecher wg. Steuerhinterziehung. Die 1977 begonnene Minister-Karriere des FDP-Politikers endete 1984 durch die Flick-Parteispendenaffäre. Das Bonner Landgericht verurteilte ihn 1987 wegen Steuerhinterziehung zu 180 000 Mark (ca. 92 000 Euro) Geldstrafe. Im Jahr darauf wurde er neuer FDP-Bundesvorsitzender.
    • Christian Ströbele, GRÜNE: verurteilt wegen Unterstützung einer kriminellen Vereinigung (RAF).Ab 1970 übernahm Christian Ströbele die Verteidigung von RAF-Angehörigen, u. a. Andreas Baader. 1975 wurde Ströbele wegen Missbrauchs der Anwaltsprivilegien noch vor Beginn des Stammheim-Prozesses von der Verteidigung ausgeschlossen. 1980 wurde Ströbele von der 2. Großen Strafkammer beim Landgericht Berlin wegen Unterstützung einer kriminellen Vereinigung zu einer Freiheitsstrafe von 18 Monaten auf Bewährung verurteilt, da er am Aufbau der RAF nach der ersten Verhaftungswelle 1972 mitgearbeitet habe und in das illegale Informationssystem der RAF involviert gewesen sei.Straftäter als Vorbild? Bundestag als Resozialisierungsprojekt?
    • Petra Pau, Linkspartei: Vizepräsidentin des Deutschen Bundestages, ist wegen Hausfriedensbruch rechtskräftig verurteilt worden.
    • Michael Leutert, Linkspartei: Mitglied des Bundestages, ist wegen Verstoßes gegen das Versammlungsgesetz zu einer Geldbuße verurteilt worden.
    • Sebastian Edathy, SPD: Mitglied des Bundestags, sammelt Kinderpornographie auf seinem Bundestagsrechner. Vor Gericht wird das Verfahren gegen ihn eingestellt. Edathy zahlt ein Bußgeld und kauft sich entsprechend von Strafverfolgung frei.
    • Jan van Aken, Linkspartei: verurteilt wegen Anstiftung zu Straftaten zu einer Geldstrafe. Mitglied des Bundestages.
    • Andreas Zwickl (CDU): Drogenkurier – Verhaftet 2009
    • Dieter Althaus (CDU): Verurteilter Verbrecher wg. fahrlässiger Tötung in Östzerreich verurteilt! Lt. Justizministerium des deutschen Regimes gilt er auch in Deutschland als vorbestraft!
    • Walter Döring (FDP): Verurteilt wegen Falschaussage
    • Reinhard Klimmt (SPD): Verurteilt wegen Beihilfe zur Untreue
    • Corinna Werwigk-Hertneck (FDP): Verurteilt wegen Verrat von Dienstgeheimnissen
    • Peter von der Born (NPD): Vorbestraft wegen mehrfacher Körperverletzung.
    • Helga Lopez (SPD): Verurteilt wegen Steuerhinterziehung
    • Kai Schürholt (CDU): Verurteilt wegen Titelmißbrauch
    • Klaus Landowsky (CDU): Verurteilt wegen Untreue
    • Matthias Wissmann (CDU): Vorbestraft wegen steuerrechtswidrige Wahlkampffinanzierung
    • Otto Wiesheu (CSU): Vorbestraft wegen fahrlässiger Tötung (1983 verursachte er unter Alkoholeinfluss (1,75 Promille) einen schweren Verkehrsunfall, bei dem er eine Person tötete und eine weitere schwer verletzte) 12 Monate Freiheitsstrafe zur Bewährung ausgesetzt, Geldstrafe von 20.000 DM; von einer erfolgreichen Therapie ist nichts bekannt – es folgte die Fortsetzung seiner politische Karriere. 1990 wurde er Staatssekretär für Wissenschaft und Kunst, 1993 bayerischer Minister für Wirtschaft und Verkehr.
    • Thomes Pietzsch (CDU): Vorbestraft wegen Erwerb und Besitz kinderpornographischen SchriftenWie ein Landessprecher mitteilte, habe das keine Auswirkung auf seine Pensionsansprüche aus seiner Tätigkeit im Landtag
    • Harry Fuß (SPD): Beihilfe zur Untreue im Kölner Müllskandal – 3 Jahre Gefängnis
    • Klaus Heugel (SPD-Kommunalpolitiker): verurteilt wegen besonders schweren Fall von Bestechlichkeit – 1 Jahr, 9 Monate Bewährungstrafe
    • Norbert Rüther (SPD-Kommunalpolitiker): Abgeordnetenbestechung und Beihilfe zur Bestechlichkeit – 1 Jahr, 6 Monate Bewährung
    • Thomes Pietzsch (CDU): vorbestraft wegen dem Erwerb und Besitz kinderpornographischen Schriften – Strafe: 100 Tagessätze zu 50 Euro
    • Walter Döring FDP: ehem. Wirtschaftsminister v. Baden-Württemberg, Bundesverdienstkreuz am Bande): verurteilt wegen Falschaussage
    • Klaus-Rüdiger Landowsky, CDU: verurteilt zu Haftstrafen auf Bewährung, wegen Untreue bei der Kreditvergabe an den Immobilienkonzern Aubis. Bundesverdienstkreuz 1987 und 1992.
    • Helga Lopez (SPD): rechtskräftig wegen Steuerhinterziehung verurteilt, gilt aber im Sinne des Gesetzes als nicht vorbestraft, da das Strafmaß nicht mehr als 90 Tagessätze betrug.
    • Reinhard Klimmt, SPD: verurteilt wegen Beihilfe zur Untreue – Strafbefehl in Höhe von 90 Tagessätzen zu 300 Mark. bis 1999 Ministerpräsident des Saarlandes, bis 2000 BRD-Bundesminister für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen)
    • Michel Friedman, CDU: verurteilt zu 17.400 Euro Geldstrafe wegen Kokainbesitz. Ehem. Mitglied im CDU-Bundesvorstand, Vize-Präsident des Zentralrats der Juden, Bundesverdienstkreuz I. Klasse.
    • Karl Wienand, SPD: verurteilt zu insgesamt 102.000 DM Geldstrafe wegen Steuerhinterziehung; Verurteilung zu einer Bewährungsstrafe wegen Autofahrens unter Alkoholeinfluß; weitere Straftaten unter Skandale. (ehem. Parlamentarischer Geschäftsführer der SPD).
    • Manfred Kanther, CDU: verurteilt wegen Untreue zu 1 1/2 Jahren Haft auf Bewährung und einer Geldstrafe in Höhe von 300 Tagessätzen zu 170 Euro. (ehem. BRD-Innenminister CDU)
    • Günther Krause (CDU): verurteilt wegen Untreue, Betrug und Steuerhinterziehung zu einer Haftstrafe von 3 Jahren und 9 Monaten (2004 teilweise eingestellt, erneut verhandelt und 2007 zu einer Freiheitsstrafe von 14 Monaten auf Bewährung verurteilt.
    • Hans Wallner:, CSU: verurteilt zu 1 Jahr Haft auf Bewährung wegen Telefonsex auf Staatskosten (Schaden für den Steuerzahler knapp 27.000 Mark); vorbestraft wegen Beleidigung und falscher eidesstattlichen Erklärung. (ehem. Landtagsabgeordneter der CSU).
    • Andreas Zwickel, CDU: verurteilt zu zwei Jahren Gefängnis auf Bewährung. (Kommunalpolitiker CDU): verhaftet wegen Drogen-Kurierfahrten in die Niederlande;
    • Ingolf DeubelI, SPD: verurteilt in 14 Fällen wegen Untreue (Landgericht Koblenz) (ehem. Finanzminister von Rheinland-Pfalz, SPD):

    "Dass die vermutlich größte Schwerverbrecherin der deutschen politischen Geschichte, Angela Merkel, in der obigen Liste fehlt, liegt schlicht am Unstand, dass sämtliche Strafannzeigen gegen sie fallengelassen werden – was darauf zurückzuführen ist, dass Deutschland kein Rechtsstaat ist.  Ein solcher ist definiert als ein Staat mit einer klaren Gewaltenteilung. Genau dies gibt es hierzulande nicht, wie erst vor wenigen Wochen das höchste europäische Gericht (EuGH) in einem Urteil feststellte."

    Dazu kommen noch zahlreiche Nazi und Stasi-Vergangenheiten mancher Protagonisten. Alles wahre Engelchen da auf dem Thron.

    • Und wenn die kleinen Leute nicht die GEZ-Steuer zahlen wollen, kommen sie in den Knast – ohne Bewährung!  Sie haben ja nicht die Bewährungsurteile der Politiker. 

      https://www.focus.de/finanzen/recht/zwei-monate-hinter-gittern-wieder-auf-freiem-fuss-rundfunkbeitrag-verweigerin-nicht-mehr-im-gefaengnis_id_5407687.html

      Nach meiner Erinnerung wurde sogar eine Mutter von ihrem Säugling getrennt und in den Knast geschickt, weil sie die wahnsinnig demokratischen Krimiserien nicht bezahlen wollte. Im Fernsehen zeigen fast alle Sendungen nur Schauspieler, genauso wie in der Politik, wo Schauspieler in echten Real-Krimis gezeigt werden.

      • Du weißt doch wie es ist.

        Je größer die kriminelle Energie, desto höher die Posten in der kriminellen Vereinigung. Horst Seehofer hat es ja klar und deutlich gesagt:

        "Diejenigen, die entscheiden, sind nicht gewählt und diejenigen, die gewählt werden, haben nichts zu entscheiden"

        Und welchen Wähler interessiert das?

        •  Ich weiß nicht ob es ausreicht, Karrieren allein mit krimineller Energie begründen zu können? Ist es nicht vielmehr so, daß es eher an einer systemischen Angepasstheit liegt, die nichts hinterfragt und alles akzeptiert, nur um das Fortkommen nicht zu gefährden?

           Schließlich haben wir ja auch Tausende von Abgeordneten oder Deligierten die, nach Erreichen einer gewissen Position, diese eben nicht ausnutzen!  😉

      • Ja. Hoffe, die Liste wird noch erweitert. Olaf Scholz, Heide Simonis, Cem Özdemir usw.

        Dies schrieb ein Kommentator noch dazu:
        Ein Willkürstaat und seine Behörden sind an Gesetzen, Verordnungen und Gerichtsentscheiden zu erkennen, die willkürlich das Grundgesetz und die Landesverfassungen, gesetzeskonform getroffene Bescheide und vertragliche Vereinbarungen außer Kraft setzen.
        Mitarbeiter und Behörderleiter bewegen sich ungestraft in einem rechtsfreien Raum. Es kann willkürlich so oder entgegengesetzt entschieden werden. Die politischen Ursachen sind:

        § 146 des Gerichtsverfassungsgesetzes (GVG) lautet:
        „Die Beamten der Staatsanwaltschaft haben den dienstlichen Anweisungen ihres Vorgesetzten nachzukommen.“
        § 147 GVG bestimmt:
        „Das Recht der Aufsicht und Leitung steht zu:
        1. dem Bundesminister der Justiz und für Verbraucherschutz hinsichtlich des Generalbundesanwalts und der Bundesanwälte;
        2. der Landesjustizverwaltung hinsichtlich aller staatsanwaltschaftlichen Beamten des betreffenden Landes;
        3. dem ersten Beamten der Staatsanwaltschaft bei den Oberlandesgerichten und den Landgerichten hinsichtlich aller Beamten der Staatsanwaltschaft ihres Bezirks.“

        Zu diesem Ergebnis kam der Europäische Gerichtshof am 27. Mai 2019 und formuliert, dass es in der Bundesrepublik Deutschland im Gegensatz zu anderen EU-Mitgliedern keine unabhängige Justiz gibt.

        Mich den Prozeduren einer solchen Justiz auszusetzen, ist stets zum Scheitern verurteilt. Ein Richter wird stets im Sinne einer Behörde urteilen. Das Offenkundige ist unbetreitbar, kann von niemandem angefochten werden und bedarf keines kostenträchtigen juristischen Verfahrens.
        Tut mir leid um Deine Plantage, Jürgen II. …ich würde sie trotzdem pflanzen und einzäunen.
        Leck doch Arsch hier!

        • Lieber Zulu!  Ich beglückwünsche Dich!  Du hast in Deinem jugendlichen Leichtsinn den nervus rerum dieses Un-Rechtsstaats offengelegt.  Die Staatsanwaltschaften sind von den Politikern abhängig und deswegen kommt es auch nie zu Gerichtsurteilen bei Strafanzeigen gegen Merkel und Konsorten, behördlicher Willkür von Beamten usw.  Während die doppelte Moral darin besteht, daß der kleine Deutsche sehr wohl Strafanzeigen austragen muß, sei es wegen historisch dubioser Behauptungen, oder persönlicher Rache einer nicht geheirateten Frau wie bei Kachelmann oder sogar Henryk M. Broder, daß Lamya Kaddor  „einen an der Klatsche“ habe.

          https://www.waz.de/region/rhein-und-ruhr/publizist-broder-soll-islamwissenschaftlerin-beleidigt-haben-id217393773.html

          https://ef-magazin.de/2019/05/16/15016-beleidigungsprozess-lamya-kaddor-gegen-henryk-m-broder-broder-for-president

          Im Falle Broder ist die Oberstaatsanwältin Devren Ermis vermutlich eine Türkin, so daß man sich in der deutschen Unrechtsjustiz darauf gefaßt machen muß von einem Ausländer/Ausländerin verknackt zu werden.

          Die Sache mit  meiner Plantage war auch ziemich verzwickt und führte mich zu der Überzeugung, daß man die Deutschen durch das Einzäunungsverbot von ihrer eigenen Scholle abspenstig machen will, um durch die Schwächung der Liebe zu ihrem Boden ihr Land langfristig Ausländern geben zu können.  Und da die Selbstversorgung sich im allgemeinen wenig lohnt, ist es gelungen, viele natürlich empfindende Deutsche vor die Glotze zu fesseln.

          Ich bekam dann vom Magistrat der Stadt Frankfurt zu guter Letzt noch eine Strafe über 5000,- Euro, fand aber einen verständigen Amtsrichter und Staatsanwalt als Beisitzer, der dann meinte, nach dem Wortlaut treibe ich ordnungsgemäße Bodenwirtschaft, und da war die Einzäunung gemäß Landschaftsschutzverordnung erlaubt – und in einem Strafprozeß darf nur eine Strafe vergeben werden, die das Gesetz vorsieht.  Obwohl das Rechtsamt nicht in Berufung ging, hat der Magistrat, nur um mich zu ärgen, versucht die 5000,- Euro über seine Vollstreckungsstelle einzutreiben, was mich wiederum zwang zum Vollstreckungsgericht zu gehen, die es dann endlich niederschlug.

          Die Rechtslage vor dem Verwaltungsgericht gestaltete sich jedoch ganz anders.  Denn was für den Strafprozeß galt, galt nicht für die Verwaltungsgerichtsbarkeit.  Dort hatte der Hessische Verwaltungsgerichtshof durch den Schafhalterbeschluß die Einzäunung für die private Nutzung untersagt:

          http://gruenguertel.kremser.info/wp-content/uploads/Beschluss_4-TH-2165_941.pdf

          Die Einzäunung war somit in der Verordnung dem Wortlaut nach erlaubt, aber heimlich durch einen Beschluß des Oberverwaltungsgerichts aufgehoben.  Es steht somit ganz im Belieben der Behörden, ob es den Schafhalterbeschluß durchsetzt. Im Augenblick sind sie im allgemeinen großzügig. Vgl. auch:

          http://gruenguertel.kremser.info/?page_id=611

          Mir tun nur die Rechtsanwälte leid, die von der Justiz leben, ihren Mandanten aber natürlich nicht verraten dürfen, daß es kein gültiges Recht gibt, sondern alles nur Willkür ist.  Wer hat z. B. den Rechtsanwalt von Broder bezahlt?  Was macht jemand, der kein Geld hat, um einen Rechtsanwalt zu bezahlen?

          • "Was macht jemand, der kein Geld hat, um einen Rechtsanwalt zu bezahlen?"

            Es ist sinnvoll alles Geldvermögen verschwinden zu lassen, bevor man Prozeßkostenhilfe beantragt.  Grundvermögen darf man haben, wenn man Prozeßkostenhilfe beantragt. 

            Es ist sinnvoll immer  vorab Prozeßkostenhilfe zu beantragen, weil das Gericht in dieser Entscheidung zu erkennen gibt, wie es in der mündlichen Verhandlung entscheiden wird, so daß man den Antrag noch zurücknehmen kann.

            Einmal habe ich geklagt unter den Voraussetzung, daß mir Prozeßkostenhilfe gewährt wird.  Das Gericht hat mich dann wie folgt reingelegt.  Zunächst bekam ich die Einladung zur mündlichen Verhandlung. Zwei Tage später eine umfangreiche Ablehnung der Prozeßkostenhilfe, ca. 8 Seiten.  Natürlich nahm ich die mündliche Verhandlung sofort zurück, da ich jedoch den Antrag erst nach der Einladung zurücknahm, mußte ich doch einen Teil der Gerichtskosten bezahlen.  Künstlerpech!

            Aus allen diesen Gründen habe ich auch ein Pfändungsschutzkonto, obwohl zur Zeit niemand auf mich Jagd macht.  Man weiß nie, welche Überraschung man beim Blick aufs Konto erwartet wie Beatrix von Storch.  Im Ausland muß ich allerdings zur Automiete die Kreditkarte meiner Frau nutzen;  denn mit Pfändungsschutzkonto keine normale Kreditkarte.

          • PDF: Wie kann man nur soviel Juristen-Müll über einen verdammten Zaun aufschreiben? Da hast Du aber wirklich den richtigen Korinthenkacker erwischt. Kinnmuskelspanner. Strammer Marschierer. Oh man! Der bekam dabei höchstwahrscheinlich seinen ersten Orgasmus. Dafür gehört ihm normalerweise anstandshalber mal behutsam auf den Kopf geklopft.

            Der Nachbar von meinem Vater ist auch so ein ätzender Verwaltungserpsenzähler a.D. Als der einzog wurde erstmal alles plattgemacht. Der alte Apfelbaum weg, Teich zugeschüttet, Hecken mit der Wasserwaage "schneiden lassen"…alles mußte akkurat & genormt sein. Mich hat er auch schon angemacht, weil ich auf einen Feiertag am Bus gebastelt habe. Aber ohne Krach! Lief halt nur immer hin und her und meine Crimpzange klackte hin und wieder. Davon fühlte er sich provoziert. Ob ich denn nicht wüßte, daß Feiertags nicht gearbeitet werden darf? Das ist keine Arbeit. Das ist mein Hobby und macht mir Freude! Das geht so nicht, sagte er.

            Naja, aus Rücksicht zu meinem Vater hab ich lieber die Klappe gehalten & meine Sachen gepackt…aber vorher noch den Motor schön 20 Minuten warmlaufen lassen, mit gezogenem Choke und alles eingenebelt. Kam er wieder raus: "Mok datt Ding ut!!!"
            Das muß so!…sach ich. Soll doch jetzt los. Steht in der Betriebsanleitung, Vorwärmung.
            Halte mich nur an die Vorschriften! "GAAH!!!" Köstlich! cheeky

            • Daß ich Obstbäume anpflanzen darf, ist mir als Eigentümer unbenommen, nur darf ich sie nicht einzäunen, sondern dann ruhig zuschauen, wenn andere ernten.  Der Hinweis, daß man Diebstahl seiner Arbeit verhindern muß und dabei den Vandalismus, d. h. das Abreißen der Zweige, verhindern will, interessiert die Beamtenschaft gar nicht.  Für mich ist dies ein starker Hinweis, daß in unserem Staat Diebstahl gefördert werden soll gegen das Eigentum, was man auch andernorts sehen kann.

              Ein Staat, der jedoch von Grund auf unmoralisch ist, kann nicht auf Dauer bestehen und hat vor allen Dingen auch nicht meine Unterstützung.

              • Es ist wirklich unglaublich hierzulande, ja. Mit meinen Auto´s hab ich auch nur Theater gehabt (TÜV-Eintragungen/Zulassungen). Reine Willkür und Tagesform.
                Dann hilft wohl nur ein Rottweiler oder Dobermann, angepflockt im Zentrum an einer ausreichend langen Kette. Die eine Woche hungern lassen, dann den Beamten zur Begehung einladen…man hätte da jetzt was Neues…komm doch mal vorbei! 

  2. Allüberall gibt es bei uns die doppelte Moral.  Da in Deutschland fast alles verboten ist, was zur Freiheit und Eigentum gehört, sei es ein Grundstück einzäunen, einen Baum zu fällen, auf dem Grundstück ein Auto abzustellen, hängt es ganz von den Behörden ab, ob sie ihre unvernünftigen Rechtsverordnungen durchsetzen.  Und die Deutschen sind normalerweise die Gelackmeierten, während man den Ausländern soviel Unsinn und Widersprüchlichkeit behördlicherseits gar nicht erklären kann noch will.  

    Christian Ströbele hat mal festgestellt, daß noch nie seit 1945 gegen einen Richter eine Anzeige wegen Rechtsbeugung (§ 339 StGB) erfolgreich war.  Richter sind bei uns somit per Prinzip  alle unfehlbar bzw. sankrosankt.  Dazu gibt es auch unzählig viele Prozesse und Beweise im Internet:

    https://opinioiuris.de/aufsatz/3395

    "Rechtsbeugung nach § 339 StGB bleibt ungestraft. Während Bürger über eine Vielzahl von Rechtsbrüchen der Justiz berichten können, ist es auf der anderen Seite ein offenes Geheimnis, dass die Justiz nicht gegen sich selbst vorgeht. Sie hat Hürden und Mittel entwickelt, um Recht ohne Sorge vor Verfolgung nach ihrem Willen zu beugen. Der Staat und seine Vertreter verlangen zwar von den Bürgern, dass sie sich bedingungslos der Rechtsordnung unterwerfen, also ihnen selbst gegenüber, sehen sich jedoch gleichzeitig als übergeordnete Rechtsträger im Gemeinwesen, für die scheinbar nicht die gleichen Spielregeln zu gelten haben. Der Bürger, als untergeordneter Pflichtenträger und als Einzelstehender gegenüber einer mächtigen Behörde, soll hingegen, nachdem er durch viele und langsam mahlende Räder zermürbt wurde, schweigen und sich fügen."

    Ich habe schon mehrfach Prozesse gegen Richter angestrengt, weil sie willkürlich das  Recht gebeugt hatten.  Einmal hat ein Staatsanwalt sogar die Anzeige weiter betrieben, wurde aber vom Oberstaatsanwalt zurückgepfiffen, und ich hätte den Prozeß nur vor dem Landgericht weiterführen können mit einem Rechtsanwalt, was mich viel gekostet, aber auch keinen Erfolg gebracht hätte.  Im übrigen findet man auch keine Anwalt für eine Klage gegen Richter.  Einmal wollte ich es sogar, doch der für verfemte Bürger zuständige  Anwalt lehnte es ab, um überhaupt noch jemals eine Klage gewinnen zu können.  Ein Beispiel von mehreren:

    http://www.grundeigentum.net/?page_id=804

    So ähnlich ist es auch mit den Strafanzeigen gegen Merkel wegen Masseneinwanderung und gegen von der Leyen wegen Begünstigung im Amt.  Sie werden alle niedergeschlagen, weil der Staatsanwalt vom Minister zurckgepfiffen wird.  Nicht zurückgepfiffen wird der Staatsanwalt jedoch bei dubiosen Anklagen wegen xyz-Gesetzgebung, die mehr als 74 Jahre zurück liegen.  

    Im Endergebnis besteht bei uns eindeutig doppelte Moral, die Gesetze werden nur angewendet gegen die kleinen Deutschen mit happigen Geldstrafen, während die eigentlichen Verbrecher, wie Merkel und von der Leyen, ungeschoren davonkommen.  Darunter versteht man bei uns "Rechtstaat".

    •   Alles kein Problem für die, die die Moral gepachtet haben und die zu Gelten habenden "Werte" vorschreiben …

       "Ist der Ruf erst ruiniert, lebt´s sich gänzlich ungeniert!" 

      Wobei, wem fällt das schon auf?

       Ist der "kleine Mann" nicht allzu sehr damit beschäftigt, seine Augen allein auf sich zu richten? Empfindet geradezu kindliche Freude, wenn er beim "Finanzamt" mal etwas zum eigenen Vorteil herausgeholt hat (und seien es nur hundert Euro) oder in der Bucht ein Schnäppchen gemacht hat! …

       Die Moral des kleinen Mannes, inwiefern unterscheidet sie sich, von der, der vermeintlich "Großen"? 

       Rechtfertigt er sein Verhalten durch die prominenten Vorbilder, oder macht es gar keinen Unterschied, ob groß oder klein?

       Unterliegen wir hier nicht einer Fehleinschätzung? Sind es nicht die propagierten und akzeptierten Werte, die eine ganze Gesellschaft durchdringen und Eigennutz vor Gemeinnutz predigen? Ist es wirklich "doppelte Moral", wenn praktisch alle mitmachen? Ein jeder, im Rahmen seiner Möglichkeiten?

      • Oh ja Jürgen! Doppelte Moral. Neulich beim Einkaufen kam ich auch in Versuchung. Da hatten sie Radieschen im Angebot, aber ziemlich mickrig die Bündel. Hab das Auserwählte in einen Beutel gepackt und kriminell wie ich bin noch 6 von nem anderen Busch dazu geschmuggelt. cheeky Yummi!

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