Spaziergänge(r), die nächste Bedrohung des Staates

von WiKa (qpress)

BRDigung: Nachdem seuchenbedingt so ziemlich alle Grundrechte bereits kassiert oder ausgesetzt wurden, scheint sich dass der “Bewegungsfreiheit” zu einer validen Staatsgefährdung auszuwachsen. Es wird vermutet, dass die Menschen damit eine dem Staat unangenehme, bis abgewandte Haltung zum Ausdruck bringen wollen. Demnach ist es nur eine Frage der Zeit, bis dieses Verhalten in den Rang einer “terroristischen Bedrohung” erhoben wird. Dies vorweggeschickt, gibt es regional sehr unterschiedliche polizeiliche Ansätze, dieser neuen Bedrohungslage Herr zu werden. Da lohnt ein Blick auf einzelne “Gesundheits- und Fitnessmärsche”. Nicht minder interessant ist der Umgang der “vierten Gewalt” mit der angeblich subversiven Betätigungen so mancher Bürger, die das oftmals zufällig in Gruppen tun, wobei gerne eine gewisse Organisiertheit unterstellt wird.

Aber bevor wir uns weiter mit staatszersetzenden Dingen befassen, sei ein Hinweis zu besagtem Grundrecht erlaubt. Dazu zitieren wir eine Postille, der man zwar seit Jahren nicht mehr so ganz vertrauen kann (Wikipedia), obschon sie es liebt sich selbst als die Wissensdatenbank zu bezeichnen. Hier die kurze Schau auf die “Freizügigkeit”:

Die Freiheit der Person ist in Deutschland ein Grundrecht gemäß Art. 2 Abs. 2 Satz 2 und Art. 104 Grundgesetz und bezeichnet die körperliche Bewegungsfreiheit. Die Freiheit der Person ist ein eigenes Grundrecht und grenzt sich zum allgemeinen Persönlichkeitsrecht nach Art. 2 Abs. 1 GG i. V. m. Art. 1 Abs. 1 GG ab. Inhalt und Schutzbereich sind das Recht jedes Menschen, jeden zulässigen Ort seiner Wahl zu betreten, dort zu verbleiben und diesen zu verlassen, ohne durch die Staatsgewalt hieran behindert zu werden (körperliche Bewegungsfreiheit). Dieses Abwehrrecht des Menschen steht in der Tradition des aus England stammenden „Habeas Corpus“ und hat den Sinn, vor willkürlichen Freiheitseingriffen durch die Staatsgewalt geschützt zu sein.

Bayern … das Musterländle

Bayern kann, wie eigentlich immer in Deutschland, mal wieder als mustergültig hingestellt werden. Diesmal sogar in einer gespaltenen Ausführung. Es lassen sich beide Seiten der Medaille vorfinden. Nehmen wir als ein Beispiel einen Spaziergang in Weiden (Oberpfalz), am Montag dem 3. Januar 2021 (Video oberhalb). Dort entwickelt sich die gesamte Geschichte zu einem wahren Katz und Maus Spiel, nachdem die Polizei sich dazu entschied, hier und dort präventiv Personalien festzustellen. Sowas ist bei Spaziergängen an sich eher unüblich und manche Menschen hätten es als Einschüchterung begreifen können. Nur Loriot vermöchte das noch besser zu servieren.

So war der Eindruck nicht ganz von der Hand zu weisen, dass es tatsächlich einen schikanösen Hintergrund haben könnte. Das machte die Spaziergänger zwar nicht kopflos, aber etwas nachdenklicher. So erhöhte sich neben dem Gehtempo auch ein wenig die kollektive Denkgeschwindigkeit. Hier und dort legte man in der Folge einen Zahn zu und probierte auf den Wegen gerne mal kleine, neue Gassen zu erkunden, die man sonst nur all zu oft auslässt, sobald man lediglich von A nach B kommen möchte. Selbst die Pausen auf den Zwischenstationen wurden deutlich kürzer, was der Polizei die Begleitung der von ihnen vermeintlich aufgespürten Sicherheitsbedrohung zusätzlich erschwerte.

Das alles führte dazu, dass die Polizei die Spaziergänger oftmals nur noch von hinten zu sehen bekam. Dazu bewegte sich die Polizei überaus hektisch durch die Innenstadt, von A nach B und C, um endlich wieder bei A anzukommen. Das alles in ihrem großen Bemühen, irgendwie, irgendwo doch wieder auf die sicherheitsrelevanten Spaziergänger zu stoßen. Offensichtlich ein anstrengendes Unterfangen, denn einige der Beamten machten derweil einen etwas entnervten und gereizten Eindruck. Eine schlechte Voraussetzung für einen Dienst an der Gemeinschaft, der durchaus entspannt hätte verlaufen können. Es steht zu vermuten, dass die Polizei in Weiden ganz seltsame Anweisungen zum Umgang mit Spaziergänge(r)n erhalten haben muss. Aber wie schon gesagt, das ist reine Spekulation.
Spaziergänge(r), die nächste Bedrohung des Staates

In Erbendorf kann man ganz entspannt …

Blicken wir auf vergleichbare Spaziergehgewohnheiten am Wochenende nach Erbendorf, so kehrt sich das Bild total um. Friedlich, fröhlich, lustig, tief durchatmend, taten die Leute etwas für ihre Gesundheit und machten sich auf, kollektiv etwas frische Luft zu schnappen. Hier reagierte die Polizei ganz anders. Sie erkannte sofort mögliche Konfliktpotenziale zwischen Spaziergängern und Kraftverkehr. Und so machte sie das, was am besten kann, für Ordnung sorgen. Sehr weitsichtig regelte sie alles um etwaige Unannehmlichkeiten in dieser Hinsicht zu verhindern. Das machten sie mit einer Entspanntheit und Gelassenheit, dass man vermuten möchte, sie seien darin echte Profis. Insoweit interessierten sie sich für die Spaziergänger nur sekundär, sondern nur für die allgemeine Sicherheit im Umfeld.

Die Polizei in Erbendorf sah demnach keine Veranlassung sich übergebührlich mit Fußgängern auseinanderzusetzen, vielleicht hat sie auch niemand gewarnt? Warum auch? So entstand der Eindruck, es wäre ein fröhliches, friedliches Miteinander gewesen. Oder anderes gesagt, die Polizei hat hier völlig souverän ihren Job erledigt. Das führte dazu, dass alle Anwesenden freundlich lächeln konnten und der Bewegungsdrang der Menschen die Oberhand behielt, gesundheitlich weiter befördert durch zauberhafte Lächeleien und eine ausgelassene Geselligkeit. Gute Stimmung ist, wie wir wissen, wesentlich für das Gelingen einer jeden Bewegung. Erbendorf ist übrigens gar nicht so weit weg von Weiden. Es hat aber eine andere Polizeiführung dadurch womöglich eine ganz andere oder vielleicht bessere Bewältigungsstrategie bei Problemen, die man sich nicht zwingend überhelfen lassen muss.

Der Ton macht die Musik

Es ist wichtig diese Unterschiede zu kennen, sobald man bei Wind und Wetter auf die Idee kommt in Gruppen spazieren zu gehen. Woher und weshalb beispielsweise die Polizei darauf kommt, dass es sich dabei um staatsgefährdende Aktivitäten oder gar unzulässige Aktionen handelt, ist und bleibt dem jeweiligen Orakel der polizeilichen Führung überlassen. Und tatsächlich, kann man vermuten, dass viele Menschen nicht einmal mehr Lust auf den allfälligen Papierkrieg haben, um von ihren an sich unverbrüchlichen Grundrechten Gebrauch zu machen. Bislang sind Spaziergänge noch nicht anmeldepflichtig. Anders als bei Demonstrationen, bei denen sich irgendwelche Leute (vorzugsweise Verwaltung) vorbehalten, aus irgendwelchen Gründen diese zu regulieren oder gar gleich zu untersagen.

Nach derzeitigem Kenntnisstand kann sich das Spazierengehen in Gruppen zu einer Art neuem Volkssport entwickeln. Eine gewisse Tendenz in diese Richtung ist unübersehbar. Einzig die Verlagerung in die Ballungsgebiete ist eine neue Erscheinung. Hätte man früher darauf gesetzt die frische Luft im erweiterten Naturbereich zu genießen, scheint es nunmehr in Mode zu kommen all das in urbanen Gegenden zu praktizieren. Zugegeben in den Städten findet man sehr viel schneller Gemeinschaften für dieses Unterfangen. Und wenn wir weiter ehrlich bleiben, ist doch Geselligkeit eines unserer zentralen und sozialen Elemente.

Es ist so schade, dass ausgerechnet die Pandemie-Maßnahmen hier so ungünstig wirken. Aber an der frischen Luft ist das ja nachweislich nicht der Fall. Letzteres hat sich aber in der politischen Landschaft nicht herumgesprochen. Dort ist man weiterhin schwer damit beschäftigt etwaigen Masken-Deals und daraus folgenden Provisionen nachzulaufen.

Was hat uns die „Vierte Gewalt“ zum Thema zu vermelden?

Spaziergänge(r) die nächste Bedrohung des StaatesHier haben wir jetzt noch einen Pressebericht aus der Oberpfalz, der sich mit den beiden erwähnten Veranstaltungen auseinandersetzt. Wie nicht anders zu erwarten, liegt hier die Betonung mehr auf Gefahren die neuerdings von Spaziergängen ausgehen, alles illegal und so. Ok, überspitz möchte man meinen, ziemlich systemkonform. Nur können wir jetzt nicht auch noch etwaige Abhängigkeitsverhältnisse aus dem lokalen Filz analysieren. Deshalb muss man das Schmierblatt noch nicht gleich „regierungsnah“ schimpfen. Es ist aber nicht weit weg von entsprechendem „Wohlverhalten“ gegenüber den Stellen, denen diese Spaziergänge so arge Kopfschmerzen bereiten.

Wir müssen natürlich nicht provinziell bleiben und können noch einige Etagen höher einsteigen. Und wie nicht anders zu erwarten, finden wir genau die Schauergeschichten, die es für die große und flächendeckende Erzählung in Deutschland braucht. Hier ein erstes Beispiel: Corona-Proteste in München • „Reichsbürger“ bedroht Reisenden mit Messer … [T-Online].

Dort darf selbstverständlich der Hinweis auf die „Illegalität von Spaziergängen“ auch nicht fehlen. Insoweit illegal, als das München das Spazierengehen wohl untersagt haben soll. Was für ein Glück für die offizielle Erzählung, wenn man so eine Horror-Meldung schreiben kann und sich irgendein Idiot findet diesen Budenzauber, aus welchen Gründen auch immer, durch sein Handeln zu untermauern. Es reicht also ein Durchgeknallter, um 10.000de zu diskreditieren. Also ein großes Lob an die genialen Berichterstatter.

Und es geht noch besser in der Medienszenerie …

Um gleich noch eine Schippe draufzulegen, wollen wir den Tagesspiegel zu Wort kommen lassen: Querdenker sehen sich im „Bürgerkrieg“ Impfpflicht-Debatte radikalisiert Verschwörungsgläubige … [Tagesspiegel]. Auch hier fährt man schwere Geschütze auf, zumindest verbal. Jeder der nicht an die Spritze glaubt, muss ein „Verschwörungsgläubiger“ sein, der sich womöglich auch noch radikalisiert.

Dazu muss es irgendwie eine diffuse Szene von Querdenkern sein, um die es dort geht. Und Impfgegner, die beileibe nicht alle Impfgegner sind, werden gleich mit über diesen Einheitskamm geschoren. Und so setzt sich der verlinkte Bericht fort. Es wird quasi keines der regierungsamtlichen Narrative zur „Niederhaltung von unbequemen Minderheiten“ ausgelassen. Letztlich gilt, wer es glaubt wird selig. Dabei lehrt uns die Geschichte, besser nicht jeden Mist zu glauben, der von regierungsamtlicher Seite kommt. Hätten beispielsweise in den dreißiger Jahren die Leute der Propaganda widerstanden, wäre die Geschichte möglicherweise eine andere gewesen.

Soweit vermag aber unsere Journaille heute kaum mehr zu denken. Und so hacken sie dienstbeflissen auf alles herum, was nicht ins „offizielle Raster“ passt. Dienst nach Vorschrift halt. Vielleicht ist es nur eine Frage der Zeit bis Spaziergänge in größeren Gruppen tatsächlich in der Weise kriminalisiert werden, wie oben angedeutet. Na, da haben wir doch wieder was gekonnt. Ganz wichtig in dieser Zeit ist, dass die sachlich, fachlich, wissenschaftliche Debatte dabei völlig außen vor bleibt. Ansonsten könnten Kritiker, Verschwörungstheoretiker und Andersgläubige womöglich in ihren Ansichten bestärkt werden. Wir stellen fest, dass es überaus wichtig ist, dass diese Auseinandersetzungen „faktenfrei“ bleiben. Nur so ist gewährleistet, dass die Spaltung und Zersetzung der Gesellschaft nicht versehentlich endet.

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3 Kommentare

  1. Wie immer wortgewandt und lustig (anders geht es nicht) von WiKa dargestellt. Nur: Ist dieser Absatz GG jetzt noch Satire? Man darf sich aufhalten wo man möchte, hat aber keinen definierten Geltungsbreich ausgewiesen. WIR SIND STAATENLOSE! Die uns ausbeuten sind Piraten, checkt das endlich!!! Jede Beschwerde obsolet, da unsere einstige Verfassung z.Zt. NICHT handlungsfähig ist. KÖNNTE aber wieder sein, wenn wir endlich mal die Fussel vom Maul nehmen und´s Gehirn atmen lassen! Was ist so schwer?

  2. Impfungen, die nicht schützen und bereits nach 3 Monaten erneuern werden müssen, sind keine Impfungen.

    Sollte Deagel mit der Statistik für 2025 wahr werden?
    28 Millionen Einwohner in der BRD; ein paar Restdeutsche sind mit dabei…

  3. In München am Marienplatz haben sie selbst Touristen und tatsächlich Einkaufende, die aus den Geschäften kamen, eingekesselt. N a c h der Einkesselung kam dann die Lautsprecherdurchsage, dass es eine nicht genehmigte Versammlung sei und die Menschen den Platz verlassen sollten. Ging aber gar nicht, weil eingekesselt. Touristen und Geschäftskunden mußten sich dann auch ausweisen, weil sie sonst den Kessel nicht verlassen durften. Ist das nicht Freiheitsberaubung?

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