Es wird endlich Zeit, dass Art. 146 GG umgesetzt wird, indem eine „Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist.“
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Ein Grundgesetz ist ein besatzungsrechtliches Mittel zur Schaffung von Ruhe und Ordnung in einem durch Kriegshandlung besetzten Gebiet.
Gegeben von der Siegermacht (oder den Siegermächten). für das auf Zeit eingesetzte Verwaltungsorgan (BRD)
(Creifeld’s Rechtswörterbuch 17. Auflage C.H. Beck München 2002)
An dieser Situation hat sich bis heute nichts geändert!
Der Vorteil des GG ist, daß es, im Gegegnsatz zu einer Verfassung, beliebig oft parlamentarisch geändert werden kann. Seit Bestehen des GG waren es über 200 mal der Fall. Selbst die amerikanische Verfassung wurde nur zwei oder dreinal geändert, respektive, ergänzt.
Mit was also haben wir es hier zu tun? Die Betonung liegt beim GG wohl eher auf Gesetz, wie darauf, daß es, was auch immer, auf etwas gründen würde. Es ist kein Fundament, an dem nicht zu rütteln sei!
Die Verfasstheit eines Volkes, einer Nation, hat sich in einer ihm entsprechenden Verfassung zu äußern, die dem auch Ausdruck verleiht! Entscheidend ist der Geist, der dahinter steht. Und der ist, wenn erkannt und gebilligt, unverrückbar!
Ein GG, es drückt was aus? Beliebig änderbar, aus vielerlei „Gründen“, es negiert allein daraus schon seine Reputation als…!
Es würde mir schon reichen, wenn die immer noch gültige, aber ruhende und völkerrechtlich anerkannte Verfassung von 1871 aktiviert würde. Notwendige der Zeit angepasste Veränderungen müssten natürlich vorgenommen werden. Die können durchaus als einzelne Komponente aus dem GG übernommen werden. Schnell umsetzbar. Zustimmung wird aus der VV heraus nur von: Wer Deutscher (RuStAG 1913) ist benötigt und anerkannt.
Die Alt-Parteien haben sich das Land unter den Nagel gerissen. Die Parteien haben sich ihren eigenen Staat geschaffen. Die Hebel der Macht bedienen nur sie. Sie bestimmen die Regeln der Macht und gestalten diese Regeln nach ihren Interessen. Nach der Wahl stört das Volk nur noch beim „Regieren“…
Betreff: Frage zum Grundgesetz
Sehr geehrte Damen und Herren,
wann war die Abstimmung über das derzeitige Grundgesetz? 1991 oder 1992 ?
Ich kann im Internet darüber keine Informationen finden.
Mit freundlichen Grüßen,
Sehr geehrt…
vielen Dank für Ihre Anfrage vom 19. Februar 2024 an das Bundesministerium des Innern und für Heimat. Zu Ihrer Anfrage kann ich Ihnen Folgendes mitteilen.
Eine formelle Volksabstimmung über das Grundgesetz hat es nicht gegeben, auch nicht an den von Ihnen genannten Daten.
Mit freundlichen Grüßen
im Auftrag
Wenn eine Verfassung vom Volk gewählt würde ,wäre die Zeit der Parteien zu Ende.
Das werden sie mit aller Macht verhindern.