von WiKa (qpress)
Denunzianten-Stadl: Kommen sie auf die Sonnenseite des Lebens. Beschatten sie, wen sie wollen. Naja, nicht ganz so direkt. Wir sagen ihnen schon noch, wem sie gegen ein gutes Entgelt nachstellen dürfen. Der Schutz der aktuellen Hygienediktatur … ähm … Verzeihung, des aktuell leider etwas beschränkten Rechtsstaates, erfordert immer größere Anstrengungen. Werden SIE Teil dieser gesellschaftlichen Herausforderung. Der Verfassungsschutz kümmert sich besonders darum, dass keine Leute ans Ruder kommen, die abweichende oder schädliche Meinungen vertreten.
Helfen sie mit, diesen Status quo zu schützen und seien sie anderen Menschen stets behilflich. Besodners, damit diese problemlos den Lautsprecherdurchsagen folgen zu können. Angesichts der Corona-Pandemie tun sich immer mehr Leute recht schwer auch tatsächlich brav zu sein. Sie wollten immer schon mal Blockwart werden? Neuzeitlich benötigen wir natürlich auch Blogwarte. Die sind heute kaum mehr wegzudenken. Das hier könnte die Gelegenheit für sie sein, sich endlich über ihre Mitmenschen zu erheben … ähm … Verzeihung, sich in verantwortungsvoller Position ein wenig abzuheben. So besagte Menschen zu schützen (notfalls vor sich selbst) und wenn nötig, zur Aufrechterhaltung unserer im Moment besonders stark gefährdeten Ordnung, ans Messer zu liefern. Lesen sie hier die unabdingbaren Anforderungen, die wir von ihnen erwarten, damit SIE andere Leute ausspionieren dürfen: Sonder-Observationskräfte (m/w/d) • für die mobile Observation … [Verfassungschutz]. Sollte die Anzeige alsbald verschwinden, haben wir die hier nochmal gebunkert.
Jetzt kommt der Luxus in kargen Zeiten
Ihre Aufgaben: Das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) leistet als deutscher Inlandsnachrichtendienst einen wesentlichen Beitrag für die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger. Als Observant/in (m/w/d) bringen Sie Ihre physische und mentale Fitness sowie Ihr technisches Know-how u. a. beim Schutz von Personen und Veranstaltungen ein. Zum anderen observieren Sie Personen, Objekte und Ereignisse – insbesondere im Bereich Extremismus und Terrorismus. Im Team gewinnen Sie so wichtige Informationen und tragen mit Ihrem Engagement wesentlich zur Aufgabenerfüllung des BfV bei.
Wir bieten: Sinnhaftigkeit, spannende Tätigkeit mit gesellschaftlichem Mehrwert und aktuellem politischen Bezug | Weiterentwicklung, durch Fortbildungen, gute berufliche Entwicklungsmöglichkeiten, vielfältige Einsatzbereiche | Fairness, flexible Arbeitszeiten, Überstundenausgleich durch Freizeit, familienfreundliches Arbeitsumfeld auch durch individuelle Teilzeitmodelle | Teamzugehörigkeit, gute Arbeitsatmosphäre, Mentoring, Onboarding, Teil der Sicherheitscommunity.
Der Unterschied zur Stasi?
Nun, hier ist alles viel freier und bunter. Eben alles viel lebendiger. Die Leute dürfen selbstverständlich, zum Schutz aller Beteiligten, nicht über ihr Treiben reden, das versteht sich. Ob sie hernach mal Faschisten anleiten oder ggf. auch mal die Anti-Faschisten auf Vordermann bringen, das mag für den Moment dahingestellt bleiben. Der Verfassungsschutz ist in jedem Fall unverzichtbar, wenn es darum geht Extremisten in unserer Mitte am Leben zu halten. Eine Gesellschaft ohne entsprechende Pole lässt sich kaum regierern. Im Zweifel kann man auch mal, wie beim NSU, Akten für 120 Jahre unter Verschluss nehmen, damit die Enkel der Agent Provocateur nicht irgendwann auch noch ins Visier geraten.
Ansonsten wird der Unterschied zu Stasi schon so groß nicht ausfallen. Heut ist man eben modernen und kann viel mehr leisten, dank verbesserter Überwachungstechnik. Insoweit sollte das schon ein anspruchsvoller Job werden. Immerhin darf man dort seine Mitmenschen ausspionieren. Natürlich nur um zu ermitteln, wer nun systemkonform ist und wer womöglich an der kommenden Hygiene-Diktatur sägen könnte. Wichtig ist in einer funktionierenden Gesellschaft, dass sich stets genügend günstiges Personal findet, um den Rest der Mitmenschen anständig niederzuhalten. Wer wollte nicht von der Wichtigkeit dieser Aufgabe überzeugt sein.
H i n w e i s e zur Aufgabenerfüllung im öffentlichen Dienst
Für den Umgang von Bediensteten der Landesregierung mit außerhalb der Landesregierung stehenden Stellen sind das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland, die Landesverfassung, die Vorschriften des Beamten- und allgemeinen Dienstrechts und die tarifrechtlichen Bestimmungen maßgebend.
Die nachstehenden Hinweise können unbeschadet der zu den eben genannten Vorschriften ergangenen Bestimmungen und speziellen Regelungen in einzelnen Geschäftsbereichen der Landesregierung als Orientierung für die Abgrenzung zwischen der Wahrnehmung dienstlicher Aufgaben von der Tätigkeit im politischen Raum dienen.
1. Die Landesbediensteten dienen "dem ganzen Volk, nicht einer Partei" (§ 33 Abs. 1 BeamtStG). Sie haben ihre Aufgaben unparteiisch und gerecht zu erfüllen und ihr Amt zum Wohl der Allgemeinheit zu führen.
2. Bei der Wahrnehmung ihrer dienstlichen Aufgaben sind die Landesbediensteten verpflichtet, ihre Vorgesetzten zu beraten und zu unterstützen. Hierbei haben sie im Rahmen der geltenden Gesetze die Politik der Landesregierung loyal zur Grundlage ihrer Arbeit zu machen und sie nach außen zu vertreten, soweit sie nicht aufgrund besonderer gesetzlicher Vorschriften an Weisungen nicht gebunden und nur dem Gesetz unterworfen sind. Die Politik der Landesregierung ergibt sich aus Regierungserklärungen, Beschlüssen der Landesregierung, Grundsatz- und Einzelentscheidungen
der Ministerinnen und Minister.
3. Die Landesbediensteten dürfen im Dienst für Fraktionen, Parteien oder Verbände nicht tätig werden, also für diese keine Redeentwürfe, Anträge und politische Papiere erarbeiten.
Für die schriftliche oder mündliche Unterrichtung von Parteien, Fraktionen oder Abgeordneten können jedoch auf Anforderung der Leitung des Ministeriums (§ 3 GGO) Aufzeichnungen über Sachfragen und Probleme sowie Positionen der Landesregierung dazu erstellt werden.
4. Die Landesbediensteten haben über die ihnen in ihrer amtlichen Tätigkeit bekannt gewordenen Angelegenheiten Verschwiegenheit zu bewahren. Dazu gehört, dass sie Einzelheiten verwaltungsinterner Vorgänge z.B. auch Gutachten und Gesetzentwürfe – nur nach Maßgabe der einschlägigen Verwaltungsvorschriften und Einzelentscheidungen der Landesregierung und Behördenleitungen gegenüber außenstehenden Stellen und Einzelpersonen offenbaren. In Zweifelsfällen ist die Weisung der Behördenleitung einzuholen.
5. Wird eine Behörde zu einer Veranstaltung eingeladen, so entscheidet die Leitung der Behörde über die grundsätzliche Frage der Teilnahme sowie über die Ebene, auf der die Teilnahme erfolgen soll. Wie auch bei ihrer sonstigen Tätigkeit haben die Landesbediensteten dabei die Politik der Landesregierung loyal zur Grundlage ihrer Arbeit zu machen und sie nach außen zu vertreten.
6. Soweit eine Landtagsfraktion oder einzelne Abgeordnete des Landtages sich mit der Bitte um Unterrichtung an die Landesregierung oder einzelne Landesbedienstete wenden, erfolgt die Unterrichtung über die Leitung des Ministeriums. Über Anrufe von Abgeordneten oder Bediensteten der Fraktionen ist grundsätzlich die Leitung des Ministeriums zu unterrichten. Das gilt nicht für Anfragen und Auskünfte, die offenkundige Sachverhalte betreffen oder die ihrer Bedeutung nach keine Befassung der Behördenleitung erfordern. Nach einer politischen Veranstaltung zu dienstlichen Themen eines gegenwärtigen oder früheren Arbeitsbereichs oder wenn bei einem Termin anderen Inhalts dienstliche Fragestellungen von Bedeutung zur Sprache kamen und sich der Bedienstete erkennbar als Amtsträger geäußert hat, ist der Dienstvorgesetzte über den Inhalt der Äußerungen zu dienstlichen Themen ebenfalls zu unterrichten.
7. Die dienstliche Teilnahme von Landesbediensteten an Arbeitskreissitzungen der Landtagsfraktionen, an Partei- und Verbandsveranstaltungen bedarf der Genehmigung der Leitung des Ministeriums. Sie ist nur zur fachlichen Information im eigenen Aufgabenbereich oder zur Darstellung der Politik der Landesregierung und nur im Einvernehmen mit der Behördenleitung zulässig.
8. Landesbedienstete haben wie alle Bürger das Recht, sich politischen Parteien und Verbänden anzuschließen und in ihnen mitzuarbeiten. Das Recht auf freie Meinungsäußerung findet allerdings seine Schranken in den allgemeinen Gesetzen. Ein allgemeines Gesetz im Sinne dieser Vorschrift ist auch das Landesbeamtengesetz. Danach haben sich Landesbedienstete in der Öffentlichkeit nur so zurückhaltend zu äußern, dass das öffentliche Vertrauen in ihre unparteiische, gerechte und gemeinwohlorientierte Amtsführung keinen Schaden nimmt.
9. Unbeschadet der Ziffern 1 bis 8 sollen sich Bedienstete in einem Zeitraum von fünf Monaten vor Wahlen zu Vorgängen ihres dienstlichen Aufgabenbereichs grundsätzlich nicht auf öffentlichen politischen Veranstaltungen äußern, wenn eine Rückwirkung auf den Wahlkampf möglich ist.
Da kann ich mich Zulu eigentlich nur anschließen.
In solchen Zeiten den Humor nicht zu verlieren, grenzt manchmal schon an Kunst.
Leider gibt es von diesem "günstigen Personal" sicher noch zu viele, die auch noch davon überzeugt sind Gutes zu tun.
Ohne jetzt hier Fahnenflucht generieren zu wollen…die Kommentare auf Wika´s Seite zeugen auch von sehr unguter Qualität an Nutzvieh-Personal! Machmut, nee, macht Mut! Ein Blick lohnt sich. Dann aber schnell wieder zurück. Heim ins Reich? Krisenfrei=Frei von der Krise! Mit viel Humor und stets einem Lächeln, ja. Anders geht das doch gar nicht. Haben wir uns alle lieb, Mutti mag uns nicht. Müßen wir zusammenhalten. Wir hatten ja nichts anderes…damals.
"Krisenfrei" gibt es jetzt wie lange? Egal, die Wahl des Namens war auf jeden Fall genial! Hat da einer beizeiten erkannt, daß wir nur noch von und durch sogenannte und postulierte "Krisen" regiert und bestimmt werden würden?
Mittlerweile ist es so! Wir werden von einer zur nächsten Krise getrieben! Und selbst wenn man dazu Wiki … "verarsch mich doch" anschaut, kommt man selbst dort zu erstaunlichem Ergebnis, was denn eine Krise eigentlich darstellt, zumindest darstellen sollte! Hmm, …
Ja Jürgen. Hab ich zuerst auch nicht kapiert. Krisenfrei…nur um über Krisen zu berichten? Wo ist denn hier die Lösung? Völlig bekloppt. ABER: Das Pferd wird stets von hinten aufgezäumt, oder wie sagt man: Blickwart statt Blockwart! Man kann sich auch gut selbst teraphieren?
Ist zumindest alles in uns vorhanden.
Ohne Kommentar: Wika ist einfach klasse! Stets so viel Talent und Humor im Negativen zu entdecken/zu entfalten und somit wortgewandt irgendwie zum Positiven als Ausdruck uns zu verzücken…das triggert genau meine persönlichen Anforderungen an das Leben da draußen! Der Luxus in kargen Zeiten und so…haha! Awesome. Wer zuletzt lacht, lacht am Besten. Und wir werden immer lachen…zwangsläufig sogar müßen! Da gibt´s gar keine Zweifel, denn das hat die Natur so vorgesehen. Nicht ein Bill Gates mit seiner modernen Milliarden-Spritze wird jemals etwas daran ändern können. Es sei denn, wir hätten es gerne zum Dessert? Im Schlachthaus sitzen wir ja schon.
Sehr gute Arbeit, Wilfried! Auch mit Photoshop…Deine Bilder sind stets genial.
LG Zulu
@Dieter … danke für Deinen netten Hinweis auf diesen Kommentar …
@Zulu … noch viel mehr Dank an Dich 🙂 … das sind die schönen Kommentare die dann mich erheitern und motivieren immer wieder nach Worten für diesen Wahnsinn zu ringen. Aber in einem muss ich Dich unbedingt noch bestätigen, auch wenn es ein wenig ins spirituelle geht. Es ist wichtig eine unbeschränkt positive Sicht auf die Dinge zu behalten, besonders in den eigenen Visionen, wie wir die Welt in der Zukunft haben wollen. Da haben negative Gedanken gar keinen Platz … aber witzeln darf man über die Negativfront den ganzen Tag. Immer wieder vorführen … DANKE