Sehr wichtiges Urteil zur Maskenpflicht: Angeklagter freigesprochen – Ansteckungsgefahr im Freien = 0

von Niki Vogt (schildverlag)

Bei einer genehmigten Versammlung in Garmisch-Partenkirchen forderte Wolfgang Greulich, der Versammlungsleiter, die Menge auf, als Zeichen des Widerstandes diese Masken abzunehmen. Viele der Teilnehmer folgten diesem Aufruf. Herrn Greulich trug das eine Strafanzeige ein.

Ihm wurde vorgeworfen, bei einer Veranstaltung im Rahmen der „Corona-Bustour“ Menschen in Gefahr gebracht zu haben, indem er ihnen im Rahmen einer Versammlung als Protestaktion nahegelegt hat, die Maske abzunehmen. Gemäß Antrag der Staatsanwaltschaft drohte ihm ein Strafmaß von 40 Tagessätzen a 60 Euro, also 2.400 Euro.

Wolfgang Greulich wehrte sich dagegen. Im Strafprozess ließ sein Rechtsanwalt, Herr Friedemann Däblitz, den Aerosolforscher Dr. Scheuch seine Expertenmeinung zu der Ansteckungsgefahr im Freien vortragen. Dr. Scheuch ist einer der wenigen Fachleute auf diesem Gebiet und wurde auch schon von der NRW-Landesregierung und anderen Politikern zur Beratung und zur Erstellung von Gutachten herangezogen. Interessant ist, was Dr. Scheuch im Gerichtssaal dazu anmerkte:

Ich habe bisher allerdings nicht den Eindruck, dass meine Erkenntnisse bei den entsprechenden Rechtsetzungsakten berücksichtigt worden sind. Es ist auch so, dass diese wissenschaftlichen Erkenntnisse zum Zeitpunkt der hier in Rede stehenden Versammlung bekannt waren. Neu ist das alles nicht. Aus wissenschaftlicher Sicht ist es ohne Zweifel sinnvoll, in Innenräumen Masken aufzusetzen. Im gut belüfteten Außenbereich kann man sich das jedoch schenken. Das hat keinen messbaren Nutzen für die Bekämpfung des Infektionsgeschehens. Ich denke, solche Rechtsvorschriften haben eher Symbolcharakter um die Leute an die allgemein von dem Virus ausgehende Gefahr zu erinnern.
Meine persönliche Meinung aus wissenschaftlicher Sicht: Maskenpflicht im Freien ist überflüssig. Wenn man die Pandemie in den Griff bekommen will, sollte man sich auf die Orte fokussieren, wo die Infektionen tatsächlich stattfinden, nämlich in Innenräumen. Die Maskenpflicht draußen soll wohl einfach die Menschen sensibilisieren, dass die Pandemie noch nicht vorbei ist. Aber es ist aus wissenschaftlicher Sieht sinnlos.

Das Gericht sah nach dem überzeugenden Vortrag hat auch keinerlei Anlass an der fachlichen Expertise des Sachverständigen Dr. Scheuch zu zweifeln. Vor Gericht wurde auch zweifelsfrei festgestellt, dass die Versammlungsteilnehmer die vorgeschriebenen Abstände eingehalten hatte. Das belegten Videoaufnahmen der Versammlung. Das Gericht musste also  letztendlich bewerten, ob der Angeklagte tatsächlich die Teilnehmer der Versammlung durch seine Aufforderung, die Masken abzunehmen gefährdet hat oder nicht, und ob die Behörde die Maskenpflicht im Freien wegen einer real existierenden Ansteckungsgefahr überhaupt auferlegen darf.





Es ist nämlich so, dass die Behörde beweisen muss, DASS eine solche Gefahr gegeben ist, nicht der Veranstalter muss beweisen, dass sie nicht gegeben ist:

Die Darlegungs-und Beweislast für das Vorliegen von Gründen für ein Verbot oder eine Auflage liegt grundsätzlich bei der Behörde (vgl. BVerfG, B. v. 12.05.2010 – 1 BvR 2636/04- juris Rn. 19 m.w.N.; SächsOVG, U. v. 31.05.2018 – 3 A 199/18 – juris Rn. 23). Die zuständige Behörde muss daher die für eine Beurteilung der Gefahrenlage relevanten für sie erkennbaren Tatsachen ermitteln. Sie darf sich nicht auf diejenigen Tatsachen beschränken, die für einen Eingriff sprechen, sondern muss auch zugunsten der Versammlung aufklären (BVerfG NJW 2010, 141 dort Rn. 9).

Ist es nicht zu belegen, dass der Beschuldigte tatsächlich eine Gefährdung der Versammlungsteilnehmer herbeigeführt hat, hat er sich demnach eben auch nicht strafbar gemacht:

Eine Bestrafung wegen versammlungsbezogener Straftaten und Ordnungswidrigkeiten kommt demnach nur in Betracht, wenn als objektive Bedingung der Strafbarkeit die Rechtmäßigkeit einer Maßnahme gegen die Versammlung oder einen einzelnen Teilnehmer festgestellt wurde (vgl. VGH München Urt. v. 10.7.2018 – 10 BV 17.2405, BeckRS 2018, 21843, dort Rz. 30 m.w.N.).

Greulichs Anwalt Friedemann Däblitz erstritt daher einen Freispruch.

Dieses Urteil müsste auch künftig überall dort Konsequenzen haben, wo im Rahmen von Demonstrationen, Aufzügen und Versammlungen (nach GG) im Freien, bei seitens der Ordnungsbehörden eine Maskenpflicht auferlegt wird.

Wie gutachterlich versichert, ist die Ansteckungswahrscheinlichkeit im Freien „gen 0“, also praktisch nicht vorhanden.

Der Richter sprach den Angeklagten Greulich folgerichtig frei.

Unter dem Text das Verhandlungsprotokoll verlinkt und als PDF herunterladbar. Das Urteil ist direkt angehängt hinter dem Sitzungs-Protokoll. Für alle, die mit Versammlungen im Freien zu tun haben, ist das Garmisch-Partenkirchner Urteil enorm wichtig. Man kann nur empfehlen, es sich herunterzuladen und im Falle von Strafanzeigen oder Ordnungsstrafen gegenüber den Ordnungsbehörden damit zu argumentieren. Man kann sich damit auch gegen Versammlungbescheide, die generell eine Maskenpflicht auferlegen, schon im Vorfeld wehren. Das Urteil kann auch bei der Abwehr von Bußgeldbescheiden sehr hilfreich sein. Allerdings immer nur dann, wenn die Abstände eingehalten wurden (Videoaufnahmen machen!). Denn auch der Aerosolforscher schießt eine Ansteckung zwischen längere Zeit eng beieinanderstehenden Menschen nicht aus.

PDF/LINK:
https://nicodavinci.de/PDF/UrteilGreulichMaskenImFreienMurnau.pdf

(Visited 442 times, 1 visits today)
Sehr wichtiges Urteil zur Maskenpflicht: Angeklagter freigesprochen – Ansteckungsgefahr im Freien = 0
3 Stimmen, 5.00 durchschnittliche Bewertung (99% Ergebnis)

10 Kommentare

  1. Der liebe Dr. Scheuch ist leider dem Ansteckungsmythos verfallen. Den gibt es aber nicht.

    Der PCR-Test kann alles und Nichts beweisen und ist zudem nur für wissenschaftliche Zwecke zugelassen und nicht zur Diagnose wie sein Erfinder Dr. Kerry Mullis immer wieder betonte. Mit anderen Worten dieser Test ist für Manipulationen wie "geschaffen". Sein Tod vor knapp 2 Jahren hat auch ein "Geschmäckle", wie Spiro Skouras in seinem Video betonte.

    Wenn der Test bedeutungslos ist, dann sind die Fälle das ebenfalls.

    Ein Virusisolat gibt es nicht. Kann man hier lesen:

    https://andrewkaufmanmd.com/sovi-deutsch/

    Der Wissenschaftsbetrug in den 1950iger Jahren wird in der Verlinkung genau erläutert.

    Die Influenza vor über hundert Jahren war nicht ansteckend, obwohl die Ärzte es damals versuchten nachzuweisen. Was die Probanden über sich ergehen lassen mussten, würde heute niemals erlaubt werden (kann man bei Arthur Firstenberg und in den Originaldokumenten nachlesen).

    Die Ursache vieler Krankheiten sind Toxine. Elektrizität gehört auch dazu. Arthur Firstenberg belegt in seinem Buch "The Invisble Rainbow", dass jede Pandemie mit dem Ausbau der Elektrizität einhergeht. Dieses Buch ist ein MUST READ!

    Bei diesem Thema schweigen (fast) alle Ärzte und Wissenschaftler.

     

     

  2. Netzfund

    Hausaufgaben für zukünftige Grünenwähler:

     

    Aufgabe 1: „Deutschland hat zur Mittagszeit einen Stromverbrauch von 80 Gigabyte“ (Cem Özdemir)

    Wie viele Speichersticks benötigt Deutschland, um den Strom zu speichern, wenn jeder Stick eine Kapazität von 64 Gigabyte hat?

    Gebe das Ergebnis in km/h an.

    Aufgabe 2:

    „Mit Atomenergie kann man im Winter nicht heizen“ (Claudia Roth)

    Begründe diese Aussage.

    Verwende in deiner Begründung die Begriffe „Pendelpauschale“ und „Steuer*innen Zahler“.

    Aufgabe 3:

    „Der Weltweite Co2 Ausstoß beträgt 35 Gigatonnen pro Jahr.

    Davon stößt jeder Bundesbürger 9 Gigatonnen aus.“ (Annalena Baerbock)

    Berechne die Anzahl der Bundesbürger.

    Aufgabe 4:

    „…die haben 75% oder sogar eine 2/3 Mehrheit“ (Annalena Baerbock)

    Begründe weshalb 66,66% mehr als 75% sind.

    Verwende dabei das Zitat von Claudia Roth: „Man sollte uns auch nicht für blöder verkaufen, als wir im Schnitt sind.“

    Aufgabe 5:

    „Wir haben in Deutschland 2 Milliarden leerstehende Wohnungen“ (Katja Dörner)

    Wie viel Prozent der Weltbevölkerung kann Deutschland sofort aufnehmen, wenn in jede Wohnung 4 Personen einziehen?

     

    Gebe das Ergebnis in der Einheit Kobold an.

     

     

    • Haha…sehr gut, Wolfgang!
      Jaja…die Welt ist kompliziert.
      Da kann nisch jeder mit üm!

      Aber wenn ich wählen würde, GRÜN!
      Lieber ein Ende mit Schrecken,
      als Schrecken ohne Ende.

      • @ Zulu

        Grün zu wählen ist mir aus dem genannten Grund auch schon durch den Kopf gegangen. Da kommen dann schon mal solche Gedanken: Wäre ein Zerplatzen des Erdballs in Trillionen kleine Teile wirklich so schrecklich? Dann hätte die ganze Scheiße, auch das Fressen und Fressen gewerden in der Natur mit allem Leid ein Ende, es gäbe auch kein Obergesindel mehr wie Behörden, Verwaltungen, Politiker und die 99% untauglichen und/oder korrupten Juristen.

        Die mir vorgeschwebte Annahmeverweigerung der Wahlunterlagen ist aber falsch. Positioniert man sich nicht zu einer Partei, fällt bei den anderen Parteien mein Stimmanteil nicht weg. In der Masse der Wahlverweigerer dürften das erhebliche Zahlen sein.

        Andererseits wird das Ganze wohl gefälscht nach Belieben. Kein ausgefallenes Haar würde ich dagegen wetten. Gebt mir die Wahlprogramme, nach einem Tag machen die genau das, was ihr wollt.

        • Moin HD! Ein Bekannter sagte mal, man solle seine Wahlunterlagen aufbewahren und nicht einfach wegschmeissen. Warum frug ich? Er meinte als Urkunde, weil dort der Name klein geschrieben ist (Mensch). Nach dem Abgang in die Urne bist Du wieder DING/SACHE (juristische Person) im Wählerverzeichnis. Freiwillige Zustimmung.

          Muß das überprüfen. Angsthase hat glaube ich auch mal so etwas gesagt?
          Was mich jedoch mehr von einer Wahl abhält ist die Tatsache, daß unser Wahlgesetz 2012 sowieso ungültig gesprochen worden ist…und zwar rückwirkend bis 1956.
          Auch der EuGH hat´s bestätigt. Also was soll diese Veranstaltung überhaupt? Tradition? Gewohnheit? BÜRGERpflicht? Für wen?

          Für die ganzen Seeräuber auf unserem Boden natürlich. Zudem gibt es hier keine Mindestwahlbeteiligung. Wenn Murksel als Einzige ihre Stimme von 83 Mio. abgäbe, hätte die CDU gewonnen und alle müßen damit leben. Die jeweiligen "ReGIERungen" sind sowieso vorher festgelegt. Da hat man "als Wähler" keinen Einfluß drauf, nur zum Schein.

          Aber wiegesagt, das mit Mensch-Urkunde wollte ich nochmal überprüfen.
          Dann bräuchte man vielleicht auch keinen Staatsangehörigkeits-Ausweis/Gelben Schein. Der den ich immer frage in solchen Dingen ist leider offline. Die Schergen haben ihm seinen Computer weggenommen und sitzt nun auf der Anklagebank.

    • Antworten eines GRÜNEN-Wählers:

      Zu 1.) Man braucht gar keine Speichersticks. Der Strom wird in den Leitungen gespeichert. Die km/h sind mir noch nicht bekannt. Aber das ist doch wissenschaftlich alles ausgerechnet.

      Zu 2.) Claudia Roth hat recht. Wenn ich pauschal um eine Reaktoranlage pendele, kann ich als Steuer*innen* Zahler bestätigen, dass ich im Winter dort trotzdem einen Mantel tragen muß.

      Zu3.) Das kann doch jeder nachlesen. Die Anzahl der Bundesbürger beträgt ca. 83 Millionen. Das soll wohl eine Fangfrage sein?

      Zu4.) Das ist doch ganz einfach! Die Quersumme von 66,66 ist größer als 75. Das ist der mathematische Beweis.

      Zu5.) Naja, mal ehrlich. Es ziehen ja nicht in jede Wohnung 4 Personen ein. Es gibt ja unter den milliarden leerstehenden Wohnungen auch kleine und große. Da müßte man erstmal eine Statistik erstellen.

      Die Einheit der Kobolde ist gleich der Parteimitglieder der GRÜNEN.

       

    • Du hast hier die Ladestationen der Grünen Weiber vergessen.

      Sie müssen ständig ihre Vibratoren aufladen, denn an diese kreischenden Weiber geht doch kein normaler Mann ran!

Schreibe einen Kommentar zu Zulu Antworten abbrechen

E-Mail Adresse wird nicht veröffentlicht.


*