Sehr geehrter Herr Klonovsky, …

… hat der AFD-Rechtsanwalt und Privatdozent Vosgerau schon einmal bei dem Bundesverfassungsgericht (BVerfG) angefragt, ob dort ein Stillstand der Rechtspflege (nach seiner Klage vor mehr als einem Jahr) eingetreten ist?

Meinerseits wird angeregt, eine ganz neue Klage, verbunden mit einem Antrag auf eine einstweilige Anordnung (entweder vor dem örtlich und sachlich zuständigen Verwaltungsgericht oder/bzw. parallel zum BVerfG) zu erheben, damit der Frau Bundeskanzler/in die Unterzeichnung des „Migrations-Abkommens“ in Marokko untersagt wird.

Als bekennender und praktizierender AFD-Kritiker frage ich mich immer wieder, wie doof diese Partei und ihre Mitglieder sind!

Mit freundlichen Grüßen!
René Schneider Seminare
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Sehr geehrter Herr Klonovsky, …
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1 Kommentar

  1. 1. Das Verwaltungsgericht ist nicht zuständig.

    2. Warum sollte das – sogenannte – BVerfG  eine neue Klage und ggf. einen zusätzlichen Antrag auf einstweilige Anordnung schneller behandeln, als die bereits anhängige Klage ? Im Zweifel würde der Antrag schlichtweg abgelehnt werden.

    Das Gericht ist bzgl. des Zeitlaufs vollkommen "autonom". Was wollen Sie denn gegen solche rechtsstaatswidrigen und verfassungsfeindlichen Praktiken dieses "politischen instrumentalisierten" und auch längst personell auf politische Linie gebrachten Gerichts unternehmen ?

    Wo wollen Sie sich beschweren ?   Bei der Kanzlerin vielleicht ? Oder beim Bundespräsidenten ? Beim "Verfassungsschutz" ? Vielleicht sogar bei der Nato ?

     

     

     

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