Schäden durch Corona-Maßnahmen

Dipl.-Chem. Dr. rer. nat. Hans Penner, 76351 Linkenheim-Hochstetten
Herrn Guido Zöllik, Präsident des DEHOGA Bundesverbandes

Sehr geehrter Herr Zöllick,

am 23.03.2020 hatte die Bundesregierung den Betrieb von Hotels und Gaststätten verboten wegen der Covid19-Epidemie. Der Gesundheitsminister verfügt über keine medizinischen Kenntnisse und hat die Folgen des Verbotes nicht übelegt, siehe https://transinformation.net/der-lockdown-muss-sofort-aufgehoben-werden-was-sagt-die-analyse-aus-dem-bmi-und-wer-unterstuetzt-die-veroeffentlichung/. Während der Influenza-Epidemie 2018, die 25.100 Todesopfer erforderte, wurde kein Verbot erlassen.

Das Verbot durch die Bundesregierung verursacht sehr große finanzielle Schäden sowie viele Konkurse. Zu prüfen ist, ob das Verbot durch die Bundesregierung erforderlich und rechtlich zulässig war. Siehe https://www.eike-klima-energie.eu/2020/05/17/sechs-kurze-begruendungen-fuer-die-verfassungswidrigkeit-des-shutdown-in-deutschland/.

Festzustellen ist, daß zum Zeitpunkt des Verbotes die Covid19-Epidemie bereits abgeklungen war. Am 11.03.2020 erreichte die Reproduktionszahl den Höhepunkt mit einem Wert von etwa 3,3. Bereits am 20.03.2020, also vor dem Verbot, war die Reproduktionszahl auf 1 abgesunken, um dann weiter zu fallen.

Ferner ist festzustellen, daß die Covid19-Epidemie im Gegensatz zu der Epidemie 2018 augenscheinlich keine größere Erhöhung der Anzahl der täglichen Sterbefälle bewirkte als die Hitzewelle 2018 (Statistisches Bundesamt https://www.destatis.de/DE/Themen/Gesellschaft-Umwelt/Bevoelkerung/Sterbefaelle-Lebenserwartung/sterbefallzahlen.html). Auch die Maßnahmen können Sterbefälle verursacht haben.





Gemäß den Daten des RKI (https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Situationsberichte/2020-05-18-de.pdf?__blob=publicationFile) stieg die Anzahl der täglich gemeldeten neuen Covid19-Erkrankungsbeginne vom 01.03.2020 bis zum 18.03.2020 auf etwa 4.000 an. Danach sanken die Erkrankungsbeginne stetig bis auf 0 am 16.05.2020. Am 23.03.2020, also am Tag des Gaststättenverbotes war sie bereits auf etwa 3.000 abgesunken. Nimmt man an, daß die Erkrankungen 14 Tage nach der Ansteckung erfolgen, dann war die Anzahl der Erkrankungsbeginne am 12.04.2020 (als Ansteckungen bis zum Tage des Verbotes) bereits auf etwa 1.500 abgesunken.

Es ist unwahrscheinlich, daß das Gaststättenbetriebsverbot einen Einfluß auf die Covid19-Erkrankungen hatte. Diese Sachverhalte erläutert u. a. Prof. Dr. Stefan Homburg, Direktor des Instituts für Öffentliche Finanzen der Universität Hannover, durch statistische Überlegungen. Siehe https://www.youtube.com/watch?v=9CcT250d50I&feature=youtu.be.

Hoffentlich haben Sie den Mut, sich hiermit auseinanderzusetzen. Verantwortungsträger wagen kaum noch Kritik an der Bundeskanzlerin, weil Kritik bekämpft wird wie in einer Diktatur. Siehe https://www.youtube.com/watch?v=JrjN9MKwYoA&feature=youtu.be. In Januar bezeichneten die regierungstreuen Medien Warnungen von Covit19 als „Verschwörungstheorien“. Heute geschieht das Gegenteil. Dieses Schreiben kann verbreitet werden.

Mit freundlichen Grüßen
Hans Penner

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Schäden durch Corona-Maßnahmen
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3 Kommentare

      •  Eine gute Idee! Aber, auch die haben ihre Wartezeiten, ist auch nicht weiter schlimm; wir haben ja noch ein Töff Töff, wenn auch manchmal die Servo ausfällt.

         Auf jeden Fall, meine Holde hat sich dermaßen darüber aufgeregt, daß sie doch glatt dem Herrn Innenminister Strobl eine mail geschickt hat!

        "Sehr geehrte Damen und Herren, wir haben uns ein neues Auto zulegen müssen, da das bisherige einen erheblichen Schaden aufgewies. Nun wollten wir, wie üblich, dieses Auto anmelden und haben einen Termin wie gewünscht online angefordert. Dieser Termin soll nun am 17.06.2020 wahrgenommen werden. Können Sie mir das begründen? Ich muss mich zurückhalten, aber es spottet m.E. jeder Beschreibung was hier passiert. Sind Autobesitzer bzw. die, die eine Zulassungsstelle trotz einhaltender Sicherheitsmaßnahmen besonders ansteckend? Es ist genügend Platz um den Sicherheitsabstand einhalten zu können und zusätzlich werden Masken getragen und ich nehme an, dass den Angestellten Plexiglasscheiben an ihren Arbeitsplätzen zur Verfügung stehen. Ich bitte Sie nun eindringlich, nachdem jetzt auch Fitnessstudios, Hotels, Pensionen in Betrieb gehen dürfen und sogar Volkshochschulkurse in entsprechendem Maße stattfinden dürfen. Zudem war einkaufen immer gestattet, obwohl sich in den Geschäften mehr Menschen aufhalten als in einer Zulassungsstelle, die wenigstens anfänglich noch durch eine Security-Person reguliert wurde, zumindest hier bei uns in xxx. Ich bitte Sie nun herzlich, dass Sie das Ganze wohlwollend und eingehend betrachten und überdenken und zu einem positiven und vor allem schnellen Ergebnis für uns Bürger gelangen. Man könnte doch meinen, dass es wirklich zu einer sehr wichtigen Alltagsangelegenheit gehört, dass man sein Auto an- bzw. abmelden kann. Mit besten Grüßen"

        Wie Sie sich mir gegenüber geäußert hat, überlasse ich gerne eurer Phantasie!  cheeky

         

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