„Russland hat rechtlich die Möglichkeit, die staatliche Anerkennung der BRD zu verweigern“

Zwei-Plus-Vier-Vertrag

Im Zwei-Plus-Vier-Vertrag über die deutsche Einheit sind mindestens zwei Bestimmungen enthalten, gegen die Deutschland verstößt. Könnte Russland daher seine Anerkennung des Vertrages wegen Vertragsbruch zurückziehen?

Quelle: anti-spiegel

Im Russland gab es ein inhaltlich sehr interessantes Interview, über das das russische Fernsehen berichtet hat. Ich werde zunächst den Artikel des russischen Fernsehens übersetzen, danach schauen wir uns an, ob die in dem Interview gemachten Aussagen der Wahrheit entsprechen.

Beginn der Übersetzung:

Russland hat die rechtliche Möglichkeit, die Anerkennung der BRD zu verweigern

Angesichts der Art und Weise, wie sich der Westen gegenüber Russland verhält, hat Russland jedes Recht, genauso zu antworten. Zum Beispiel durch die Weigerung, den „Vertrag über die abschließende Regelung in Bezug auf Deutschland“ von 1990, besser bekannt als Zwei-Plus-Vier-Vertrag, anzuerkennen, der in fast allen seinen Bestimmungen verletzt wird.

Diese – bisher rein hypothetische – Möglichkeit wurde von Moderator Wladimir Solowjew und dem deutschen Politikwissenschaftler Alexander Sosnowski in der Sendung Full Contact auf Radio Vesti FM und der Plattform Smotrim diskutiert. Sosnowski zählte mehrere Klauseln des Vertrages auf, gegen die das vereinigte Deutschland (die BRD, in der die DDR aufgegangen ist) eindeutig verstößt.

„Zum Beispiel Artikel 2, dass die BRD ihre Waffen niemals dazu verwenden wird, Kriege zu führen oder sich daran zu beteiligen. Jetzt sehen wir, dass Deutschland durch die Lieferung von Waffen und die Ausbildung des ukrainischen Militärs faktisch auf der Seite der Ukraine an dem Konflikt teilnimmt, auch wenn es sagt, dass es das nicht tut“, stellt Sosnowski fest.

Eine weitere Klausel, gegen die Deutschland eindeutig verstößt, ist die Verpflichtung, niemals atomare, biologische oder chemische Waffen herzustellen, zu besitzen oder einzusetzen. Tatsächlich, so der deutsche Politikwissenschaftler, „sehen wir das genaue Gegenteil.“

Er erklärt, welche Begründung einige deutsche Politiker benutzen, um die Präsenz der US-Atomwaffenbasis in der BRD zu erklären.

„Und Bundeskanzler Scholz ist sich dessen bewusst. Früher war er ein Pazifist, aber das hat er jetzt vergessen“, sagt Sosnowski.

Er verweist auch auf eine weitere Klausel des „Zwei-Plus-Vier-Vertrags“, wonach sich das vereinigte Deutschland verpflichtet hat, keine militärischen Verbände anderer Länder auf seinem Territorium zu haben, wenn die UdSSR ihre militärischen Verbände zurückzieht.

Solowjew fragte, ob dieses Dokument Sanktionen für den Fall einer Verletzung des Vertrags vorsieht und ob es in einem solchen Fall gekündigt werden kann. Sosnowski antwortete, dass darin keine Sanktionen vorgesehen sind. Nach dem allgemein anerkannten Völkerrecht kann ein nicht eingehaltenes Abkommen jedoch gekündigt werden.

Solowjew meinte, dass das eine interessante Frage für unsere Völkerrechtler sei, und schlug ironisch vor, einen russischen Botschafter in Ostdeutschland zu ernennen.

Ende der Übersetzung

Es wurden in dem Interview drei Behauptungen aufgestellt, die wir uns nun anschauen werden: Erstens die Frage der Waffenlieferungen an die Ukraine, zweitens die Frage der Atomwaffen, drittens die Frage der ausländischen Truppen in Deutschland. Was sagt der Zwei-Plus-Vier-Vertrag über diese Themen?

Artikel 2 und die Waffenlieferungen

Artikel 2 des Zwei-Plus-Vier-Vertrags, auf den sich Sosnowski bezieht, lautet:

„Die Regierungen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik bekräftigen ihre Erklärungen, daß von deutschem Boden nur Frieden ausgehen wird. Nach der Verfassung des vereinten Deutschland sind Handlungen, die geeignet sind und in der Absicht vorgenommen werden, das friedliche Zusammenleben der Völker zu stören, insbesondere die Führung eines Angriffskrieges vorzubereiten, verfassungswidrig und strafbar. Die Regierungen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik erklären, daß das vereinte Deutschland keine seiner Waffen jemals einsetzen wird, es sei denn in Übereinstimmung mit seiner Verfassung und der Charta der Vereinten Nationen.“

Der Wissenschaftliche Dienst des Bundestages hat sich in einem Gutachten mit der Frage beschäftigt, unter welchen Bedingungen Deutschland im Ukraine-Konflikt aus völkerrechtlicher Sicht als Kriegspartei angesehen werden muss. Waffenlieferungen an die Ukraine machen Deutschland demnach nicht zu einer Kriegspartei. Damit liegt Sosnowski also offenbar falsch.

Allerdings sieht es gemäß des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages anders aus, wenn Deutschland ukrainische Soldaten in Deutschland ausbilden lässt, was sowohl die Bundeswehr als auch die US-Armee tun. Das macht Deutschland aus völkerrechtlicher Sicht zu einer Kriegspartei im Ukraine-Konflikt. Auch die Übermittlung von Geheimdienstinformationen an die Ukraine, was Deutschland tut, kann völkerrechtlich eine Kriegsbeteiligung Deutschland bedeuten.

Das ist aber wohl trotzdem kein Verstoß gegen den genannten Artikel 2 des Zwei-Plus-Vier-Vertrags, denn Deutschland führt keinen Angriffskrieg gegen Russland. Allerdings kann Russland trotzdem darauf verweisen, dass Deutschland gegen Artikel 2 des Zwei-Plus-Vier-Vertrags verstoßen hat, denn Deutschland war definitiv an der Vorbereitung und Führung des völkerrechtswidrigen Angriffskrieges gegen Jugoslawien 1999 beteiligt.

Artikel 3 und die Atomwaffen

Artikel 3 Absatz 1 des Zwei-Plus-Vier-Vertrags, auf den sich Sosnowski bezieht, lautet:

„Die Regierungen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik bekräftigen ihren Verzicht auf Herstellung und Besitz von und auf Verfügungsgewalt über atomare, biologische und chemische Waffen. Sie erklären, daß auch das vereinte Deutschland sich an diese Verpflichtungen halten wird. Insbesondere gelten die Rechte und Verpflichtungen aus dem Vertrag über die Nichtverbreitung von Kernwaffen vom 1. Juli 1968 für das vereinte Deutschland fort.“

Das Problem ist, dass Deutschland an der sogenannten „nuklearen Teilhabe“ der NATO teilnimmt, was bedeutet, dass die Bundeswehr trainiert, im Kriegsfall US-Atombomben einzusetzen, also die „Verfügungsgewalt über atomare Waffen“ zu bekommen. Und das ist tatsächlich ein eklatanter Verstoß gegen den Vertrag über die Nichtverbreitung von Kernwaffen (Atomwaffensperrvertrag), wie ich immer wieder aufgezeigt habe.

Der Atomwaffenwaffensperrvertrag ist da sehr eindeutig, denn in den Artikeln 1 und 2 des Vertrages heißt es ganz deutlich und unmissverständlich:

„Artikel I
Jeder Kernwaffenstaat, der Vertragspartei ist, verpflichtet sich, Kernwaffen und sonstige Kernsprengkörper oder die Verfügungsgewalt darüber an niemanden unmittelbar oder mittelbar weiterzugeben und einen Nichtkernwaffenstaat weder zu unterstützen noch zu ermutigen noch zu veranlassen, Kernwaffen oder sonstige Kernsprengkörper herzustellen oder sonstwie zu erwerben oder die Verfügungsgewalt darüber zu erlangen.
Artikel II
Jeder Nichtkernwaffenstaat, der Vertragspartei ist, verpflichtet sich, Kernwaffen oder sonstige Kernsprengkörper oder die Verfügungsgewalt darüber von niemandem unmittelbar oder mittelbar anzunehmen, Kernwaffen oder sonstige Kernsprengkörper weder herzustellen noch sonstwie zu erwerben und keine Unterstützung zur Herstellung von Kernwaffen oder sonstigen Kernsprengkörpern zu suchen oder anzunehmen.“

In diesem Punkt hat Sosnowski also vollkommen recht und Deutschland verstößt tatsächlich gegen den Zwei-Plus-Vier-Vertrag.

Artikel 5 und ausländische Truppen in Deutschland

Das russische Fernsehen schreibt über Sosnowskis Aussage zu ausländischen Truppen in Deutschland, dass es einen weiteren Artikel des Zwei-Plus-Vier-Vertrags gäbe, „wonach sich das vereinigte Deutschland verpflichtet hat, keine militärischen Verbände anderer Länder auf seinem Territorium zu haben, wenn die UdSSR ihre militärischen Verbände zurückzieht.“

Der Artikel, um den es geht, ist Artikel 5 des Zwei-Plus-Vier-Vertrags. In dem Artikel wird in Absatz 1 der sowjetische Abzug geregelt und, dass auf dem Gebiet der ehemaligen DDR während des Abzugs der Sowjettruppen keine ausländischen Truppen und auch nur „deutsche Verbände der Territorialverteidigung stationiert sein (dürfen), die nicht in die Bündnisstrukturen integriert sind.“ Das wurde seinerzeit auch eingehalten.

In Artikel 5 Absatz 3 geht es um die Zeit nach dem sowjetischen Abzug. Nach dem sowjetischen Abzug dürfen auf dem Gebiet der ehemaligen DDR auch in die NATO integrierte Bundeswehreinheiten stationiert werden. Zu ausländischen Streitkräften heißt es im Zwei-Plus-Vier-Vertrag hingegen in aller Deutlichkeit:

„Ausländische Streitkräfte und Atomwaffen oder deren Träger werden in diesem Teil Deutschlands weder stationiert noch dorthin verlegt.“

Daran hält sich Deutschland meines Wissens (bisher), mir ist jedenfalls nicht bekannt, dass auf dem Gebiet der ehemaligen DDR NATO-Stützpunkte mit ausländischen Soldaten eröffnet wurden. Der Zwei-Plus-Vier-Vertrag hat es Deutschland jedoch erlaubt, in der NATO zu bleiben und er hat auch die Stationierung ausländischer Truppen in Deutschland erlaubt, wobei das nur für das Gebiet der ehemaligen BRD gilt.

Mit seiner Behauptung, hier liege auch ein deutscher Verstoß gegen den Zwei-Plus-Vier-Vertrag vor, liegt Sosnowski also falsch.

Fazit

Trotz der Tatsache, dass Sosnowski wohl über das Ziel hinausgeschossen ist, denn nur einer seiner drei Vorwürfe entsprach vollständig den Tatsachen, hat er ein interessantes Thema angesprochen. Es ist schließlich juristisch unwichtig, ob eine Vertragspartei gegen eine oder gegen zehn Bestimmungen eines Vertrages verstößt, es ist in jedem Falle ein Vertragsbruch.

Deutschland verstößt mit der nuklearen Teilhabe der NATO permanent gegen den Zwei-Plus-Vier-Vertrag. Und mit seiner Beteiligung an dem völkerrechtswidrigen Angriffskrieg gegen Jugoslawien hat Deutschland noch gegen mindestens einen weiteren Artikel des Zwei-Plus-Vier-Vertrags verstoßen.

In der Tat hat Sosnowski mit seiner Aussage recht, dass im Zwei-Plus-Vier-Vertrag keine Vertragsstrafen oder Sanktionen als Reaktion auf Verstöße gegen den Vertrag vorgesehen sind. Und es stimmt meines Wissens auch, dass Vertragsparteien nach dem allgemein anerkannten Völkerrecht aus Verträgen aussteigen können, wenn die anderen Vertragsparteien die Verträge permanent brechen.

Ich halte es für unwahrscheinlich, dass Russland diesen Weg gehen und der heutigen Bundesrepublik Deutschland die staatliche Anerkennung entziehen wird. Aber ich finde es interessant, dass es diese Möglichkeit gemäß Völkerrecht – zumindest theoretisch – geben dürfte.

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„Russland hat rechtlich die Möglichkeit, die staatliche Anerkennung der BRD zu verweigern“
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12 Kommentare

  1. Deutschen Politikern glaube ich nur noch das aktuelle Datum, ansonsten nicht ein einziges Wort!
    Für mich sind es nur Lügner und Betrüger!
    Jeder der noch daran glaubt, sollte mal ein paar Schritte vor seine Türe tun und wenn er Mut hat, einmal Nachts über einen Bahnhof gehen.
    Ist hier in Bremen nicht mehr für Otto Normalo möglich, außer man risiert seine Gesundheit!

  2. Wenn Russland jetzt die staatliche Anerkennung verweigern will, haben es vorher eigentlich doch getan?

    Je mehr sie auf „Reichsbürgerjagd“ gehen, desto mehr Aufmerksamkeit erwecken sie auf das Thema. Und wenn das nur irgendwelche „Spinner“ sein sollen, warum haben sie dann so ein Augenmerk darauf? Angst vor Offenlegung einer evtl. Wahrheit? Ich frag für einen Freud.

  3. Art. 2 des 2+4 Vertrages:

    “ …..Nach der Verfassung des vereinten Deutschlands….“

    Wo ist diese vom Volk des vereinten Deutschlands abgestimmte Verfassung? Habe ich da was verpaßt? Ich kenne nur das Grundgesetz und kann mich nicht an eine Volksabstimmung zur Anerkennung des GG zur Verfassung erinnern.

  4. Komisch, daß mir gerade die schlimmsten Webseiten glaubwürdig erscheinen, die besten hingegen nicht! Und RT-Fernsehen vermisse ich schmerzlich, wenn man auch bei RT zu allem sich was dazudenken mußte. Es ist doch ein Armutszeugnis des anglo-zionistischen Westens, daß er die Russen abklemmen mußte, um nur seine Sicht der Dinge zuzulassen! Nennt man das Meinungsfreiheit des mündigen Bürgers oder sind wir Opfer einer Scheindemokratie? CNN berühmt sich jetzt, daß kein Medium soviel gesehen wird wie CNN, erwähnt jedoch nicht, daß dies zuvor RT war, bis es gewaltsam vom Netz genommen wurde. Anfang August 1914 haben die Briten als erste Kriegshandlung das deutsche Überseekabel nach den USA gekappt, damit das perfide Albion seine Lügenkampagne gegen das Deutsche Reich so richtig durchstarten konnte, die bis zum heutigen Tag andauert!

    https://www.mmnews.de/politik/192209-die-10-schlimmsten-webseiten

  5. Ich finde, es wäre ganz sinnvoll, wenn Russland der BRD die staatliche Anerkennung verweigern würde und deswegen seinen Botschafter hier abzieht. Damit würde relativ schnell der Beamtenmoloch mit seiner Justiz gegen das Volk zusammenbrechen, und wir wären aus internationalen uns knebelnden Scheinverträgen raus mit Israel, Nato, EU, UNO usw., was insbesondere im Hinblick auf die Nato geradezu unser Überleben ermöglichen könnte und Strack-Zimmermann die Basis für ihre Hetze entziehen würde! Also: Lieber ein Ende mit Schrecken als ein Schrecken ohne Ende??? Nach meinem Geschmack lieber ersteres; denn Rente und Geldwert wären zwar sofort perdu, aber dieser permanente Ausnahmezustand seit 2015 wäre auch vorbei. Wir könnten nach dieser Feuer-„Taufe“ wie der Phoenix aus der Asche neu anfangen. Das auslaufende System kann uns nur noch mit Angst und Schrecken ständig steigernd weiter verfolgen: Migration, deswegen Zusammenbruch aller Sozialsysteme, Bargeldabschaffung, weltweite ID, Zwangsimpfungen. Wehrpflicht, Verteuerung der Energie, Deindustrialisierung, einseitige Förderung von Homos usw., dabei ist die Vernichtung der Rente sowie des Geldwerts sowieso schon fest eingeplant und der Rentenbezug auf St. Nimmerleinstag verschoben, alle Rentenanwartschaften entwertet zusammen mit der Geldinflation. Ich glaube auch, daß Rußland ein besserer Hegemon wäre als der anglo-zionistische Westen, der es nicht lassen kann, uns unentwegt durch Geschichtslügen weiter zu demütigen. Paradebeispiel für das Exit unserer Staatssimulation ist für mich die Verurteilung einer 97jährigen, die mit 18 oder 19 Jahren als Sekretärin am Tod von ca. zehntausend KZ-Häftlingen mitschuldig sein soll, die vermutlich verhungerten, weil die Alliierten sinnigerweise alle Einsenbahngleise zu KZs bombardierten, die aber von der Justiz und der xyz-Gemeinde unbedingt verurteilt werden mußte, um uns weiter ungeniert auszubeuten.

    https://www.mmnews.de/aktuelle-presse/192178-ehemalige-kz-sekretaerin-legt-revision-gegen-bewaehrungsstrafe-ein

    Wer ist der Nebenklagevertreter: die jüdische Gemeinde???

    Kann es noch schlimmer werden, wenn wir Unterschlupf woanders suchen? Alle Nicht-Atomwaffenmächte wie wir können nicht souverän sein!

    https://www.mmnews.de/politik/192216-polizeigewerkschaft-vollkommenes-versagen-in-migrationskrise

    Mafalda, Tochter des Königs von Italien, starb im KZ unter alliierten Bombenangriffen!!!

    https://de.wikipedia.org/wiki/Mafalda_von_Savoyen

    • Rechtliche Belange,
      ändern was?
      Der status quo,
      bezeugt uns das!

      Das Reich nicht untergegangen,
      wer will hier wen denn fangen?
      Putin spricht es aus,
      es läuft auf was hinaus?

      Auch er hat uns beschissen!
      Ließ Erkenntnis uns vermissen!
      Theoretisch also alles Hoffen,
      weil, wer nicht selbst betroffen,

      da muß man nicht erkennen viel,
      er spielt sein eigenes Spiel!
      Vaterländisch und heroisch,
      es wird wiederholt, allzu stoisch,

      keiner will heraus,
      aus ideologisch´ Haus!
      Der Fakten Negierung,
      beschert uns neue Regierung?

      Wie bescheuert muß man sein,
      daß darauf, man fällt herein?
      Wenn nicht selbst erschaffen,
      bleiben wir stets die Affen!

      • „da muß man nicht erkennen viel,
        er spielt sein eigenes Spiel!“

        Warum sollte man Putin verübeln, daß er die Interessen seines russischen Volkes obenan setzt. Jeder ist sich selbst der nächste! Wenn die Deutschen das nicht selber sehen wollen oder können, selbst dran schuld!

        „Wenn nicht selbst erschaffen,
        bleiben wir stets die Affen!“

        Wir wurden in Luxus ertränkt (Pythia: Reichtum, nur Reichtum allein kann Sparta verderben!“) und vom Staatsrundfunk fehlgeleitet und betrogen. Die Frage ist, wann der Kipppunkt erreicht wird, daß die große Masse merkt, daß sie sich wehren MUSS?

        Instinktiv weiß wohl laut Umfrage 4/5 der Leute, daß was nicht in Ordnung ist. Die Strategie des Systems ist jedoch nur sich immer vereinzelte herauszugreifen und zu schädigen, um nicht eine große Widerstands-Organisation zu bilden. Die Medien drohen inzwischen den Grundeigentümern hohe Geldbußen, wenn sie keine Infos zur Grundsteuer abgeben. Die Drohung wird freundlicherweise – wie immer – als Info verpackt. Angeblich haben noch nicht 50 % der Steuerpflichtigen die Formulare eingereicht, was auf passiven Widerstand der großen Masse hindeutet. Ich bin mal gespannt, was bis Ende Januar alles eingegangen ist, oder ob man – nolens, volens – die Abgabefrist noch um weitere 3 Monate verlängern muß. Wenn sich viele wehren, muß immer verlängert oder aufgegeben werden! Dabei ist die Bemessungsgrundlage der Grundsteuer in Baden-Württemberg absoluter linker Quatsch, kongenial zu dem absolut unfähigen Wirtschaftsminister in Berlin!

        • In Luxus ertränkt? Ja vielen Dank dafür!
          Das ist, irgendwie, an mir vorbei gegangen?

          Wie wäre es mit „Durch Dekadenz ertränkt?“.
          Übrigens, Deine Sorgen möchte ich haben!

          Habe ja sonst keine!

  6. https://krisenfrei.com/der-ukraine-krieg-laeutet-die-totenglocke-fuer-die-nato/#comment-186522

    Warum hält sich der Duckmäuser zurück, und warum will uns der Staatsrundfunk unbedingt in weitere Probleme verwickeln? Ich hatte hier schon einmal die Vermutung eines Juristen mitgeteilt:

    https://krisenfrei.com/unser-krieg-fuer-die-nato/#comment-178663

    „Die beiliegende Überlegung meines Brieffreundes befaßt sich mit der Frage, inwiefern die Russische Föderation wegen unserer Waffenunterstützung für die Ukraine berechtigt wäre, unseren Bruch des Waffenstillstands vom 08.05.1945 als Vorwand zu nehmen, uns den Krieg zu erkären. Wir befinden uns – streng rechtlich betrachtet – mit der Russischen Föderation nach wie vor im Zustand eines Waffenstillstands, den Scholz und die Ampel sowie die anderen Systemparteien wie CDU ganz unnötig brechen, so daß die Russen diesen Rechtsbruch mit gutem Gewissen ahnden könnten!!!“

  7. Präsident Putin möchte bitte verbreiten, daß die BRD KEIN Staat ist und daß das Deutsche Reich besteht.
    Presseerklärung: Verwaltungsgericht erklärt die Bewertung Härles durch den Verfassungsschutz für rechtswidrig und bestätigt Fortbestand des Deutschen Reiches nach 1945
    Das Verwaltungsgericht Köln hat am 22.12.2022 in seinem Urteil 13 K 2736/19 festgestellt, dass das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) rechtswidrige und unzutreffende Bewertungen in Bezug auf Carsten Härle vorgenommen hat.
    In seinem Prüfbericht zur AfD 2019 führte das BfV zum AfD-Mitglied Härle aus:
    „Dabei greift er bekannte rechtsextremistische Verschwörungstheorien auf und versteigt sich zu der Aussage, dass das Deutsche Reich 1945 nicht untergegangen sei“.
    Das Gericht belehrte das BfV, dass der Fortbestand des Deutschen Reiches nach 1945 die geltende Rechtsprechung des BVerfG und gerade keine abwegige Verschwörungstheorie sei. Dies sollte als juristisches Grundwissen eigentlich auch dem BfV bekannt sein. Die Äußerung des BfV verstoße gegen das Sachlichkeitsgebot und sei damit rechtswidrig.
    Der Lokalpolitiker hatte im Zuge der Diskussion zum völkerrechtlichen Status der Bundesrepublik und des Reichsbürgerphänomens zutreffend darauf hingewiesen, dass sich allein aus der Aussage, „das Deutsche Reich sei 1945 nicht untergegangen“, kein Rechtsextremismus, kein Reichsbürgertum und auch keine verfassungsfeindlichen Bestrebungen ableiten ließen, da dies schließlich auch vom Bundesverfassungsgericht sowie der Bundesregierung vertreten werde. Er verwies dabei u.a. auf die entsprechende Pressemeldung der Bundesregierung vom 30.6.2015.
    In offenkundig vollkommener Unkenntnis der Rechtlage, oder ggf. sogar vorsätzlicher Missachtung derselben, stellte sich das Bundesamt für Verfassungsschutz frontal gegen das Bundesverfassungsgericht und stellte Härle bezüglich dieser Aussage unzutreffend als rechtsextremistischen Verschwörungstheoretiker dar.
    Als einer der wenigen Einzelpersonen griff er den Prüfbericht auf inhaltlicher Ebene gerichtlich an.
    Seiner Meinung nach verwechselt das BfV hier offensichtlich den Schutz der etablierten Parteien mit dem Schutz der Verfassung, verfolgt eine eigene politische Agenda und stellt damit zunehmend selbst eine Bedrohung für genau die freiheitlich demokratische Grundordnung da, die es eigentlich zu schützen vorgibt.
    Der Staatsrechtler Prof. Murswiek hatte in seiner Analyse des Gutachtens am 7.11.2019 bereits Ähnliches festgestellt und attestierte dem BfV zudem „schwerwiegende Begründungsdefizite, mangelhafte Qualitätssicherung, Unkenntnis sowie groteske Fehlbewertungen“, was heute durch das Verwaltungsgerichtsurteil untermauert wurde.
    Auch in der Verhandlung selbst trat die schon in Prof. Wageners Buch „Kulturkampf um das Volk“ beschriebene „befremdlich unseriöse Arbeitsweise des BfV“ zu Tage, denn das BfV versuchte ursprünglich durch Falschbehauptungen das Gericht über die Kenntnis des Zusammenhangs der Aussage zu täuschen und dann durch Einreichung endloser Abhandlungen über „Reichsbürger und Selbstverwalter“ wider besseres Wissen die wahre Tatsache des Fortbestands des Deutschen Reichs nach 1945 als Reichsbürgerideologie abzutun und den Kläger als Reichsbürger abzustempeln, was der Kläger entschieden zurückwies. Im weiteren versuchte die promovierte Vertreterin des BfV wenige Tage vor der Verhandlung, den Beschwerdeführer mit weiteren unvollständig eingereichten ca. 70 Seiten zusammenhanglosen und substanzlosen Vorhaltungen fernab des Klageinhalts zu diskreditieren. Als dies auf wenig Verständnis bei den Richtern stieß, versuchte sie sich vergeblich mit abwegigen Neudefinitionen des Wortes „versteigen“ zu retten, bis die Richter ihr aus dem Duden vorlesen mussten.
    Auf die Frage der Richter, ob das BfV die angegriffenen Äußerungen auch in Zukunft wiederholen wollte, gab das BfV zunächst zähneknirschend zu, dass man das wohl „so nicht wiederholen würde“, und – wenn überhaupt – einige klarstellende Erläuterungen ergänzen müsste, aber erklärte schon kurz darauf, dass es für das BfV „nichts zu bereuen gäbe“ und daher weiterhin die vollständige Klageabweisung beantrage werde.
    Es ist schon mehr als befremdlich, wenn sich ein Inlandsgeheimdienst in fast schon orwellscher Manier der Sprachneudefinition widmet, um unschuldige Bürger ungestraft diffamieren zu können und sogar in offensichtlichen, selbst eingestandenen Fehlern keinerlei Grund sieht, etwas zu bereuen oder von diesem rechtswidrigen Verhalten abzulassen.
    Es stellt sich also die Frage „Wer schützt die Bürger und das Grundgesetz vor diesem Verfassungsschutz?“, zumal diese Bundesbehörde zahlreiche rechtliche Sonderprivilegien genießt, deren sie sich aufgrund ihrer mangelhaften und teilweise grotesken Fehlbewertungen zunehmend unwürdig erweist und sich damit selbst zu einer Bedrohung der freiheitlich demokratischen Grundordnung entwickelt.
    Das Urteil ist auch in Bezug auf Maßnahmen des AfD-Vorstands Hessen gegen Härle von Bedeutung, denn dieser verhängte 2019 aufgrund der Erwähnung in diesem Prüfbericht sowie mit angeblichen Verstößen gegen Parteigrundsätze, die aber zwischenzeitlich oft schon Parteiprogramm geworden sind (wie z.B. die DEXIT-Forderung), drei Tage vor der Kreisvorstandswahl eine Ämtersperre.
    Ähnlich wie Merkel schon das Rückgängigmachen einer Wahl forderte, beschloss der damalige Vorstand namentlich Robert Lambrou, Klaus Herrmann, Rainer Rahn, Florian Kohlweg, Bernd Vohl, Heiko Scholz, Mary Kahn, Volker Richter und Maximilian Müger einstimmig, die ihnen nicht genehme, aber sich abzeichnende demokratische Wahl Härles zum Kreisvorsitzenden mit allen Mitteln zu verhindern. Der Hessenchef hielt es dabei wohl zusätzlich noch für erforderlich, seinen Parteikollegen Härle mit theatralisch im Fernsehen geäußerten „Ekel“ zu beschädigen.
    Bei dem von Härle umgehend angerufene Landes-Schiedsgericht deckten die Schiedsrichter Thomas Försterling, Wolfram Winkler und Karl Hermann Bolldorf dieses Vorgehen und stellten sich allen Ernstes auf den mit dem Prinzip der Rechtsstaatlichkeit unvereinbaren Standpunkt, dass allein die pure Erwähnung im Prüfbericht des BfV, ohne jegliche weitere Analyse, also damit vollkommen unabhängig von dessen Korrektheit, bereits ein „zwingender“ Grund sei, eine Ämtersperre auszusprechen.
    Während das Verwaltungsgericht Köln das Bundesamt für Verfassungsschutz immerhin „schon“ nach drei Jahren in seine rechtlichen Schranken verwies, hat das von Härle angerufene AfD-Bundesschiedsgericht es bis heute nicht geschafft, sich mit diesem schwerwiegenden Eingriff in die demokratische Organisation der Partei durch den Landesvorstand Hessen unter Führung von Robert Lambrou zu befassen.
    Die Uneinsichtigkeit des BfV bei offensichtlichen Fehlern und Rechtsverstößen spiegelt sich leider auch beim Landesvorstand der AfD Hessen wieder, denn Lambrou, Vohl und Müger erklärten auch 2022 nichts zu bereuen, das Parteiausschlussverfahren weiterzuverfolgen bzw. wieder so zu handeln, obwohl inzwischen die meisten Punkte widerlegt oder zum Parteiprogramm geworden sind. Lambrou ließ es sich dabei nicht nehmen, gegenüber der Hessenschau seinen Ekel erneut zu bekräftigen, wobei fraglich bleibt, ob sich sein Ekel auch auf gegen seinen Willen zum Parteiprogramm gewordene Punkte bezieht.
    Mit dem Urteil des Verwaltungsgerichts ist jedenfalls nun ein weiterer Punkt obsolet geworden.
    Siehe auch:
    Presseerklärung: Gutachten: Prüfbericht zur AfD enthält „groteske Fehlbewertungen“ gegenüber Carsten Härle durch den Verfassungsschutz
    Gerichtstermin 22.12.2022, 10:00, VG-Köln: Verleumdung durch das Bundesamt für Verfassungsschutz

    • Hallo Annette, danke für die Einstellung des Urteils. Es bestätigt die Richtigkeit weiterer, aus der Vergangenheit stammende, Gerichtsurteile.

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