Rundfunkpropaganda und der Rechtsgrundsatz von Treu und Glauben

10. November 2017

„Propaganda ist die Kunst, anderen Menschen
zu beweisen, dass sie unserer Meinung sind.“
                                            (Peter Ustinov)

Dass die öffentlich-rechtlichen Sender hinter ihrer biederen Fassade Hofberichterstattung und massive Propaganda für die Herrschenden betreiben, ist vielen aufmerksamen Beobachtern kein Geheimnis. Jeder kann sich auch auf den Webseiten „Propagandaschau“ und „Ständige Publikumskonferenz“ 1 informieren und Anregungen zur Schärfung seiner Beobachtung holen. Denn es ist nicht immer leicht, die oft subtil eingebaute Propaganda zu bemerken. Sie kommt zwar auch mit plumpen Lügen daher, viel häufiger aber mit einseitigen, entstellten oder völlig verschwiegenen wesentlichen Tatsachen.

Nachdem es im vorigen Artikel  um die Verfassungswidrigkeit des Rundfunkzwangsbeitrages ging2, soll nachfolgend dargelegt werden, dass diese unverschämte Propaganda für die oft kriegsfördernde oder gar kriegstreibende Politik der Machthaber über die Verfassungswidrigkeit hinaus gegen fundamentale Grundsätze des deutschen Rechts verstößt, so dass schon deswegen jeder, der die Zahlung dieses Zwangsbeitrages verweigert, das Recht auf seiner Seite hat, wenn auch noch nicht automatisch die Gerichte. Es geht um wachsende Bewusstseinsbildung, die sich im Internet als Gegenöffentlichkeit aufbauen und zunehmend Einfluss auf die öffentliche Meinung nehmen kann.

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