Rundfunkbeitrag vor dem Aus?

Das Landgericht Tübingen bezweifelt, dass der deutsche Rundfunkbeitrag (früher „GEZ-Gebühr“) mit europäischem Recht vereinbar ist. Es hat sich deshalb mit einem Katalog von sieben Fragen und sehr detaillierten Begründungen an den Europäischen Gerichtshof (EuGH) gewendet. Das berichtet „Welt-Online“.

Seit 2013 heißt die frühere deutsche Rundfunkgebühr (umgangssprachlich „GEZ-Gebühr“) „Rundfunkbeitrag“. Er muss seitdem von jedem deutschen Haushalt bezahlt werden – unabhängig davon, ob dieser die Angebote des öffentlich-rechtlichen Rundfunks nutzt oder gar nicht.

Das Landgericht Tübingen hat Zweifel, ob dieses Modell mit dem europäischen Recht vereinbar ist, berichtet die Onlineausgabe der Tageszeitung „Die Welt“. Es setzte bereits eine Reihe von Zwangsvollstreckungsverfahren aus, die der Südwestrundfunk (SWR) erwirkt hatte, und wendete sich anschließend an EuGH.

Die Pressestelle des EuGH bestätigte inzwischen der Zeitung den Eingang einer Vorlage des Landgerichts Tübingen mit dem Aktenzeichen C 492/17 am 11. August. Deren grundsätzliche Frage laute, inwieweit das baden-württembergische Gesetz zur Geltung des Rundfunkbeitragsstaatsvertrags mit EU-Recht übereinstimme.

Dieser Fragenkatalog solle zunächst auf der Website des EuGH veröffentlicht werden. Er werde vom Gericht wie jede andere Rechtssache behandelt. Das bedeutet laut „Welt online“, die Bearbeitung dauert ziemlich lange – im Schnitt etwa 15 Monate. Der EuGH fälle zudem selbst kein Urteil. Er stelle nur seine Expertise zur Verfügung.

Die Antworten würden dann an das Landgericht Tübingen übermittelt, wo die Klage entschieden werde. Mithilfe der EuGH-Einschätzung könnte der deutsche Rundfunkbeitrag in seiner bisherigen Form unter Umständen gekippt werden.

Quelle: sputniknews

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Der EuGH will also über das heikle Thema kein Urteil fällen. Demnach liegt die Entscheidung, war auch nicht anders zu erwarten, bei den Gerichten der BRiD. Was dabei letztendlich herauskommt, dürfte nicht schwer zu erraten sein, zumal in der BRiD Handelsrecht besteht. 

Jedoch können die über vier Millionen GEZ-Verweigerer und die es noch werden wollen erst einmal durchatmen. Solange ein Verfahren gegen die Rundfunkbeiträge (Zwangsgebühren) läuft, haben Zwangsvollstreckungen bzgl. der Zwangsgebühr keine Rechtsgültigkeit, die das LG Tübingen bereits seit Jahren in Frage gestellt hat.

Sollten sämtliche Haushalte in der BRiD die nächsten 15 Monate die GEZ-Zwangsgebühren verweigern, könnte der staatspropagandistische Selbstbedienungsladen endlich schließen. Noch schneller könnte es gehen, wenn kein Wähler seine Stimme der Einheitspartei CDUCSUSPDFDPGRÜNELINKE am 24. September geben würde. 

Die beste Lösung zu diesem Thema wäre allerdings eine Volksbefragung zur Zwangsgebühr, aber das wird die Einheitspartei nach der Wahl mit allen Mitteln verhindern. Sie brauchen halt für ihr Verbrechen ihre Propagandasender, wozu natürlich auch die privaten Sender vom Medienkonzern Bertelsmann gehören.

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