Rechtsprofessor Dr. Markus Kerber: Von der Leyen steht für „erstarkende Diktatur“ der EU

Ist der EuGH die höchste Rechtsinstanz, oder kann das Bundesverfassungsgericht dessen Urteile kassieren? Die EU-Kommission hat deswegen Klage gegen Deutschland erhoben. Prof. Dr. Markus Kerber hält dies für eine „Kriegserklärung gegen die deutsche Souveränität“.

Die EU-Kommission sieht in Deutschland fundamentale Rechtsprinzipien der Europäischen Union verletzt. So begründete die Brüsseler Behörde am Mittwoch den Start eines förmlichen Vertragsverletzungsverfahrens gegen die Bundesrepublik im Streit um ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Europäischen Zentralbank vom Mai 2020.

Das entsprechende Urteil hatte bereits im vergangenen Jahr großen Wirbel ausgelöst. Die Karlsruher Richter beanstandeten damals milliardenschwere Anleihekäufe im Rahmen des im Jahr 2015 gestarteten Programms PSPP der Europäischen Zentralbank, die der Europäische Gerichtshof (EuGH) mit Sitz in Luxemburg vorher gebilligt hatte. Damit setzten sie sich erstmals über ein EuGH-Urteil hinweg, obwohl Entscheidungen des EU-Gerichts für alle Mitgliedsstaaten verbindlich sein sollen.

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Der Kern der Vorwürfe der EU-Kommission dreht sich nun um folgenden Punkt: Das Bundesverfassungsgericht habe sowohl das EZB-Programm als auch das dazu gefällte EuGH-Urteil als „ultra vires“ qualifiziert – als Kompetenzüberschreitung. Damit habe das Bundesverfassungsgericht das Prinzip gebrochen, dass EU-Recht den Vorrang vor nationalem Recht habe.

Der Sprecher der EU-Kommission Christian Wigand sagte, wenn das Schule mache, könnte das zu einem „Europa à la carte“ führen, wie die dpa berichtet. EU-Recht müsse aber überall und für alle Bürger gleich angewandt werden. Dass die EU-Kommission nun ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland einleitet, sei daher auch ein Signal: Selbst der einflussreichste und wirtschaftlich stärkste Mitgliedsstaat kann sich solche Alleingänge nicht leisten. Der Jurist und Professor an der TU Berlin Dr. Markus Kerber charakterisiert den Vorgang im Interview mit RT DE so:

„Die Krux dieses Urteils ist meines Erachtens: Die EU-Kommission, die sich als Hüterin der Verträge sieht, kann nicht hinnehmen, dass nationale Verfassungsgerichte Urteile des Europäischen Gerichtshofs infrage stellen. (…) Damit ist dies eine Frage der Macht: Wer hat das letzte Sagen?“

Allerdings missachte der Schritt den „äußerst wichtigen“ Artikel 4 des EU-Vertrags, so der Rechtsprofessor weiter. Denn darin heiße es in Absatz 2: „Die Union (…) achtet die Verfassungsidentität der Mitgliedsstaaten.“ Kerber fragt:

„Wie kann die EU-Kommission von einer deutschen Regierung fordern, in die Rechtsprechung einzugreifen? Wo sie doch in anderen Fällen wie der Tschechischen Republik und Polen genau das den Regierungen vorwirft – die gerichtliche Rechtsprechung zu behindern?“

Dies sei ein „eindeutiger Beweis“, dass „das System in Brüssel außer Kontrolle ist“. Man tue dort zwar so, „als sei man eine rechtsstaatliche Gemeinschaft“. Doch der „größte Übertreter europäischer Regeln ist die Kommission selbst“, so Kerbers Resümee.

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Laut damaligem Urteil sollten Bundesregierung und Bundestag darauf hinwirken, dass die EZB nachträglich prüft, ob die Anleihekäufe verhältnismäßig waren. Das ist inzwischen erledigt, wie das Verfassungsgericht Ende April bestätigte. Man hätte den Konflikt also ruhen lassen können. Das war aber aus Sicht der EU-Kommission nicht möglich, weil inzwischen andere Mitgliedsstaaten das deutsche Urteil als Präzedenzfall sähen. Entsprechend machte EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen schon vor einem Jahr deutlich:

„Das letzte Wort zu EU-Recht wird immer in Luxemburg gesprochen. Nirgendwo sonst.“

Genau in dieser Haltung sieht Kerber den Versuch, „nicht nur die Bundesregierung, sondern auch das Bundesverfassungsgericht einzuschüchtern“. Das Vertragsverletzungsverfahren sei eine „Kriegserklärung gegen die deutsche Souveränität“. Und weiter:

„Es ist klar, dass die Kommissionspräsidentin von der Leyen ein Werkzeug französischer Politik und Teil der Brüsseler Strukturen ist und dass sie zu 100 Prozent die erstarkende Diktatur der Verwaltung in Brüssel vertritt, indem sie einen Zentralstaat mitaufbaut, um die nationalen Regierungen irgendwie zu kontrollieren und an der Ausübung ihrer Souveränität zu hindern.“

Die Bundesregierung hielt sich bislang mit öffentlichen Stellungnahmen zurück. Regierungssprecher Steffen Seibert wiegelte am Mittwoch eine Nachfrage auf der Bundespressekonferenz mit der Aussage ab, man werde sich die in dem Mahnschreiben geäußerten Bedenken genau anschauen und dann wie vorgesehen darauf schriftlich reagieren. Dafür hat Deutschland zwei Monate Zeit.

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Noch ist unklar, wie eine Lösung des Konfliktes aussehen könnte. Der Adressat des EU-Verfahrens ist die Bundesregierung, doch die kann offiziell dem Verfassungsgericht keine Vorschriften machen. EU-Kommissionssprecher Wigand blieb in der Frage entsprechend vage. Man respektiere natürlich vollkommen die Unabhängigkeit der Justiz in Deutschland. Aber er hob hervor:

„Letztlich könnte eine Änderung in der Rechtsprechung in Deutschland oder ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs eine wichtige klärende Funktion in diesem Kontext haben.“

Der Europaabgeordnete Sven Giegold von den Grünen äußerte sich zu der Angelegenheit und begrüßte im Vorfeld das von der EU-Kommission angeregte Vertragsverletzungsverfahren als einen geeigneten Weg, den rechtlichen Konflikt zu lösen. Giegold betonte laut dpa:

„Es geht darum, die europäische Rechtsgemeinschaft zu sichern. Wenn die nationalen Höchstgerichte in einen Wettstreit mit dem Europäischen Gerichtshof treten, wird die europäische Rechtsordnung zum Flickenteppich.“

Der CSU-Europapolitiker Markus Ferber äußerte hingegen Unverständnis. Bundesregierung und Bundestag hätten sich „bemüht, ein schwieriges Urteil des Bundesverfassungsgerichts klug umzusetzen“, meinte Ferber. Er frage sich, welche Ziele ein Vertragsverletzungsverfahren verfolgen solle. Es gebe keinen Grund für Prinzipienreiterei.

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Quelle: rtdeutsch

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