Problematisches Gerichtsgutachten

Dipl.-Chem. Dr. rer. nat. Hans Penner, 76351 Linkenheim-Hochstetten

Herrn Professor Dr. Christian Drosten, Charite Berlin

 

Sehr geehrter Herr Professor Drosten,

Ihr gerichtliches Gutachten zum PCR-Test ist problematisch. Sie behaupten, der PCR-Test würde Infektionen durch das Sars-Cov2-Virus nachweisen.

Eine Virusinfektion liegt erst dann vor, wenn vermehrbare Viren in Körperzellen eingedrungen sind. Angeblich wurde das Sars-CoV2-Virus noch nicht isoliert: Virus_Koch_Postulate_ExpreßZeitung_Nr_38_Seiten_31_32.pdf

Der PCR-Test weist keine Sars-Cov2-Viren nach, deren Gene aus 30.000 Nukleotiden bestehen, sondern nur kurze Abschnitte von 30 Nukleotiden, die in Sars-CoV2-Viren vorkommen.

Außerdem weist der PCR-Test keine Genabschnitte in Körperzellen nach, sondern nur Genabschnitte, die sich auf der Körperoberfläche befinden. Der PCR-Test beantwortet die Frage nicht, ob der nachgewiesene Genabschnitt aus einer Körperzelle der betreffenden Person stammt oder ob er durch Einatmen auf die Nasenschleimhaut gelangt ist. Dieser letztere Vorgang wird für sehr wahrscheinlich gehalten, deshalb die Maskenpflicht.

Die Bundesregierung hat erblich an Vertrauen eingebüßt. Sie gibt meistens nicht die Anzahl der an Covid Erkrankten bekannt, sondern nur die nichtssagende Anzahl der positiven PCR-Tests. Eine Aussage von Dr. Schäuble zeigt außerdem das Intersse der Bundesregierung an der Epidemie: www.fachinfo.eu/schaeuble2020.pdf.

Mit freundlichen Grüßen
Hans Penner

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