Pressemitteilung in der Strafsache Erik Kothny

von Erik Kothny und Rechtsanwalt Alexander Heumann (heumanns-brille)

Darf der Bürger auf sozialen Medien unter Verweis auf den Völkermord an orientalischen Christen mit drastischen Bildern vor islamistischer Gewalt warnen?

Wer sollte es sonst tun, wenn nicht der interessierte, demokratisch engagierte Bürger? Solange die institutionelle Presse islamistische Gewalt verharmlost – und sich weigert, im Rahmen ihres „Berichterstatterprivilegs“ (§ 131 II StGB) ihren Job in einer der Intensität der Bedrohung angemessenen Weise zu erledigen?

Im Juli wurde der ehemalige deutsche Bundeswehrsoldat und spätere freie TV-Journalist Erik Kothny vom Amtsgericht München aufgrund einer mit satirischen Mitteln vor Gewalt warnenden Facebook-Collage wegen „Gewaltdarstellung“ (§ 131 StGB) zu einer empfindlichen Geldstrafe verurteilt. Seine Grund- und Menschenrechte – besonders Meinungs- und Kunstfreiheit – wurden in diesem Urteil nicht mit einem Satz berücksichtigt. Obendrein legte die StA auch ihrerseits Berufung ein, um die Strafe verbösern zu lassen.

Was hat die Sache ins Rollen gebracht? Hier eine als „Bitte“ formulierte Strafanzeige des Rektors der Technischen Universität (TU) Dresden. Anlaß für die Facebook-Collage Kothnys war nämlich, dass der Rektor in einem FB-Post vor „Pegida“ warnte – was Herr Kothny in seiner Collage kritisch aufgriff. Die TU übte im Weiteren Druck auf die Strafverfolgungsbehörden aus („Sachstandsanfragen“ etc.).

Seit dem Einmarsch der Sowjets in Afghanistan 1982 engagiert sich Erik Kothny – damals noch Major der Bundeswehr – als Autor und Journalist, ein objektives Bild vom Afghanistan-Krieg zu vermitteln. In seinem Buch „Bundeswehrmajor am Hindukusch“ widerlegte er das Märchen von russischen Spielzeugbomben und Giftgasangriffen ebenso wie das Image der hehren Freiheitskämpfer. Die Wahrheit verschaffte ihm Feinde auf beiden Seiten.

Seither setzt sich Kothny mit den Praktiken islamischer Staaten auseinander. In seinem neuesten Buch „Genderfreies Plädoyer für ein sterbendes Volk“ (2019) schildert er, wie er durch schonungslose Offenlegung des militanten Islam und Aufzeigen dessen Verharmlosung ins Visier der Justiz geriet.





Mittlerweile ist Herr Kothny 79 Jahre alt und Rentner. Durch eine Indiskretion der Ermittlungsbehörden musste er befürchten, ins Kreuzfeuer der Antifa zu geraten. Er wechselte den Wohnort nach Thailand, wo seine Adoptivsöhne leben. Dadurch verlor er die Krankenversicherung für sich und seine schwerkranke Ehefrau, die täglich medizinische Hilfe braucht. Durch den Prozess musste sich Kothny bis ins Jahr 2021 verschulden.

Herr Kothny ist nun auf Ihre patriotische Solidarität angewiesen und bittet alle, die gegen die Willkür des Linksstaats sind, um Unterstützung:

– TEILEN Sie diese Presseerklärung auf sozialen Medien (das kostet Sie nichts)

– KOMMEN Sie am Mittwoch, den 23. Oktober 2019 (13.00 Uhr) zur öffentlichen Strafverhandlung beim Landgericht München I (= nächster Prozeßtermin); Adresse: 80335 München, Nymphenburgerstraße 16 (2. Stock, Saal A229). Anschließend ist eine Pressekonferenz geplant.

– Berichten Sie gfs. auf sozialen Medien und alternativen Blogs darüber. Auch die etablierte Presse ist aufgefordert, ihrem ehemaligen Kollegen beizustehen. Die gesamte Prozessakte finden Sie unter www.staatsanwalt-vs-kothny.de

– Helfen Sie Herrn Kothny mit einer persönlichen Spende bei den Prozesskosten

Bankverbindung: RA Alexander Heumann (Anderkonto), Deutsche Bank Düsseldorf, IBAN: DE40 3007 0024 0488 314600 (Verwendungszweck: „Strafsache Kothny“)

und durch den Kauf eines seiner Bücher ( www.kothny-buecher.de )

Herzlichen Dank!

Nachdem Herr Rechtsanwalt und Fachanwalt für Familienrecht Alexander Heumann schon den Rendsburger Schul- bzw. Moscheeschwänzer-Fall – viel beachtet von der internationalen Presse – bis vor das Bundesverfassungsgericht brachte (Az. 1 BvR 1070/19; Entscheidung steht noch aus!) übernimmt er auch diesen politisch brisanten Fall und wird ihn notfalls bis nach Karlsruhe – und gfs. auch nach Straßburg zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) bringen.

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Pressemitteilung in der Strafsache Erik Kothny
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11 Kommentare

  1. Es bringt leider gar nichts, wegen irgendetwas zu Gericht zu gehen, weil die Gerichte nur politisch urteilen und durch und durch korrupt sind.  Hier sollte man allerdings unterstützend eingreifen, wenn sich jemand gegen der korrupten Staat zu wehren versucht wie auch bei Mahler und Haverbeck.

    Die ganze Sache beweist wieder einmal, was von unserer Meinungsfreiheit zu halten ist, so ähnlich wie bei den H O L O C A U S T – Prozessen, nämlich gar nichts.

    • Bereits Lenin erachtete die Vereinnahmung der Kommandohöhe "Justiz" als unerläßlich für den Fortbestand seines kommunistischen Schlächterregimes.

      Überhaupt stand im Zentrum einer jeden Unrechtsherrschaft von der Antike bis heute stets die Beherrschung der "Justiz".

      Offenbar lernen als die Menschen nur sehr langsam – wird doch immer wieder versucht, ein moralisches Streben nach "Gerechtigkeit" in die Form einer abstrakten Justiz zu gießen.

      Das scheiterte in fast jedem einzelen Falle mit fürchterlichen Ergebnissen.

      Nach meinen Erfahrungen erfüllen 90% der Juristen in keiner Weise die ethischen und charakterlichen Anforderungen an "staatliche" Ämter, die tatsächliche Macht über andere Menschen verleihen.

      Vielmehr bin ich nach vielen Jahren der Erfahrung mit "Juristen" der Überzeugung, daß sich in diesem Milieu -mindestens im Bereich des "Staates"- v.a. Soziopathen, z.T. auch Psychopathen oder überhaupt Elemente sammeln, die aufgrund der verschiedensten, persönlichen Defekte den zwanghaften Drang verspüren, sich über andere stellen zu müssen – etwas, was zumal im Gewande des "Staates" seine fatale Verwirklichung findet.

      Wie soll ein auf das Verinnerlichen durchaus willkürlicher, in vielen Fällen nur dem materiellen Interesse der "Juristen" selbst dienender, durchaus stupider Lernschemata und ebensolcher"Gesetzes"-Texten dressiertes Milieu, dem heute -25 Jahre nach "Pisa"- selbst noch die rudimentäre Grundlage einer umfassenden, humanistischen oder auch nur Allgemeinbildung völlig fehlt, welches dafür aber nach "kultur"marxitischer" Doktrin durchideologisiert wurde, etwa der "Gerechtigkeit" genügen ?

      Tucholsky, vielleicht eine schillernde Figur, hat sich den "Juristen" in gebührender Weise angenommen.

      Sein Urteil wäre gewiß kein anderes gewesen, hätte er noch die kafkaeske Justizsimulation der Staatssimulation "B.R.D." kennen gelernt.

      "Die fürchterlichen Juristen", sie sind zurückgekehrt.

       

       

       

       

       

       

       

      • Agincourt,

        Überhaupt stand im Zentrum einer jeden Unrechtsherrschaft von der Antike bis heute stets die Beherrschung der "Justiz"

        Zustimmung! Warum wohl ist die Staatsanwaltschaft in der BRD weisungsgebunden? Aber wer stellt sich schon ernsthaft diese Frage? Der Masse reicht Brot und Spiele vollkommen aus. Wer interessiert sich da schon, dass er in einem Unrechtssystem lebt.

        In einer Lebensgemeinschaft ohne überflüssige politische Parteien und einer vom Volk gewählten und abgewählten Justiz könnte es ganz anders aussehen. Ein derartiges Modell wäre nachdenkenswert. Allerdings:

        „Denken ist schwer, darum urteilen die meisten.“ (Carl Gustav Jung) 

        Unser Bildungssystem aber lässt selbstständiges Denken leider nicht zu. Die Folge:

        Massenverblödung

         

         

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