Pressemitteilung der Verfassunggebenden Versammlung

Die Verfassunggebende Versammlung für den Föderalen Bundesstaat Deutschland hat mit beigefügtem Schreiben vom 03. Juli 2018 an das Bundesverfassungsgericht der Bundesrepublik Deutschland  beantragt, die Verfassunggebende Versammlung in der ihr nach Artikel 25 des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland zustehenden Weise über das gesamte Verwaltungsgebiet der Bundesrepublik Deutschland mit einer geeigneten Weisung anzuordnen.

Bitte lesen Sie hier über die Zusammenhänge. https://ddbnews.wordpress.com/

Kommentar:

Wem gehört eigentlich Deutschland? Diese Frage ist so einfach zu beantworten. Niemand wird wohl bestreiten, dass wir eine Demokratie sein wollen, auch wenn wir mit dieser in einer echten Krise stecken. Zwar versucht der „Deutsche“ Bundestag (davon besonders unsere Regierung) ganz offensichtlich unsere Demokratie abzubauen und setzt sich mit aller Macht gegen seine Bürger ein. Nach der Wiedervereinigung Deutschlands hatte der „Deutsche“ Bundestag laut Grundgesetz die vordringliche Aufgabe eine neue Verfassung zu gründen, zu der alle Bürger zustimmen sollten. Wie wir wissen ist das nicht erfolgt. Der „Deutsche“ Bundestag vrs. das Deutsche Volk!

Ja und wem gehört jetzt eigentlich Deutschland? Na dem Deutschen Volk natürlich. Die Verfassunggebende Versammlung trägt vor, dass die Rechte des Deutschen Volkes sich von vor 1913 herleiten. In diesen Rechtsstand kommen wir nur mit einer Verfassung, die ihre Rechte genau dort ableitet. Dieser Vortrag der VV klingt logisch, denn wenn wir die Rechte unserer heutigen Rechteträger nicht irgendwo her ableiten, dann kann jeder über unseren Staat bestimmen.

Unsere „freiheitliche demokratische Grundordnung“, das Grundgesetz ist von unserer Regierung oft genug gebrochen worden.

Die Option für das „deutsche Volk“, sich „in freier Selbstbestimmung eine neue Verfassung zu geben“ (Art 146 GG) wurde jetzt gezogen.
Die Parteien oder sonst wer hat das nicht getan, also müssen es die Bürger selber machen. Soweit hier vorgetragen scheint das alles rechtlich absolut korrekt zu sein.
Allerdings wissen wir nach den Strafanzeigen vieler Bürger gegen Merkel wegen Hochverrat, Gründung einer kriminellen Vereinigung, etc. dass die Gewaltenteilung in Deutschland nur auf dem Papier steht und Gerichte und Staatsanwaltschaften weisungsgebunden sind.
Da wird also vermutlich nicht viel zu machen sein.
Aber warten wir den 29.7.2018 ab:
Das Schreiben der Verfassunggebenden Versammlung vom 03 07 2018 an das Bundesverfassungsgericht!
Vermutlich wird das Verfassungsgericht nicht antworten, aber einen Versuch war es doch wert, oder?
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