Politikversagen aus Wissensmangel

Politikversagen aus Wissensmangel

Zur Krise der europäischen Währungsunion

Von Manfred Streit

A
Der Anlass: Politikversagen

Die Krise des Euro, der “Krönung der europäischen Einigung”, seine Stabilitätsgefährdung, welche durch die Überschuldung von Mittelmeerländern der europäischen Währungsunion ausgelöst wird, die wiederkehrenden Krisengipfel der sog. Eurogruppe, die Notmaßnahmen zur Eindämmung der Krise mit ökonomisch wenig überzeugenden, kurzatmigen Interventionen auf den Finanzmärkten, die zu ihrer Beruhigung gedachten Verlautbarungen nach Krisensitzungen, all dies sind Symptome von Rat- und Hilflosigkeit derer, die sich in einem unverstandenen Projekt verfangen haben und mit beschwörenden Worten und emotionalen Argumenten das währungspolitische Versagen zu bemänteln suchen.

B
Erklärende Thesen

Das Versagen hat mehrere Aspekte und wird mit den nachstehenden Thesen erläutert:

(1)     Mit dem Vertrag von Maastricht wurde 1992 der Euro als Einheitswährung vereinbart. Die politisch Handelnden wussten dabei jedoch nicht, dass sie mit der Einheitswährung ein System mit verdeckt festen Wechselkursen für die Währungen der Mitgliedsländer der Währungsunion beschlossen hatten; denn mit dem Euro wurden Umtauschkurse für die Währungen der Mitgliedstaaten festgelegt. Deshalb waren auch die Wechselkurse für die Währungen zwischen den Mitgliedstaaten fixiert. Solche Festkurssysteme haben sich in der Vergangenheit als instabil und daher als spekulations- sowie kostenträchtig erwiesen. Das belegt der Zusammenbruch des Systems von Bretton Woods 1973, eines Systems, das ebenfalls auf fixierten Wechselkursen mit dem US-Dollar als Leitwährung beruhte.

(2)     Das verdeckte Festkurssystem der Währungsunion von Maastricht begünstigt in ihren Mitgliedstaaten eine übermäßige Staatsverschuldung, weil in Flexkurssystemen solch finanzpolitisches Fehlverhalten nicht durch Wechselkursreaktionen diszipliniert wird. Die disziplinierenden Wirkung von Wechselkursreaktionen vermisste das vormalige Direktionsmitglied der EZB, Otmar Issing, als er in einem Interview Anfang 2011 rückblickend bedauerte: “Das Ventil Wechselkurs als für jedermann spürbares Warnsignal hat an allen Ecken und Enden gefehlt.“ Diesem Fehlverhalten sollte mit einer für alle Mitgliedsländer verbindlichen Defizitquote von 3 v. H. des BIP begegnet werden. Jedoch kam  es nicht zu den vereinbarten Sanktionen bei Überschreiten der Quote. Dies belegen die Fälle Deutschland und Frankreich zu Beginn der Währungsunion. Die Schuldnerländer wurden erst durch die Finanzmärkte sanktioniert, als sie ihren Schuldendienst mit Neuverschuldung zu finanzieren suchten und dafür zusätzliche Zinsen mit einem implizierten Risikozuschlag zahlen mussten. Der Risikozuschlag war an der Differenz zwischen den Anleihezinsen von finanzpolitisch als solide beurteilten Staaten wie Deutschland, und stark verschuldeten Staaten ablesbar. Letztere mussten sich eine Bewertung durch die Rating Agenturen gefallen lassen. Bedenklich, wenn nicht typisch für das Krisenmanagement der Eurogruppe sind dabei Überlegungen, den amerikanischen Rating Agenturen eine europäische Agentur (vermutlich unter politischem Einfluss) entgegen zu stellen. Festzuhalten bleibt, dass das verdeckte Festkurssystem der Währungsunion  eine undisziplinierte Schuldenaufnahme erlaubt und damit die Gesamtverschuldung des Euroraumes erhöht.

(3)     Schon bei der Zulassung eines Bewerberstaates zur Währungsunion, wie Griechenland, war dessen alarmierende Schuldenlast weithin ebenso bekannt wie die damit verbundenen statistischen Manipulationen seiner Verschuldung. Wie es dennoch zur Zulassung dieses Landes kam, grenzt an grobe Fahrlässigkeit der politisch Verantwortlichen und wirft die Frage nach ihren Motiven auf. Vielleicht sollte die Währungsunion und mit ihr der Euroraum um jeden Preis so groß wie möglich gemacht werden. Dahinter dürfte sich die wiederkehrende Vision von einem möglichst großen Europa verbergen. Die Fahrlässigkeit der politisch Verantwortlichen bei der Zulassung des Bewerbers Griechenland hatte schwerwiegende Folgen. Sie ergaben sich wohl aufgrund eines wenig rationalen Verzichts, bereits vorhandenes Wissen konsequent zu nutzen, obwohl nach den internationalen Länderstatistiken und -berichten, z. B. der OECD, Griechenland als wachstums- und entwicklungsschwach hätte beurteilt werden können. Diese verdrängten ökonomischen Schwächen Griechenlands werden nunmehr dazu benutzt, um eine Verlängerung der Rückzahlung der Schulden Griechenlands oder einen Schuldenschnitt nach erneuten Krisensitzungen sowie medienwirksamen Interviews zu begründen. Die Entwicklungsschwäche von Griechenland ist ein Langfristproblem. Seine Lösung zu verschieben bedeutet, dass die Krise der europäischen Währungsunion unbestimmt verlängert wird.

(4)     Die Behandlung der Verschuldung einiger Mitgliedstaaten der Währungsunion beruht wiederum auf Unkenntnis des Problems, die zu unangemessenen Lösungsversuchen verleitet, mit Gefahren für die europäischen Volkswirtschaften. Ein warnendes Beispiel ist die internationale Schuldenkrise, welche sich nach dem Ersten Weltkrieg einstellte. Die Kriegsgegner Deutschlands hatten sich zur Kriegsführung hoch verschuldet und Deutschland schuldete hohe Reparationen. Die Reaktion der Schuldnerstaaten war eine rigorose Sparpolitik, um aus ihren Volkswirtschaften die Güter und Dienste heraus zu pressen, mit deren Erlös die Schulden bedient werden konnten, die berüchtigte Brüningsche Politik. Hohe Arbeitslosigkeit, Verelendung und politische Radikalisierung waren die Folgen, die zusammen mit einem um sich greifenden Protektionismus zur Weltwirtschaftskrise von 1929 führten.

(5)     Mangelndes Erfahrungswissen war auch erkennbar, als die Eurogruppe 2010 als Erklärung von ökonomischen Schwierigkeiten einiger Mittelmeerländer der Währungsunion fehlende Wettbewerbsfähigkeit zu erkennen glaubte. Einige Mitglieder der Eurogruppe hätten sich erinnern müssen, dass dem Vertrag von Maastricht die deutsche Einigung voraus ging, welcher die Währungs-, Wirtschafts- und Sozialunion vom 1.7.1991 folgte. Bei dieser Währungsunion stand die Wettbewerbsfähigkeit eines Beitrittslandes, der vormaligen DDR, im Vordergrund verbreiteter Diskussionen, als es darum ging, einen Umtauschkurs für die Mark der DDR in die D-Mark zu finden.1 Es ist unbekannt, ob zu Beginn der europäischen Währungsunion Umtauschkurse für die Währungen der 17 Mitgliedstaaten nach konsensfähigen Kriterien ermittelt wurden. Das setzte eine operationale, empirisch gesicherte Wechselkurstheorie voraus, die auf alle Mitgliedsländer der Währungsunion anwendbar sein sollte. Deshalb mussten alle Umtauschkurse willkürlich sein. Daher kann vermutet werden, dass manche Mitgliedstaaten mit unterschiedlichen außenwirtschaftlichen Bedingungen konfrontiert waren, an die sie sich kostspielig anpassen mussten. Im Falle Deutschlands entsprach dies vermutlich einem verdeckten Abwertungseffekt für in Euro fakturierte Waren und Dienste, die sich in einem Exportüberschuss niederschlugen, was den Widerstand der deutschen Exportwirtschaft gegen Reformen der europäischen Währungsunion erklären dürfte, die Wechselkursänderungen für die Mitgliedstaaten implizieren würden.

(6)     Mangelndes Interventionswissen wurde erkennbar bei Maßnahmen, um die von der Schuldenkrise ausgelösten Spekulationen auf den Finanzmärkten einzudämmen. Eine Finanztransaktionssteuer und eine Finanzaktivitätssteuer wurden wohl angekündigt, um  die irritierte Öffentlichkeit zu beruhigen. Beide Maßnahmen waren aus besteuerungstheoretischen Gründen problematisch und  wenig durchdacht. Bei der Finanztransaktionssteuer wurden die Bemessungsgrundlage und der Steuersatz kaum angegeben. Auch wurde populistisch noch heute so getan, als ob die Besteuerten auch die Steuer zu tragen hätten. Das wäre nur möglich gewesen, wenn dem eine ökonomisch zwingende Analyse der Überwälzung der Steuer vorausgegangen wäre. Daher war die Maßnahme nicht glaubwürdig. Außerdem war die Bemessungsgrundlage offen für Steuervergehen (Vermeidung, Hinterziehung). Kein Wunder, dass es bei der populistischen Ankündigung einer Symptomkorrektur blieb, während die Ursachentherapie im Sinne einer durchdachten Reform der Währungsunion zur Schonung des damit gefährdeten Euro verschwiegen wurde. Die Aktivitätssteuer kann als interventionistische Anmaßung von Wissen gewertet werden, die Durchsetzungsmängel aufweist. Sofern einzelne Aktivitäten als besteuerungswert gelten, dürfte es extrem schwierig sein, diese in dem sehr komplexen Geschehen auf den Finanzmärkten zu identifizieren, wenn nicht auf Selbstanzeige vertraut wird. Beide Maßnahmen beinhalten also eine Anmaßung von Wissen in dem Bemühen, sachgerechtes währungspolitisches Handeln, wenn auch am unverstandenen Objekt, zu demonstrieren.

(7)     Die zu Beginn angeführte Rat- und Hilflosigkeit der politischen Akteure ergab, dass sich die Eurogruppe der Schuldenkrise nicht gewachsen zeigte. Das verdeutlichen häufige Krisensitzungen und Gipfeltreffen, von denen man den Eindruck hat, dass sie der innenpolitisch motivierten Selbstdarstellung der Beteiligten dienen und auch sonst wahltaktische Rücksichtnahmen die Entscheidungen zu beeinflussen scheinen. Es liegt nahe, die überschuldeten Mitgliedstaaten der Währungsunion durch Übernahme ihrer Schulden vor dem drohenden Staatskonkurs zu retten. Dem steht jedoch der Maastrichter Vertrag entgegen; denn nach Art. 215 AEUV sind solche Rettungsversuche verboten. Versuche, das Verbot zu umgehen, führten zur Organisation von Stabilisierungsmechanismen wie der ESM und sog. Rettungsschirmen wie der EFSF, an deren Finanzierung sich Deutschland mit Bareinzahlungen und Bürgschaften beteiligt. Die Umgehung des Rettungsverbots erfolgt im Kern mit einem Dreiecksgeschäft. Der Rettungsschirm legte auf die EU lautende und daher zinsgünstige Anleihen auf, um sie danach mit strengen Auflagen an die überschuldeten Mitgliedstaaten weiter zu reichen, die sich nur mit hohen, mit Risikozuschlägen belasteten Anleihezinsen refinanzieren konnten. Die Auflagen waren verfassungsrechtlich und ökonomisch sehr problematisch. Verfassungsrechtlich beinhalten sie als Sparauflagen Eingriffe in die Budgethoheit eines als überschuldet geltenden Mitgliedstaates und verletzen damit seine nationalstaatliche Souveränität, vergleichbar einer willentlichen Grenzverletzung. Ökonomisch beinhalten die Sparauflagen, wie zuvor dargelegt, nichts anderes als eine Aufforderung, eine Depression mit wirtschaftspolitischen Mitteln herbei zu führen, um die zum Schuldendienst erforderlichen Ressourcen frei zu setzen. Die Folgen davon sind Arbeitslosigkeit, Verelendung und erbitterte öffentliche Proteste. Das dürfte erklären, warum die politische Klasse in überschuldeten Ländern auferlegte Sparmaßnahmen zögerlich angeht. Regierungskrisen und Rücktrittsersuchen verantwortlicher Politiker dürften dies signalisieren.

C
Schlussbemerkungen

Die vorstehenden Ausführungen  sollten  den  folgenden Befund verdeutlichen: Die europäische Währungsunion droht wegen inhärenter Mängel zu scheitern und dies trotz europagläubiger Beteuerungen der politischen Akteure. Die Beteuerungen stützen sich auf eine vage Vision von einem geeinten Europa, eine Vision, die auch bei Abschluss des Vertrages von Maastricht Pate stand. Daran ist mehr als unklar, wie dieses Europa als Zielvorstellung aussehen sollte: als Bundesstaat oder Staatenbund? Mit welcher Staatlichkeit, d. h. mit welcher politischen Verfassung und Wirtschaftsverfassung? Mit welcher geografischen Ausdehnung? Vom Atlantik zum Ural im Sinne von de Gaulle oder darüber hinaus? Die Fragen sollen die Vagheit dieser Vision verdeutlichen. Sie beschwören die Gefahr herauf, die von unreflektierten Konstruktivismen wie der Währungsunion ausgehen, die der Nobelpreisträger Hayek als „utopischen Plan“ beurteilte. Das Scheitern der europäischen Währungsunion provoziert weitere visionäre Konstrukte, wie eine „politische Union“. Sie erfordert die Beantwortung von konkretisierenden Fragen, wie zuvor geschehen. Diese Folge von Integrationsvisionen spiegelt in ihrer stolpernden Dynamik die sog. Fahrradtheorie der Integration wider. Um voran zu kommen, muss ständig in die Pedalen getreten werden, um einen Sturz zu verhindern. Warum nach dem Sturz nicht einfach aufstehen und zäh weiter fahren? In diesem Sinn wird zur Bewältigung der Krise der europäischen Währungsunion deren Teilung diskutiert, und zwar nach den anfänglich vereinbarten Konvergenzkriterien in eine Nord- und eine Südunion. Daher kann abschließend gefragt werden: Warum nicht den ohnehin umstrittenen Vertrag von Maastricht nebst seiner krisengeschüttelten Währungsunion auflösen und den in Jahrzehnten praktizierten Vertrag von Rom, die EWG, als bewährtes Regelsystem feierlich bestätigen als ein Regelsystem, das zum bewährten Bestand der europäischen Einigung in Frieden und Freiheit zählt.

Literatur

Hayek, F. A. (1978): Coping with Ignorance, in derselbe: Knowledge, Evolution and Society, Erstveröffentlichung o. O.

Hayek, F. A. (1976/2001): Entnationalisierung des Geldes, Schriften zur Währungspolitik und Währungsordnung, F. A. Hayek, Gesammelte Schriften in deutscher Sprache, hrsg. Von A. Bosch, R. Veit und V. Veit-Bachmann, Tübingen: Mohr Siebeck.

Hayek, F. A. (1988): The Fatal Conceit – The Errors of Socialism, London: Routledge.

Streit, M. E. (1998): Die deutsche Währungsunion, in: Deutsche Bundesbank (Hrsg.): Fünfzig Jahre Deutsche Mark, München: C. H. Beck, S. 675-722.

Hinweis

Die Ausführungen beruhen auf veröffentlichten Analysen zum Thema, die in dem vom Autor herausgegebenen Band 15 der „Jenaer Beiträge zur Ökonomik“ (Baden-Baden: Nomos 2012, S. 221 ff.) abgedruckt sind.

Fußnote

[1] Vgl. hierzu Streit 1998, S. 643 ff.

Quelle: wirtschaftlichefreiheit

 

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