Plünderung der BRD: Deutsch-türkisches Sozialversicherungsabkommen

von Mark Tschapajew (nachgerichtet)

Wir bezahlen für unsere eigene Islamisierung, eine schleichende Umvolkung, seit 50 Jahren. Wir zahlen die Islamisierung durch die und die durch Erdogan in der Türkei.
Und das ganze mit Zwangsverschuldung Deutscher Bürger mittels der Zwangsmitgliedschaft in Kranke Kassen für Einkommenslose.

Warum rufen alle Politiker: die Sozialkassen sind leer? Seit 50 Jahren sind nach dem “Deutsch-türkischen Sozialversicherungsabkommen” in der Türkei lebende Angehörige von hier lebenden krankenversicherten Türken kostenlos mitversichert – auch die Eltern.

Nach dem “Deutsch-türkischen Sozialversicherungsabkommen”, das am 30.4.1964 in Kraft getreten ist, sind in der Türkei lebende Angehörige von hier lebenden krankenversicherten Türken kostenlos mitversichert. Bisher wurde das Abkommen nicht verändert oder außer Kraft gesetzt.
Anders formuliert: “In diesem Abkommen ist festgelegt, dass jeder türkische Mitbürger, der hier in Deutschland Sozialbeiträge leistet, alle seine Verwandten, lebend in der Türkei, mit versichert hat. (Es geht um die Krankenversicherung). Wer zu seinen Verwandten gehört, bestimmt allein die türkische Regierung. Und die sagt natürlich, auch die Eltern gehören dazu. die” (Quelle hier)

“Trotz leerer Kassen haben Ehefrauen, Kinder und auch ELTERN im Krankheitsfall Anspruch auf Leistungen aus der deutschen Krankenversicherung. Wohlgemerkt, – es handelt sich hier um türkische, serbische, bosnische usw. Staatsangehörige, die noch niemals deutschen Boden betreten haben und nicht den geringsten Bezug zu diesem Land haben! Die einzige Verbindung zu Deutschland ist ihre Kontoverbindung…” schreibt Journalistenwatch.

Und weiter: “Die Bevorzugung ausländischer Familienangehöriger in der kostenlosen Mitversicherung deutscherKrankenkassen widerspricht dem Gleichstellungsgrundsatz und stellt uns Deutsche erheblich schlechter als inDeutschland lebende Türken. Schließlich ist deutschen Krankenversicherten die Einbeziehung von Eltern in die Familienversicherung verwehrt. Und gerade die älteren Menschen sind es doch, die besonders krankheitsanfällig sind.”

Im Sozialversicherungsabkommen ist verankert, dass der türkische Berechtigte sich nur legal in Deutschland aufhalten und krankenversichert sein muss, damit seine komplette Familie im fernen Ausland kostenlos mitversorgt ist.


Seit 2003 wird leise nachgefragt – es ändert sich nichts

In einer Fragestunde des Bundestages (Drs 15/337) im Jahr 2003 fragte der Abgeordnete Martin Hohmann (CDU/CSU) die Bundesregierung:

“Wie viele Familienangehörige in Deutschland Krankenversicherter haben nach Kenntnis der Bundesregierung in derTürkei als Leistungsempfänger nach dem deutsch-türkischen Sozialversicherungsabkommen Leistungen von deutschen Krankenkassen erstattet bekommen, und wie hoch waren die jährlichen deutschen Erstattungsleistungen in den letzten vier Jahren?”

Antwort der Bundesregierung Nr. 1408/71: 1999 betraf das ca. 33 630 Familien

Originale Antwort: “Diese Regelung hat ihren Grund darin, dass die Beiträge eines Versicherten nicht nur der Abdeckung seines eigenen Krankenversicherungsschutzes dienen, sondern zusätzlich auch der Abdeckung des Schutzes seiner nicht erwerbstätigen Familienangehörigen.”

“Die der türkischen Krankenversicherung hierdurch entstandenen Kosten werden von der deutschen Krankenversicherung erstattet. Um den Verwaltungsaufwand gering zu halten, erfolgt die Erstattung der Kosten im Wege von kalenderjährlich zu vereinbarenden Monatspauschbeträgen je Familie. Diese Monatspauschbeträge basieren auf den Durchschnittskosten in der Türkei geschützter Personen nach türkischem Recht und berücksichtigen die durchschnittliche Zahl der in der Türkei wohnenden Familienangehörigen.”

“Der Bundesregierung liegen keine Zahlen darüber vor, wie viele Familienangehörige in der Türkei von bei deutschenKrankenkassen versicherten Arbeitnehmern Leistungen der türkischen Krankenversicherung erhalten haben, deren Kosten von den deutschen Krankenkassen zu erstatten sind.”

“Nach Mitteilung der auf deutscher Seite für den Bereich der Krankenversicherung zuständigen Verbindungsstelle, der Deutschen Verbindungsstelle Krankenversicherung-Ausland in Bonn, wurden durch die deutsche Krankenversicherung im Durchschnitt für das Jahr 1998 für ca. 35 450 Familien und für 1999 für ca. 33 630 Familien pauschale Kostenerstattungen gegenüber der türkischen Krankenversicherung vorgenommen.”

Deutsch-türkisches Sozialversicherungsabkommen, Artikel 15a

Hier ein Auszug aus dem Abkommen:

“(2) … Soweit den Pauschalbeträgen Durchschnittsbeträge zugrunde liegen, die unter Einbeziehung der Ausgaben des Trägers des Aufenthaltsortes für anspruchsberechtigte Angehörige ermittelt sind, richtet sich der Kreis der zu berücksichtigenden Angehörigen abweichend von Artikel 15 Absatz 2 des Abkommens nach den für den Träger des Aufenthaltsortes geltenden Rechtsvorschriften.”

Kommentierung:

(55) Der Kreis der anspruchsberechtigten Angehörigen richtet sich nach türkischen Rechtsvorschriften…. (56) Zum Kreis der nach türkischen Rechtsvorschriften anspruchsberechtigten Familienangehörigen gehören: die Ehefrau, der nicht erwerbsfähige Ehemann über 55 Jahre, die ehelichen, für ehelich erklärten und adoptierten sowie die Kinder, für die die Vaterschaft anerkannt wurde, – im allgemeinen bis zum 18. Lebensjahr (Töchter ohne eigenen Leistungsanspruch oder Anspruch gegenüber einer anderen Person auch über das 18. Lebensjahr hinaus) – bei Schulausbildung bis zum 20. Lebensjahr – bei Hochschulausbildung bis zum 25. Lebensjahr – bei Gebrechlichkeit ohne Altersbeschränkung die Eltern des unterhaltspflichtig Versicherten (Voraussetzung ist eine Vorversicherungszeit von 120 Tagen)”

2011 griff der Spiegel das Thema auf

“Die Regelung ist in einer Zeit entstanden, als Deutschland viele türkische Gastarbeiter anwarb – und als Lockmittel gute soziale Standards auch für die in der Heimat verbleibenden Angehörigen versprach.”

“Aber selbst heute ist die Regelung für den deutschen Staat dienlich, weil sie kostengünstig ist. So schreibt das Bundesarbeitsministerium in einem Informationsblatt: ‘Die Ausgaben der Krankenkassen wären deutlich höher, würden die Familienangehörigen nicht in ihren Heimatstaaten leben, sondern von ihrem Recht nach Deutschland nachzuziehen bzw. hier zu wohnen, Gebrauch machen’, ” schreibt der Spiegel hier.

Kommentar

Auch Bosnien, Herzegowina, Serbien und Montenegro sind dem Abkommen beigetreten (deutsch-jugoslawisches Abkommen vom 12.10.1968). Deutschland soll nie wieder stark werden und das Volk von der Erdkarte gelöscht werden. So plant und führt man einen schleichenden Genozid durch. ALLE Politiker der BRD sind daran beteiligt. Seit 1991 sind wir frei, aber sie weigern sich dem ein Ende zu setzen und verweigern uns die Verfassung. ALLE Bundes-Politiker sind wegen Volksverrat umgehend zur Verantwortung zu ziehen.

Nach Ansicht vieler Verfassungsrechtler ist der Tyrannenmord sogar längst erste Bürgerpflicht!

WANN WACHEN DIE DEUTSCHEN AUF!?

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NIE! Der Deutsche ist nämlich…

„Absolut obrigkeitshörig, des Denkens entwöhnt, typischer Befehlsempfänger, ein Held vor dem Feind, aber ein totaler Mangel an Zivilcourage!
Der typische Deutsche verteidigt sich erst dann, wenn er nichts mehr hat, was sich zu verteidigen lohnt. Wenn er aber aus seinem Schlaf erwacht ist, dann schlägt er in blindem Zorn alles kurz und klein, auch das was ihm noch helfen könnte.“ (C.F. von Weizsäcker)

 

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