von Norbert Häring
Das House of Pharma an der Uni Frankfurt lädt Journalisten für den 11. Januar zu einer Veranstaltung mit Ex-Verfassungsrichter Udo di Fabio ein. Thema: „Corona-Impfpflicht auf dem Prüfstand des Verfassungsrechts.“ Wie di Fabio darüber denkt, ist bekannt. Und so macht man sich als misstrauischer Mensch auf die Suche, wer das House of Pharma finanziert. Man findet eine unheilige Allianz.
In der „Medieneinladung“ des House of Pharma an der Uni Frankfurt vom 4.1. wird ein „Perspektivengespräch mit früherem Bundesverfassungsrichter Udo di Fabio“ angekündigt, zum Thema „Die Impfpflicht und das Grundgesetz.“
Medienvertreter sollen sich auf eine neutrale Expertenmeinung freuen dürfen, die ihnen bei der weiteren Berichterstattung über das Thema hilft, denn das House of Pharma ist laut Einladungstext eine „neutrale Diskussionsplattform.“
Diese Neutralität zu wahren, würde den Beteiligten allerdings einiges abverlangen. Immerhin sind mit Pfizer, Johnson & Johnson und Janssen ausgerechnet drei Hersteller der Impfstoffe, denen bei einer Impfplficht zusätzliche Milliardenumsätze winken würden, unter den Fördermitgliedern des House of Pharma.
Aber vielleicht hat sich das House of Pharma ja zum Beweis der Neutralität um so mehr Mühe gegeben, einen kritischen Experten zu präsentieren. Wohl eher nicht. Ausweislich dem, was er im Dezember gesagt hat, dürfte di Fabio ohne allzu viel Wenn und Aber die Verfassungsmäßigkeit einer Impfpflicht feststellen und die Gründe dafür darlegen.
Um das, was ich mit der etwas zugespitzten Überschrift meine, zu präzisieren: Pfizer und Johnson & Johnson sind nicht im Vorstand des House of Pharma vertreten, der über die Aktivitäten des eingetragenen Vereins bestimmt. Die Impfstoffhersteller sind also nur indirekte Akteure, indem sie die Aktivitäten der House of Pharma mitfinanzieren.
Das Präsidium des House of Pharma bilden der Frankfurter Pharmazieprofessor Manfred Schubert-Zsilavecz und der Sanofi-Forschungschef Prof. Jochen Maas. Über Schubert-Zsilavecz heißt es beim House of Pharma: „Schubert-Zsilavecz profilierte sich als Fachmann für die private Hochschulförderung. Allein im Jahr des 100-jährigen Universitätsjubiläums 2014 trug er entscheidend dazu bei, rund 70 Millionen Euro an Drittmitteln einzuwerben.“
Im Vorstand sitzen Vertreter von Pharmafirmen, Wissenschaftler und ein einsamer Vertreter einer Patientenorganisation. Der Schwerpunkt auf den Interessen der Pharmafirmen lässt sich schon bei der Formulierung der Mission des House of Pharma erkennen:
Es bietet eine unabhängige und neutrale Plattform für die Diskussion kontroverser Themen. Indem es alle Interessengruppen einbezieht, die entlang der Wertschöpfungskette mit Pharma und Gesundheit zu tun haben, generiert es tragfähige Vorschläge für die Lösung aktueller Probleme.“
Patienten, Beitrags- und Steuerzahler und Impflinge sind aus Sicht des Vereins nur (ziemlich unmaßgebliche) Interessenträger „entlang der Wertschöpfungskette“.
Unheilige öffentlich-private Allianz
Das House of Pharma wird von der EU und dem Land Hessen mitfinanziert. Viele der erklärten Zielsetzungen und Aufgabenbeschreibungen des Vereins lassen eine solche öffentlich-private Partnerschaft mindestens diskussionswürdig erscheinen – auch wenn die zunehmende Interessenverquickung von Wissenschaft, Behörden und Konzernen sehr problematisch ist. Aber mit solchen Veranstaltungen wie der am Dienstag begibt man sich in den Bereich des Lobbyismus.
Wenn Pharmafirmen aus gutem Grund für ihre Produkte nicht werben dürfen, und stattdessen über einen von ihnen und öffentlichen Stellen gemeinsam finanzierten Verein bei Medienvertretern Werbung für eine staatlich vorordnete Abnahmepflicht für ihre Produkte machen, dann ist das ziemlich anrüchig, für alle Beteiligten.
In der Satzung habe ich keinen Vereinszweck gefunden, der sich direkt auf dieses Perspektivengespräch für Medienvertretern zur Impfpflicht anwenden ließe. Öffentlichkeitsarbeit wird dort nur genannt „zur Außendarstellung der Bedeutung eines starken Pharmastandortes in Hessen und in Deutschland“. Lobbyismus für Impfstoffhersteller wird gar nicht genannt. Aber irgendwie wird es sich schon indirekt unter einen der in der Satzung genannten Punkte fassen lassen, auch wenn meine beschränkte Fantasie dafür nicht ausreicht.
Ich danke Martin Kampa dafür, dass er mir die Einladung zu dieser Veranstaltung zur Kenntnis gebracht hat.
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„Ausweislich dem, was er im Dezember gesagt hat, dürfte di Fabio ohne allzu viel Wenn und Aber die Verfassungsmäßigkeit einer Impfpflicht feststellen und die Gründe dafür darlegen.“
Ich finde, wenn der Herr di Fabio für eine Impfpflicht sein sollte, hat es unter den gegenwärtigen Umständen nichts zu sagen. Natürlich könnte man sich eine Impfpflicht vorstellen, wenn wir eine Pandmie hätten wie früher die Pocken oder Kinderlähmung nach dem Zweiten Weltkrieg, und wenn es ein erprobtes Impfmittel gäbe. All diese Voraussetzungen liegen jedoch derzeit nicht vor!
Für Notzulassungen, die erwiesenermaßen keinen Nutzen haben, bei einer einfachen Grippe, die keine echte Pandemie ist, läßt sich jedes Impfgesetz im März vor Gericht vollkommen auseinandernehmen. Die Impfstoffe haben keinen Nutzen, wurden jedoch anfangs mit einer mehr als 90prozentigen Wirksamkeit angepriesen! „Wer einmal lügt, dem glaubt man nicht, und wenn er auch die Wahrheit spricht!“
Oder ändern die auch die Verwaltungsgerichtsordnung (VwGo) bis März, lösen alle Verwaltungsgerichte auf und übertragen alle Corona-Fälle auf (gekaufte) Sondergerichte, um alle Bürger abzuschmettern? Wie es jetzt in Niedersachsen geschah, als ein Gericht G2 ablehnte und deswegen die Zuständigkeit für das Gesundheitswesen verlor?
Moin Jürgen,
„Für Notzulassungen, die erwiesenermaßen keinen Nutzen haben, bei einer einfachen Grippe, die keine echte Pandemie ist, läßt sich jedes Impfgesetz im März vor Gericht vollkommen auseinandernehmen.“
Auch in einem Unrechtsstaat?
JürgenII,
das mit den Gerichten ist zur Zeit so eine Sache. Darüber mache ich mir auch Gedanken. Sollten sie die allgemeine Impfpflicht mit dieser Plörre durchsetzen, habe ich mir vorgenommen, es drauf ankommen zu lassen. Da es schon so viele Ggegenargumente und Infomaterial gibt, überlege ich mir, ob ich nicht sofort Strafanzeige gegen denjenigen stelle, der mir eine Impfaufforderung zuschicken wird. Sollte das nicht funtionieren und trotzdem ein Bußgeldbescheid kommen, wird sofort Widerspruch eingelegt. Wenn das vor Gericht geht und man sämtliches Beweismaterial vorlegt, wird sich zeigen, was die Uhr in diesem Land geschlagen hat. Allerdings bin ich mir sicher, dass ich dann nicht die Einzige sein werde, die diesen Weg gehen wird. Diese Nötigung mit einer experimentellen Substanz, die man in meinen gesunden Körper spritzen will, mache ich nicht mit. Koste es was es wolle!
Falls Du einen Bußgeldbescheid erhältst, wäre es wohl sinnvoll, daß Du diesen dem Dieter schickst, damit er den dann veröffentlicht, und wir den Widerspruch gemeinsam durchgehen können.
Der geht dann auf jeden Fall an einen Einzelrichter. Leider können die Einzelrichter den allergrößten Stuß behaupten und verkünden, weil es z. B. auch beim Verwaltungsgericht de facto kaum noch einmal eine Kammer von drei Richtern gibt. Wenn es mehrere Richter sind, hat man immer einen zweiten beamteten Zeugen, so daß es nicht so haarsträubende Gerichtsverfahren und -urteile gibt.
Der Bußgeldbescheid mußt jedenfalls in der Sache als auch in Bezug auf die Höhe angefochten werden.
Ich würde es wohl im ersten Verfahren einmal mit Gewissensgründen versuchen, GG, Artikel 4:
https://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_4.html
„1) Die Freiheit des Glaubens, des Gewissens und die Freiheit des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses sind unverletzlich.“
Und dabei die Gleichbehandlung mit den Zeugen Jehovas fordern, GG, Artikel 3:
„(1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.“
Mir selbst wäre es aus Gewissengründen verboten, dem lieben Gott ins Handwerk zu pfuschen, indem ich zulasse, daß meine DNA geändert wird. Dabei würde ich auf die Zeugen Jehovas verweisen, die auch strikt Bluttransformationen ablehnen, selbst wenn sie dadurch ihr Leben riskieren.
Warum darf ich mich nicht gefährden, wenn es die Zeugen Jehovas aus Gewissensgründen auch dürfen?
Im übrigen bin ich ja mit allen Quarantänemaßnahmen einverstanden. (Ohne davon allerdings innerlich überzeugt zu sein.)
Im übrigen müßte zuerst das Infektionsschutzgesetz § 20b geändert werden:
https://www.gesetze-im-internet.de/ifsg/__20b.html
2d) Einholung der Einwilligung der zu impfenden Person
JürgenII,
warten wir erstmal ab, ob es überhaupt noch soweit kommt, dass sie das beschließen. Ich will nur schon mal vorbereitet sein 🙂 .
Wenn, dann betrifft es wahrscheinlich sowieso erstmal die über 60 Jährigen und da zähle ich nunmal dazu.
Ich glaube aus folgendem Grunde auch so schnell nicht an eine gesetzliche Impfpflicht. Derzeit beruht der Impfzwang rechtlich gesehen auf Freiwilligkeit. Wer geschädigt wird, wird aus reiner Gnade noch von der Krankenkasse unterstützt, weil er sich „freiwillig“ an einem ihm schädlichen Experiment beteiligt hat. Das hat er ja selbst unterschrieben. Der Staat muß keine Entschädigungsansprüche gewähren oder diesbezügliche Gerichtsprozesse über sich ergehen lassen.
Bei der Impfung aufgrund eines Impfgesetzes ist der Staat jedoch schadenersatzpflichtig, wenn der Ernährer einer Familie stirbt oder lebenslang arbeitsunfähig wird. Da kommen lebenslang leicht für eine größere Familie Millionenrenten zusammen, was die Agenten der Schattenmächte zurückschrecken lassen dürfte; denn damit sind die Schadenersatzansprüche ihres Fehlverhaltens offenbar, was jetzt unter den Tisch fällt!
https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__823.html
(1) Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet.
(2) Die gleiche Verpflichtung trifft denjenigen, welcher gegen ein den Schutz eines anderen bezweckendes Gesetz verstößt. Ist nach dem Inhalt des Gesetzes ein Verstoß gegen dieses auch ohne Verschulden möglich, so tritt die Ersatzpflicht nur im Falle des Verschuldens ein.
Absatz zwei gilt z. B. vermutlich auch für einen Verstoß gegen die Quarantäneregeln und dadurch jemand krank wird.
Gegen eine Impfpflicht nur für über 50jährige würde ich mich auch gerichtlich zu wehren versuchen mit dem Argument der dann bestehenden Ungleichbehandlung (GG, Artikel 3, Absatz 1) mit den unter 50jährigen. Warum sollten die über 50jährigen allein das potentiell hohe Risiko einer Impfung ausgesetzt sein, die unter 50jährigen jedoch nicht? Dabei können die unter 50jährigen die Belastungen durch Impfung viel besser wegstecken als die älteren!
Ich traue dem Affen von Tarzan mehr zu, als deutschen Verfassungsrichter und der Schlägerbanden der Polizei!