Papiergeld ist periodisch zum Crashen verdammt (IV)

Briefe eines Bankdirektors an seinen Sohn

VIERTER BRIEF

Berlin, 8. Januar 1921

Über zwei Dinge, hoffe ich, bist Du Dir heute im klaren, lieber James. Erstens darüber, dass jedes Geldzeichen ein Recht, und zwar ein beglaubigtes Bezugsrecht, darstellt; zweitens darüber, dass die Menge dieser Rechte, die Menge des umlaufenden Geldes, nie zu groß und nie zu klein ist, sondern immer gerade dem Bedarf entspricht. Wie groß dieser Bedarf ist, und welche absolute Geldmenge infolgedessen im Lande umläuft, das werden wir in einigen Tagen sehen, nämlich, wenn wir uns der interessanten Frage zuwenden, wie das Geld entsteht. Bis dahin müssen wir manches noch auf sich beruhen lassen; so z. B. auch die eigentümliche Erscheinung, dass es in jedem Lande und zu jeder Zeit so aussieht, als ob bei weitem zu wenig Geld vorhanden wäre, und zwar ganz gleichgültig, ob in dem Lande 1 Million oder 100 Milliarden Geldzeichen im Umlauf sind. Ich weiß sehr wohl, dass diese universelle Erscheinung Dich stutzig macht, obwohl Du ahnst, dass irgend ein Irrtum dahinter steckt. Aber wir können nicht alle Details auf einmal behandeln, sondern müssen immer hübsch eins nach dem anderen vornehmen. Sind erst die Hauptfragen aufgeklärt, so verschwindet mancher Irrtum in den Einzelheiten ganz von selbst.

Die erste Hauptfrage war die nach der Menge des Geldes; mein letzter Brief hat sie in großen Umrissen behandelt, und wir können uns nunmehr der zweiten Hauptfrage zuwenden: Welchen Wert hat das Geld?

Mit dieser Frage müsstest Du eigentlich schon ganz allein fertig werden können. Denn sobald Du Dir vergegenwärtigst dass das Geld weiter nichts ist als ein attestiertes Recht, ein Recht zum Bezuge von Gütern, musst Du ohne weiteres erkennen, dass die Fragestellung an sich sinnlos ist. Ein abstraktes „Recht“ kann niemals einen konkreten „Wert“ haben. Es kann wohl den Wert, den irgend eine Sache hat, von einer Person auf die andere übertragen, es kann die Besitzverhältnisse an diesem Werte regeln, aber es kann den Wert nicht in sich selbst verkörpern. Du darfst Dich nicht dadurch irre machen lassen, dass es Geld einer bestimmten Art gibt, welches tatsächlich ungefähr den konkreten Wert hat, den es attestiert, dass also z.B. ein englischer Sovereign und eine deutsche Doppelkrone nicht nur ein Bezugsrecht im Werte von 20 Schilling und 20 Mark darstellen, sondern diesen Wert kraft ihrer körperlichen Beschaffenheit, weil sie nämlich aus Gold bestehen, auch wirklich haben. In diesem Falle ist es nicht das Geld, nicht das Güterbezugsrecht, das einen Eigenwert hat, sondern nur das Metall, auf dem (durch Prägung) das Bezugsrecht bescheinigt ist. Solltest Du zufällig eine Doppelkrone aus der Vorkriegszeit in unsere papierne Gegenwart hinübergerettet haben, so kannst Du sofort die Probe auf das Exempel machen, indem Du das Goldstück einschmelzen lässt. Obwohl das Gold nunmehr keine Doppelkrone, kein Geld mehr ist, hat es doch denselben Wert wie früher, nämlich20 Goldmark oder 4 3/4 Dollar. Die papiernen Zwanzigmarkscheine dagegen, die Du etwa noch aus der Vorkriegszeit liegen hast, sind tief, tief unter diesen Wert gesunken. Würde das Geld seinen Wert wirklich aus sich selbst, aus seiner Eigenschaft als Geld herleiten, so müssten die beiden Geldzeichen, die eins wie das andere 20 Mark darstellen, genau den gleichen Wert haben. Tatsächlich hat sich nur die Doppelkrone ihren alten Wert von 20 Goldmark = 4 3/4 Dollar erhalten, und zwar deshalb, weil sie seit jeher noch etwas anderes als Geld gewesen ist, nämlich Gold, d.h. eine Ware von ganz besonderer Wertbeständigkeit.

Wir müssen also die Frage anders fassen, mein Lieber. Wir haben nicht zu fragen: „Welchen Wert hat das Geld?“ Sondern: „Wie groß ist der Güteranspruch, den das Geld gewährleistet?“ So gestellt, beantwortet sich die Frage aber von selbst. Denn wie lautet der Fundamentalsatz, den Du Dir einzuprägen hast, wenn Du meinen väterlichen Zorn und dauernde Unkenntnis in Punkto Geldwesen vermeiden willst? Er lautet: „Geld verkörpert den aus einer Leistung entstandenen Anspruch auf gleichwertige Gegenleistung.“ Daraus ergibt sich ohne weiteres, dass der Güteranspruch, den das Geld gewährleistet, bzw. der ideelle Wert, den es deshalb für seinen Eigentümer hat, genau so groß ist, wie der Wert der vorausgegangenen Leistung.

Das klingt Dir vielleicht so, als ob es im Grunde gar nichts besagt, sondern nur ein Spiel mit Worten ist. Denn wir kennen den Wert der vorangegangenen Leistung genau so wenig wie den Wert der folgenden Gegenleistung. Tatsächlich handelt es sich hier aber um eine sehr, sehr wichtige Feststellung, die uns zu einer Erkenntnis von außerordentlicher Tragweite führt. Wenn es nämlich richtig ist, dass der „Wert des Geldes“ – wir wollen der Kürze halber bei diesem nicht ganz korrekten Ausdruck bleiben – dem „Wert der Leistung“ gleichkommt, für die es sein Inhaber erhalten hat, so folgt daraus nicht weniger, als dass es heute fast in ganz Europa – kein Geld mehr gibt.

Ich bitte Dich dringend, mein Lieber, dies nicht etwas als einen Scherz aufzufassen. So sehr es Dich auch verblüffen mag, es ist in der Tat buchstäblich wahr, dass heute nur noch in sehr wenig Ländern richtiges, echtes Geld existiert, das heißt ein Zahlungsmittel, das die erste und wichtigste Aufgabe des Geldes erfüllt, die darin besteht, den vollen Wert der Leistung bis zum Bezuge der Gegenleistung zu konservieren, ihn gewissermaßen in der Gegenleistung auferstehen zu lassen. Das Geld, das Du heute nicht nur in Deutschland, sondern auch in Ländern mit verhältnismäßig guter Währung, wie England, Holland, der Schweiz, umlaufen siehst, erfüllt zwar viele Aufgaben, die das echte Geld erfüllt, aber es versagt in der Hauptsache.

Es bietet seinem Inhaber nicht die Gewähr, dass er für eine Ware, die er geliefert, oder eine Leistung, die er vollbracht hat, wirklich den vereinbarten Gegenwert erhält. Denke zum Beispiel an den Arbeiter, den ich in meinem vorigen Briefe einige Mal erwähnt habe. Als er vor drei Jahren 200 Mark für seine Arbeit erhielt, da erhielt er den Wert von einem Paar Stiefel sowie von Lebensmitteln, Zigarren und Bier für den Bedarf von etwa zwei Wochen. In dem Bewusstsein, die 200 Mark jederzeit in diese Waren umtauschen zu können, hat er sich für seine Arbeit ein Entgelt in diesem und keinem höheren Werte ausbedungen. Wenn er nun mit der Beschaffung der Sachen gewartet und das Geld aufbewahrt („gespart“) hat, um sich erst heute in den Besitz all der Güter zu setzen, für die er vor drei Jahren seine Leistung hingegeben hat, so sieht er mit Befremden, dass die Güter für ihn nicht mehr erreichbar sind. Er erhält für sein Geld im besten Falle ein Paar Stiefel. Um die Lebensmittel, die Zigarren, das Bier ist er geprellt. „Das Geld hat keinen Wert mehr“, sagt er bitter, und er meint damit, dass das Geld seine Bestimmung, ihm den vollen Wert seiner Leistung bis zu dem Tage zu sichern, an dem er die Gegenleistung beansprucht, nicht erfüllt hat. Ein Geld aber, dass diese Bestimmung nicht erfüllt, sondern den in ihm verkörperten Anspruch zusammenschrumpfen lässt, ist kein echtes Geld, sondern eine unvollkommene Imitation. Und mit solchen Imitationen ist heute ganz Europa überschwemmt. Die Nachahmungen sind ja nicht überall so schlecht wie in Deutschland, Österreich oder gar Russland, wo sie den in ihnen verkörperten Anspruch auf ein Zehntel, ein Fünfzigstel oder ein Tausendstel haben zusammenschmelzen lassen. Aber auch in England, der Schweiz, Holland usw., wo der Anspruch noch die Hälfte bis drei Viertel seiner ursprünglichen Höhe beträgt, ist das Geld das ihn derart reduziert hat, kein wirkliches Geld, sondern Scheingeld.

Echtes Geld ist nur ein solches, das seinem Inhaber den aus einer Leistung entstandenen Anspruch auf Gegenleistung ungeschmälert erhält. Denn seinem Zweck und Wesen nach ist das Geld nichts anderes als ein Rechtsanspruch. Dass es daneben noch eine Reihe anderer Funktionen erfüllt, z.B. den Rechtsanspruch von Hand zu Hand gehen lässt, fällt neben dem Hauptzweck nicht ins Gewicht, und sobald es diesen nicht oder nur mangelhaft erfüllt, ist es kein Geld mehr, so gut es auch etwa die anderen Funktionen noch erfüllen mag.

Also rekapitulieren wir, lieber James. Da Geld ein Anspruch auf Gegenleistung ist, so ist sein „Wert“ genau so groß wie diese. Und da es seine erste und wichtigste Aufgabe ist, dafür zu sorgen, dass die Gegenleistung ihrerseits so groß ist wie die vorangegangene Leistung, so ist der „Wert“ des Geldes auch genau so groß wie diese Leistung.

„Soweit dies zutrifft, ist es im Grunde eine Selbstverständlichkeit“, wirst Du hier vielleicht einwerfen. „Außerdem scheint es mir aber nicht einmal ganz richtig zu sein. Die Stiefel und Lebensmittel zum Beispiel, auf die unser mehrfach erwähnter Arbeiter einen Anspruch hat, können infolge einer Lederknappheit oder einer Missernte knapp und teuer werden. In diesem Falle geht dem Arbeiter ein Teil seines Anspruchs verloren. Das Geld, das den Anspruch verkörpert, reicht dann nur noch für Lebensmittel, Zigarren und Bier, aber nicht mehr für Stiefel aus. Es entspricht also einer Gegenleistung, die kleiner ist als die ursprüngliche Leistung, während es den Wert derselben doch gerade sichern sollte. Also ist auch wirkliches Geld nicht im Stande, einen Güteranspruch für die Dauer voll zu gewährleisten.“

Ich beginne mit dem zweiten Einwand, der mir Gelegenheit gibt, mich in einem wichtigen Punkt zu berichtigen. Wenn ich gesagt habe, der Arbeitgeber bezahle den Arbeiter für seine Leistung in der Weise, dass er ihm – durch Hingabe von 200 Mark – einen Anspruch auf Stiefel, Lebensmittel, Zigarren und Bier gewährleiste, so ist das, wie ich ohne weiteres zugebe, nicht ganz korrekt. Ich habe den Vorgang nur der Anschaulichkeit wegen so scharf präzisiert. In Wirklichkeit stellen die 200 Mark des Arbeitgebers keine Garantie dafür dar, dass die Gegenstände, die im Moment der Leistung für 200 Mark erhältlich sind, in alle Ewigkeit dafür zu haben sein werden. Das Geld sichert den Anspruch auf Gegenleistung immer nur innerhalb eines bestimmten Rahmens. Indem der Arbeitgeber 200 Mark hergibt, überlässt er dem Arbeiter einen ganz bestimmten Teil der in diesem Augenblick im Lande vorhandenen Ansprüche auf Güter, sagen wir ein Millionstel aller Ansprüche. Dieses Millionstel bedeutet heute ein Paar Stiefel und ein bestimmtes Quantum Lebensmittel, Zigarren und Bier, kann aber morgen bereits mehr oder weniger bedeuten. Das hängt ganz von der größeren oder geringeren Erzeugungsfähigkeit im Lande ab, die unter anderem auch von elementaren Ursachen bestimmt wird.

Gegen derartige Schwankungen kann auch das wirkliche Geld, das den Namen „Geld“ verdient, den Güteranspruch nicht schützen. Es kann beispielsweise nicht verhindern, dass eine Erfindung gemacht wird, die es gestattet, einen Stiefel in einem Zehntel der jetzigen Arbeitszeit herzustellen, so dass der Arbeiter statt des einen Paares Stiefel, auf das ihm seine Leistung Anspruch gibt, eines Tages deren zwei oder drei beziehen kann. Dieses Moment der Unsicherheit tritt aber weit zurück gegenüber der Gewähr, die das Geld wirklich leistet, und die darin besteht, dass es seinem Inhaber dauernd einen festbestimmten Teil aller im Lande existierenden Güteransprüche sichert. Unser Arbeiter hat zwar keinen Anspruch auf eine bestimmte Menge Stiefel, Lebensmittel usw., aber er hat einen Anspruch auf ein Millionstel des Gesamtanspruchs im Lande. Wenn auch dieses Millionstel bald einem größeren, bald einem geringeren Güterquantum entspricht, so pflegen doch diese MengenSchwankungen so gering zu sein und sich im Laufe der Zeit so auszugleichen, dass man ihnen in der Praxis kaum Rechnung trägt, auch wenn es sich um Abmachungen auf 50 oder 100 Jahre handelt.

Aber wohlgemerkt nur da, wo wirkliches, echtes Geld umläuft. Denn nur dieses Geld sichert seinem Inhaber den ihm zustehenden Teilanspruch, verbürgt also, um bei unserem Beispiel zu bleiben, dem Arbeiter, dass er Besitzer eines Millionstel aller Güteransprüche ist und bleibt. Das Scheingeld, das wir jetzt in fast allen Ländern umlaufen sehen, leistet diese Bürgschaft nicht, sondern vermehrt die Güteransprüche so willkürlich, dass unser Arbeiter schon nach kurzer Zeit nicht mehr ein Millionstel, sondern je nach dem Grade der Willkür nur noch ein Zehnmillionstel oder ein Hundertmillionstel aller Ansprüche, also ein Zehntel oder ein Hundertstel der ihm rechtmäßig zustehenden Kaufkraft besitzt.

Damit Du mir übrigens nicht gleich wieder in die Parade fährst, lieber James, will ich hier gleich einschalten, dass es auch Momente gibt, welche die Gesamtmenge aller Güteransprüche mit der Zeit auf natürlichem Wege vermehren. Der Anspruch unseres Arbeiters, der sich heute wie 1 zu 1 Million verhält, kann auch unter der Herrschaft wirklichen Geldes eines Tages auf das Verhältnis 1 zu 1 ½ Millionen heruntersinken. Aber dieses Sinken bedeutet keinen Schaden für ihn, denn neue Ansprüche, die auf natürlichem Wege entstehen, sind stets von produktiven Mehrleistungen begleitet. Der Güterbestand in der Wirtschaft erhöht sich infolge dieser Mehrleistungen in solchem Maße, dass auf den einzelnen Anteil, auch wenn er relativ kleiner geworden ist, dennoch dieselbe oder sogar eine größere Gütermenge entfällt wie ursprünglich. Ich werde auf diesen Punkt beim Kapitel „Entstehung des Geldes“ zurückkommen.

Nun noch zu Deinem Einwand, die Wertgleichheit zwischen Geld, Leistung und Gegenleistung sei eine Selbstverständlichkeit. (Du siehst, ich nehme es ernst mit Deinen Einwänden, auch wenn ich nur vermute, dass Du sie machst.) Gewiss ist es selbstverständlich, dass das Geld, das nichts anderes als ein Bezugsrecht auf eine Gegenleistung ist, denselben „Wert“ wie diese hat. Und ebensoselbstverständlich ist es, dass, solange die Gegenleistung denselben Wert wie die vorangegangene Leistung hat, das Geld auch mit dieser „wertgleich“ ist. Leider ist aber diese Selbstverständlichkeit die einzige Antwort, die ich auf die Frage nach dem „Wert“ des Geldes überhaupt zu geben vermag. Denn einen Eigenwert hat das Geld ja nicht und kann es, da es lediglich ein Recht ist, nicht haben.

„Auch wenn das Geld aus edlem Metall besteht?“ höre ich Dich im Geiste fragen, obwohl ich hierauf eigentlich schon geantwortet habe. Also nochmals: Nein, mein Junge, auch dann nicht. Eine goldene Doppelkrone, die Du in den Schmelztiegel wirfst, hat einen bestimmten Wert nicht deshalb, weil sie Geld ist, sondern weil sie aus Gold, d.h. einem begehrten Metall besteht. Läuft die Doppelkrone als Zahlungsmittel im Lande um, so verhält es sich genau so: Ihr Metallgehalt, nicht ihre Geldeigenschaft macht sie wertvoll. Allerdings hat sie im letzteren Falle neben ihrem Eigenwert noch den abgeleiteten Wert, den jedes Geldzeichen in seiner Eigenschaft als Garantie eines Rechtsanspruchs hat, also den Wert, der auch einem papierenen Zahlungsmittel innewohnt. Aber das ist, wie wir gesehen haben, gar kein wirklicher Wert, sondern nur ein „Wert“ in Anführungsstrichen, sozusagen ein Reflex des Güterwerts, auf den das Geld einen Anspruch gewährt.

Wir kommen also zu dem Ergebnis: Das Geld trägt keinen Wert in sich selbst, sondern gewährleistet nur den Anspruch auf einen bestimmten Güterwert. Und auch dieser Güterwert ist keine feststehende Größe, sondern schwankt mit der Menge des umlaufenden Geldes. Jedes Geldzeichen verleiht seinem Inhaber ein Anrecht auf einen Teil des jeweiligen Vorrats an Marktgütern. Existieren wenig Geldzeichen, so geht der Gütervorrat in wenig Teile, jeder einzelne Teil ist also wertvoll. Existieren viel Geldzeichen, so gewährt jedes von ihnen nur das Anrecht auf einen kleinen Teil des Vorrats, verkörpert also einen geringfügigen Wert. Wenn Dich jemand fragt, wie wertvoll das einzelne Stück eines Napfkuchens ist, so wirst Du sicherlich antworten:“Das kann ich nicht sagen, solange ich nicht weiß, in wie viel Portionen der Kuchen zerlegt wird.“ Genauso verhält es sich mit der einzelnen Portion des Gesamtvorrats an Gütern, die sich in einem Geldzeichen verkörpert.

Ihr Wert hängt ganz davon ab, auf wie viel Geldzeichen der Gesamtvorrat sich verteilt. Die Frage des „Geldwerts“ – beachte freundlichst immer die Anführungsstriche – ist also im Grunde nur eine Frage nach der Geldmenge.

Und damit Gute Nacht! Dein alter Papa.

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