Ein Dokument muss, um Gültigkeit zu erlangen, nach BGB §126 unterschrieben sein.
Eine Unterschrift in Verbindung mit „i. A.“ (im Auftrag) oder „gez.“ (gezeichnet) sind keine gültigen Unterschriften.
Quelle: newstopaktuell
Nach Aussage der Firma „Bundesgerichtshof“ gibt die Unterzeichnung mit dem Zusatz „i. A.“ (im Auftrag) zu erkennen, dass der Unterzeichnende für den Inhalt des Schreibens keine Verantwortung übernimmt.
In diesem Fall ist er nur Erklärungsbote und somit ist dieses Schreiben unwirksam. Die „Unterzeichnung“ mit „i. A.“ bedeutet also auch, dass es sich nicht um eine klagefähige Form handelt.
Gleiches gilt für ähnliche Unterschriftzusätze, wie bspw. „auf Anordnung“.
Dazu gibt es die „BGH“-Beurteilungen V ZR 139/87 vom 05.11.1987 und VI ZB 81/05 vom 19.06.2007.
Bestehe Sie auf ein Schreiben in klagefähiger Form!
Der Grund für dieses Handeln der Behördenbediensteten findet seine Ursachen in der weggefallenen „Staatshaftung“ in der „Bundesrepublik Deutschland“:
Aufhebung des „Staatshaftungsgesetzes“ (vom 26.6.1981 BGBI Teil I S.554) durch das sogenannte „Bundesverfassungsgericht“ (BVerfG 61, 149).
Nun wird also nach § 839 BGB mit gesamten persönlichen Vermögen selbst gehaftet, bzw. nach § 823 BGB.
An dieser Stelle verweisen wir zusätzlich auf § 56/1 des sogenannten „Beamtengesetzes“: „Der Beamte trägt für die Rechtmäßigkeit seiner dienstlichen Handlungen die volle persönliche Verantwortung.“
Daraus leitet sich eindeutig eine persönliche Haftung ab, die sich durchsetzen lassen wird, wenn das Unrecht in diesem Lande vom Recht abgelöst werden wird.
Kommen Sie mit einem vermeintlichen „Beamten“ in Kontakt, verlangen Sie in jedem Fall, dass er sich ausweist.
Sowohl Beamtenausweis (hat niemand) als auch den Personalausweis, ist vorzulegen. Notieren Sie sich den vollständigen Namen für spätere rechtliche Schritte.
Wird verweigert, sich Ihnen gegenüber auszuweisen, so stellt dies den Straftatbestand der Amtsanmaßung, wie auch der Rechtbeugung dar.
Im Weiteren weisen wir ein Mal mehr darauf hin, dass im hiesigen Lande keine Staatsgerichte existieren, sondern nur Privat- und Handelsgerichte, denen Sie sich nicht unterwerfen müssen.
Nach AHK-Befehl/Gesetz Nr. 35 sind alle Gerichtsstrukturen und Gerichte in der „Bundesrepublik Deutschland“, reine Handelsgerichte nach “Admirality Law”.
Das heißt: Erst mit Vertragsabschluß kommt ein Contract (Vertrag) zustande, womit das „Gericht“ als Handelsgericht und Handlungsgericht akzeptiert wird.
Dies kann man nach § 54 BGB jedoch zurückweisen. Machen Sie etwaige „behördliche Personen“ auf die Remonstrationspflicht (BBG §56) aufmerksam, in Verbindung mit der Auskunftspflicht.
Der § 15 Gerichtsverfassungsgesetz beinhaltete, dass in ‘Deutschland Staatsgerichte existieren. Er wurde durch die sogenannten „Alliierten“ 1949 aufgehoben.
Mit dem 2. Bundesbereinigungsgesetz wurde am 29.11.2007 auch das Vorschaltgesetz zum Gerichtsverfassungsgesetz und somit das ganze Gerichtsverfassungsgesetz aufgehoben.
Im Weiteren wurde aufgehoben: die Strafprozessordnung (StPO), die Zivilprozessordnung (ZPO), OWiG (Ordnungswidrigkeitengesetz) wie auch das Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG).
Sollte eine sogenannte „Behörde“ zum Beispiel auf die AO (Abgabenordnung) verweisen, so fragen Sie freundlich nach, wann diese denn in Kraft getreten sei.
Sie ist nie in Kraft getreten und somit ungültig und nichtig, so wie hierzulande so gut wie alles andere auch, ungültig und nichtig ist.
Hierzu fällt mir die „Geschichte“ des Dr. Matthes Haug ein.
Betrug ist, wenn Firmen kackenfrech lügen würden, sie seien staatlich.
Es gibt aber FIRMEN, die das tun. Gehen Sie z. B. auf UPIK . de und suchen mal POLIZEI, ZOLL, AMTSGERICHT, ihre Stadt, Finanzminister, Verfassungsschutz, Bundeskanzleramt… alles auch Firmen. Und das Grundgesetz… da war 1990 – 1992 gar keine Abstimmung durch das deutsche Volk…
Noch Fragen?
Im Prinzip alles Unsinn. Die haben die Knarre!
Warum soll eine richtige Darstellung Unsinn sein? Die haben vielleicht eine Waffe aber keine Munition. Es gibt sinnvolle und erfolgreiche Möglichkeiten sich gegen die Willkür zu wehren.
Ja, sie haben die faktische Macht und setzen die auch ein.
Aber das ist kostspielig.
Ein Einsatz SEK 10 Leute mit Maschinenpistolen von ca. 6-8 Uhr plus 6 Weitere Leute von der sogenannten örtlichen Polizei plus An-und Abreise mindestens 2 weitere Stunden. Plus vorheriger Überwachung. Plus kosten eines Sprengsatzes zum Zerstören der Tür…
Wie jetzt zur Einschüchterung bei mir kostet locker 10.000 Euro.
Jetzt war gerade die Wasserschutzpolizei mehrfach da, ohne mich anzutreffen… Wahrscheinlich um mich wieder zu bedrohen und einzuschüchter (Gefährderansprache)…
Kostet sicher auch wieder reichlich finanzielle und personelle Ressourcen.
Und das mit dem Einschüchtern und Bedrohen klappt nicht wirklich trotz der eingesetzen Mittel und Verschleppens ins zweit schlimmste Gefängnis wegen einer kleinen Geldstrafe, die noch dazu zu Unrecht verhängt wurde, keine Unterschrift unter der Eintscheidung (oder dem Urteil trug) und keine Unterschrift auf dem Haftbefehl hatte.
Bei wie vielen Leuten können die so einen Aufwand machen?
Wenn wie ich mehr Leute konsequent „Nein“ sagen würden und immer wieder auf die vielen Rechtsbrüche des illegitmen Regimes hinweisen würden, dann wäre das System schnell am Ende.
Die haben keine Leute, die mehr als 2-3 mal versuchen können an einem Boot oder Garten vorbei zu kommen und zu hoffen, dass sie zufällig jemanden antreffen.
Die können weder den offen sichtbaren Drogenhandel auf der Straße, noch die Organisierte Kriminalität, noch die Sicherheit auf den Straßen gewährleisten.
Die haben keine Haftplätze und kein Personal im Gefängnis. Die haben eine völlig überlastete Justiz, die sich ebenfalls nicht mit den Fällen lange befassen kann.
Das sind auch die Gründe, warum bekannte Straftäter wie der Messermörder von Aschaffenburg einfach weiter frei draussen rumlaufen.
Und jedes Jahr kommen mehr potentielle Attentäter oder Verrückte auf Drogen ins Land, ohne dass die irgendeine Lösung für die hätten, die schon hier sind…
Daher reicht es völlig, denen möglichst viel Arbeit zu machen, um die zum Kollaps zu bringen.
Wenn man die Anzahl der Polizisten zur Anzahl der Bevölkerung setzt, dann sieht sofort, dass das System nicht funktionieren kann, wenn nicht die ganz überwiegende Mehrheit keinerlei Probleme macht.
Selbst wenn man die Bundeswehrsoldaten dazu nimmt, wird es ziemlich schwer, die Leute mit der Waffe in der Hand zu kontrollieren oder zu irgendwas zu zwingen.
Sobald die Menschen ihre Zustimmung widerrufen und „Nein“ sagen, nutzen denen die Knarren auch nicht.
Aber selbst, wenn eine kleine Gruppe einen asymetrischen Befreiungskrieg führen wollte, mit Angriffen aus dem Hinterhalt und improvisierten Sprengfallen am Straßenrand, wäre es mit der Herrlichkeit der Knarrenträger sehr schnell zuende. Wobei ich selbstverständlich nicht zur Gewalt aufrufe.
Der einige Grund, warum die damit heute mit ihren Knarren durchkommen, ist dass sich niemand wirklich wehrt.
Z.B. in Schweden sind die völlig machtlos gegen die Gewalt der Banden untereinander. Und wenn die sich gezielt gegen die Polizei dort richten würden, dann hätte die Polizei keine Chance.