Österreich: EU-Austritts-Volksbegehren in der parlamentarischen Entscheidungsphase

In der zeitlich sehr begrenzten Frist vom 24. Juni bis zum 01. Juli 2015 war es den Bürgern in Österreich möglich, das EU-Austritts-Volksbegehren zu unterzeichnen. 100.000 Unterschriften waren nötig, um zu erreichen, dass das Volksbegehren im Österreichischen Parlament behandelt werden muss. Obwohl sich die Mainstreammedien weitgehend über das EU-Austritts-Volksbegehren ausschwiegen, war dieses dennoch in weiten Teilen des Landes bekannt.

Das wurde vor allem dadurch möglich, weil Tausende Bürger in Eigeninitiative Informationsmaterial im Volk verteilten. Allein ca. 1 Million Exemplare vom Infoblatt für das Volksbegehren wurden von Hand zu Hand verteilt. Das führte schließlich dazu, dass innerhalb einer Woche mehr als 260.000 Österreicher persönlich ihre Stimme für das EU-Austritts-Volksbegehren bei ihrer Gemeindebehörde abgaben. Somit war der Weg geebnet, dass sich das Österreichische Parlament mit der EU-Austrittsfrage und der Forderung nach einer Volksabstimmung über den EU-Austritt auseinandersetzen musste.

Wie ist es nach der Stimmabgabe mit dem EU-Austritts-Volksbegehren weiter gegangen? Das Volksbegehren wurde Ende August 2015 dem Verfassungsausschuss zur weiteren Behandlung übergeben. Dieser eröffnete die inhaltlichen Prüfung am 3. Dezember 2015 mit einer öffentlichen Expertenanhörung. Diese war jedoch von einer auffälligen Ungleichgewichtung gezeichnet: Für die Parlamentsfraktionen und deren Sprecher wurden nämlich 77 Minuten Redezeit festgelegt.

Den Vertretern des Volksbegehrens hingegen räumte man nur 13 Minuten Redezeit ein. Zudem erhielt Frau Inge Rauscher, sie ist die Bevollmächtige des Volksbegehrens, lediglich drei Minuten, um zu den Gutachten der fünf von den Parlamentsfraktionen nominierten Sprecher, Stellung zu beziehen. Frau Inge Rauscher nahm dies zum Anlass, gleich zu Beginn der Expertenanhörung deutlich zu markieren, dass diese gesamte Handhabung unzumutbar und ihrer Meinung nach einer gelebten Demokratie unwürdig ist.

Zudem forderte sie die Parteifraktionen und deren Mitglieder im Verfassungsausschuss auf, eine ausgewogene Expertenanhörung einzuberufen. Eine Expertenanhörung, die den fachlichen Argumenten der Betreiber des EU-Austritts-Volksbegehrens und den dahinter stehenden über eine Viertelmillion Bürgern den nötigen Respekt zollt und diese weder mundtot macht noch entmündigt. Abschließend verließ Frau Inge Rauscher aus Protest die Sitzung. Dieses eindrückliche Statement zeigte Wirkung.

Das Parlament berief eine zweite Expertenanhörung ein, die heute im österreichischen Parlament statt fand. Nun durften sowohl zwei Experten, nominiert von den Initiatoren des EU-Austritts-Volksbegehrens, als auch 3 Bevollmächtigte des Volksbegehrens selbst die Argumente für einen EU-Austritt von Österreich darlegen. Die heutige Expertenanhörung war zugleich auch die abschließende Sitzung, denn bereits morgen wird im Nationalrat das EU-Austritts-Volksbegehren behandelt.

Wenn zumindest 5 der 183 Abgeordneten einen entsprechenden Entschließungsantrag stellen, wird im Nationalrat darüber abgestimmt, ob es zu einer Volksabstimmung in Österreich über den EU-Austritt kommt. Über die zweite Anhörung und über das Ergebnis der Nationalratssitzung halten wir Sie auf dem Laufenden.

Quelle: klagemauer.tv

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