Nun sind sie halt da

Sechszehn renommierte deutsche Staatsrechtler stellen der Merkel’schen Willkommenspolitik ein durch und durch vernichtendes Zeugnis aus.
Christian Ortner veröffentlichte unter diesem Titel in der Online-Ausgabe der österreichischen Tageszeitung „Die Presse“ eine Besprechung des Buches Der Staat in der Flüchtlingskrise:

Leicht entnervt entfuhr es der deutschen Bundeskanzlerin vor nicht ganz einem Jahr im Rahmen einer Sitzung der CDU/CSU-Bundestagsfraktion zur Flüchtlingskrise:

Ist mir egal, ob ich schuld am Zustrom der Flüchtlinge bin, nun sind sie halt da.

Nun mag es Frau Merkel egal sein, wer schuld an diesem historischen Debakel ist, vielen Wählern dürfte das weniger gleichgültig sein. Vor allem stellt sich seither die Frage, ob dieses >Nun sind sie halt da< Folge rechtsstaatlichen Handelns ist – oder doch eher einem Rechtsbruch, ja einer ganzen Kaskade von Rechtsbrüchen geschuldet ist. (…)

In Deutschland haben sich jetzt knapp 20 angesehene Spitzenjuristen aus den Bereichen Staats-, Verfassungs- und Verwaltungsrecht, darunter ein Richter des deutschen Bundesverfassungsgerichtes, zusammengetan, um die deutsche Willkommenspolitik von 2015 ff. einer rechtlichen Würdigung zu unterziehen.
Unter dem Titel „Der Staat in der Flüchtlingskrise“ liegt das Ergebnis nun in Buchform vor.
Mehr juristische Kompetenz zu dem Thema wird im deutschen Sprachraum kaum aufzutreiben sein. Das Ergebnis ist kein wirkliches Kompliment für die Merkel-Regierung.
Der Rechtsstaat ist im Begriff, sich im Kontext der Flüchtlingswelle zu verflüchtigen, indem das geltende Recht faktisch außer Kraft gesetzt wird. Regierung und Exekutive treffen ihre Entscheidungen am demokratisch legitimierten Gesetzgeber vorbei, staatsfinanzierte Medien üben sich in Hofberichterstattung, das Volk wird stummer Zeuge der Erosion seiner kollektiven Identität, fassen die Herausgeber das Ergebnis der juristischen Abwägungen zusammen. (…)

Die deutsche Bundeskanzlerin sieht das ja bekanntlich bis heute anders. Ihr wird hingegen in dem Buch testiert, rechtlich in dieser Causa auf Treibsand zu stehen:

Die Entscheidung der Bundeskanzlerin, die Grenzen für alle offen zu halten, hat keine demokratische Legitimation.

Die Regierung darf nicht die Identität des Volkes, dem sie ihre Legitimität verdankt, strukturell verändern … Indem die Bundeskanzlerin eine Entscheidung trifft, die sich auf die Identität des Volkes und auf den Charakter des Nationalstaates dieses Volkes gravierend auswirkt, ohne das Volk zu fragen, macht sie sich selbst zum Souverän. Das ist mit dem Prinzip der Volkssouveränität nicht vereinbar.

Wer die Demokratie mit Füßen tritt wie dies die deutsche Bundeskanzlerin Angela Merkel nach Auffassung von 16 renommierten Staatsrechtlern getan hat und weiterhin fortsetzen will, sollte dafür zur Verantwortung gezogen werden. Juristisch eine schlüssige Überlegung, die angesichts eines riesigen medialen Propagandaorchesters solange wenig Konsequenzen haben wird – bis eine Mehrheit in Deutschland am Mantra „Wir schaffen das!“ zu zweifeln beginnt.

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